Protocol of the Session on October 28, 2009

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist Alkohol das am weitesten verbreitete Suchtmittel unter Jugendlichen. Nach einer Anfrage unserer grünen Fraktion hier in der Fragestunde wurden im Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 in einer Altersgruppe der Elf- bis Fünfzehnjährigen, Frau Cakici, jeweils 91 Jungen und 97 Mädchen sowie in der Altersgruppe der Sechzehnbis Siebzehnjährigen weitere 66 Jungen und 43 Mädchen wegen einer Alkoholvergiftung behandelt. Das sind nur die Extremfälle, die dokumentiert werden können, die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Dieser Bedarf ist durchaus gegeben, dass man hier – und so hatten wir uns hier in der Bürgerschaft im Februar eingesetzt – den Dringlichkeitsantrag zusammen mit uns, der SPD und der CDU verabschiedet.

Der Senat wurde beauftragt, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch den Einsatz von jugendlichen Testkäufern zu überwachen. Insbesondere die nicht erlaubte Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche sollte stichprobenartig überprüft, und entsprechende Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sollten geahndet werden. Als Grüne hatte wir gefordert, dass eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzes beim Einsatz von Testkäufern einzuhalten ist. Dieser Forderung hatten sich die Fraktionen von CDU und SPD angeschlossen.

Es geht nur um den Jugendschutz. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, wurden folgende Kriterien vereinbart: Erstens, ein Mindestalter von 17 Jahren; zweitens, eine freiwillige Teilnahme; drittens, teilnehmen dürfen nur Auszubildende des Amts für Soziale Dienste; viertens, das Einverständnis der Eltern muss vorliegen; fünftens, die Durchführung einer Vorund Nachbereitung; sechstens, eine ständige Begleitung durch eine Amtsperson während der Testkäufe; siebtens – und das ist das entscheidendste Kriterium –, dass der erworbene Alkohol durch die jugendlichen Testkäufer direkt nach Verlassen des Geschäfts an die amtlichen Begleitpersonen übergeben wird.

Ich möchte den Argumenten seitens der LINKEN und der FDP ein bisschen widersprechen und möchte es auch belegen. In diesem Zusammenhang ist es nämlich wichtig zu erwähnen, dass die Testkäufer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

innen und Testkäufer verpflichtet sind, das Verkaufspersonal nicht irrezuleiten. So sollen sie bei Fragen des Verkaufspersonals wahrheitsgemäß antworten und auf Verlangen Ausweise vorlegen. Ferner ist zu erwähnen, dass die Jugendlichen durch die freiwillige Teilnahme jederzeit und ohne Angabe von Gründen diesen sogenannten Einsatz abbrechen können.

Um an dieser Stelle noch einmal den Charakter dieser Maßnahme zu verdeutlichen: Es geht hierbei um Prävention und nicht um Strafverfolgung beziehungsweise Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten. Es geht hier ganz konkret um die Wahrung des Jugendschutzes, es sollte nämlich selbstverständlich sein, dass das Alter durch das Verkaufspersonal zu überprüfen ist, wenn junge Menschen Alkohol erwerben möchten. Dies ist noch lange keine Garantie dafür, dass ihnen trotz ihres jungen Alters branntweinhaltige alkoholische Getränke verkauft werden, was bei den Testkäufen festgestellt wurde.

An dieser Stelle möchte ich kurz zwei Zahlen erwähnen: In Bremen gab es – Herr Hinners hatte es vereinzelt dargestellt, ich fasse die Zahlen zusammen – im Jahr 2009 insgesamt 48 Kontrollen, davon 30 Verstöße. Das heißt, 30 Mal wurde an Jugendliche, die eindeutig minderjährig waren, Alkohol verkauft, und es geht hier nicht um Bier und Wein, sondern um Alkohol wie Wodka oder Whiskey. In Bremerhaven wurden im Jahr 2009 128 Kontrollen durchgeführt und 58 Verstöße festgestellt. In dem Fall wurden auch ganz schwere Alkoholika an junge Menschen verkauft.

Was interessant ist, viele von uns gehen sicherlich regelmäßig einkaufen, das sieht man schon in den Supermärkten und in diesen Kiosken, allein die Diskussion über den Einsatz von jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern hat bewirkt, dass die Schilder mehrfach sichtbar an den Kassen aushängen, dass das Verkaufspersonal öfter nach dem Ausweis fragt und dass dadurch auch ein Rückgang zu verzeichnen ist. Schaut man sich die Einzelmonate an, die auch von Herrn Hinners erwähnt wurden, gibt es Fluktuation. In einigen Monaten hat die Anzahl der Kontrollen zugenommen, aber die Anzahl der Menschen, die Alkohol verkauft haben, hat abgenommen, es waren viele Wiederholer dabei.

