Protocol of the Session on September 25, 2013

Herr Senator, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die CDU bei der Diskussion darüber, einen Bericht zum Rechtsextremismus zu erhalten, gefordert hat, auch den Linksextremismus und den salafistisch bedingten Extremismus mit einzubeziehen, dies aber abgelehnt wurde?

(Abg. S e n k a l [SPD]: Es gab doch eine Große Anfrage!)

Das macht die Sache doch auch nicht besser! Sie bekommen doch Ihren Bericht! Wir sind doch gerade wieder in der Vorbereitung des nächsten Berichts des Senators für Inneres, Landesamt für Verfassungsschutz, und dort werden wir wieder in drei großen Kapiteln die Entwicklung des Rechtsextremismus und im Bereich des Salafismus und anderer Gruppierungen aufbereiten, und im dritten Teil werden wir uns auch mit der linksradikalen Szene in Bremen beschäftigen. Das ist doch kein Gegensatz!

Wir haben in der Tat hier auch im Wahlkampf Probleme gehabt, und ich finde, die Dinge sind vernünftig geregelt worden. Wir haben hier in Bremen sehr deutlich gezeigt, dass wir NPD-Veranstaltungen zwar nicht verhindern können, aber das Einschreiten der Polizeiführung in Vegesack hat mir zum Beispiel äußerst gut gefallen. Das war genau das Richtige, und wenn ich das nun einmal vergleiche mit dem, Herr Hinners, welche Gräueltaten hier in Bremen Sie auflisten, dann wird die Sache dadurch nicht besser, dass ein Professor uns erzählt, dass die Störung, die es im Bürgerpark gegeben habe und die wir missbilligt haben – die Polizei war ja auch dort vor Ort –, in die Kategorie wie in Weimar einzuordnen sei.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Und Uni?)

Das ist solch ein historischer Missgriff!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Auch wenn das von einem Professor dieser Universität gesagt wird, macht es die Sache nicht besser! Diese Dinge sind absolut nicht vergleichbar, und wer

das behauptet, verniedlicht einfach die Verhältnisse von vor dem Jahr 1933.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. S t r o h - m a n n [CDU]: Unglaublich! In Geschich- te hatten Sie wahrscheinlich eine 6!)

Ich wiederhole es noch einmal: Wir werden unsere Aktivitäten so konsequent fortführen, wie wir es bisher gemacht haben. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Politik in dieser Stadt eine große Mehrheit hinter uns versammeln können und es auch weiterhin viele Initiativen im Bereich Kultur und in den Schulen geben wird, die diese Arbeit unterstützen. Über das andere Thema werde ich, wie gesagt, zu jeder Zeit gern mit Ihnen debattieren, aber das ist heute nicht das Forum, um dieses Thema so zu vernachlässigen und davon abzulenken. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/943, Neufassung der Drucksache 18/897, Kenntnis.

Kostenfallen im mobilen Internet bekämpfen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 6. Juni 2013 (Drucksache 18/935)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ryglewski.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach der letzten Debatte ist es jetzt etwas schwierig, in die Niederungen des Internets zurückzukommen, ich versuche es aber trotzdem.

Als die Kanzlerin bei einem gemeinsamen Interview mit dem amerikanischen Präsidenten Obama vom Neuland Internet gesprochen hat, hat das für viel Erheiterung gesorgt und teilweise auch für Häme. Vielleicht war die Formulierung an dieser Stelle ein wenig unglücklich, aber mit der Bezeichnung Neuland ist, glaube ich, in vielen Bereichen trotzdem das Gefühl getroffen worden, das viele Menschen haben, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wenn sie sich im Internet bewegen, insbesondere weil sich eben im Internet auch viele unseriöse Geschäftsleute diese Unsicherheit zunutze machen und das Internet nicht nur als Neuland, sondern offensichtlich als eine Art Wilder Westen begreifen, in dem Gesetze nur begrenzt gelten beziehungsweise nur dann, wenn der Nutzer sein Recht selbst einklagt. Genau an diesem Punkt setzt auch unser Antrag „Kostenfallen im mobilen Internet bekämpfen“ an.

