Protocol of the Session on January 24, 2008

ach, da ist sie! Eben war sie noch dort! – zuständig ist für den Bereich des Datenschutzes. Wir haben merkwürdige Feststellungen als Datenschutzausschuss im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu machen. Immer dann, wenn man sie alle zusammenholt, hat man das Gefühl, sowohl die Verwaltung als auch der Datenschutzbeauftragte bewegen sich aufeinander zu. Wenn ich aber den von Frau Troedel angesprochenen Punkt der Stadtamts-Rahmendatenschutzkonzeption anspreche, dann muss ich an dieser Stelle sagen, Frau Bürgermeisterin – –. Wenn Sie mir jetzt zuhören würden, weil ich gerade etwas an den Senat adressiere, wäre ich Ihnen herzlich verbunden!

Wir haben im zuständigen Ausschuss verabredet, dass im Januar ein Zwischenbericht im Ausschuss über die Rahmendatenschutzkonzeption im Verfahren beim Stadtamt gegeben wird. Es ist dann ziemlich erstaunlich, wenn der Datenschutzbeauftragte uns schreibt: Ich würde ja ganz gern – sinngemäß – im Januar, nämlich morgen, im Ausschuss darüber sachlich reden wollen, aber bisher habe ich vom Stadtamt außer einem Telefonat im Dezember nichts Weiteres gehört. Das kann natürlich nicht das Verfahren sein!

Ich würde an dieser Stelle noch einmal betonen, Frau Bürgermeisterin, dass Datenschutz und Verwaltung nicht immer gegeneinander stehen. So habe ich Herrn Holst in der Vergangenheit wahrgenommen, auch aktuell im Medienausschuss. Von daher möchte ich Sie herzlich bitten, noch einmal im Rahmen Ihrer Ressortgespräche darauf hinzuwirken, dass es schon ziemlich viel Sinn machen würde, wenn man von sich heraus Verabredungen, die wir treffen mit dem Datenschutzbeauftragten, aber auch mit der Verwaltung, einhält, damit dort nicht so etwas gegeneinander steht.

Ich glaube, dass man dort etwas verbessern kann. Ich spreche es nur an, denn sonst würde ein Datenschutzausschuss nur zu dem degradiert werden, was er ist: Wir hören uns die Klage an, wir hören uns die Entschuldigung an, und in der Mitte stehen wir und müssen ein Urteil abgeben. Ich glaube, dass das zu wenig in der Sache wäre.

Des Weiteren – und das lassen Sie meine Abschlussbemerkung sein! – wäre der Datenschutzausschuss im Rahmen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten gut beraten, über die Berichte hinaus eigene Themen und Diskussionspunkte aufzugreifen, denn sonst ist es wie im Rechnungsprüfungsausschuss das Abarbeiten einer Vorgabe einer Senatsantwort und einer Meinungsbildung. Insoweit, und das haben wir mit Herrn Holst besprochen, soll es auch in Zukunft Diskussionen über Themen geben, die neben den Berichten des Datenschutzbeauftragten aktuell anstehen. Ob es Diskussionen hätten sein können zu Online, ob es aber auch andere Diskussionen hätten sein können, dazu hat man jetzt einem Ausschuss die Aufgabe übergeben.

Ich kann Ihnen sagen, dass dieser Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten gern die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzes übernommen hat. Neben den Themen, die gerade gestern medienrelevant mit dem Radio-Bremen-Gesetz waren, haben wir jetzt etwas mehr Zeit, und das ist für die morgige Sitzung vorgesehen, nur über Datenschutz zu reden. Wir sind da auf dem richtigen Weg, und wenn Frau Bürgermeisterin Linnert im Rahmen der Senatsgespräche noch einmal darauf hinwirkt, dass alle Verwaltungsbereiche sich als Unterstützung des Datenschutzes im Lande Bremen verstehen, sehe ich auch weiterhin

keine Probleme auf uns zukommen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben eben den Landesdatenschutzbeauftragten Herrn Holst gehört. Zu allererst möchte ich mich im Namen unserer Fraktion ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern bedanken

(Abg. Frau T r o e d e l [Die Linke]: Und Mitarbeiterinnen!)

für die geleistete Arbeit zum Schutze der Privatsphäre.

