Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, nach der ersten Lesung das Gesetz, Drucksache 17/368, sowie den Sechzehnten Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Elfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 17/331, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen.
Wer der Überweisung des Gesetzes und des Sechzehnten Berichtes der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Elfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke abstimmen.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/386 seine Zustimmung ge-ben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gewalt- und waffenfreie Schulen Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU vom 6. Mai 2008 (Drucksache 17/382) 1. Lesung
Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Othmer und Herr Staatsrat Dr. Wewer.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 8,2 Prozent der Schüler in der Sekundarstufe II haben angegeben, in der Schule gelegentlich oder ständig Waffen mit sich zu führen. Der Prozentsatz der Waffen tragenden Schüler in der Sekundarstufe II betrug 6,5 Prozent. In absoluten Zahlen kann man davon ausgehen, dass cirka 3000 Schüler in Bremen Waffen zumindest gelegentlich mit in die Schule nehmen.
Dies sind die Ergebnisse der Leithäuser-Studie aus dem Jahr 2003, für die Schüler befragt wurden, wie sie mit Gewalterfahrungen in der Schule umgehen. Selbst wenn man annimmt, dass auch bei wissenschaftlichen Befragungen unwahre Antworten geliefert werden, kann man feststellen, dass es sich beim Mitführen von Waffen nicht um ein Einzeldelikt, sondern um ein Massenphänomen handelt. Für die Bewertung des Problems aus Präventionssicht oder auch aus Opfersicht, welche mit einer Waffe bedroht wurden, macht es letztlich auch keinen Unterschied, ob es sich um 3000 Schüler oder auch nur um 300 handelt.
Bei dem Großteil der mitgeführten Waffen handelt es sich, gerade bei den jüngeren Schülern, um Messer, wobei das Spektrum vom einfachen Taschenmesser bis zum Kampfmesser reicht. Erschreckend ist zweifellos das Ausmaß an gefährlichen Waffen, die dazu noch recht junge Schüler besitzen und in der Schule mit sich führen. So gaben Schüler der Sekundarstufe I in der Leithäuser-Studie an, echte Handfeuerwaffen zu besitzen, und weitere tragen Gaspistolen in der Schule. Andere Waffen, wie etwa Schlagstöcke in verschiedenen Varianten oder das allerdings eher defensiv eingesetzte Reizgas, haben ebenfalls beachtliche Verbreitung. In der Sekundarstufe II haben nach dieser Studie insbesondere Gaspistolen eine überaus starke Verbreitung. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die Studie kommt zu dem Schluss, und ich zitiere: „Zweifellos ist das Ausmaß der Bewaffnung ein völlig untragbarer Zustand, dem mit aller Entschiedenheit entgegengewirkt werden muss.“ In dieser Studie wurden von Schülern Maßnahmen gefordert, welche insbesondere auf eine verstärkte Ordnungspolitik und stärkere Repression gegen Gewalttäter setzen. Allerdings, wenn die Koch-Kampagne zur Jugendkriminalität einen positiven Effekt gehabt hat, dann den, dass die Bürger gemerkt haben, es gibt gegen Jugendgewalt keine einfachen Ansätze, sondern es ist immer ein Bündel von Maßnahmen erforderlich.
Die Koalition hat sich deshalb bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein Handlungskonzept „Stopp der Jungendgewalt“ vorzulegen. Diesem Auftrag ist der Senat nachgekommen und hat im März einen ersten Aufschlag gemacht. Der vorliegende Antrag versteht sich als Baustein zur Verhinderung von Jugendgewalt. Häufigste Opfer von Jugendgewalt sind nämlich Jugendliche. Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt müssen deshalb vor allen Dingen dort ansetzen, wo Jugendliche zusammenkommen.
Die Ursachen der Gewalt liegen oftmals tiefer. Aber die Verfügbarkeit von Waffen macht die Ausübung von Gewalt zu einem gewissen Grad erst möglich. Die Koalition hatte deshalb den Senat aufgefordert, Waffenverbotszonen und räumliche Verbote für das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Plätzen zu schaffen, an welchen sich vorwiegend Jugendliche aufhalten. Der Senat wird, wie man seiner Mitteilung entnehmen kann, auf der Diskomeile eine entsprechende Verbotszone einrichten. Er ist allerdings zu der Einschätzung gekommen, dass der Paragraf 42 Absatz 5 Waffengesetz keine ausreichende Handhabe eröffnet, um auch für Schulen flächendeckend ein öffentlich-rechtlich zu sanktionierendes Waffenverbot durchzusetzen.
