Protocol of the Session on August 24, 2017

Sie haben auch schon die positiven Punkte angesprochen. Ja, die Universität Bremen gehört zu den 56 Hochschulen im Bundesgebiet, die anerkannt worden sind, eine Systemakkreditierung vorzunehmen. Das ist ein hervorragendes Ergebnis, das muss man erst einmal schaffen, und da können wir, ehrlich gesagt, auch wieder stolz auf die Universität sein.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Nun möchte ich noch auf zwei Vorteile dieser Neustrukturierung hinweisen: Wir haben weniger Studienabbrüche, und wir haben kürzere Studienzeiten. Auch das, finde ich, sind positive Merkmale, die man jedenfalls immer an dieser Stelle bedenken und mitberücksichtigen muss, wenn man die Umorganisation zum Bachelor und Master behandelt.

Nun zu dem Thema Passung Bachelor und Master! Das ist eine Diskussion, die nicht so ganz einfach ist. Die KMK sagt, wir haben bundesweit genügend Masterangebote für die Bachelorabsolventinnen und -absolventen. Auf diese Position haben wir uns hier im Land auch immer bezogen. Sie haben natürlich nicht ganz unrecht, dass man auch vielleicht noch einmal einen genaueren Blick darauf werfen sollte, in welchen Gebieten es sinnvoll wäre, noch zusätzliche Masterstudiengänge anzubieten, das finde ich völlig richtig. Sie wissen aber auch, jeder weitere Studiengang, also ein Masterstudiengang, verursacht schlichtweg zusätzliche Kosten. Wenn man ein begrenztes Budget hat, muss man sich auch an seinem

Budget orientieren, und das haben wir getan. Bei der Wissenschaftsplanung 2025 - damit haben wir jetzt ja begonnen - werden wir uns auch genau mit dieser Fragestellung auseinandersetzen: Macht es Sinn, in speziellen Gebieten auch noch einmal gegebenenfalls einen zusätzlichen Masterstudiengang zu etablieren?

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Am Ende kann man das vorschlagen, am Ende muss man aber natürlich auch die Rechnung machen, einen Strich darunter machen und bewerten, was einem an dieser Stelle mehr wert ist, die Etablierung eines zusätzlichen Masterstudiengangs oder aber andere Qualitätsentwicklungsnotwendigkeiten im Wissenschaftssystem. Nun sprechen wir über dieses Thema, ob einem Bachelorstudiengang immer gleich ein anschlussfähiger Masterstudiengang folgt. Wir müssen uns aber fairerweise auch eingestehen, die Grundüberlegung der Strukturierung in Bachelor und Master, also die Grundüberlegung von Bologna, war, die Studierendenmobilität zu steigern. Wenn man die Studierendenmobilität steigern will, denn ist das natürlich auch eine Konsequenz. Ich will nur einmal sagen, das eine kann man wollen, das andere, wenn man es denn so macht, hat auch die Konsequenz, dass man dann zum Beispiel einen Masterstudiengang nicht anbietet. Ich will damit aber nicht wieder hinter die Position, die ich eben vorgetragen haben, zurückfallen, sondern nur noch einmal sagen, so ein bisschen hat das eine auch immer mit dem anderen zu tun.

Jetzt zu der Frage der Internationalität! Ich war ein bisschen erschrocken, dass wir das alles so auszählen mussten, und in meinem Haus wurde dabei jetzt auch nicht die größte Leidenschaft entwickelt, das alles auszählen zu müssen.

(Abg. Frau Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Hilft aber!)

Jetzt stelle ich aber, muss ich Ihnen auch sagen, mit dem Ergebnis natürlich zweierlei fest: Erstens stelle ich fest, dass die Hochschule Bremen hervorragend dasteht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Sie steht deswegen hervorragend da, weil sie ein verpflichtendes Auslandssemester hat. Damit haben wir, glaube ich, eine Struktur in der Hochschule Bremen geschaffen, die die Kohorten, also die Peergroups, auch durch das Studium führt. Wir haben an der Universität die Freiwilligkeit, sich im Ausland an ERASMUS zu beteiligen oder auch nicht.

Wenn Sie die Studierenden fragen, dann gehen die Studierenden ins Ausland, die sich mit ihren

Landtag 3715 48. Sitzung/24.08.17

Studienkolleginnen und -kollegen gemeinsam dazu entscheiden. Das heißt, die Entscheidung über den Gang ins Ausland hängt einerseits natürlich von Bedingungen ab - da hat Herr Gottschalk recht, darüber müssen wir auch noch einmal nachdenken, was wir vielleicht ändern können und müssen -, aber es hat auch ganz viel mit den Studienkolleginnen und -kollegen zu tun, ob Studierende diesen Schritt machen wollen.

Inwieweit wir dann am Ende Überzeugung erzeugen können, weiß ich nicht, vielleicht muss man noch einmal schauen, ob man für bestimmte Studiensemester auch einen Teil ins Ausland verlagern kann. Man muss da, glaube ich, den Diskurs mit der Universität aufnehmen und schauen, wie man das besser unterstützt, denn auch ich habe gedacht, da wäre jedenfalls noch Luft nach oben, wenn wir uns vor allem anschauen, dass wir einen hohen Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen haben, den zweithöchsten, glaube ich, in der Bundesrepublik. Wir haben auch einen sehr hohen Anteil ausländischer Lehrender. Wir haben also sozusagen eine Mobilität in unsere Stadt, an unsere Hochschulen in Bremen und Bremerhaven, aber wir haben bis jetzt noch nicht die Mobilität der Studierenden in andere Länder erzeugt.

Ich glaube, die Anfrage hat geholfen, sich einmal über unser positiv Erreichtes zu freuen. Es sind zwei, drei Aufträge daraus erwachsen, wie wir mit der Mobilität vielleicht einen nächsten Schritt machen können. - In diesem Sinne herzlichen Dank für die konstruktive Debatte!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 19/1141 auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des SPD Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen jetzt hier oben vor einer Gewissensfrage. Es ist 17.40 Uhr, wir könnten den Tagesordnungspunkt 14 noch aufrufen, Kita-Qualität, dafür sind zweimal fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Ich habe hier aber auch noch sechs Tagesordnungspunkte ohne Debatte liegen.

(Zurufe)

Dann stelle ich Einverständnis fest, dass wir - -.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Sechs statt eins!)

Sechs statt eins, ich finde, Sie bringen es immer schön auf den Punkt, Herr Kollege Röwekamp! Dann ist das jetzt so vereinbart.

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze Mitteilung des Senats vom 23. Mai 2017 (Drucksache 19/1074) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 45. Sitzung am 14. Juni 2017 in erster Lesung beschlossen.

Bevor wir zur zweiten Lesung kommen, möchte ich darauf hinweisen, dass folgende redaktionelle Änderung zu berücksichtigen ist:

Im Artikel 3 des Gesetzes muss es in Satz 1 richtig heißen „das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2017 (Brem.GBl. S. 263) geändert worden ist“.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. - Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Beratung ist geschlossen.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze mit der (Drucksachen-Nummer 19/1074 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE, Abg. Frau Wendland (parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Bericht des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 21 vom 18. August 2017 (Drucksache 19/1191)

Eine Aussprache hierzu ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden.

Landtag 3716 48. Sitzung/24.08.17

Zuerst lasse ich über die Petition L 19/117 abstimmen.

Wer der Behandlung der Petition L 19/117 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(Abg. Frau Wendland (parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.