(Beifall bei der CDU, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

Wie wichtig eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz ist, zeigt sich dadurch, dass viele von Herrn Holst eingebrachte Anregungen aufgenommen und seine Bedenken berücksichtigt wurden. So wurde zum Beispiel bei der Razzia der Polizei im Stubu, bei der die Räumlichkeiten des Finanzamtes genutzt wurden, ein ausreichender Schutz der dort vorhandenen personenbezogener Daten gewährleistet. Bei der Videoüberwachung wurden die Anregungen vom Landesbeauftragten für Datenschutz zur zeitlichen Eingrenzung der Videoüberwachung mit in die Planung einbezogen. Von der Datenbank „Toptäter“ wurde nach gemeinsamer Erörterung Abstand genommen.

Wir haben eben den Bericht des Ausschusses gehört. Viele Punkte sind noch nicht erledigt, die wir in unserem Bericht aufgenommen haben, und wir werden diese in Zukunft immer im Auge behalten. Durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und mit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes hat sich der Arbeitsumfang beim Landesbeauftragten für Datenschutz stark erhöht. Der Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen, der Bürger vertraut auf die gute Arbeit des Datenschutzes. Deshalb müssen wir auch darauf achten, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz auch in Zukunft personell und materiell gut ausgestattet ist,

(Beifall bei der CDU, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

damit die gute Arbeit auch weiterhin gewährleistet wird. Dies sollte bei den anstehenden Haushaltsbe

ratungen eine große Rolle spielen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal im Namen der Fraktion ein Dankeschön an Herrn Holst und an seine Behörde sowie die gesamten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bericht und die sehr konstruktive Mitarbeit im Medienausschuss!

Datenschutz geht natürlich jeden etwas an. Er durchdringt sehr viele Lebensbereiche. Ich möchte einfach einmal an den Alltag erinnern, weil wir auch gestern ähnliche Debatten hatten. Menschen lernen sich kennen, da wird nachgefragt, wie man heißt, wo man zur Schule gegangen ist, was man studiert. Menschen neigen dazu, Daten zu sammeln. Was sie daraus machen, ist die nächste spannende Frage: Wir werten sie aus, entsprechend werden sie verarbeitet.

Mit dem vorgelegten Jahresbericht des Datenschutzbeauftragen hat die Bedeutung über die Diskussion des Datenschutzes natürlich auch Kritikpunkte enthalten und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Entsprechend soll auch sensibilisiert werden, und das ist sehr wichtig. Ich möchte noch einmal an die Debatte von gestern erinnern, die zum Teil bei der Online-Durchsuchung sehr emotional geführt wurde. Wie erwähnt, werden Daten gespeichert, die Weitergabe und die Weiterverarbeitung finden statt, und Datenschutz ist heute eben so aktuell und auch wahrscheinlich notwendig wie nie zuvor. Der Einsatz von modernen Informationstechnologien in unserer Gesellschaft sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich verändert rasant die Gesellschaft und eben auch die Menschen. Das wird in Zukunft entsprechend so bleiben.

Die technischen Grenzen für die Sammlung und Speicherung von Daten sind längst aufgehoben. Egal, ob es nun um den sorglosen Umgang mit so genannten Payback-Cards geht, um Online-Shopping im privaten Bereich oder um die Überwachung öffentlicher Räume per Video oder anderer Geräte oder die behördeninterne Weitergabe von persönlichen Daten, es bringt auch immer diesen Konfliktstoff mit sich.

Das alles bedeutet aber auch, dass die technische Fortentwicklung den unmittelbaren Schutz jedes Einzelnen bedingt, das dürfen wir nicht vergessen. Gerade auch zu den genannten Aspekten tragen aus grüner Sicht wesentlich die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten und die wichtigen Beratungen, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die im Medienausschuss dazu stattgefunden haben und in Zukunft stattfinden werden, bei.

