Protocol of the Session on October 17, 2012

Gas kommt normalerweise auch in Blasen vor, dazu muss man auch tief bohren, aber dann kann man es unmittelbar anzapfen. Das Gas, um das es jetzt geht, ist leider nicht in Blasen in der Erdschicht, sondern es ist gebunden in porösem Gestein. Jetzt kann man dort nicht herunterklettern und mit einem Hammer auf das Gestein schlagen, sondern man muss es auf andere Art und Weise auseinanderbringen. Deswegen presst man dort mit hohem Druck Wasser, Sand und diverse andere Chemikalien hinein und erzeugt Risse in diesem Gestein, und wenn diese Risse groß genug sind, kann man das dann austretende Gas auch fördern.

So gesehen kann man sagen, in Ordnung, wo liegt eigentlich das Problem! Es gibt eine ganze Reihe von Problemen damit. Das erste Problem ist, dass man gebundenes Gas freisetzt. Man weiß nicht, wie lange es dauert und ob die darüberliegenden Schichten immer so dicht sind, dass das Gas dort verbleibt, es kann so weit hochsteigen, bis es in das Trinkwasser gelangt. Es gibt diese Anekdote – es ist umstritten, ob es jetzt am Fracking liegt oder nicht –, dass so viel Erdgas im Wasser ist, dass man das Wasser anzünden könnte. Es muss gar nicht so weit kommen, aber wir haben die Situation, wenn man diese Schichten dort unten zerstört, dass durchaus langfristig über Jahre hinweg Gas in das Trinkwasser einsickern kann.

Das Zweite ist, man benötigt ungefähr 6 000 Tonnen von dieser Flüssigkeit pro Bohrung, das ist immens. Selbst wenn darin nur zwei Prozent Additive ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

enthalten sind, sind es immer noch Tonnen, die man dann in dieses Erdreich einbringt, und es ist auch noch nicht völlig klar, was diese sogenannten Additive sind. Selbst wenn sie nur zu zwei Prozent in dieser Flüssigkeit enthalten sind, ist eine ganze Reihe von Stoffen darin, von denen man weiß, dass sie krebserregend und giftig sind und auch, dass kleinste Mengen von ihnen im Grundwasser das Grundwasser ungenießbar machen. Man weiß nicht, ob nicht viele Stoffe im Boden verbleiben und dann möglicherweise über Jahre hochsickern.

Die dritte Gefährdung ist, dass man einen Teil der Schichten zerstört, die eigentlich stabil sind. Man nimmt dort Gas heraus, das destabilisiert unter Umständen Schichten, und es ist nicht ausgeschlossen, dass es irgendwann nach Jahren auch zu erdbebenähnlichen Einstürzen kommen kann. Das wissen wir noch nicht, und das ist sozusagen das Risiko mit dieser Technologie. Es gibt bestimmt Leute, die sagen, das haben wir alles fest im Griff, das haben die Leute, die die Ölplattform im Golf von Mexiko gebaut haben, auch gesagt. Irgendwann geht dann die Technik, wenn man sie hundertmal angewendet hat, beim hundertersten Mal schief, und dann sind die Folgen oft langfristig und katastrophal.

Der Nutzen ist, es wird ein Erdgasvorkommen geschätzt, das die deutsche Versorgung für 13 Jahre sicherstellt. Ich sage einmal, wir haben dann möglicherweise den Jahresbedarf von 13 Jahren sicher, aber möglicherweise den Schaden für 130 Jahre oder länger. Das ist eine Abschätzung, zu der ich immer sagen würde: Wir brauchen mindestens ein Moratorium, und wir müssen zumindest schauen, ob es ausreicht, das Verbot für dieses Fracking – also diesem Zerbrechen von Gestein in großen Tiefen – nur für Trinkwassergebiete auszusprechen, denn Grundwasser beschränkt sein Dasein nicht auf diese Trinkwassergebiete, sondern das gibt es überall.

