Protocol of the Session on December 9, 2004

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich will hier nicht weiter auf die Details eingehen. Ich glaube aber, es ist deutlich geworden, dass vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage eine Verlängerung niemals hätte erfolgen dürfen.

Ich komme jetzt zum zweiten Grund. Die Gesundheitssenatorin begründet eine Verlängerung damit, dass ihr die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2000 keine andere Möglichkeit lassen würde. Dabei lässt sie aber außer Acht, dass 2002 die Verfassung, also das Grundgesetz, geändert wurde. Der Artikel 20 a, Staatsziel Tierschutz, hat im Ergebnis dargelegt, dass die Forschungsfreiheit dadurch eine Einschränkung erfährt. Auch das ist nicht berücksichtigt worden.

Ich komme zum dritten Grund: Es gibt mittlerweile den Kernspintomographen. Der wurde für viel Geld angeschafft. Das Parlament hat für dieses Gerät plus Gebäude viel Geld bewilligt in dem Glauben, dass damit in der Perspektive die Affenversuche ersetzt werden. Dieser Kernspintomograph ist jetzt seit genau einem Jahr komplett einsatzfähig. Jetzt werden die Affen zusätzlich im Primatenstuhl für den Kernspintomographen trainiert. Es hat sozusagen eine

Versuchsausweitung stattgefunden, die im Antrag aus dem Jahr 2001 noch nicht einmal beschrieben wurde. Auch aus diesem Grund ist unserer Ansicht nach ein Neuantrag notwendig und nicht nur eine einfache Verlängerung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Also, die Gesundheitssenatorin hätte mindestens einen Neuantrag verlangen müssen, um solide zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Grundgesetzänderung ergeben, welche Bedeutung dem Kernspintomographen beigemessen wird, welche Ergebnisse es nach sieben Jahren Affenforschung gibt und aus welchem speziellen Grund gegebenenfalls die Versuche weitergeführt werden sollen. Das ist nicht passiert! Das wäre ein solides Verfahren gewesen, an dem hätte auch die Tierschutzkommission beteiligt werden müssen, aber den Weg haben offenbar der Wissenschaftssenator und die Gesundheitssenatorin gescheut. Stattdessen sollte heimlich, still und leise eine formlose Verlängerung durchgezockt werden in der Hoffnung, dass die Öffentlichkeit davon nichts merkt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Wissenschaftssenator hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Wissenschaftsdeputierten darüber zu informieren, obwohl es einen Bürgerschaftsbeschluss dazu gibt. Dieser Beschluss besagt: „Nach der Installation des Kernspintomographen ist der Deputation zu erklären, wann die invasiven Affenversuche reduziert und ganz ersetzt werden.“ Darüber hat sich der Wissenschaftssenator hinweggesetzt. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen einen Parlamentsbeschluss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Noch in der letzten Debatte in der Bürgerschaft im Februar 2003 haben sowohl die CDU als auch die SPD große Dialoge zu den Affenversuchen angekündigt. Nichts ist, jedenfalls nach außen wahrnehmbar, seitdem passiert. Die Dialogbereitschaft ist offenbar so gering, dass selbst in der Arbeits- und Gesundheitsdeputation weder die SPD noch die CDU auch nur einen inhaltlichen Satz über die Fortführung der Affenversuche sagen wollte und Sie letztendlich zu feige waren, über die Verlängerung auch nur die Abstimmung zuzulassen. Das ist kein Dialog, das ist Schweigen im Walde, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wer glaubt, dass man heimlich, still und leise ohne Diskussion einen Verlängerungsantrag durchwinken kann bei einem so sensiblen Thema, hat entweder

mangelndes politisches Gespür, ein schlechtes Gewissen oder etwas zu verbergen. Es gab mehrere Bürgeranträge. Die Bürgerschaft hat sich seit 1997 immer wieder damit befasst und hat einen schnellen Ausstieg gewünscht. Da kann man doch nicht so tun, als wenn das Thema überhaupt nicht mehr vorhanden wäre.

Bei uns bestätigt sich der Verdacht, dass ein Ausstieg nie wirklich geplant war. Wir wollen endlich Klarheit darüber, ob die invasiven Affenversuche an der Universität eine Dauereinrichtung werden sollen. Wir wollen Klarheit, ob der Kernspintomograph eine Ersatzmethode ist, wovon die Bürgerschaft immer ausgegangen ist. Auf dieser Grundlage ist viel Geld bewilligt worden. Oder ist es eine Ergänzungsmethode, wie man den Zeitungszitaten der Universität gegenwärtig entnehmen kann? Dann, meine Damen und Herren, fühlen zumindest wir uns getäuscht.

Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen sagen wir Grünen ganz klar, es gibt Alternativen zu den Affenversuchen, und diese Affenversuche sind ethisch nicht begründbar. Deswegen wollen wir den Ausstieg.

Noch einmal ein paar Worte zu der Debatte in den letzten Tagen: Es ist völlig unverständlich, wenn gesagt wird, wer den Ausstieg aus den Affenversuchen will, gefährdet den Wissenschaftsstandort Bremen. Ich glaube nicht, dass der Wissenschaftsstandort gut beraten ist, mit diesen Affenversuchen zu werben. Das, was zukunftstauglich ist, ist eine Forschung mit Ersatzmethoden und nicht tradierte Methoden mit Tierversuchen. Bremen hat da mehr zu bieten, als mit Tierversuchen zu werben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zum Schluss noch ein Wort zu Herrn Kreiter: Letzte Woche, Herr Kreiter in der „taz“, Gleichsetzung der Genehmigungsverfahren von Affenversuchen und einem Bäckereibetrieb! Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Dieses Interview lässt in der Tat null Problembewusstsein und Sensibilität in der Sache erkennen. Die Äußerung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit, ehrlich gesagt, empfand ich als herabsetzend! Ich möchte hier an die Adresse von Herrn Kreiter sagen, ein Tierversuch ist nicht im mindesten mit dem Backen von Brötchen vergleichbar.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Darüber hinaus betreibt ein Bäcker seine Bäckerei mit eigenem Geld. Ein Wissenschaftler betreibt seine Forschung mit Steuergeldern. Der Bürger und die Bürgerin haben in einer Demokratie ein Recht darauf zu erfahren, was mit den Geldern passiert, und es ist das Recht des Haushaltsgesetzgebers zu entscheiden, wofür er Geld ausgibt.

Ich komme zum Schluss. Ich weiß, dass hier im Haus durchaus unterschiedliche Meinungen darüber sind, wann der richtige Zeitpunkt zum Ausstieg aus den Tierversuchen ist, und ich denke, die CDU denkt da an einen längeren Zeitraum. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der SPD, auch Sie müssen ein Interesse an einem korrekten Verfahren haben, und ein korrektes Verfahren heißt Neuantrag, heißt Rücknahme der Verlängerung, denn die Verlängerung hätte so niemals erteilt werden dürfen! Deshalb appelliere ich an Sie, unserem Antrag zuzustimmen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bürgerschaft sich nicht zum ersten Mal, sondern in den letzten Jahren wiederholt mit der Frage der Affenversuche beschäftigt hat. Ich lege am Anfang Wert auf die Feststellung, dass die Debatten, soweit ich sie in Erinnerung habe, eigentlich nie von vordergründigem politisch Taktischem geprägt waren, sondern dass uns bewusst ist, dass es da um sehr ernsthafte und ethisch wichtige Fragen geht. Deswegen lege ich auch Wert darauf, dass wir das nicht nur anhand von Parteifarben diskutieren, sondern dass, wie es auch einem Parlament richtig würdig ist, glaube ich, jeder Einzelne hier auch zu einer ethischen Antwort herausgefordert ist. Ich finde, das hat uns ausgezeichnet und sollte uns in dieser Frage auch weiter auszeichnen.

Wir haben im Juni 1997 das erste Mal hier sehr grundlegend im Parlament über die Frage debattiert, ob die damals an der Universität Bremen geplanten wissenschaftlichen Versuche an Primaten ethisch vertretbar sind. Die Fragen waren damals, und sie sind es auch heute noch: Lässt sich Grundlagenforschung an Primatengehirnen aus möglichen Erkenntnisgewinnen über menschliche Krankheiten legitimieren, rechtfertigen, begründen? Wie weit reicht die Freiheit von Wissenschaft und Forschung? Wo liegen die Grenzen durch den Tierschutz, oder allgemeiner formuliert, was verlangt die Verantwortung des Menschen für das Tier?

Das waren die Fragen, und 1997 haben wir, soweit ich das erinnere, in allen Fraktionen dazu schwierige und intensive Debatten geführt und auch öffentliche Veranstaltungen dazu abgehalten oder daran teilgenommen. Die SPD-Fraktion ist damals nach einem sehr intensiven Abwägungsprozess mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die seinerzeit geplanten wissenschaftlichen Versuchsverfahren hinzunehmen sind, allerdings unter Auflagen und Bedingungen.

