Protocol of the Session on April 20, 2016

Es gibt Oberstufen mit einem sportlichen Profil wie die Oberschule an der Egge, die sportbetonte Oberschule in der Ronzelenstraße, die das in Zusammenarbeit mit den umliegenden Grundschulen nutzen, um ihre Leistungskursschüler in die Organisation eines Sportfests einzuführen und somit auch die Grundschulen dabei zu unterstützen. Schulen des Sekundarbereichs I führen ein großes Sportfest mit schulinternen Staffelwettbewerben, Ballspielturnieren und anderen sportlichen Angeboten durch. Im Rahmen dessen werden die Bundesjugendspiele als Teil des gesamten sportlichen Angebots eingebunden.

Ältere Schülerinnen und Schüler werden in die Organisation und Vorbereitung zum Beispiel im Rahmen von Wahlpflichtfächern in der Oberschule eingesetzt und leiten als Volunteers die Kleinen durch die sportlichen Veranstaltungen. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung werden dabei genauso gefördert wie alle anderen. Inklusion ist auch im Schulsport und im Sportunterricht an Bremer

Schulen selbstverständlich. Gerne werden auch die Vereine im Umfeld von Schulen in die Ausgestaltung eingebunden, und eine nachhaltige Motivation für das Sporttreiben soll so gefördert werden, aber auch die Attraktivität des Angebots erhöhen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will Ihnen das noch einmal deutlich sagen: Der Schulsport hat bei uns insgesamt eine hohe Bedeutung, die Bundesjugendspiele auch, und die wird es auch weiter geben. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der CDU mit der DrucksachenNummer 19/221 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP, ALFA, Abg. Tassis [AfD])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Ravens [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Ich unterbreche die Landtagssitzung für eine Mittagspause bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.03 Uhr)

Vizepräsident Imhoff eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Berufsanfänger der Feuerwehr Bremen und Auszubildende der Bremer Krankenpflegeschule. – Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nur mit Tarifbindung – Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 19. April 2016 (Neufassung der Drucksache 19/191 vom 2. Dezember 2015) (Drucksache 19/382) 2. Lesung Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. April 2016 (Drucksache 19/371) Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe Antrag der Fraktion der CDU vom 13. November 2015 (Drucksache 19/140) 1. Lesung sowie Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben – Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 14. Januar 2016 (Drucksache 19/244) 2. Lesung und Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe – Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 11. März 2016 (Drucksache 19/338) 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Günthner.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Ziffer 1 des Antrages, Drucksache 19/191, in ihrer 15. Sitzung am 25. Februar 2016 in erster Lesung bereits beschlossen.

Bei dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 19/140, hat die Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 11. Sitzung am 10. Dezember 2015 die erste Lesung unterbrochen sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beschlossen. Beide Gesetzentwürfe sind von

der Bürgerschaft (Landtag) zur Beratung und zur Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen überwiesen worden. Diese Deputation legt mit Drucksachen-Nummer 19/338 ihren Bericht und Antrag dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU fort und kommen gleichzeitig zur zweiten Lesung der Gesetzesentwürfe der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Drucksachen-Nummern 19/382 und in Neufassung der Drucksache 19/191 und 19/244 sowie den Gesetzentwurf der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Drucksache 19/338.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kottisch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren jetzt die Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe. Das tun wir in zwei Punkten: Der erste Punkt ist die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung nur mit Tarifbindung. Dazu wird später mein Kollege Dieter Reinken noch etwas sagen. Der zweite Punkt, den wir hier debattieren, sind die Wertgrenzen. Wir wollen die Wertgrenzen für freihändige und beschränkte Vergaben anheben. Dazu möchte ich im Folgenden einige Ausführungen machen.