Abschließend möchte ich noch einige Sachen erwähnen, die auch für uns als Grüne oder aus grüner Sicht von großer Bedeutung sind. Zunächst einmal sollten wir uns dafür einsetzen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin gestärkt werden muss, sowohl legislativ, damit ist die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz gemeint, und entsprechend die gezielte Aufklärung in der Gesellschaft, dass man ein entsprechendes Bewusstsein dafür schafft.

Verlässlicher Datenschutz, und nur ein verlässlicher Datenschutz, schafft Vertrauen. Es gilt, das an dieser Stelle erst einmal zu gewährleisten, Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und natürlich auch zwischen der Wirtschaft und dem Staat auf der anderen Seite. In diesem Sinne sollten wir weiterhin an modernem und verlässlichem Datenschutz festhalten und ihn auch zukünftig fortschreiben.

Was hier natürlich wie ein Wunschgedanke klingt, ist der Bereich, den eben auch Herr Schildt angesprochen hat, der aber auch aus dem Bericht des Medienausschusses noch einmal hervorgegangen ist. Ein ganz wichtiger Bereich sind die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten, diese müssen gestärkt werden. Zur Not müssen wir uns überlegen, wie wir dort Maßnahmen schaffen können, dass das verankert wird entweder als Berufsbild, dass man da eine Sicherheit hat, dass Datenschutzbeauftragte in Betrieben anerkannt sind und entsprechend auch ihre Arbeit anerkannt und honoriert wird. Zum Abschluss noch einmal herzlichen Dank erneut an Herrn Holst und an die Behörde! – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Holst! Ja, jetzt weiß ich auch, weshalb wir heute über den Bericht des Ausschusses debattieren. Sie wollten fünfmal ein Dankeschön hören. Auch von unserer Seite, ein herzliches Dankeschön für die Zusammenarbeit!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei der CDU)

Im Jahre 2006 wurden Ihnen auch die Kontrollaufgaben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz übertragen, die ebenfalls mit einer Berichtspflicht verbunden sind. Eigentlich haben wir das ja heute auch

noch auf der Tagesordnung, aber so weit hinten, dass ich glaube, wir werden Sie im Februar hier wieder begrüßen dürfen. Ich sage jetzt, so nett wie Frau Troedel gesagt hat, mein Dank gilt dann auch schon für diesen Bericht mit.

Bei einem sehr knappen Budget und einem engen Personalsockel waren die hierdurch entstandenen Aufgaben von Ihnen zusätzlich abzudecken. Es hat geklappt, ohne dass der Datenschutz in unserem Lande unter die Räder geraten ist. Frau Troedel ist in ihrem Bericht schon auf alle Einzelheiten eingegangen. Da will ich nur hinzusetzen, es ist schade, dass der Datenschutz noch nicht den Stellenwert einnimmt, den er eigentlich einnehmen müsste, weil die Fristen teilweise einfach zu lang sind, bis Forderungen umgesetzt werden.

(Beifall bei der FDP)

Das Thema Datenschutz wird uns im Ausschuss und auch an dieser Stelle mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode noch häufiger bei den unterschiedlichsten Themenkomplexen beschäftigen. Themen wie Zugriffsrechte des Staates auf private Netzwerke, Onlineüberwachungen, gestern und sicherlich nicht zum letzten Mal auf der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung, sind hier zu nennen.

Aber es ergeben sich auch zunächst banal erscheinende Fragen, ob bei einer zentralen Heizungsanlage der Energieverbrauch keine personengebundenen Daten sind, weil Gas-Etagen-Heizungen aber plötzlich doch zum Datenschutz gehören. Sind Voreigentümer oder Mieter unbekannt verzogen, können also keine Vollmachten mehr ausstellen, wird es manchem Immobilieneigentümer schwer fallen, seiner gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen nachzukommen.