Meiner Meinung nach muss man innerhalb dieser zwei Jahre ernsthaft darüber nachdenken, das Fracking als Methode zur Erdgasgewinnung grundsätzlich zu verbieten, und ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel. Wir werden dem Antrag zustimmen, aber wir werden auch schauen, ob dieses Moratorium letztendlich nur, ich sage einmal, ein Darumherumreden ist, sodass man hinterher sagen kann, wir haben die Kritik angemerkt, aber letztendlich müssen wir es doch erlauben, oder ob es wirklich dazu geeignet ist, entweder deutlich zu machen, es ist tatsächlich ungefährlich, oder zu sagen, das Risiko ist so groß, wir müssen das Fracking verbieten. Ich bin der Meinung, Letzteres wird der Fall sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden hier heute über das Fracking, und ich will es einmal mit meinen eigenen, einfachen Worten sagen, über eine gefährliche Art der Gasförderung.

(Beifall bei der CDU)

Wie gefährlich es ist und wie es genau funktioniert, haben meine Vorrednerinnen oder Vorredner schon erklärt, darauf brauche ich nicht mehr einzugehen. Doch gerade auch vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal daran erinnern, wie oft wir hier im Parlament zum Beispiel im Bereich der Bildung über kommende Generationen sprechen, wie oft wir im Bereich der Energiegewinnung oder Atomkraft über kommende Generationen sprechen oder – und die älteren Kollegen werden es wissen – wie oft wir damals bei der Agenda 21 über kommende Generationen gesprochen haben. Alles führt uns vor Augen, welche besondere Verantwortung wir Politiker doch für die kommenden Generationen haben, und genau aus diesem Grund kann man eine solche gefährliche und noch nicht fertig entwickelte Fördermethode wie das Fracking nicht so einfach unterstützen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Bundesumweltamt geht davon aus, dass in Deutschland ein erschließbares Potenzial von 1,3 Billionen Kubikmetern Gas in unkonventionellen Lagerstätten verborgen ist, das entspricht ungefähr dem Bedarf von 13 Jahren in Deutschland. Vorkommen gibt es dabei vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, und deshalb ist es auch angebracht, dass sich auch die Bremische Bürgerschaft, also wir hier, mit diesem Thema beschäftigt und zu einer Position kommt.

Die CDU-Fraktion stimmt dem vorgelegten Antrag zu, weil auch wir erhebliche Bedenken wegen des Umweltschutzes haben, denn zurzeit können einfach zu viele Fragen nicht abschließend beantwortet werden, zum Beispiel die Fragen: Erweisen sich die Abdichtungen im Zement als dauerhaft? Können durch Risse im Gestein gefährliche Chemikalien austreten? Welchen Schaden verursacht das Bohrlochwasser für die Umwelt? Wie groß ist der Schaden für das Klima durch Methanimissionen? Können Gase in Grundwasserschichten eindringen? Kann das Austreten von Gasen an die Erdoberfläche restlos ausgeschlossen werden? Bevor alle diese Ungewissheiten nicht geklärt sind, sollte das Fracking eingestellt werden. Schließlich handelt es sich bei diesen Fragen nicht um Kleinigkeiten, sondern um Gefahren, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unsere Umwelt haben. Solange diese Fragen wissenschaftlich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

nicht beantwortet sind und Langzeitstudien nicht vorliegen, sprechen wir uns deshalb auch für dieses Moratorium aus.

Entschieden sind wir auch gegen den Einsatz der Fracking-Methode im Wasserschutzgebiet Panzenberg bei Verden. Ich finde es einfach ungeheuerlich, dass überhaupt darüber nachgedacht wird, eine solch unerforschte Technologie in Wasserschutzgebieten anzuwenden!

(Beifall)

Ich finde Ihr Bestreben, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, daher richtig, sich auf Bundesebene für dieses Moratorium einzusetzen. Wo ich kann, unterstütze ich das, und ich wünsche uns allen viel Erfolg. – Danke!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Staatsrätin Friderich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr vertieft und sehr ausführlich auf die Gefahren und auch auf die fachliche Thematik hingewiesen. Ich möchte mich an dieser Stelle nur darauf beschränken, noch einmal festzustellen, dass uns alle die Sorge und das Ziel einen, dass der Grundwasserschutz und der Schutz der Trinkwasserversorgung auf jeden Fall absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten haben. Das wurde in der Debatte, wie ich finde, auch sehr gut unterstrichen, sodass wir hier mit diesem Antrag, den meine Behörde auch sehr unterstützt und über den sie sich freut, den richtigen Weg beschreiten.

