Protocol of the Session on September 24, 2014

Bericht und Antrag des Verfassungs- und Ge

schäftsordnungsausschusses

vom 1. September 2014

(Drucksache 18/1532)

2. Lesung

Meine Damen und Herren, der Gesetzesantrag der

Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE, Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungs ausschüssen vom 5. Dezember 2013, Drucksache 18/1196, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 12. Dezember 2013 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsaus schuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1532 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Fecker.

Sehr ge

ehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament ändert heute das Gesetz zur Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen. Nach einer intensiven Beratung im Verfassungs- und Ge schäftsordnungsausschuss liegt Ihnen heute dieser Entwurf mit kleinen Änderungen zur Beschlussfas sung in zweiter Lesung vor.

Mit diesem Gesetzentwurf ziehen die Koalitions

fraktionen, und mit ihnen wahrscheinlich auch das gesamte Parlament, die Schlüsse aus dem vergan genen Untersuchungsausschuss „Krankenhauskei me“. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Rechte des Untersuchungsausschusses und damit des Parlaments. Dass wir dieses Gesetz so schnell novellieren würden, hatte aber, glaube ich, niemand von uns gedacht.

Im Kern der Gesetzesänderung steht der Umgang

des Ausschusses mit dem Recht der Zeugen auf

Aussageverweigerung. Sie wissen, dass ein Untersu chungsausschuss nach den Regeln der Strafprozess ordnung arbeitet und ein Zeuge selbstverständlich unter bestimmten Bedingungen – beispielsweise um sich nicht selbst belasten zu müssen – die Aussage verweigern kann.

Die bisherige Regelung sah vor, dass nicht der

Ausschuss selbst, sondern ein Gericht über mögliche Bußgelder zu befinden hatte, wenn ein Zeuge die Aussage verweigerte, dies aber aus Sicht des Aus schusses nicht zulässig war. Diese Vorschrift wird nun geändert. Von nun an kann der Ausschuss ein Ordnungsgeld bis zu 10 000 Euro verhängen, und der Zeuge hat die Möglichkeit, dagegen gericht lich vorzugehen. Damit, meine Damen und Herren, werden die Rechte des Untersuchungsausschusses gestärkt, das ist eine sinnvolle und, wie wir finden, zweckdienliche Lösung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Lassen Sie mich aus den Erfahrungen des letzten

Untersuchungsausschusses „Krankenhauskeime“ vielleicht nur so viel sagen: Ich glaube, die Kolle ginnen und Kollegen, die dort mit mir zusammen gesessen haben, haben in der einen oder anderen Situation, als uns eine Mauer des Schweigens von den Zeuginnen und Zeugen gestoßen sind, die Faust in der Tasche geballt, es aber am Ende – da waren wir uns fraktionsübergreifend einig – geschehen lassen. Diese Situation möchte ich in dieser Form nicht noch einmal erleben müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ferner nehmen wir die Regelungen zur Herausga

bepflicht und zur Durchsuchung und Beschlagnahme auf. Auch dies ist eine Konsequenz aus den letzten Untersuchungsausschuss, bei dem erst durch eine Beschlagnahme ein Gutachten an das Licht der Öffentlichkeit kam, das dem Bereich der Reinigung am Klinikum Bremen-Mitte – ganz vorsichtig ausge drückt – ein schlechtes Zeugnis ausstellte. Auch die im Labor des Krankenhaushygienikers gefundenen Unterlagen waren hilfreich bei der Beurteilung des zu untersuchenden Sachverhalts. Hier hat der Un tersuchungsausschuss künftig die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung hinzuzuziehen.

Lassen Sie mich auch hierzu einen kleinen Hinweis

geben, weshalb wir die Staatsanwaltschaft hinzuzie hen wollen: Es macht aus unserer Sicht absolut Sinn, eine Durchsuchung mit Fachleuten durchzuführen, auch wenn im letzten Untersuchungsausschuss die Kolleginnen Frau Grotheer und Frau Piontkowski die Durchsuchung, glaube ich, in vorbildlicher Weise vorgenommen haben, aber das ist eigentlich nicht die Aufgabe der Abgeordneten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Abschließend befasst sich der Gesetzentwurf auch

mit der Frage des Umgangs bei der Einsetzung. Naturgemäß gibt es bei der Einsetzung von Un tersuchungsausschüssen auch einmal Differenzen zwischen den Fraktionen über die Notwendigkeit eines solchen Ausschusses, gelegentlich wird auch dessen Zulässigkeit beziehungsweise Verfassungs mäßigkeit angezweifelt. Hierzu gibt es fortan eine klare Regelung im Gesetz, die die Position der an tragstellenden Personen stärkt und verhindern soll, dass die Mehrheit des Parlaments die Einsetzung mit eben diesen Argumenten behindert. Aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion ist dieser Gesetzentwurf geeignet, die Rolle des Untersuchungsausschusses noch einmal zu stärken, und uns freut, dass die Idee der Koalitionsfraktionen auf eine so breite Zustim mung im Parlament stoßen wird.