Hier, so meinen wir von der FDP-Fraktion, sollten sich die Datenschutzbeauftragten der Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte bei ihren knappen Ressourcen, die sie haben, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vielleicht effektiver mit anderen Themen beschäftigen. Doch diese Themen sind nicht Gegenstand unserer heutigen Debatte.

Die FDP hat im Ausschuss an der Berichterstattung zum 29. Jahresbericht des Landesdatenschutzbeauftragten mitgewirkt und ihr zugestimmt. Ich hoffe, dass der zweite Bericht „Informationsfreiheitsgesetz“ vielleicht schon gleich mit dem verbunden werden kann. Dann sind ja, wenn Sie im Februar wieder hier sind, Herr Holst, elf Monate vergangen, seitdem Sie den ersten Bericht vorgelegt haben. Vielleicht schaffen Sie es ja bis dahin, auch den zweiten vorzulegen, dann ist es nicht nur ein Berichtszeitraum von 6, sondern gleich von 18 Monaten. Das wäre im Interesse einer größeren Aussagekraft doch schön. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Troedel.

Frau Präsidentin – ich gestehe, das sage ich ganz besonders gern –, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter der neuen Medien und Möglichkeiten gibt es kaum ein Thema, das so brisant geworden ist wie das Thema Datenschutz. Die Möglichkeiten der Erfassung, Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten wachsen in einem rasanten Tempo. Zugleich wächst das Bedürfnis in Kreisen der Sicherheitsbehörden, von diesen Möglichkeiten mehr denn je Gebrauch zu machen.

Es genügt, auf etliche Vorstöße von Innenminister Schäuble zu verweisen, mit denen er unter Verweis auf Gefahren des Terrorismus versucht hat, Stück für Stück den Datenschutz zurückzufahren. Der Datenschutz verkommt zur Handelsware. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wird immer weiter eingeschränkt. Immer mehr persönliche Daten werden erfasst, gesammelt und ausgetauscht mit Eifer von staatswegen und mit Begierde von Privat. Damit aber wackelt eine entscheidende Säule der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger werden gläsern, sie verlieren ihre Souveränität. Es ist daher höchste Zeit für ein modernes Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts. Der gläserne Mensch wird Stück für Stück von einer Angst erzeugenden Vision zu einer realen Möglichkeit.

Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ich verweise noch einmal, wie auch ein Redner vor mir, auf die gestrige Diskussion zur Onlinedurchsuchung, realer geht es nicht und deutlicher nicht mehr nachvollziehbar. Die rot-grüne Koalition bekennt sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Datenschutz. Wir sehen es genauso und unterstützen vom ersten bis zum letzten Wort diese Passage, die genau das schützen will, was ich eben auch nicht nur als gläserner Mensch, sondern hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte des und der Einzelnen in Schutz nehmen will.

Ich zitiere aus Zeitgründen nicht, obwohl es wert ist, dass wir uns gemeinsam ein Stück daran erinnern. Deshalb haben wir auch die recht ungewöhnliche Ansiedlung des Themas Datenschutz beim Medienausschuss befürwortet. Dass die neue parlamentarische Anbindung des Datenschutzes für alle Beteiligten natürlich noch etwas gewöhnungsbedürftig ist, für mich besonders, verwundert demnach niemanden.

Wie Sie dem Bericht der Ausschussvorsitzenden entnehmen konnten, hat sich der Ausschuss auf dem Gebiet des Datenschutzes bisher neben dem Datenschutzkonzept für die Telefonüberwachung mit dem zentralen Datenschutzkonzept der Verfahrensbeschreibungen beim Stadtamt Bremen und den Datenverarbeitungsverfahren „Fundinfo“ befasst. Wir

hoffen, dass wir in Zukunft im Ausschuss darüber hinaus zu grundsätzlichen Debatten und Entscheidungen zum Thema Datenschutz kommen. Wir hoffen auch, dass wir auf diesem Gebiet den Senat nicht treiben müssen, sondern die Sache im Sinne der Bremerinnen und Bremer gemeinsam mit diesem Senat vorantreiben können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der Linken und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.