Erlauben Sie mir, dass ich das Thema in einen etwas größeren Kontext stelle! Derzeit findet auf Bundesebene eine Modernisierung des Vergaberechts auf Basis der EU-Vergaberichtlinien statt. Ziele sind dabei, eine elektronische Vergabe zum Standard zu machen und darüber die Transparenz, die Effizienz und vor allem die Geschwindigkeit von Vergaben massiv zu steigern. Ich finde, das ist ein richtig guter Schritt, der da gemacht wird. Das ist im Prinzip der Rahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen.

Die rot-grüne Koalition in Bremen hat in der letzten Legislaturperiode zwei Anträge zum Thema Vergabe auf den Weg gebracht. Zum einen die Einführung einer zentralen Servicestelle für Vergaben, zum anderen einen Antrag, der lautete: „Fit für die Vergabe“. Die Ziele waren auch hier: Transparenz, Effizienz und Geschwindigkeit von Vergaben steigern und auch – daraus machen wir keinen Hehl –, die regionale Wirtschaft für den Wettbewerb um öffentliche Vergaben befähigen, sie zu stärken, sodass ein Höchstmaß an Steueraufkommen hier im Lande verbleibt.

Lassen Sie mich kurz auf das Thema Transparenz beziehungsweise – ich nenne es beim Wort –: Korruption eingehen! Wir glauben nicht, dass hinter jedem Busch ein korruptes Unternehmen steckt. Wir glauben stattdessen, dass ein Klima der Angstfreiheit und des Vertrauens im Wesentlichen ein guter Standortfaktor für den regionalen Wettbewerb ist. Um das zu fördern

und auch um Gerüchten, Falschbehauptungen und einem Denunziantentum entgegenzutreten, stellen wir hohe Ansprüche an Transparenz. Wir wollen, dass die Verfahren idealerweise im Internet transparent dargestellt werden, für jeden nachvollziehbar, und auch dazu soll die von uns initiierte zentrale Servicestelle für Vergaben beitragen.

(Beifall SPD)

Ich komme im Zusammenhang mit den Wertgrenzen zum eigentlichen Thema der Effizienz und Geschwindigkeitserhöhung, dem Beitrag zum Bürokratieabbau. Niedrige Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben führen bei relativ kleinen Auftragsvolumina zu aus unserer Sicht unnötig hoher Bürokratie. Das möchten wir reduzieren. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wertgrenzen in Bremen am niedrigsten sind. Sie zu erhöhen, ist durchaus zu verantworten. Es ist ein konkreter Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren und zur Reduktion der Prozesskosten. Gerade die aktuelle städtebauliche Herausforderung in Bremen, die ein schnelles Handeln gebietet, ist ein weiteres Argument für die Erhöhung der Wertgrenzen.

Was tun wir konkret? Bei der freihändigen Vergabe erhöhen wir für alle Gewerke die Wertgrenzen von 10 000 auf 50 000 Euro. Bei der beschränkten Ausschreibung für Bau erhöhen wir die Wertgrenzen von 150 000 auf 500 000 Euro und für Dienstleistungen von 40 000 auf 100 000 Euro. Wir schaffen den Tatbestand der Begründung ab. Das ist mir persönlich ganz wichtig. Das heißt, es sind keine kreativen Begründungen mehr notwendig, warum innerhalb beziehungsweise unterhalb der Wertgrenzen freihändig vergeben respektive beschränkt ausgeschrieben werden kann. Das spart Zeit und Prozesskosten und am Ende durch die Auswahl verlässlicher Auftragnehmer Geld. Davon sind wir fest überzeugt, weil hierüber Fehler und teure Nachträge maßgeblich reduziert werden können.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass wir uns mit dem heutigen Beschluss unserer Schwesterstadt Hamburg annähern! Die CDU hätte gerne noch höhere Wertgrenzen gehabt. Wir hätten durchaus damit sympathisieren können, meinen aber, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben. Andere Bundesländer haben deutlich höhere Wertgrenzen als die, die wir jetzt beschließen. Wir meinen aber, wir machen einen richtigen Schritt. Schauen wir, wie sich das auch vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofes, die durchaus berechtigt ist, auswirken wird! Schauen wir, ob es wirklich zur Erhöhung der Preise kommt! Ich persönlich glaube das nicht. Ich gehe davon aus, dass wir unseren Vergabestellen höchstes Vertrauen schenken können,

