Was also soll diese überflüssige Änderung eines Gesetzes, die die Krankenhausförderung im Land Bremen auf keine neue Grundlage stellen wird? Ich werde es Ihnen sagen: Die vorgelegte Gesetzesänderung ist nur notwendig geworden, weil der rot-grüne Senat ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
mit seinen ursprünglichen Plänen, die Krankenhausfinanzierung auf neue Beine zu stellen, gescheitert ist. Wie oft haben wir im Vorlauf und während der Beratung zum Gesamtfinanzierungskonzept zur nachhaltigen Sanierung der Gesundheit Nord gGmbH gehört, dass die Gewährung von Bürgschaften jetzt als Allheilmittel für die krankende Förderung der Krankenhäuser im Land Bremen betrachtet werden kann. Alle sollten von der Gewährung von Bürgschaften profitieren, kommunale und freie Krankenhausträger gleichermaßen. Die Gewährung von Bürgschaften sollte als alternative Förderart gesetzlich verankert werden. Nur, leider mussten Sie, Frau Senatorin Rosenkötter oder Herr Dr. Schulte-Sasse, feststellen, dass Ihr Vorhaben gegen Bundesrecht verstoßen hätte. Auf den bundesrechtlichen Verstoß Ihres ursprünglichen Vorhabens wird zwar in der Gesetzesbegründung hingewiesen, aber wenn Sie ehrlich wären, hätten Sie zugeben müssen, dass Ihre Pläne gescheitert sind und deshalb auf eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes verzichtet werden kann.
Dann möchte ich noch hinzufügen: Ehrlichkeit, lassen Sie mich das bitte kurz erwähnen, Herr Dr. Schulte-Sasse: Die Mitglieder der Deputation für Arbeit – Sie haben gerade gesagt, Sie haben das da verabschiedet, wir haben dagegen gestimmt – sind hier der Wahrheit widersprechend, so will ich es einmal nennen, informiert worden. Laut Herrn Dr. SchulteSasse ist die Gesetzesänderung auf dringende Empfehlung eines renommierten Gutachters entstanden. Angereichert hat er diese Aussage noch, indem er sagt, es handelt sich hier um eine juristische Entscheidung und nicht um eine politische. Ich will das nicht weiter ausführen, Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht. Ich möchte es aber dennoch nicht unerwähnt lassen, ganz besonders nicht an dieser Stelle, das ist nämlich ein Vorgang, den ich als erhebliche Missachtung der Gremien und unseres parlamentarischen Systems verstehe.
Ich fasse zusammen: Erstens, das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Krankenhäuser im Land Bremen zu fördern. Zweitens, das Recht auf einen Antrag auf Bürgschaften gibt es bereits. Drittens, die vorgeschlagene Gesetzesänderung ändert nichts. Die Änderung würde natürlich etwas bewirken, wenn der neu eingeführte Satz fortan benutzt werden würde, um die zulässigen Förderarten und damit das ganze Gesetz zu umgehen. Werden Sie ab jetzt Anträge auf Förderung mit der Begründung ablehnen, dass die Krankenhäuser ja das Recht haben, stattdessen eine Bürgschaft zu beantragen? Sie werden es mir sicherlich nachsehen, dass ich diese Befürchtung hier an dieser Stelle so deutlich erwähne.