Am Schluss möchte ich es noch einmal ganz generell auf einen Punkt bringen, der für uns Grüne am wichtigsten ist, nämlich dass der Verkauf an Jugendliche unterbunden wird. Eines kann ich mir jetzt nicht verkneifen, Frau Cakici: Der Einsatz der Jugendlichen ist freiwillig, und wenn Jugendliche Alkohol erwerben möchten, tun sie das auch freiwillig.

(Zuruf der Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE])

Frau Troedel, wenn Jugendliche am Samstagabend durch das Viertel laufen und Lust auf Wodka haben und ihn kaufen möchten, tun sie das freiwillig. Ich

frage mich, wo ist da der Denunzianten-Grund vorhanden, wo ist das der Fall, dass man die Jugendlichen irreleitet, dass sie ein schlechtes Vorbild sind? Sie tun ohne Einschränkung alles Erdenkliche, um an Alkohol heranzukommen, und da ist das Verkaufspersonal gefordert, da ist der Handel gefordert, da sind die Gewerkschaften gefordert.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Die Politik ist gefordert!)

Die Politik ist sowieso gefordert, indem sie solche Maßnahmen ergreift, die nicht von Dauer sind, die auf eine gewisse Frist angelegt sind, um eben immer wieder mit diesen Maßnahmen zu signalisieren, dass der Handel hier auf dem falschen Weg ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Daher möchte ich in Richtung von Herrn Woltemath sagen, dass man den ausufernden Alkoholkonsum mit nachhaltigen Präventionsprogrammen in den Griff bekommen muss. Ähnliches hat auch DIE LINKE gesagt, aber es wurde hier mit keinem Satz erwähnt, welche Programme Sie meinen, wie Sie das meinen oder in welcher Weise man das in den Griff bekommen soll. Dieses Programm ist völlig präventiv, Herr Woltemath.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Das soll der Senat doch aufschreiben!)

Das können wir gleich besprechen! Meine Redezeit ist vorbei, deswegen möchte ich mich eventuell sogar in der zweiten Runde – ich sehe, da waren Wortmeldungen – noch einmal melden. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Lieber Herr Kollege, da stimme ich Ihnen zu! Man braucht ja manchmal am Samstagabend nur durch das Ostertor zu laufen und sich anzuschauen, wer dort Alkohol erwirbt und wer davon eventuell minderjährig ist. Ich sage, da brauchen wir nur eine Polizeistreife vor bestimmte Supermärkte und Läden zu stellen, die kann das ganz einfach kontrollieren.

(Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Genau! Ein Polizist für jede Kasse!)

Jeder, der mit Alkohol dort herauskommt, zeigt seinen Ausweis, und dann haben wir festgestellt, wer da illegal, gesetzeswidrig Alkohol eingekauft hat und

wer nicht. Da brauchen Sie überhaupt keine Testkäufer!

(Beifall bei der FDP)

Diese Eierei mit irgendwelchen Testkäufern brauchen Sie dann überhaupt nicht zu machen! Das haben wir gesagt, das kritisieren wir. Für uns ist wichtig, Alkoholkonsum von Jugendlichen und Minderjährigen zu unterbinden, weil das so im Gesetz steht und weil das Jugendschutz ist, das haben wir gesagt. Das mit den Testkäufern ist für uns auf der anderen Seite viel zu nebulös, das haben wir zurückgewiesen, und ich finde, das kann man auch akzeptieren, da muss man hier nicht so einen Eiertanz aufführen.

(Beifall bei der FDP)

Wir können das gern machen, wir können ja einmal schauen, welche Leute da jetzt am Samstagabend im Ostertor Alkohol kaufen. Ich meine, wir dürfen die natürlich nicht nach dem Ausweis fragen, aber wir werden das ziemlich deutlich feststellen.

Was ich kritisiert habe, ist: Ich muss doch hier nicht hineinschreiben, was der Senat für Schlussfolgerungen daraus zieht, das wäre ja noch schöner! Ich mache jetzt einmal einen Zwischenruf: Bravo!

(Beifall bei der FDP)

Nein, der Senat muss doch hineinschreiben, was er jetzt für Schlussfolgerungen daraus zieht.

