Protocol of the Session on February 19, 2015

gefragt oder beteiligt worden, bevor die Bundesre gierung am 21. November 2014 deutsche Projekte für das 315-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm der EU-Kommission angemeldet hat?

Zweitens: Werden die deutschen Länder bei der

weiteren Präzisierung dieses großen europäischen Investitionsprogramms beteiligt?

Drittens: Wenn ja, welche Projekte im bremischen

Interesse meldet der Senat dafür an?

Diese Frage wird beantwortet

von Herrn Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fra gen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Präsident der Europäischen Kom

mission, Jean-Claude Juncker, hat am 26. November 2014 einen Investitionsplan mit einem Volumen von 315 Milliarden Euro vorgelegt. Eine wichtige Komponente des Investitionsplans ist eine Liste möglicher Investitionsprojekte auf EU-Ebene. Zur ersten Identifizierung geeigneter Projekte wurde im September 2014 eine Taskforce „Investitionen“, be stehend aus Europäischer Kommission, Europäischer Investitionsbank – EIB – sowie unter Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt. Diese hat am 9. Dezem ber 2014 den Finanzministern der Mitgliedstaaten im ECOFIN-Rat ihren Bericht vorgestellt. Teil dieses Berichts sind Projektlisten der Mitgliedstaaten, die diese der Taskforce vorgeschlagen haben. Insgesamt haben die Mitgliedstaaten circa 2 000 Investitions projekte mit einem Volumen von über 1,3 Billionen Euro angemeldet. Deutschland hat eine Liste mit insgesamt 58 Projekten mit einem Volumen von 89 Milliarden Euro eingereicht. Die von der Taskforce „Investitionen“ erstellte Liste ist nicht abschließend. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Vorschläge der Liste bei den weiteren Arbeiten berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat an der Erstellung dieser vorläufigen Liste die Bundesländer nicht förm lich beteiligt.

Zu Frage 2: Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015

eine Stellungnahme zur Investitionsoffensive be schlossen. Darin kritisiert er unter anderem, dass die Länder bislang nicht an der Erstellung der Projektliste beteiligt waren, und fordert von der Bundesregierung, dass sie zukünftig beteiligt werden. Dem Senat ist nicht bekannt, dass die Bundesregierung bereits ein entsprechendes Beteiligungsverfahren initiiert hat.

Zu Frage 3: Die Freie Hansestadt Bremen identifi

ziert gegenwärtig investitionswürdige Projekte, die den Vorgaben der Investitionsoffensive entsprechen, und will darauf hinwirken, diese in die Europäische Investitionsprojekteliste einzuspeisen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Kuhn, haben Sie eine

Zusatzfrage?

Staatsrat, unter den von den 28 Mitgliedstaaten insgesamt vorgeschlagenen Projekten – das sind 600 Seiten – sind eine Reihe von Projekten, bei de nen erkennbar ist, dass sie eigentlich nicht finanziert und realisiert werden können, weil allen Beteiligten das Risiko viel zu hoch erscheint. Diese Projekte sind dennoch auf die Liste geraten, weil man davon ausgeht, dass sie durch den Investitionsfonds abge sichert werden. So hat Großbritannien den Neubau von Atomkraftwerken auf die Liste gesetzt, wofür sich sonst kein Geldgeber oder Investor finden würde. Wie beurteilt der Senat diese Tatsache?

Ich will zu dieser Frage zunächst

sagen, dass im Bundesrat dazu am 6. Februar eine

intensive Diskussion stattgefunden hat. Es lohnt sich, den Beschluss des Bundesrates zu lesen. Darin ist genau beschrieben, was die Bundesländer unterstüt zen und was sie nicht unterstützen. Eine Förderung von Atomkraftwerken lehnt der Bundesrat – natürlich auch der Senat der Freien Hansestadt Bremen – ab.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Dr. Kuhn, eine weitere

Zusatzfrage?

Ja, gern. –

Sie haben in Beantwortung der dritten Frage gesagt, der Senat identifiziere gegenwärtig Projekte. Können Sie uns schon eine Vorstellung davon geben, welche das sein werden? Wenn nicht, wann wird das der Fall sein? Wenn das der Fall ist – in welcher Form wird uns das zur Kenntnis gebracht?