Frau Rosenkötter, oder Herr Dr. Schulte-Sasse ist heute hier: Wir wissen, dass Sie Dinge, die nicht passend sind, gern passend machen, selbst wenn dazu eine Gesetzesänderung notwendig ist. Diesmal passen jedoch die gesetzlichen Regelungen der Krankenhausfinanzierung zu Ihrem Vorhaben, die Investitionen am Klinikum Bremen-Mitte mit einer Bürgschaft zu flankieren. Ihnen geht das aber nicht weit genug, Ihnen passt es nicht, weil Sie etwas Größeres vorhatten, und deshalb gilt dieses Mal die Devise, eigentlich passt es, aber uns passt es nicht, deshalb machen wir es wieder passend und hoffen, dass es niemand merkt. Ich betone aber, wir als CDU-Fraktion haben es gemerkt. Die Gesetzesänderung wird von uns abgelehnt, weil sie keinerlei Auswirkung auf die Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Bremen hat, es sei denn, man beabsichtigt, wie erwähnt, seine gesetzlichen Pflichten durch die vorgeschlagene Änderung zu umgehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann nur sagen, herzlichen Glückwunsch, Herr Staatsrat, da haben Sie sich einmal so richtig ins Abseits manövriert. Am 21. Juni letzten Jahres sind Sie mit einem großen Interview im „Weser-Kurier“ vollmundig aufgetreten, haben den Menschen versprochen, Sie würden durch die Bürgschaft ein völlig neues Instrument im Rahmen der staatlichen Krankenhausförderung schaffen, dieses würde nun als Allheilmittel allen Krankenhäusern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Das war damals natürlich nicht ohne Grund, weil Sie ja unter erheblichen Druck geraten sind, nachdem klar war, dass die Gesundheit Nord als städtisches Unternehmen nicht ohne eine Bürgschaft in etlichen Hundert Millionen Euro Höhe auskommen würde, um überhaupt sanierungsfähig zu sein.
Da ist schon ein gewisses ordnungspolitisches Verständnis notwendig, um zu erkennen, dass auch die übrigen Träger natürlich einen gewissen Groll hegen, weil sie erkennen, dass dort Vorteile gewährt werden, die ihnen im gleichen Umfang so nicht zur Verfügung stehen. Dieses heute vorgelegte Gesetz wird auch die FDP-Fraktion ablehnen, weil es überhaupt kein Problem löst und im Übrigen auch diese damalige Debatte natürlich überhaupt nicht befriedigen kann. Auf die Nachfrage, wie viel Umfang denn so zu erwarten wäre, kam die Antwort, vielleicht circa 5 Millionen Euro, aber 5 Millionen Euro sind nicht gleich 300 Millionen Euro. Insofern ist eine Gleichbehandlung zwischen kommunalen Trägern und freigemeinnützigen beziehungsweise privaten Trägern von vornherein ausgeschlossen, also ist es ein ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Schuss ins Leere. Sie können nicht einmal die Erwartung, die damals geweckt wurde, hier wirklich befriedigen.
Eine wirkliche Alternative kann eine Bürgschaft aus unserer Sicht auch niemals darstellen. Es ist ganz klar, es ist auch bundesgesetzlich geregelt, dass die Krankenhäuser einen Anspruch auf Förderung haben, und der soll aus unserer Sicht und nach unserem Verständnis auch nicht dadurch beschnitten werden, dass man ihnen als Alternative hier eine Bürgschaft anbietet. Das ist für uns keine gute Alternative. Setzen Sie sich lieber nachhaltig dafür ein, dass es zu einer Verbesserung der Finanzierungssituation insgesamt kommt! Dies sind alles Mätzchen, in die Sie sich selbst hineinmanövriert haben, die völlig überflüssig sind, das hat die Kollegin Frau Dr. Mohr-Lüllmann hier sinnvollerweise auch richtig dargestellt. Das findet nicht unser Gefallen und auch nicht unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Wir haben schon von einigen Schwächen in dem Gesetz gehört, es wird dort etwas ermöglicht, das schon möglich ist, insbesondere die Möglichkeit, eine Bürgschaft zu erhalten. Es wird aber auch ermöglicht, darüber hinaus Zuschüsse zu beantragen, und dies können wir nur unterstützen, wenn wir diese Möglichkeit der Bürgschaft haben, die wir als LINKE immer kritisiert haben, denn Bürgschaft heißt, dass aus dem laufenden Betrieb die Dinge erwirtschaftet werden müssen, die eigentlich als Investition von der Kommune und vom Land gestellt werden müssen. Insofern sind die Bürgschaften von uns immer kritisiert worden. Wenn aber jetzt die Möglichkeit geschaffen wird, zusätzlich Geld zu beantragen und zu bekommen, das heißt Investitionsmittel, die auch wirklich von öffentlichen Geldern getätigt werden müssen, dann scheint uns dies eine Möglichkeit des Gesetzes zu sein. Deswegen stimmen wir dem zu. Die Befürchtung von Frau Dr. Mohr-Lüllmann, dass dann darauf hingewiesen wird, ihr könnt ja eine Bürgschaft machen, wäre eine Nutzung, der wir dann natürlich auch strikt widersprechen würden, sodass wir sagen: Ja, und wir werden wachsam sein, wie dieses Gesetz genutzt wird. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In das Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist eine Regelung aufgenommen worden, die es den Krankenhäusern im Land Bremen ermöglicht, für Investitionen eine Bürgschaft zu bekommen. Wir finden diese Möglichkeit richtig, und wir finden sie auch wichtig für unsere Häuser hier.
