schleunigung zu erreichen, sage ich für die Grünen aber auch ganz klar: Uns ist beim Bauen auch an der Qualität gelegen, an der konkreten baulichen Qualität und an der städtebaulichen, stadträumlichen Qualität. Das alles erfordert kompetentes Personal und dessen Zeit. Wir finden, dass es gut eingesetztes Personal und gut investierte Zeit ist, denn dass in Bremen die Nachfrage nach Wohnungen so hoch ist, dass Bremen Neubürger gewinnt – dafür brauchen wir ja mehr Wohnungen –, ist ganz entscheidend durch die Lebensqualität begründet, die Bremen seinen Bewohnerinnen und Bewohnern bietet, auch Bremen-Nord, wenn Herr Kastendiek das jetzt noch einmal von mir hören möchte!
sind auch immer Nachbarn betroffen, deshalb ist dabei eine besonders genaue Betrachtung aller Inte ressen wichtig, und es ist eine sorgfältige Beteiligung notwendig, eine Beteiligung, wenn ich mich daran erinnere, die gerade die Fraktionen der CDU und der LINKEN gemeinsam hier in der Bürgerschaft, zum Beispiel im Fall des Büroparks Oberneuland, vehement nachträglich noch einmal neu eingefordert haben oder für andere Projekte auch immer wieder neu einfordern! Apropos, Sie waren es, die hier ganz konkret und ganz direkt eine Verlängerung des Prozesses in der Bürgerschaft zum Thema Ihrer Aktuellen Stunde gemacht und die Verlängerung dieses Prozesses um mindestens ein halbes, wenn nicht sogar ein ganzes Jahr ganz explizit und direkt beantragt haben, übrigens gegen den Rat der Bau unternehmer!
schlagen, ist mir klar, ich habe hier Ihren Namen schon stehen, Sie sind gleich noch an der Reihe, keine Sorge!
genauer und ehrlicher sein und sich vielleicht ent scheiden, wer hier der baupolitische Sprecher ist, es sind bei dem Thema wieder vier unterwegs.
(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Wir sind eben mehrere! Wir sind nicht nur einer, wir haben mehrere gute Leute! – Abg. P o h l - m a n n [SPD]: Ja, wenn denn einmal einer da ist, dann ist ja gut!)
sagt. Es sei noch die Bemerkung erlaubt, dass es auch nicht immer nur an den Verfahren und an den Mitarbeitern liegt, wenn es etwas länger dauert und Projekte sich verzögern. Zu den Bauunternehmern, die Sie zitieren, die vehement die Verkürzung der Fristen einfordern, gehören auch die Bauunternehmer, die Projekte oft jahrelang liegen lassen, sich Flächen reservieren und dann dort, obwohl sie einen Zuschlag haben, die Projekte nicht entwickeln.
zum Beispiel an das Güldenhaus-Quartier in der Neu stadt, und es gibt auch noch einige weitere Projekte, die jahrelang nicht entwickelt worden sind, obwohl das Bauressort drei- oder viermal daran gearbeitet hat, aber der Investor nicht vorankommt, auch das gibt es. Das spricht nicht dagegen, dass die Bauge nehmigungen schnell und zügig bearbeitet werden, es spricht nur für eine andere Sicht darauf, warum sich Dinge verzögern und länger dauern, dazu tragen Sie oft eine Menge bei.
Landesbauordnung heute ab. Dass das Thema, die Anregung und Ihr Vorschlag in die Evaluation ein fließen, haben wir auch mehrfach zugesagt, das hat auch die Baudeputation so beschlossen, dazu stehen wir, und dazu stehen wir sicher auch in der nächsten Legislaturperiode. – Vielen Dank!
sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Ansinnen, die Dauer von Genehmigungsverfahren so wie vor dem Jahr 2009 wieder auf acht Wochen zu reduzieren, finde ich im
Kern sinnvoll und notwendig. Die Tatsache, dass es jetzt nicht mehr so ist oder nach dem Jahr 2009 nicht mehr so war, wird auch in dem Bericht mit Personal mangel begründet. Ich finde, das ist jetzt nicht eine Frage von Beteiligung oder von Recht, sondern es geht einfach darum, dass dort zu wenige Mitarbeiter waren, um die Vorgänge zu bearbeiten. Ich finde, das ist eine Situation, die man ändern könnte und sollte. Es wurde auch gesagt, dass man das nicht mit der Bearbeitungszeit von 106 Tagen vergleichen kann, der Bericht stellt aber auch nicht dar, womit man es vergleichen kann.