Auf der Bundesebene wird zur

zeit darüber beraten, wie das Verfahren überhaupt laufen soll. Es ist noch völlig unklar, wie die Län der ihre Projekte für das Investitionsprogramm von 315 Milliarden Euro, die übrigens nicht aus dem EU-Haushalt kommen – es wird nur ein Garantie fonds von 21 Milliarden Euro aufgelegt oder wie immer das strukturiert ist -, melden können. Das ist noch offen. Heute findet im Finanzausschuss des Bundesrates eine Diskussion der Finanzminister über einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission statt. Die Finanzminister der EU werden im Mai politisch beraten, in welche Richtung es gehen kann. Wir bereiten uns auf alles vor, kön nen aber heute natürlich noch nicht sagen, welche Projekte wir anmelden, weil wir noch nicht wissen, welche Bedingungen die Projekte erfüllen müssen. Das ist eine andere Situation als bei dem Konjunk turprogramm, als wir unter gewissen Bedingungen, die wir erfüllen mussten, Geldmittel bekamen. Jetzt wissen wir noch nicht, welche Projekte überhaupt angemeldet werden können. Aber wir bleiben dran und werden dem Haushalts- und Finanzausschuss und der Bürgerschaft insgesamt berichten, wenn wir auf einem neuen Stand sind.

Herr Kollege Dr. Kuhn, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage?

beurteilt der Senat die Tatsache, dass der Kern des Geldes, das dann, wie man so schön sagt, gehebelt werden soll – es soll ja ein Kern an Geldern eingezahlt werden, und ein Teil davon soll tatsächlich aus dem EU-Haushalt kommen, und zwar durch Kürzung der Mittel aus dem Forschungs- und Wissenschaftspro gramm und auch aus dem Programm Connecting Europe, das neue Verbindungen in Europa zu schaffen soll –, ausgerechnet aus diesen beiden Bereichen der

EU-Haushalt gekürzt werden soll, um es dann für anderes zu verwenden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Der Haushalt der EU-Kommission

ist Sache der EU-Politiker, das muss ich einmal so sagen. Gleichwohl sagen wir, es darf auf keinen Fall passieren, dass jetzt eine Nachschusspflicht für die Länder und damit auch für Bremen daraus erfolgt, wenn dann der Haushalt aufgepumpt werden soll. Das ist, glaube ich, unser Anliegen. Zur Frage, dass das jetzt vom Forschungshaushalt kommen soll, ha ben wir uns noch nicht positioniert, wir beobachten das natürlich, aber das ist jetzt auch eher Sache des europäischen Gesetzgebers.

Eine weitere Zusatzfrage des

Abgeordneten Gottschalk. – Bitte, Herr Kollege!

Herr Staatsrat, dieses In

vestitionsprogramm basiert wesentlich darauf, dass eine Hebelwirkung erreicht werden soll. Es wird öffentliches Kapital eingesetzt, und dadurch soll erheblich mehr privates Kapital mobilisiert werden. Um diese Basis des Hebels zu stärken, hat sich die EU-Kommission gewünscht, dass die Mitgliedstaaten der Eurozone selbst noch zusätzliches Geld einsetzen, damit das Investitionsprogramm noch größer wird. Der deutsche Bundesfinanzminister hat das jetzt abgelehnt. Wie bewerten Sie das, und ist darüber gesprochen worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich habe gerade gesagt, die Fi

nanzminister diskutieren gerade heute darüber, ich kann jetzt noch nicht sagen, wie da die Diskussi onskultur ist. Die politische Entscheidung, wie das Projekt auch unterstützt wird, wird zusammen mit allen Finanzministern erst im Mai getroffen. In diesem Prozess sind wir jetzt, und wir werden berichten, wie es weitergeht.

Herr Kollege Gottschalk, haben

Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Wirkung dieses In

vestitionsprogramms zielt vor allen Dingen darauf ab, Risiken zu übernehmen und damit Projekte zu ermöglichen, die sonst auf Schwierigkeiten treffen. Kommt dabei auch der Bereich der Offshore-Industrie mit in Betracht, ist das geprüft worden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Sicherlich kommt dieser Bereich

in Betracht, die ganze Frage der Energieeffizienz ist ja auch für uns ein wichtiges Thema. Der Senat