Protocol of the Session on February 16, 2017

(Abg. Frau Steiner [FDP]: Es ging ja nur um Amok- läufe!)

Richtig, keiner ! Amokläufe und Terroranschläge, ich mache gern noch einen Deutschkurs mit Ihnen zusammen, denn „und“ heißt ja, dass beides vorkommt.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Zuruf Abg. Frau Steiner [FDP])

Das ist aber nicht der Fall, meine Damen und Herren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Ihr Antrag ist oberflächlich und falsch, sodass es wirklich ärgerlich ist, weil wir natürlich bei Sicherheitsdebatten immer die Frage prüfen müssen: Ist das ein Amoklauf gewesen, oder handelt es sich um einen Terroranschlag? Das sind einfach zwei total verschiedene Paar Schuhe, die man nicht miteinander vermengen darf, und das ist ein Grundproblem der Sicherheitspolitik, aber vielleicht können wir versuchen, wenigstens auf diesem Niveau die Unterschiede herauszuarbeiten, meine Damen und Herren.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Mein allerletzter Hinweis! Sie haben in Ihrem Antrag auf den Sport- und den Jagdbereich hingewiesen. Das steht in Ihrem Antrag, ich kann es auch gern vorlesen, wenn es gewünscht ist. Dazu habe ich in Ihrem zweiten Redebeitrag nichts gehört. Mich würde natürlich interessieren, ob Sie eine andere Einschätzung als die Sportfreunde vom Fachverband Schießen haben, oder ob Sie sagen, die Jäger brauchen andere Waffen. Das sind doch die grundlegenden Debatten und Fakten für eine vernünftige Diskussion hier in diesem Hause, aber nicht die Debatte, die hier gerade im Hause stattgefunden hat. – Herzlichen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Präsident Weber. Als nächster Redner hat das Wort Staatsrat Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht die lebhafte Stimmung zerstören, aber ich möchte mich doch auf die mir obliegende beamtenrechtliche Mäßigungspflicht konzentrieren. Ich werde mich deshalb in der einen oder anderen Bewertung der Wortbeiträge ein bisschen zurücknehmen und nur einige wenige Ergänzungen vortragen.

Mich hat in der Tat beim Lesen dieses Antrags sehr die Unterstellung geärgert – dem Abgeordneten Tschöpe hat man ja auch sehr angemerkt, wie ihn der Antrag aufgewühlt hat –, dass der Senat mit diesem Gesetzesvorschlag eine Verbindung zum Fall Anis Amri hergestellt hat. Das ist eine schlicht falsche, unwahre und ausschließlich im Kopf des Antragstellers entstandene Zusammenstellung von zwei in keiner Weise zusammenhängenden Ereignissen. Das ist ausgesprochen ärgerlich, weil diese Unterstellung die Bestrebungen des Senats in einer meines Erachtens richtig problematischen Art und Weise diskreditiert.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Der Abgeordnete Fecker hat darauf hingewiesen, wir können über den Fall des Anis Amri reden. Man kann über die Frage reden, ob wir ein, zwei, drei oder fünf Verfassungsschutzämter in Deutschland brauchen. Es ist gerade vor dem Hintergrund der parlamentarischen Kontrolle, glaube ich, eine ganz spannende Frage, ob es wirklich klug ist, den Geheimdienst zweier Länder zu fusionieren und dann nicht ganz genau zu wissen, welches Parlament eigentlich die Kontrolle ausübt.

Das sind spannende Debatten, die man führen kann. Sie haben aber schlicht und ergreifend nichts, aber überhaupt nichts mit der Bundesratsinitiative des Senats zu tun.

Der Abgeordnete Tschöpe hat bereits darauf hingewiesen, ich will es aber trotzdem noch einmal ganz deutlich machen. Der Senator für Inneres hat die Gesetzesinitiative am 13. Dezember 2016 zur Tagesordnung des Senats angemeldet. Seit dem 13. Dezember 2016 lag das völlig ausformulierte Gesetz in der Senatskanzlei vor, es ist am Nachmittag an die Ressorts verschickt worden und diente damit eine Woche im Voraus zur Vorbereitung der Senatssitzung. Am 13. Dezember 2016 wusste in Deutschland niemand, dass am 19. Dezember 2016 Anis Amri mit einem Lkw über den Weihnachtsmarkt in Berlin fahren würde.

Deshalb ist es eine wirklich unverschämte Unterstellung, dass der Senat mit einem Gesetzentwurf, der am 13. Dezember 2016 vorgelegen hat, auf die Ereignisse des 19. Dezembers 2016 reagiert. Das ist unwahr, falsch, und es wird der Sache hier nicht gerecht.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Der Senat hat sich am 20. Dezember 2016 mit dieser Senatsvorlage nicht befasst, weil sich Senator Mäurer in einer Telefonkonferenz mit dem Bundesinnenminister und den 15 anderen Landesinnenministern befunden hat, um die Auswirkungen des Falles Anis Amri – und das ist die einzige Verbindung, die es zum Fall Anis Amri gibt – zu erörtern, sodass der 20. Dezember aufgrund der Ereignisse am 19. am 20. Dezember nicht der Zeitpunkt gewesen ist, den Gesetzesentwurf zu beraten.

