Dann nehme ich selbstverständlich zunächst die Redezeit, um die Frage, die der Kollege Frehe gestellt hat, zu beantworten. Ich will Sie einmal so beantworten:
Erstens, Sie haben die Kann-Regelung angesprochen, natürlich ist das zurzeit so zur häuslichen Krankenpflege geregelt. Klar ist allerdings für uns auch, dass Sie politisch die Forderung erhoben haben, dass gerade das Thema Verkürzung in Zukunft keine Rolle mehr spielen soll. Darauf bezogen kann nicht in Betracht gezogen werden, dass man mit diesem Aushebelungstatbestand die Krankenkassen dazu auffordert, dies dann rechtswidrig in ihre Satzungen aufzunehmen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zweitens, Sie haben hier in der Tat weitergehende Forderungen geäußert. Wir glauben, dass es notwendig ist, dafür das Bundesrecht zu ändern.
Drittens, Sie haben bereits in den Redebeiträgen vernommen, dass die Kassen sich gerade in Bremen für dieses Thema sehr aufgeschlossen gezeigt haben. Insofern besteht in der Sache eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit, Kassen, die das ohnehin längst praktizieren, noch einmal aufzufordern, dies zu tun. Insofern ist auch da die Notwendigkeit für Ihren Antrag gar nicht gegeben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon mehrfach betont worden, dass der Verein „Ambulante Versorgungslücken” auf ein wirklich gewichtiges Thema aufmerksam gemacht hat. Alle diejenigen, die die Versorgungssituation aus der Perspektive Betroffener kennen, wissen, dass wir immer wieder dann über sogenannte Schnittstellenprobleme klagen müssen, wenn in einer relativ kompliziert strukturierten Zuständigkeitslandschaft, wie es bei uns nun einmal ist – Pflegeversicherungen auf der einen Seite, Krankenversicherungen auf der anderen Seite, Rentenversicherungen und so weiter –, die Frage geklärt werden muss, wer eigentlich zuständig ist, wenn der einzelne betroffene Mensch zwischen solche Raster fällt. Das Thema ist also ein wesentliches Thema.
Die Frage, wie man das Thema löst, ist nicht ganz trivial zu beantworten. Eigentlich wäre die beste Lösung, wir haben alle Leistungen aus einer Hand und aus einem Guss. Wir würden die Frage der Zuständigkeit zwischen den verschiedenen Kostenträgern gar nicht mehr thematisieren müssen. Das ist aber natürlich eine Utopie, die in absehbarer Zeit überhaupt nicht zu verwirklichen sein wird. Wir haben ein historisch gewachsenes System, mit dem man leben muss. Also muss man versuchen, mehr oder weniger pragmatisch mit den Problemen, die sich aus dieser Situation heraus ergeben, umzugehen.
Der erste Punkt, glaube ich, der wichtig ist, ist, dass überall dort, wo tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist, auch gesetzgeberisch gehandelt wird; wobei ich in diesem Punkt darauf hinweisen möchte, dass sich die Problematik im Laufe der letzten zehn Jahre aufgrund einer Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine leistungsgerechte Finanzierung mit entsprechender Liegezeitverkürzung zugespitzt und verschärft hat. Die Regelungen, über die wir heute reden und die wir als unzureichend behandeln, sind seinerzeit, vor über zehn Jahren, in Voraussicht auf eine solche Entwicklung in das Sozialgesetzbuch V hineingenommen worden. Es zeigt sich heute, dass
sie inzwischen aufgrund der historischen Entwicklung eigentlich nicht greifen und nicht ausreichend sind. Das heißt also, der Bundesgesetzgeber müsste sich im Prinzip, und das ist eine Forderung, die wir an ihn haben, mit diesem Thema unter dem Gesichtspunkt auseinandersetzen, ob das überhaupt noch passt. Er müsste eine entsprechende Aktualisierung oder Modernisierung der gesetzlichen Regelung vorsehen. Zu glauben, dass man das in einer mehr und mehr wettbewerblich organisierten Landschaft von Krankenkassen über die einzelne Ansprache von Krankenkassen regeln könnte, halte ich für relativ aussichtslos. Wenn es zum Beispiel um die Frage geht, was wir in Bremen tun können, können wir im Hinblick auf die Ansprache von einzelnen Kassen natürlich nur die Kassen erreichen, die in Bremen eine besonders große Bedeutung