Dadurch erhalten die Krankenhäuser die Möglichkeit, nötige Investitionen vorzuziehen und dadurch auch wieder Einsparungen zu erzielen. Nehmen wir zum Beispiel nur die energetische Sanierung, heute Morgen war das auch ein Thema! Besonders die Energiekosten, die Tarifsteigerung und die Erhöhung der Mehrwertsteuer haben die Krankenhäuser nicht nur hier im Land Bremen, sondern auch bundesweit in eine Notsituation getrieben. Wenn man dort Mittel hineingeben könnte, würden die sich auch schnell rechnen. Natürlich wissen wir alle, dass das Land zur Investitionsförderung gesetzlich verpflichtet ist. Alle Bundesländer und auch Bremen sind dieser Verpflichtung in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen, aber trotz der Haushaltsnotlage ist Bremen bei der Investitionsförderung im Bundesvergleich im oberen Drittel. Auch Professor Rürup hat Bremen als ganz gut aufgestellt bezeichnet, als er letztes Jahr Gast im Krankenhausausschuss gewesen ist. Aber trotzdem haben wir auch hier im Land Bremen einen Investitionsstau bei den Krankenhäusern. Auch die sieben Millionen Euro, die jetzt aus dem Konjunkturpaket in die Krankenhäuser fließen, lösen diesen Investitionsstau nicht auf. Wir freuen uns trotzdem, dass es diese sieben Millionen Euro für die Krankenhäuser gegeben hat, denn sie verschaffen ihnen etwas Luft. Trotzdem möchten wir, dass sich die Krankenhäuser hier im Land Bremen wirtschaftlich weiterentwickeln können und sich auch wirtschaftlich gut aufstellen können, und deshalb ist die Bürgschaft eine Möglichkeit. Es ist nicht die Möglichkeit, es ist eine Möglichkeit dazu, und deshalb würden wir es auch begrüßen, wenn Sie dieser Möglichkeit zustimmen würden.
Aber natürlich entbindet uns das nicht von unserer Verpflichtung, die Investitionskosten zu finanzieren, das wollen wir auch nicht. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir Investitionen in die Krankenhäuser bekommen, aber Sie wissen alle, wie die Haushaltslage ist. Die Diskussion dreht sich immer darum: Besorgen Sie mehr Geld, dann geben wir das in die Krankenhäuser! Das würde ich auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
auch sagen, aber Sie kennen das begrenzte Volumen, und daher ist die Debatte, wie schaffen wir es, die Krankenhäuser zusätzlich wirtschaftlich zu stützen, und ich denke, diese Möglichkeit sollten wir deshalb nutzen.