Wir haben jetzt festgestellt, es wird in Bremen offensichtlich Alkohol in umfangreichem Maße an Personen unter 18 Jahren verkauft, ohne dass nach dem Ausweis gefragt wird. Das brauchen wir nicht mehr zu verifizieren, das haben wir jetzt ermittelt. Da möchte ich einmal sagen, was das hier für eine Auflistung ist, das ist schöne Prosa. Man hätte es aber wirklich einmal hineinschreiben können, wenn Sie das jetzt alles so genau kontrolliert haben möchten und so genau nachgefragt werden soll – sind das Internetcafés, ist das mehrheitlich an Tankstellen, ist das mehrheitlich an Kiosken, um welche Uhrzeiten war das, wann sind sie dorthingegangen? –, dann brauche ich nicht solch eine Auflistung vorzulegen, um dann unten mit einem schönen Prosatext zu schreiben, das ist jetzt alles wunderbar. Nein, so kann es nicht funktionieren!

(Beifall bei der FDP)

Da muss man genauer arbeiten, dann hätte ich mir jetzt auch genauere Arbeit gewünscht und nicht, solch ein Papier vorzulegen. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, ich finde die Diskussion auch recht sonderbar. Wenn es uns darum geht, dass wir sagen, wir wollen Prävention machen, wir wollen Jugendliche vor Alkohol schützen, finde ich, sollte man überlegen, wie wir das tun, welche Aufklärungsprogramme es gibt und so weiter. Ich finde auch, wenn wir feststellen wollen, welche Verkaufsstellen gegen dieses Alkoholverbot des Verkaufs an Jugendliche verstoßen, macht man solch eine Maßnahme, wie die FDP sie eben vorgestellt hat. Wenn ich in meinen Supermarkt gehe, muss ich mich nur einmal an die Kasse stellen, und dann weiß ich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, wer jugendlich ist und ob sie kontrolliert werden oder nicht. Das kann man doch einfach sehen, und dann kann man daraus Schlüsse ziehen. Das Schlimmste an der Sache ist: Was sollen denn die jugendlichen Testkäufer bei dieser Geschichte lernen? Die werden losgeschickt, und man sagt ihnen dann, ihr sollt jetzt herausbekommen, ob es Gesetzesbrecher in dieser Art und Weise gibt. Was stellen sie dann fest, was lernen sie? Ja, es gibt Gesetzesbrecher, oder nein, es gibt keine. Was hat das für einen Sinn für diese Jugendlichen, was haben sie daraus gelernt? Sie haben vielleicht daraus gelernt, dass es überall immer wieder Schlupflöcher gegen gesellschaftlich ausgesprochene Verbote gibt, aber es trägt überhaupt nichts zur Alkoholprävention bei, diese Jugendlichen zu erreichen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hilft, das zu unterbinden!)

Deshalb halte ich solch eine Maßnahme einfach für absurd und schwachsinnig!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Fecker hat hier gerade genau das Richtige gesagt, was in diese Richtung geht. Ich möchte zwei Dinge erwähnen: Was wir nicht machen dürfen, ist, erstens, die Jugendlichen zu kriminalisieren. interjection: (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Woltemath, ich weiß ungefähr, wie Sie es gemeint haben, aber es bringt nichts, Polizeibeamte vor den Kiosk zu stellen, die dann die Jugendlichen abgreifen, nach dem Ausweis fragen und ihnen die Wodkaflasche abnehmen. Das ist Lobbyismus-Politik pur!