Für diejenigen unter Ihnen, die sich damit nicht so auskennen, jeder, der ein Smartphone hat, wird es kennen: Wenn man eine App nutzt, dann blinken häufig kleine Werbebotschaften auf. Wenn man sie aus Versehen berührt, kann es relativ schnell passieren, dass man einen Vertrag mit einem Drittanbieter eingeht, der mit dem Anbieter dieser App nicht unbedingt etwas zu tun hat, und dann ganz schnell versehentlich ein Abo abgeschlossen hat.

Das Problem ist, die Beträge für dieses Abo werden vom jeweiligen Mobilfunkanbieter eingezogen, und daher merkt der Nutzer oft erst beim Eintreffen der nächsten Mobilfunkrechnung, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen ist. Der Vertrag ist eigentlich grundsätzlich ungültig, denn wir wissen alle, nach der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es notwendig, dass man ausdrücklich darauf hingewiesen wird, wenn man sich in einen kostenpflichtigen Bereich begibt, und zwar bevor man eine Leistung im Internet kauft. Das gilt auch für das mobile Internet. Dies wird aber von vielen Anbietern dieser Abonnements umgangen, und das Problem ist, dass der Nutzer sich den Betrag, der ihm dann in Rechnung gestellt wird, von dem Anbieter dieses Abonnements zurückholen muss. Dazwischen ist aber der eigene Mobilfunkanbieter, weshalb viele Menschen Angst haben, dass möglicherweise ihr Mobilfunkanschluss gesperrt wird. Das ist auch nicht mehr erlaubt, aber wer sich nicht so gut auskennt, denkt es trotzdem.

Oft ist es auch so, dass die Anbieter der Abonnements nicht klar erkennbar oder unbekannt sind. Es gibt dann nur die Möglichkeit, sich die Forderungen auf gerichtlichem Weg zurückzuholen. Bei Beträgen von ungefähr 5 bis 10 Euro scheuen davor auch viele Betroffene zurück, und darauf wird gesetzt. Man muss einfach sagen, in unseren Augen ist das Abzocke!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Deswegen wollen wir, dass das verhindert wird. Wir setzen uns dafür ein, dass man diese eingeschalteten Anwendungen zukünftig ausdrücklich beantragen muss, bevor man an dieser Form des Zahlungsverkehrs teilnimmt. Das muss man dann bei seinem Mobilfunkanbieter anmelden. Bisher muss man beantragen, dass man es nicht nutzen möchte.

Zudem wollen wir, dass der Mobilfunkanbieter sich von dem Anbieter dieser Dritt-Apps quasi nachwei

sen lässt, dass er auch sicherstellt, dass der Kunde weiß, dass er jetzt etwas kauft und die Mobilfunkbetreiber diejenigen sind, die sich die Kosten von dem Drittanbieter holen müssen, denn schließlich verdienen sie damit Geld, diese Leistungen für den Drittanbieter zu erbringen. Das sind erst einmal die wichtigsten Punkte. Ansonsten gibt es noch ein paar weitere Punkte, die an dieser Stelle nicht so wichtig sind, aber das sind erst einmal die beiden wichtigsten.

Wir wollen darüber hinaus als Sofortmaßnahme, dass der Bund an der Stelle, wo er Einfluss nehmen kann, nämlich bei der Telekom, wo er Mitanteilseigner ist, seinen Einfluss geltend macht, damit sich die Telekom aus diesem fragwürdigen Geschäftsmodell zurückzieht. Außerdem wollen wir als Sofortmaßnahme, dass die Entgelte, die für diese Form von Geschäften erhoben werden dürfen, gedeckelt werden, bis alles Weitere geregelt wird. Ich glaube, dass das ein gutes und wirksames Modell ist, Menschen auch vor einer Abzocke im Internet zu schützen, weil es einfach nicht sein kann, hier mit irgendwelchen fadenscheinigen Tricks und darüber, dass man immer weitere Schleifen zieht, um den Betroffenen das Geld abzunehmen, auch wenn es im Einzelfall nur kleine Beträge sind. Für diese übervorteilenden Betriebe kommt da aber eine nennenswerte Summe zustande. Es kann einfach nicht sein, dass Menschen da abgezockt werden! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Saffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung, Ausbreitung und andauernde Weiterentwicklung digitaler und mobiler Geräte, wie Handys, Smartphones und ähnliche Instrumente, hat auch neue zwielichtige Geschäftspraktiken mit sich gebracht, um Verbraucherinnen und Verbraucher abzuzocken oder zu täuschen. Analog zur Übertölpelung oder Abzocke an der Haustür à la „am besten, Sie unterschreiben jetzt sofort, dann sind Sie auf der sicheren Seite“ gibt es inzwischen vielfältige Formen digitalen Betrugs nach dem gleichen Muster, wenn auch mit anderen Mitteln.