Frau Dr. Mohr-Lüllmann, zu Ihren Ausführungen: Sie sagten, dieses Gesetz wäre überflüssig, weil die Finanzierung des Klinikum Bremen-Mitte, KBM, gescheitert wäre, deshalb würden wir das jetzt durch Bürgschaften passend machen. Ich denke, das ist nicht so, das wird auch noch einmal deutlich, dass wir diese Bürgschaften für alle Häuser öffnen. Das ist uns auch von vornherein klar gewesen, als wir dieses Instrument in Erwägung gezogen haben. Hier geht es um eine Gleichbehandlung und nicht eine Bevorzugung der kommunalen Kliniken. Dass wir hier irgendetwas passend machen, wie Herr Dr. Möllenstädt gesagt hat, was unpassend wäre, diesen Beitrag finde ich jetzt völlig unpassend, und deshalb bitte ich Sie trotzdem, dem zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein großer CDUKanzler hat seinerzeit – Sie werden den Spruch alle noch kennen – eine ganz berühmte Aussage getroffen, die lautete nämlich: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!“ Diese Aussage will ich für mich heute nicht reklamieren, und deshalb stelle ich ausdrücklich fest, dass die Feststellung von Frau MohrLüllmann richtig ist, ich habe in der Deputation eine Aussage gemacht, die so nicht zutrifft. Das bedauere ich. Worum ging es? Es ging um die Frage: Warum ist eine Gesetzesänderung, die tatsächlich, auch da sind wir uns völlig einig, von ihrem Inhalt her überhaupt gar keine neue gesetzliche Grundlage für die Krankenhausfinanzierung schafft, sondern ausschließlich eine Klarstellung ins Gesetz hineinschreibt, warum ist diese Klarstellung in dem Gesetz trotzdem wichtig?
Nach meiner damaligen Erinnerung – das war für mich eine überraschende Diskussion, ich konnte mich auf diese Diskussion gar nicht vorbereiten – war es so, wie ich es in der Deputation gesagt habe, aber die Nachprüfung hat ergeben, das ist so nicht richtig. Die Formulierung stammt zwar von dem Rechtsanwalt, auf den ich mich seinerzeit bezogen habe, das ist seine Formulierung, aber die Dringlichkeit der Änderung des Gesetzes war empfohlen und auch so vom Finanzressort gesehen worden, und zwar vor dem Hintergrund der in den Monaten davor – Herr Möllenstädt hatte das angesprochen – stattgefundenen
Debatte, dass wir mit der Bürgschaft ein zusätzliches Instrument der Krankenhausfinanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in das Gesetz aufnehmen wollten. Das hat sich dann zwischenzeitlich geklärt, dass das aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. Um hier gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, hat das Finanzressort darauf bestanden und es auch für dringend erachtet, dass eine entsprechende Klarstellung in das Gesetz hineinkommt. Insoweit ist die Reklamierung des Vaters dieses Gedankens falsch gewesen, aber trotzdem bleibt es dabei, hier gab es einen dringenden Wunsch. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen. Dass ich mich in dieser Sitzung geirrt habe, bedauere ich sehr, das passiert mir relativ selten, und ich hoffe, liebe Frau Mohr-Lüllmann, dass Sie das auch nicht noch einmal erleben und erleiden müssen.