Lassen Sie mich schließen mit der Hoffnung, dass

all diese benannten Punkte im aktuellen Untersu chungsausschuss nicht zur Anwendung kommen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat

das Wort die Abgeordnete Frau Grotheer.

Herr Präsident, meine

Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn, Herrn Fecker zu widersprechen! Ich bin mir noch nicht sicher, welche dieser neuen Instrumentarien wir im Untersuchungsausschuss brauchen werden, und wenn wir sie brauchen, bin ich ganz sicher, dass wir sie dann auch zur Anwendung bringen.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich habe ja auch nur die Hoffnung ausge sprochen!)

Insofern kann man auch damit bundesweite Be

kanntheit erreichen, wenn man sich, wie wir Anfang März 2012, entscheidet, tatsächlich vor Ort selbst zu durchsuchen, Schränke anzusehen, in denen sich medizinische Proben befinden, und dann zu entscheiden, dass man diese lieber nicht öffnet, weil man auch verhindern möchte, dass korrekte Proben möglicherweise dadurch beschädigt werden. Da war jedenfalls eine Erfahrung, die ich heute nicht missen möchte.

Sie haben recht, wir haben bei dieser Durchsuchung

und bei der anschließenden Beschlagnahme der vorgefundenen Unterlagen tatsächlich für den Unter suchungsausschuss Ergebnisse erzielt und im Bericht an das Parlament zur Frage, wie in Krankenhäusern mit Hygienevorschriften umgegangen werden muss

und welche Steuerungs- und Kontrollmechanismen in Gesundheitsbehörden installiert werden müssen, wegweisende Beschlüsse gefasst.

Wir haben immer wieder im Untersuchungsaus

schuss diskutiert, welche Mängel das bremische Untersuchungsausschussgesetz hat. Herr Fecker hat die wesentlichen Mängel angesprochen, das sind diejenigen, die wir jetzt durch diesen Gesetzentwurf zu beseitigen versuchen. Wir wollen rechtliche Zwei felsfragen regeln. Vieles von dem, was im bremischen Untersuchungsausschussgesetz unklar formuliert war, findet sich in anderen Untersuchungsausschussge setzen schon in, wie wir finden, geeigneterer Form wieder. Deswegen haben wir uns natürlich erlaubt, uns auch bei den anderen Ländern umzuschauen und uns auch im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes zu bedienen. Deswegen haben wir unsere Regelungen dort, wo sie uns nicht ausgereicht haben, im Wesentlichen, muss man sagen, dem Untersu chungsausschussgesetz des Bundes nachgebildet, das ich für eines der besten halte, das wir an der Stelle zu bieten haben.

Wir haben, Herr Fecker hat es angesprochen,

ein Problem – das betrifft immer uns Bremer als Stadtstaat, nämlich bei der Frage, inwieweit dem Landesparlament für die Kommunen Untersuchungs ausschussrechte zustehen. Immer wieder diskutieren wir diese Frage, inwieweit eigentlich ein parlamen tarischer Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft Einsicht in Kommunalangelegenheiten nehmen kann. Immer wieder wird die Frage disku tiert, ob das möglicherweise verfassungswidrig sein könnte oder ob es immanent der Landesverfassung ist, gerade weil wir ein Zwei-Städte-Staat sind. Wir haben eine pragmatische Lösung insoweit gefunden, als wir gesagt haben, es kann Streit darum geben, was davon verfassungswidrig oder verfassungsgemäß ist, aber mit den Teilen jedenfalls, die wir unstreitig für verfassungsgemäß halten, können wir bei der Untersuchung anfangen. Das entspricht ebenfalls dem Untersuchungsausschussgesetz des Bundes und führt dazu, dass wir dem Aufklärungsinteresse aller Fraktionen des Parlaments gerecht werden können.

Weiter regeln wir mit dem Änderungsgesetz auch

die Herausgabepflicht von Beweismitteln an den Untersuchungsausschuss sowie das Verfahren zur Durchsuchung und Beschlagnahme. Dabei geht es um erhebliche Eingriffe in die Grundrechte von Bür gern. Wir wollten mehr Rechtssicherheit erzeugen, als das bislang durch die pauschalen Regelungen des bremischen Untersuchungsausschussgesetzes gegeben hat. Das halte ich für eine erhebliche Ver besserung des Untersuchungsausschussgesetzes.

Eine weitere Frage, über die wir gesprochen ha