Mit dieser Weiterentwicklung neuer Kommunikationstechnologien geht auch eine Weiterentwicklung krimineller Energie und Fantasie, neuer krimineller Geschäftsmodelle einher. Es würde mich wundern, wenn es anders wäre. Wo Klein- oder Großkriminelle ihr Geschäft wittern, schlagen diese auch zu. Dabei sehen sich die Verbraucherschützer und die Politik in einem Wettlauf mit den Internetfallen der neuen Art. Die digitalen Fallenstellerinnen und Fallenstel––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ler agieren im Gegensatz zu früheren Türgeschäften, als man dem Gangster ins Auge sehen und eine Personenbeschreibung der Täterinnen und Täter erstellen konnte, heute aus dem Off, buchstäblich aus dem Hinterhalt, der irgendwo auf der Welt sein könnte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie kann man diese greifen, die Spur zu ihnen verfolgen und ihr Werk stoppen?

Das weltweite Internet ist eine große globale Spielwiese, auf der viele vieles versuchen und es auch tun. Dazu gehören leider auch immer wieder nicht so saubere oder gar kriminelle Aktivitäten. In dieser schwierigen Gemengelage stecken wir. Es ist ein schwieriger Wettlauf, denn die Kriminellen können in der Regel weitaus schneller agieren, als wir reagieren. Dass dieser Wettlauf also oft nicht zu gewinnen ist, ändert nichts daran, dass wir an ihm teilnehmen müssen. Unsere Aufgabe ist und bleibt es, digitale Kriminalität ebenso ernst zu nehmen wie jede andere Form der Kriminalität,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

den Feind zu identifizieren, Verantwortliche zu identifizieren und die digitalen Fallensteller, so gut es geht, gar nicht erst dazu kommen zu lassen, ihre Fallen zu stellen. Dabei dürfen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht nur auf die Politik verlassen – das natürlich auch, deshalb beschließen wir ja heute diesen Antrag! –, die Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich aber auch ein Stück auf sich selbst und ihren gesunden Menschenverstand verlassen und nicht gleich irgendwo etwas anklicken, wenn verführerisch auf einem Werbebanner versprochen wird „Reichtum in fünf Minuten!“ oder „Klicken Sie jetzt hier, dann haben Sie das große Los gezogen!“.

Mit diesem Antrag fordern wir den Senat auf, tätig zu werden und Möglichkeiten der digitalen Übertölpelung zu erschweren und sich für deutliche gesetzliche Regelungen einzusetzen, die das Stellen von Kostenfallen im Internet klar unattraktiver werden lassen. Ich bin mir sicher, dass sich einiges ändern wird, wenn, wie wir im Antrag fordern, zum Beispiel Web-Bezahlvorgänge von vornherein gesperrt sind und nur nach ausdrücklichen textförmlichen Erklärungen der Nutzer freigeschaltet werden können. Das ist so, wie wenn das Schloss zur fest verschlossenen Tür von uns oder von den Usern absichtlich aufgeschlossen wird: Die Tür geht auf, und wir treten ein. Da sind wir auch selbst verantwortlich.