In jedem Falle ist die Frage, die Sie hier diskutiert haben, ja tatsächlich keine wesentliche inhaltliche Frage. Dass wir um so ein relativ marginales Problem eine ganze Debatte in der Bürgerschaft veranstalten, zeigt ja eigentlich etwas ganz anderes. Es zeigt nämlich, dass die Situation der kommunalen Kliniken, die vor zwei Jahren eine dramatische war und die so, wie Sie sich das offensichtlich für diese Legislaturperiode vorgestellt hatten, einer der Hauptauseinandersetzungspunkte in diesen vier Jahren sein sollte, inzwischen von der Situation und Entwicklung her nicht mehr für eine eigenständige Debatte über die Gestaltung der Zukunft der kommunalen Kliniken steht. Wir müssen offenbar heute über Petitessen reden, damit wir überhaupt noch über die städtischen Kliniken reden. Ich glaube, es ist ein besonderer Erfolg der Politik dieses Senats und der Regierungskoalition, dass es gelungen ist, nicht mehr über die Themen zu debattieren, über die wir vor eineinhalb Jahren geredet haben, sondern über solche Petitessen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu zwei Gesichtspunkten noch eine kurze Ausführung machen, die einerseits von Frau Mohr-Lüllmann andererseits von Herrn Möllenstädt hier vorgetragen worden sind! Das ist nämlich die Frage, für wen die Bürgschaften gelten. Wir haben – an beide Redner gerichtet – im Hinblick auf das Ziel unserer Politik nichts, aber auch gar nichts geändert. Die Bürgschaften sind zwar kein Instrument der Krankenhausfinanzierung nach dem Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetz, das ist wohl wahr, aber das Ziel, das wir seinerzeit damit verfolgt hatten, als wir die Diskussion begannen, es dort zu verankern, haben wir erreicht. Die Bürgschaften sind ein zusätzliches Finanzierungsinstrument für alle Bremer Krankenhäuser und nicht nur für die kommunalen Kliniken. Jedes Bremer Krankenhaus, egal welcher Trägerschaft, hat die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen, und hat dann natürlich entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen auch ein Anrecht, eine solche Bürgschaft grundsätzlich zu erhalten.
Herr Möllenstädt, Sie haben ein Thema angesprochen, dass ich nicht unkommentiert lassen kann. Sie haben nämlich unterstellt, dass mit der Bürgschaft ein besonderes Förderungsinstrument für die GeNoKliniken geschaffen werden sollte, ich habe das gerade schon erwähnt, das ist Unsinn. Ich will Ihnen ein konkretes und aktuelles Beispiel geben, warum diese Unterstellung, die ich immer wieder höre, als gäbe es von Seiten des Senats eine Grundtendenz, die eigenen Kliniken bevorzugt zu behandeln und die nicht kommunalen Kliniken zu benachteiligen,unsinnig ist. Wir haben jetzt gerade im Rahmen des Konjunkturprogramms entschieden, dass wir die Sanierung des OP-Bereichs im Rotes Kreuz Krankenhaus mit 4 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm unterstützen. Wir haben zurzeit gerade ein Projekt der Sanierung des OP-Bereichs im Klinikum Links der Weser, KLdW, da geht es um 16 Millionen Euro. Das KLdW bekommt keinen einzigen Euro vonseiten des Landes an finanzieller Unterstützung für die Sanierung dieses OP-Bereichs.
Konsequenz ist eine Debatte innerhalb der GeNo, was Ungleichbehandlung der GeNo-Kliniken im Vergleich zu den nicht städtischen Kliniken angeht. Wer also behauptet, dass es eine solche Tendenz zur Sonderbehandlung oder bevorzugten Behandlung der kommunalen Kliniken gibt, der sieht ganz bewusst an der Realität vorbei, den interessiert die Realität auch gar nicht, der will eigentlich nur ein paar billige öffentliche Punkte machen. Ich finde, das ist keine seriöse Politik.
Auf dieser Basis sollte man auch keine politische Auseinandersetzung führen. Im Grundsatz gilt doch, im Gesundheitsbereich und auch im Krankenhausbereich gibt es so viele Konfliktpunkte, so viele berechtigte unterschiedliche Positionen, über die man auch hier im Parlament öffentlich streiten kann und streiten sollte, das würde der Sache dienen. Stattdessen werden die Chancen, die in diesen Feldern liegen, verpasst und werden Auseinandersetzungen gesucht in Feldern, die meiner Meinung nach nicht in ein Parlament oder eine Parlamentsdebatte hineingehören. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Es ist interfraktionell vereinbart worden, dass wir jetzt all die Tagesordnungspunkte ohne Debatte noch aufrufen werden.
Gestatten Sie mir, bevor ich das tue, Sie noch an etwas zu erinnern, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar an das Ausfüllen des Fragebogens zum Dienstleistungsangebot unserer wunderbaren Bibliothek! Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek bitten Sie, dass Sie diesen Fragebogen bis morgen Mittag zurückgeben.