Protocol of the Session on October 23, 2014

Mitteilung des Senats vom 21. Januar 2014 (Drucksache 18/1308)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 20. Oktober 2014 (Drucksache 18/1590) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 55. Sitzung am 26. Februar 2014 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1590 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Da der Gesetzesantrag des Senats, Drucksache 18/1086, durch den Gesetzesantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses erledigt ist, lasse ich über diesen in zweiter Lesung abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen, Drucksache 18/1590, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über den Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, letzter Absatz der Beschlussempfehlung, abstimmen. Wer dem Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, letzter Absatz der Beschlussempfehlung, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag einstimmig zu. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der ergänzenden Mitteilung des Senats, Drucksache 18/1308, und von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1590, Kenntnis.

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 12. August 2014 (Drucksache 18/1519) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Neureglung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 21. Oktober 2014 (Drucksache 18/1592)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 66. Sitzung am 24. September 2014

in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1592 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 18/1519, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1592, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes

Mitteilung des Senats vom 21. Oktober 2014 (Drucksache 18/1599) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes, Drucksache 18/1599, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt. Ich bedanke mich, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

(Schluss der Sitzung 18.04 Uhr)