achtens nicht geeignet, sich ein abschließendes Bild von der aktuellen Situation zu machen. Ich will nicht bestreiten, dass die aufgezählten Maßnahmen und 28 Mitarbeiter zusätzlich im Bauressort sinnvoll sind; die Frage ist, ob wir damit das angestrebte Ziel erreichen. Das Thema müssen wir unbedingt in der nächsten Legislaturperiode noch einmal aufrufen, das werden wir jetzt – so kurz vor der Wahl – nicht mehr klären. Die Frage ist, was da eigentlich wogegen steht ,und ob eine Baugenehmigung innerhalb von acht Wochen für bestimmte Bauten – dass sie Beteiligungsrechte verletzen, glaube ich nicht, für Standardanträge dürfte das eigentlich nicht der Fall sein –, wie beispielsweise am Ansgaritor oder in Oberneuland, ausgesprochen werden muss, ist eine andere Sache. Das sind Din ge, wo Beteiligungsprozesse möglicherweise auch länger dauern, insbesondere weil die Beiräte da auf jeden Fall mit einbezogen werden müssen, und das dauert seine Zeit.
und wichtige Beteiligungsstrukturen nicht einer Eile geopfert werden sollen, das ist meines Erachtens doch völlig klar. Das ist ein Vorwurf, den man hier nicht erheben darf, nur weil man sagt, dass standar disierte Verfahren durchaus schneller durchgeführt werden könnten, wenn einfach genug Mitarbeiter da wären; das ist ein bisschen wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wir werden diese Anregung an dieser Stelle mit aufnehmen, wir werden – wahrschein lich machen das die Kollegen und Kollegen in der nächsten Legislaturperiode sowieso – darauf achten, dass tatsächlich eine Novelle der Landesbauordnung kommt und wir dann an dieser Stelle noch einmal über die Frage der Fristen diskutieren. Für welche Bauten gilt das? Wo sind die Ausnahmen? Aus den genannten Gründen ist es jetzt nicht so, dass wir das Anliegen nicht teilen, sondern wir schließen uns dem vorgeschlagenen Verfahren an.
mit darauf achten werden, dass es nicht wieder drei Jahre dauert, bis man sich mit diesem Problem auseinandersetzt. Ich finde, das kann man gleich in der nächsten Legislaturperiode wieder angehen.
dieses Anliegen in der nächsten Legislaturperio de tatsächlich im Rahmen einer Novellierung der Landesbauordnung auf die Tagesordnung kommt, und wenn es dann Anträge gibt, Fristen sinnvoll zu verkürzen, gegebenenfalls auch durch den Einsatz von mehr Personal, dann werden wir auch dafür stimmen, solche Fristen in der Landesbauordnung einzuführen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bisher im Wesentlichen drei Fragen verstanden, über die hier eben gesprochen worden ist. Erstens: Wann kommt die Novelle der Landesbauordnung? Zweitens: Wie lange dauern die Baugenehmigungs verfahren? Drittens, diese Frage von Herrn Rupp fand ich eigentlich am interessantesten: Erreichen wir das angestrebte Ziel?
nach dem Motto von Mark Twain aufgezogen hat: Als sie das Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen! So, finde ich, muss man eine solche Debatte nicht führen.
hen, damit wir einmal sehen, wo wir beim Bau und bei den Baugenehmigungen stehen. Im Jahr 2010 hat meine Verwaltung – da war ich noch nicht hier – 892 Wohneinheiten genehmigt. Gleichzeitig wur de die Wohnungsbaukonzeption in diesem Haus verabschiedet, in der man sich vorgenommen hat, 14 000 Wohnungen bis zum Jahr 2020 herzustellen, das macht 1 300 Wohneinheiten pro Jahr. Das heißt, man musste die Anzahl von 892 Wohneinheiten pro Jahr steigern.
worden, im Jahr 2012 1 361 Wohneinheiten, im Jahr 2013 1 618 Wohneinheiten, im Jahr 2014 1 720 Wohn einheiten, und im ersten Quartal dieses Jahres sind es 482 Wohneinheiten. Wenn wir so weitermachen, kommen wir dieses Jahr über 2 000 Wohneinheiten. Über welches Problem reden wir eigentlich?