Lobbyismus-Politik, habe ich gesagt! Der Verusacher, der diesen Alkohol an die jungen Menschen verkauft, darf weiter verkaufen. Die Jugendlichen, die diesen Alkohol erworben haben, werden kriminalisiert, Herr Erlanson? Das ist das, was Sie gesagt haben. Sie sprechen von Aufklärungsprogrammen, es gibt eine Menge Aufklärungsprogramme, trotzdem sterben junge Menschen nach Discobesuchen am Wochenende – wie jüngst dieses Wochenende auch – bei einem Verkehrsunfall. Es ist immer schwierig, wie und inwieweit Aufklärungsprogramme wirken. Ich möchte jetzt bei dem Thema polizeiliche Kontrollmaßnahmen bleiben. DIE LINKE hat in der Kleinen Anfrage – die habe ich nämlich auch durchgelesen – gefragt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Wie verhält sich im Vergleich dazu die Effektivität gezielter polizeilicher Kontrollen?“ Antwort des Senats: „Polizeiliche Kontrollen, ohne den Einsatz jugendlicher Testkäufer/-innen, sind im Vergleich weniger effektiv, weil bei einem konkreten Verstoß die direkte Abgabe an Kinder oder Jugendliche durch den Gewerbetreibenden nachgewiesen werden muss.“ Das ist das, was ich meine, Herr Woltemath! Was bringt es, Polizeibeamte vor Kiosken aufzustellen, junge Menschen zu kriminalisieren, ihnen auf die Finger zu hauen, den Ausweis zu verlangen, die Flasche abzunehmen, wenn der Verursacher dieses Prinzips, nämlich Wodkaverkauf an junge Menschen, straffrei davonkommt? Während die Polizei die drei Jugendlichen kontrolliert – denn so viele Beamte haben wir nicht –, wird im Kiosk noch an zehn weitere Menschen Alkohol verkauft. Wir haben gerade auch darüber gesprochen, wie das war, als wir während des Freimarkts mit der Innendeputation bei den Schaustellern waren. Da wurde uns doch klipp und klar erklärt, dass ein ganz bekannter, renommierter, riesengroßer Supermarkt – den Namen möchte ich jetzt nicht nennen –, der direkt am Bahnhof ist, selbst die Milchprodukte aus dem Regal am Samstagabend wegräumt, Alkohol einräumt und den jungen Menschen vor den Augen der Erwachsenen – Frau Cakici, gehen Sie einmal dahin! – Wodka verkauft, ohne auch nur den Ausweis zu kontrollieren. Herr Erlanson, mit welchem Aufklärungsprogramm möchten Sie da denn wirken? Wollen Sie sich vor den Supermarkt stellen und den jungen Menschen sagen, trinkt bitte nicht so viel, ihr seid erst 17, ihr dürft das gar nicht trinken? Herr Erlanson, sie würden Sie auslachen! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Aufklärung beginnt vorher!)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Staatsrätin Buse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat den Senat damit be––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

auftragt, das Jugendschutzgesetz durch den Einsatz von jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern zu überwachen. Das hat der Senat getan, und ich glaube, er hat dargestellt, dass diese Maßnahme nicht leichtfertig verabredet worden ist, sondern im Hinblick auf die große Gefährdung, der die Jugendlichen durch Alkoholkonsum ausgesetzt sind, veranlasst worden ist.

Ich glaube, es ist klar geworden, dass die Art und Weise, wie diese Maßnahmen durchgeführt worden sind, wirklich jenseits jeder Kritik stehen. Der Fraktion DIE LINKE kann ich sagen, es ist richtig, es ist nicht Ziel dieser Aktion gewesen, die Jugendlichen, die dort versucht haben, Alkohol einzukaufen, fortzubilden. Das ist sicherlich auch geschehen, indem ihnen nämlich klargemacht wurde, dass sie das als 17-Jährige nicht dürfen und dass deswegen dieser ganz besondere Aufwand erforderlich war, um diese Aktion durchzuführen. Nein, Ziel ist allein gewesen, eine Präventionsmaßnahme durchzuführen, die bei den vielen Geschäftsinhabern und bei den vielen Kassiererinnen und Kassierern eine Sensibilität weckt und sie daran erinnert, ihnen ins Bewusstsein ruft, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche verboten ist. Ich glaube, dass genau dies mit einer solchen Aktion erreicht wird.

Wir haben ja auch gesehen, dass bei den Nachfolgekontrollbesuchen die Zahlen gesunken sind. Es ist einfach wichtig, dieses Instrument genauso zu nutzen. Es würde meiner Ansicht nach schon ausreichen, einfach über die Tatsache zu berichten, dass es so etwas wie Testkäufe gibt, dass diese Stadt nicht bereit ist hinzunehmen, wenn Alkohol an Jugendliche abgegeben wird. Daher glaube ich, dass dies eine Aktion gewesen ist, die dazu beigetragen hat, dieses Problem in den Köpfen zu verankern.

Ich möchte allerdings auf noch etwas hinweisen, dass es eben nicht geht, nur immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wir, wie wir hier alle stehen und sitzen, haben eine Verantwortung. Wie sollen wir denn Jugendlichen klarmachen, dass Alkohol trinken etwas nicht Erstrebenswertes ist, wenn wir selbst mit einem Beispiel vorangehen, das das möglicherweise nicht vermittelt? Auch wir könnten uns überlegen, ist es denn wirklich so, dass Alkohol ab 18 Jahren dann etwas ungefährlicher ist?