Eine weitere Forderung, ein Schwerpunkt für mich ist, dass die Mobilfunkanbieter bei Factoring-Verträgen die Forderungen selbst eintreiben müssen. Im Gegensatz zur Button-Lösung, bei der ja erst am Ende des möglichen Vertragsvorgangs das Okay gegeben

wird, muss der User, wenn er es denn will, hier aktiv tätig werden, es ist sozusagen eine umgekehrte Button-Lösung. Wer nun doch gern solch ein Geschäft tätigen will und eventuell zahlen muss, kann dies natürlich gern weiter tun. Erst nachdem das Webbuilding bewusst vom Anwender aktiviert wurde, darf die Reklame erscheinen, öffnet sich das Tor in die mögliche Falle. Das kann jeder, der es mag, weiterhin machen, das obliegt jedem selbst.

Wir wollen mit diesem Antrag aber jene schützen, die das nicht wollen, die unbedarft und gutgläubig, vielleicht auch aus Versehen, irgendwo auf dem Smartphone-Bildschirm etwas verursachen, was sie gar nicht beabsichtigen. Damit werden die Verbraucher ein Stück vor sich selbst geschützt, können sich aber gleichzeitig auch nicht schützen lassen. Ich hoffe nun, wenn die Forderung in unserem Antrag eines schönen Tages Wirklichkeit geworden ist, dass die Konsumenten auch von dieser neuen Sicherheitsschranke und den Möglichkeiten Gebrauch machen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich versteht es sich von selbst, dass wir alles tun, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungewollten Zahlungen zu schützen. Die Vielfalt der Fälle und der Methoden, mit denen Menschen, ohne dass sie es wirklich wollen, Geld aus der Tasche gezogen wurde, ist hier schon benannt worden. Das Internet birgt eine ganze Reihe von solchen Fallen. Am einfachsten ist immer noch die Internetseite, die man bis zum Ende scrollen muss, um dann zu lesen, dass das, was man da will, etwas kostet. Es gibt die benannten Spiele, die scheinbar gratis sind. Es gibt natürlich auch die Probleme mit den Möglichkeiten der Smartphones, wo man versehentlich irgendwo klickt, und dann wird eine Zahlung fällig.

Ich finde es nahezu selbstverständlich, dass die Bundesregierung und die Mobilfunkanbieter die technischen Möglichkeiten nutzen, die das Internet auch bietet, um solche mehr oder weniger ungewollten Zahlungen zu verhindern. Ich unterstütze sehr, dass erstens diese Zahlungsmöglichkeiten freigeschaltet werden müssen auf einem einzelnen Handy, dass der Verbraucher also sagen muss: jetzt! Ich würde es auch unterstützen, wenn er jedes Mal einzelne Zahlungen freigeben muss und nicht nur sagt, ja, ich will es jetzt haben, sondern dann noch einmal gefragt wird, das kostet 3,95 Euro, willst du das wirklich haben, damit man nicht durch psychologische Maßnahmen die Schwelle senken kann, wo man ungewollt irgendet––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

was bezahlt. So gesehen sind die Vorschläge sinnvoll. Ich habe in dem Zusammenhang auch gelernt, dass die Verbraucherzentralen sehr gute Möglichkeiten haben, Menschen zu beraten, wenn es zu Fällen kommt, in denen das passiert ist.

Vielleicht ist das eine Seite, die man noch einmal betrachten muss, ob es ausreichende Möglichkeiten gibt, Menschen so zu beraten, dass sie keine Angst bekommen, wenn auf einer Rechnung irgendein Betrag steht, und sie einfach sagen, das Geld bezahle ich nicht. Oftmals ist es so, wenn man eine Rechnung bekommt und es nicht per Mobilfunkrechnung gemacht wird: Wenn man eine Rechnung bekommt, die man nicht bezahlen will oder bei der man gar nicht sicher ist, ob man Kosten überhaupt ausgelöst hat, dann ist die erste Maßnahme, einfach erst einmal nicht zu bezahlen, und wenn dann irgendein Inkassobüro mahnt, der Mahnung zu widersprechen und irgendwann gegebenenfalls auch zum Gericht zu gehen. In aller Regel aber scheuen die Firmen, die sich solcher Praktiken bedienen, diesen Weg, weil sie dann mehr Aufwand haben und möglicherweise auch zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn dann irgendetwas von der Bank abgebucht wird, kann man es sofort zurückbuchen.