Jetzt vielleicht noch in aller Kürze zu der Bundesratsinitiative selbst! Der Senat folgt mit dieser Bundesratsinitiative einem Auftrag, den die Bürgerschaft ihm schon vor geraumer Zeit gegeben hat, das deutsche Waffenrecht erheblich zu verschärfen. Wir haben Jahre lang, muss man fast sagen, mit vielen anderen Landesregierungen darüber gesprochen, welche Maßnahmen ergriffen werden können. Wir haben uns am Ende entschieden – und das dem Parlament

in der Tat im Sommer auch so mitgeteilt –, dass wir das Verbot kriegswaffenähnlicher halb automatischer Waffen allein und gesondert auf den Weg bringen.

Diese Entscheidung ist nicht etwa deshalb gefallen, weil es das einzige Problem im deutschen Waffenrecht ist, sondern weil für eine umfassende Revision des deutschen Waffenrechts überhaupt keine Mehrheit in Deutschland in den Parlamenten ersichtlich ist, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Wir haben deshalb gesagt, wir geben das Ganze nicht auf, sondern wir versuchen, das Instrument, von dem wir glauben, dass es eingängig und überzeugend ist – und das Bild, das der Kollege Tschöpe gemalt hat, ist doch eigentlich relativ klar – auf den Weg in und durch die Ausschüsse zu bringen.

Ich sage an dieser Stelle auch: Ich habe erhebliche Zweifel, dass uns das gelingt. Wir wissen, dass es in vielen Ländern erhebliche Vorbehalte gegen dieses Verbot gibt, aber wir sind der festen Überzeugung, dass es weder ein sportliches Interesse noch ein Jagdinteresse an einer Waffe gibt, mit der man als geübter Schütze bis zu 60 Schuss in der Minute abgeben kann. Diese Waffen brauchen weder Jäger noch Sportschützen.

Ich will abschließend darauf hinweisen, natürlich löst diese Initiative nicht alle Probleme des Waffenrechts. Natürlich löst diese Initiative nicht die Probleme, die im Zusammenhang mit bereits verbotenen Waffen stehen. Aber – und auch das ist in die Debatte eingebracht worden – eine Vielzahl von Amokläufen in Deutschland, in Europa und in Amerika sind gerade nicht mit illegal erworbenen Waffen, sondern mit legal erworbenen Waffen geschehen. Deshalb macht es Sinn, diese zumindest in ihrer besonderen Gefährlichkeit, in ihrer Verfügbarkeit, soweit wie es rechtlich möglich ist, zu begrenzen.

(Beifall SPD – Glocke)

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Leidreiter?

Gern!

Bitte, Herr Leidreiter!

Herr Staatsrat, wir haben jetzt eine halbe Stunde etwas über legale Waffen gehört. Was hat der Senat denn geplant, oder was tut der Senat, um die Beschaffung von illegalen Waffen einzuschränken, zum Beispiel aus dem ehemaligen Jugoslawien?

Herr Abgeordneter, der Abgeordnete Tschöpe hat ja darauf hingewiesen, dass zum Glück diese illegalen Waffen bereits verboten sind, insofern ist eine erneute Initiative zum Verbot verbotener Waffen nicht erforderlich.

(Abg. Leidreiter [LKR]: Darum geht es nicht!)

Natürlich!

(Abg. Leidreiter [LKR]: Was Sie tun? Was tun Sie?)

Im Übrigen ist der Senat mit der Polizei, mit der Staatsanwaltschaft und mit den Sicherheitsbehörden stetig bestrebt, Straftaten – und der Erwerb und der Vertrieb von illegalen Waffen ist eine Straftat – im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu bekämpfen. Ich verstehe die Frage gar nicht so richtig: Natürlich gehen wir mit den Sicherheitsbehörden immer dann, wenn wir Hinweise auf Straftaten erhalten, den Straftaten auch nach.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Das tut die Polizei tagtäglich, und das ist genau das, was der Senat in Bremen und was im Übrigen die Polizeibehörden in ganz Deutschland unternehmen, um der Flut von illegalen Waffen so gut wie möglich Herr zu werden.

(Abg. Leidreiter [LKR]: Ich kann es gern noch einmal erläutern, wenn ich darf, Herr Präsident!)

Ich glaube, das ist nicht nötig, oder, Herr Staatsrat?

(Unruhe und Zurufe – Abg. Leidreiter [LKR]: Doch, doch, vielleicht hört er einmal zu, dann lernt er etwas!)

Die Frage ist beantwortet. Sie können fortfahren, Herr Staatsrat, oder beenden. Wie Sie möchten.

Ich habe alles soweit vorgetragen. Ich würde meinen Redebeitrag jetzt an dieser Stelle gern beenden und dann wieder Platz nehmen, wenn das Parlament zustimmt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich begreife das als Zustimmung.

Ich gebe zu einer Kurzintervention das Wort dem Kollegen Leidreiter. Herr Abgeordneter?

(Abg. Leidreiter [LKR]: Nein, danke!)

Er hat es sich überlegt.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst lasse ich über Ziffer 1 und 2 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 1 und 2 des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 19/931 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!