Ich möchte Sie gern auch noch darüber informieren, dass auch der Deutsche Städtetag in seinem Hauptausschuss im Juni dieses Jahres in Kassel ein solches Moratorium beschlossen hat, zunächst einmal für zwei Jahre, und dass hier eine breite Zustimmung auch von dieser Seite zu dieser Idee und diesem Vorhaben erfolgt ist.

Es wurde gerade noch nicht so deutlich, glaube ich – Sie haben es an verschiedenen Stellen erwähnt –, dass noch relativ wenige Erfahrungen und wenig Wissen zu dieser Methode und dem Vorgang vorliegen, wir wissen auch von den geologischen Standorten leider sehr wenig. Deswegen ist jetzt zunächst erst einmal vorgesehen, dass alle Gutachten – die verschiedenen Gutachten, die Sie auch in Ihren Redebeiträgen zitiert haben – untersucht werden im Hinblick auf die geologischen Standorte und die daraus resultierenden verschiedenen Sichtweisen. Auch ich bin sehr skeptisch, ob zwei Jahre dafür ausreichen, aber das muss man beobachten, und man muss nach diesen zwei Jahren eben rechtzeitig reagieren.

Ich freue mich sehr darüber, dass es eine solche Einigkeit bei diesem wichtigen und sensiblen Thema gibt. Ich möchte einfach noch einmal betonen – ich glaube, Frau Dr. Schaefer hat es einleitend auch gesagt –, dass wir in Bremen von diesem Thema sehr betroffen sind, weil 80 Prozent des für die Versorgung der Bremerinnen und Bremer benötigten Trinkwassers aus einem Gebiet kommen, in dem Erdgas gewonnen wird. Deshalb gibt es zu diesem Thema inzwischen eine intensive interkommunale Zusammenarbeit, unter anderem mit der Stadt Verden und anderen betroffenen Kommunen.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit diesem Moratorium zumindest genügend Zeit besteht, um das Thema ordentlich aufzubereiten und dann auch die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. In diesem Sinne darf ich mich noch einmal auch vonseiten der Behörde für diesen Antrag und für die Einigkeit, dieses Moratorium auch so zu beschließen, bedanken. – Vielen Dank!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/486 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Der Paralleljustiz wirksam entgegenwirken

Antrag der Fraktion der CDU vom 28. Juni 2012 (Drucksache 18/481)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Wir regeln das unter uns.“ Wenn jemand so etwas hört, der professionell mit der Bearbeitung von Strafverfahren zu tun hat, dann ist das ein Alarmsignal. Spätestens, seit der Journalist Joachim Wagner in seinem Buch „Richter ohne Gesetz“ Fälle sogenannter Paralleljustiz beschrieben hat,

ist Licht in einen Bereich gekommen, der sich bislang im Wesentlichen im Dunkeln abgespielt hat.

Der ehemalige Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Bremen hat gesagt, dass in 90 Prozent aller Strafverfahren mit Tätern und Opfern aus anderen kulturellen Hintergründen die Schlichtungen nicht bekannt werden. Selbst ernannte Friedensrichter schalten sich häufig auch auf Betreiben der beteiligten Familien in die Schlichtung ein. Dabei geht es häufig nicht nur um zivilrechtliche Angelegenheiten, sondern um sogenannten harten Stoff, das heißt, um Körperverletzung und Totschlag, also um Straftaten. Man könnte meinen, dass es gut ist, wenn die überlastete Justiz entlastet wird, aber die Realität sieht anders aus, denn diese sogenannten Schlichtungen laufen häufig jenseits unseres Rechtssystems ab.

Herr Wagner beschreibt in seinem Buch Fälle, in denen Opfer von Straftaten gegen Zahlung eines Geldbetrags darauf verzichten, gegen die Täter auszusagen oder in denen den Geschädigten Gewalt, Einschüchterung oder Ausgrenzung angedroht wird, wenn sie sich dem Machtdiktat einer sogenannten Schlichtung nicht beugen. In Strafverfahren machen sie dann plötzlich von ihrem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch oder sind schlichtweg für die Justiz überhaupt nicht mehr erreichbar. Rücknahme der Aussage als Geschäftsgrundlage einer solchen Schlichtung: Gerade Frauen sind davon betroffen, denn viele der geschlichteten Straftaten spielen sich auch im Bereich häuslicher Beziehungsgewalt ab. Die Folgen sind nicht selten fatal, da die Spirale der Gewalt nach einer solchen Schlichtung doch oft kein Ende nimmt. Der Justiz sind, sofern keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen, ohne die Aussagen der Opfer von Straftaten die Hände gebunden, und die Täter werden freigesprochen oder die Verfahren eingestellt.