im Rahmen der jetzt geschaffenen Wertgrenzen transparent und seriös zu arbeiten, die Prozesse zu beschleunigen, die richtigen lokalen Auftragnehmer für eine vertrauensvolle und qualitativ gute Zusammenarbeit auszuwählen und dabei die Prozesskosten deutlich zu reduzieren, ohne dass es am Ende höhere Auftragswerte geben muss.

(Glocke)

Wir hoffen sehr, dass die Vergabestellen des Landes von diesen verbesserten Möglichkeiten der Vergabe intensiv Gebrauch machen werden. – An dieser Stelle läutet die Glocke, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Steiner.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste, liebe Kollegen! Es ist spannend, dass wir nach fast einem halben Jahr endlich die freihändige Vergabe diskutieren. Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag aus dem November ein sehr wichtiges Thema angestoßen, das die freihändigen Vergabeverfahren vereinfacht und damit vor allem Bürokratie abbaut. Deswegen ist es schön, dass wir jetzt endlich darüber sprechen. Wir finden auch gut, dass wir uns bei der Höhe der Vergabe an unseren Nachbarländern beziehungsweise an vergleichbaren Ländern orientieren, um uns wettbewerbsfähig aufzustellen.

Der Bausenator hat das Anliegen offensichtlich aufgenommen und rät zur Anpassung der Wertgrenzen. Das ist in unseren Augen absolut positiv zu vermerken. Allerdings kann ich den Bericht mit den darin enthaltenen Empfehlungen aus der Wirtschaftsdeputation nicht wirklich nachvollziehen. Ich kann nicht erkennen, warum eine höhere Wertgrenze bei der Vergabe automatisch für mehr Korruption sorgen soll, und ich glaube auch nicht, dass das beispielsweise in Hamburg der Fall war. Ebenso ist die Aussage des Rechnungshofs, dass mit der Erhöhung der Wertgrenzen Mehrkosten von 13 bis 20 Prozent entstünden, für mich nicht schlüssig und nicht belegbar.

Für uns hat die CDU einen unterstützenswerten Antrag vorgelegt. Der erste Antrag der Koalition unterschied sich am Anfang lediglich in der Höhe. Prinzipiell ist es absolut gut und notwendig, dass an den Höhen gedreht wird. Wir unterstreichen daher den Antrag der CDU und werden ihm zustimmen.

(Beifall FDP, CDU)

Was die Tarifbindung betrifft, wäre es schön gewesen, wenn wir uns auf den eigentlichen Kern des

Antrags konzentriert hätten und das Positive nicht gleich mit mehr Verwaltungsaufwand zerschießen würden, aber genau das findet in unseren Augen hier statt. Der Versuch, die Bürokratie abzubauen und auch kleinen und mittelständigen Unternehmen eine Chance einzuräumen, wird mit der geforderten Tarifbindung erschwert. Wie bereits in einer vorhergehenden Debatte von uns angeregt, plädieren wir auch jetzt dafür, den Bundemindestlohn als einzigen anzuerkennen und nicht mit einem komplizierten eigenen Landesmindestlohn Ausnahmen zu schaffen.

(Beifall FDP)

In NRW hat die Evaluierung der Tarifbindung bei Ausschreibungen keinen positiven Effekt auf die Fairness im Wettbewerb ergeben. Die Mehrheit der Unternehmen gibt sogar an, dass sie eine spürbare Mehrbelastung durch mehr Aufwand haben. Wir sollten uns auf den Kern konzentrieren und insbesondere in den gefährdeten Branchen die Schwarzarbeit in den Griff bekommen. Daher lehnen wir den Antrag der Koalition und der LINKEN zum Thema Tarifbindung ab.