haben. Das ist neben der AOK noch die hkk. Natürlich sind aber nicht alle Bremerinnen und Bremer in diesen beiden Kassen versichert. Alle Krankenkassen aber, die ihre Versicherten in Bremen haben und bundesweit agieren, würden natürlich von einer isolierten Ansprache über das Satzungsrecht durch die Bremer Landesregierung oder das Bremer Landesparlament nicht erreicht werden. Dieser eher pragmatische Gesichtspunkt zeigt, dass man dieses Problem über das Satzungsrecht vermutlich nur sehr punktuell und nur sehr eingegrenzt und mit Sicherheit nicht flächendeckend und für alle lösen kann. Deshalb glaube ich, und darauf hat Herr Brumma schon hingewiesen, dass ein weiterer Aspekt zu einer besseren Versorgungslandschaft nicht unterschätzt werden darf, das ist die vorhin zitierte Initiative aller Bundesländer. 16:0-Beschluss! Wann hat es das schon einmal in der Gesundheitspolitik in der Länderkammer gegeben? Es ist die gemeinsame Initiative aller Länder, mehr Verantwortung in der Steuerung der Gesundheitsversorgung in ihren eigenen Ländern zu erhalten, also eine Neusortierung vorzunehmen: Welche Aufgaben hat der Bund und welche Aufgaben haben die Länder bei der Steuerung? Leider haben wir seit zehn Jahren festzustellen, dass die Möglichkeiten der Länder kontinuierlich durch die Entwicklung des Gesundheitssystems ausgehöhlt und unterminiert werden und wir kaum noch Möglichkeiten haben. Wir haben heute die ganz spannende Situation, dass wir nicht wissen, wie das Bundesgesundheitsministerium mit dieser einheitlichen Forderung aller Länder umgehen wird. Ich unterstreiche deshalb „alle Länder”, weil wir heutzutage unter anderem auch zwei FDP-geführte Landesgesundheitsministerien haben, nämlich in Schleswig-Holstein und im Saarland. Wir haben im Prinzip alle politischen Farben am Tisch. Das unterstreicht noch einmal, dass die 16:0-Beschlussfassung in gewisser Weise schon einen sensationellen Charakter hat. Der Bundesgesundheitsminister hat in der Sonderkonferenz der GMK keinen Hehl daraus gemacht, dass er dieser gemeinsamen Initiative der Bundesländer mehr als skeptisch gegenübersteht. Er hat ordnungspolitisch grundsätzliche Probleme mit unserem Ansatz.
Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie diese Debatte weiterläuft. Ich glaube, wenn es nicht gelingt, die Forderungen der Länder in Bundesrecht umzusetzen und unsere Rolle länderseitig zu stärken, dann wird ein großer Teil der von Ihnen zu Recht beklagten Probleme dauerhaft nicht gelöst werden können. Es ist also Aufmerksamkeit für die weitere Entwicklung auf der Ebene der Bundesregierung angezeigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt. Zuerst lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags abstimmen.
Wer der Ziffer 2 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/1358 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Ziffern 1 und 3 des Antrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1358 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, dass wir nun mehr die Tagesordnungspunkte ohne Debatte abhandeln. Es handelt sich um 15 Anträge.
Rechnung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2009 vom 5. Juli 2010
Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu der Rechnung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 vom 17. September 2010
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 17/1437, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) erteilt gemäß Paragraf 101 der Landeshaushaltsordnung dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen für die Rechnung über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 in Kapitel 0011 des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen Entlastung.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechnungshofs, Drucksache 17/1367, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 17/1437, Kenntnis.
Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 21. September 2010 (Drucksache 17/1441) 1. Lesung
Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/1441, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!