Der hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi sieht in der in Deutschland eingehenden Paralleljustiz eine Bedrohung für den Rechtsstaat. Dabei geht es nicht – das möchte ich ausdrücklich betonen – um Religion, sondern um die Frage, inwieweit durch andere kulturelle Vorstellungen aller Richtungen Einfluss auf Strafverfahren genommen wird.

Auch in Bremen ist die Streitschlichtung außerhalb unseres Rechtssystems ein Problem. Nicht nur Joachim Wagner hat Fälle in seinem Buch beschrieben – übrigens Bremer Fälle, in denen ein ehemaliger Krimineller und Türsteher in Bremen als Streitschlichter aufgetreten ist, ich habe ihn selbst im Rahmen einer Veranstaltung zu diesem Thema kennengelernt –, auch ich selbst habe in meiner Praxis diverse Verfahren kennengelernt, in denen der Eindruck entstanden ist, dass hinter den Kulissen eine Schlichtung eigener Art gelaufen ist. Das Problem ist, dass diese sogenannten Friedensrichter oder Schlichter, wie auch immer wir sie nennen, meistens keine juristische Ausbildung haben. Sie sind Schlichter aufgrund von An

sehen, Macht und Familienstrukturen und zum Teil sogar selbst Teil der organisierten Kriminalität. Es handelt sich bei ihrem Vorgehen um Laienjustiz außerhalb von nachvollziehbaren und kontrollierbaren Verfahren. Schlichtungen finden jenseits der Öffentlichkeit statt, teilweise in Privatwohnungen, und für die Beteiligten an einem Gerichtsverfahren ist nur schwer nachzuvollziehen, was dort stattgefunden hat.

Wir sind der Meinung, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass die Strafjustiz durch intransparente und fragwürdige Streitschlichtungen ausgehebelt wird, denn die Grundlage für eine Verurteilung muss im deutschen Strafrecht der Nachweis von Tat und Schuld sein. Dabei muss es bleiben. Das Problem ist, dass es den Schlichtern gerade bei der Streitschlichtung häufig nicht darauf ankommt, ob der Tatverdächtige schuldig ist oder nicht oder ob die Tat bewiesen werden kann oder nicht.

Ich möchte hier auch nicht falsch verstanden werden: Auch in unserem Rechtssystem gibt es Formen von Streitschlichtung, beispielsweise die Mediation oder den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Verfahren haben einen förmlichen Verlauf, es gibt gerade im Täter-Opfer-Ausgleich eine enge Kooperation mit der Justiz. Am Ende werden viele Strafverfahren auch einvernehmlich geregelt. Solche Streitschlichtungen finden auf keinen Fall gegen den Willen des Verletzten statt, und ich denke, das ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Beim Täter-Opfer-Ausgleich sind Psychologen, Sozialarbeiter und auch Juristen beschäftigt, die etwas von ihrem Fach verstehen. Mir wäre sehr wichtig, wenn bei diesen Täter-Opfer-Ausgleichen – da bin ich jetzt auch bei den Maßnahmen, die wir uns vorstellen – mehr Migranten eingebunden würden, damit auch mehr Akzeptanz des Täter-OpferAusgleichs gerade in diesem Bereich entstehen würde.

Es kommt hinzu, dass wir, denke ich, in diesem Bereich deutlich mehr Aufklärung brauchen. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass beim Bundesjustizministerium extra eine Stelle eingerichtet werden soll, die sich mit dem Problemkreis der Paralleljustiz befasst, denn dieses Problem ist insgesamt viel zu wenig erforscht. Deswegen möchten wir auch, dass der Senat darüber hinaus eine Hell- und Dunkelfeldforschung in Auftrag gibt, die sich mit dieser Problematik befasst.

Kurzfristig können wir uns auch noch vorstellen, dass stetige Fortbildungen von Richtern, Polizisten und Staatsanwälten stattfinden, um die Einflussnahme von kulturellen Vorstellungen oder Paralleljustiz von Schlichtungen auf Verfahren aufzuklären und die entsprechenden Personen, die damit zu tun haben, mehr zu sensibilisieren.