Die Koalition hat sich deshalb entschlossen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden länderrechtlichen Kompetenzen das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass nicht unter das Waffengesetz fallende gefährliche Gegenstände an Schulen busgeldbewehrt verboten werden und dass deklaratorisch die bundesgesetzlichen Waffenverbote in das Schulrecht übernommen werden. Wir streben eine waffen- und gewaltfreie Schule an und werden jeden gesetzlichen Spielraum nutzen, um konsequent für eine Entwaffnung der Gesellschaft einzutreten.
auch der Vollzug entsprechender Verbote. Diese sind zunächst mit pädagogischen Ansätzen zu verdeutlichen, es ist aber auch erforderlich, dass im Falle des Verstoßes zeitnah polizeiliche Reaktionen einsetzen können. Hierzu dient die ebenfalls vorgelegte, dienstrechtliche Kodifizierung der Anzeigepflicht von Schulleitern, bei schweren Straftaten oder bei Verstößen gegen das Waffengesetz. Ziel dieses Gesetzes ist, dass in Zukunft der Intellekt die schärfste mitgeführte Waffe an unserer Schule ist. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Waffenrecht, das hat die Mitteilung des Senats gezeigt, ist keine einfache rechtliche Materie. Durch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes haben die einzelnen Länder nur wenig Spielraum für eigene und darüber hinausgehende Regelungen. Sosehr ich auch die geplante Einrichtung einer Waffenverbotszone im Bereich der Diskomeile begrüße, so bedauerlich ist es auf der anderen Seite, dass es uns rechtlich nicht ohne Weiteres möglich ist, diese Waffenverbotszone auch in anderen Bereichen unserer Stadt auszuweisen. Leider muss man sagen, muss das Kind scheinbar erst in den Brunnen fallen, bevor dort entsprechende Änderungen seitens des Bundes getätigt werden. Ich fordere auch ganz deutlich an dieser Stelle den Bund auf, in diesem Bereich noch einmal nachzubessern, damit wir in unserer Stadt möglichst viele waffenfreie Zonen ausweisen können.
Ich schließe mich dem an, was Herr Tschöpe gerade sagte. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere letzte Debatte, die wir zu diesem Thema geführt haben, und ich kann auch nur noch einmal ganz deutlich aus Sicht der grünen Fraktion betonen: Es gibt kein Anrecht darauf, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen!
Mit der heutigen Gesetzesinitiative wollen nun die Regierungsfraktionen, dankenswerterweise mit Unterstützung der CDU, alle rechtlichen Spielräume ausnutzen, die wir als Bundesland haben, um dem Ziel näherzukommen, das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit, und hier speziell in Schulen und bei Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Klassenfahrten oder Ausflügen, zu untersagen.
Mit der Änderung des Bremischen Schulgesetzes legen wir nun gesetzlich fest, was vorher nur im Bereich von Schul- und Hausordnung geregelt war. Hiermit geben wir unseren Schulen und der Polizei ein weiteres rechtliches Mittel an die Hand, um entsprechend aktiv werden zu können. In diesem Zusammenhang muss auch die Änderung des Schulgesetzes im Bereich der Kooperationspartner gesehen werden. Hier sind derzeit eine Menge Partner im Schulgesetz benannt, die Polizei fehlte bis dahin. Die Zeiten, in denen die Polizei auf Schulhöfen nur mit ihrem Puppentheater oder im Höchstfall noch zur Fahrradakkreditierung gern gesehen wurde, sind vorbei. Die gesellschaftliche Entwicklung macht um unsere Schulen keinen großen Bogen, und Schule kann nur gemeinsam, gemeinsam mit der Jugendhilfe, gemeinsam mit den sozialen und kulturellen Einrichtungen, aber eben auch gemeinsam mit der Polizei die bevorstehenden Probleme lösen.
Gewaltfreiheit und friedliche Konfliktbearbeitung sollen nach unserem Willen zukünftig als Bildungsund Erziehungsziel im Schulgesetz ausgewiesen werden. Dies ist aus unserer Sicht auch längst überfällig. Mit der Verpflichtung, dass Schulleiterinnen und Schulleiter künftig die schweren Straftatbestände zur Anzeige bringen müssen, haben wir aus grüner Sicht eine ausgewogene Balance zwischen dem, was wir als Vertrauensverhältnis an Schulen zwischen einem Lehrer und einem Schüler haben, und den berechtigten Schutzinteressen, die alle haben, die an Schulen tätig sind, nämlich Lehrer, Eltern und Schüler. Wir wollen nicht jede kleine Schulhofrauferei, wie wir sie vielleicht alle einmal aus unserem Schulleben, egal wie alt wir jetzt heute sind, noch kennen, ahnden. Aber beim Einsatz von Waffen oder anderen Angriffen auf die Gesundheit und das Leben darf der Staat und dürfen wir alle keine Toleranz zeigen.
Ich begrüße ausdrücklich, dass es hier heute eine breite Unterstützung für unsere Gesetzesinitiative gibt, uns muss aber auch klar sein, mit diesem Gesetz bekämpfen wir nur die Symptome von Jugendgewalt. Ziel muss aber weiterhin eine vernünftige Prävention sein, und dies bedeutet aus grüner Sicht eine Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, Anspruch auf eine vernünftige schulische Bildung und gerechte Chancen auf einen Ausbildungs- und Studienplatz. Ich hoffe, auch hier haben wir Sie in der Debatte an unserer Seite. – Danke schön!