Auf dieser Haltung, die im Juni 1997 von allen Fraktionen hier im Parlament geteilt worden ist, beruhte ein Beschluss vom Juni 1997, und der hatte zwei zentrale Punkte, und an die möchte ich noch einmal erinnern. Erstens hieß es in dem Beschluss: „Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen der Universität Bremen zu unterstützen, Tierversuche auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.“ Der zweite zentrale Punkt war: „Die Bürgerschaft erwartet, dass die Hirnforscher die bildgebenden Verfahren so weiterentwickeln, dass in der Perspektive Eingriffe in Primatengehirne unnötig werden.“ Das waren die beiden zentralen Punkte des damaligen Beschlusses.

Seitdem sind sieben Jahre vergangen. Tierversuchsgenehmigungen wurden 1998 für drei Jahre erteilt und im Jahr 2001 für weitere drei Jahre, also sechs Jahre insgesamt, und jetzt ist eine weitere Genehmigung für ein Jahr erteilt. Für mich hat dieser Beschluss der Bürgerschaft vom Juni 1997 bedeutet, dass nach dem Willen dieses Parlaments die Zulassung von invasiven Primatenexperimenten zugleich der Anfang eines geordneten Ausstiegs aus solchen Tierversuchsreihen sein sollte.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das haben auch andere so gesehen. Ich darf daran erinnern, dass die damalige Wissenschaftssenatorin Mitte 1998 sagte, sie hoffe, dass die Affen nach den genehmigten drei Jahren wieder aus dem dafür errichteten Neubau an der Universität ausziehen werden. Sie sagte das übrigens unwidersprochen. Auch die Wissenschaftler hatten sich damals – zumindest öffentlich – nicht gegen den von der zuständigen Senatorin avisierten Zeitrahmen gewandt. Unter dieser Zielsetzung eines Einstiegs in einen geordneten Ausstieg sind kurz darauf erhebliche finanzielle Mittel für die Kernspintomographie, also für den Drei-Tesla-Kernspintomographen als Ersatzmethode für invasive Versuche bereitgestellt worden. Das ist die Haltung der Politik und die Haltung der Bürgerschaft, so wie sie sich jedenfalls in Beschlüssen wiederfindet, gewesen.

Diese Haltung der Bürgerschaft ist Anfang 2003 noch einmal bekräftigt worden. Die Haltung war, mit der Weiterentwicklung bildgebender Verfahren im Allgemeinen und der Anschaffung dieses Kernspintomographen im Besonderen sollten die Primatenexperimente so schnell wie möglich ersetzt werden. Auch gegen diesen Beschluss erhob sich, jedenfalls soweit mir bekannt ist, kein Widerspruch der Wissenschaftler, die heute allerdings behaupten, der Kernspintomograph sei kein Ersatz für diese Versuche.

Tatsächlich, und auch daran muss man erinnern, wenn man in die Geschichte der Debatten um die Affenversuche geht, hat es bis zum Dezember 2003 gedauert, bis der Kernspintomograph endlich instal

liert war. Das, wenn ich mich recht entsinne, rund 1,7 Millionen Euro teure Gerät ermöglicht strukturelle und funktionelle Untersuchungen des Gehirns, ohne dass dabei in den Organismus eingegriffen werden muss.

Das Gerät ist jetzt also einsatzfähig, und nun heißt es von Seiten der beteiligten Wissenschaftler, wir konnten das ja nachlesen, Frau Schön hat es angesprochen, zur Gewinnung von grundlegenden Erkenntnissen über Struktur und Funktion von Gehirnen werde es auch weiterhin notwendig sein, neben den bildgebenden Verfahren Versuche an Tieren durchzuführen. Es wird behauptet, man brauche die Fortsetzung dieser ursprünglichen Tierversuche, um Referenzdaten für die Untersuchung mit dem Kernspintomographen zu gewinnen, also für einen Methodenvergleich.

Das ist der Hintergrund, meine Damen und Herren, auf dem wir hier heute und in der Öffentlichkeit darüber diskutieren, ob Affenversuche fortgesetzt werden können, dürfen oder sollen. Frau Schön, mir liegt daran, ich habe auch eine Herzenssprache, aber man muss auch darüber nachdenken, was unsere Rolle hier ist. Ob und in welchem Umfang Tierversuche stattfinden, ist einerseits eine zutiefst politische und nach meiner Überzeugung auch ethische Frage, und deshalb ist es richtig und notwendig, dass man in der Öffentlichkeit darüber diskutiert, und es ist nicht nur notwendig, sondern höchst legitim, dass auch hier in der Bürgerschaft darüber diskutiert wird. Über ethische Fragen können die beteiligten Wissenschaftler jedenfalls nicht allein entscheiden.

Herr Professor Kreiter hat in dem von Ihnen angesprochenen Interview gesagt, jeder hat seine eigene Ethik.

(Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Das will ich jetzt gar nicht beurteilen und bewerten, aber, meine Damen und Herren, man darf seine eigene Ethik nicht absolut setzen, sondern man muss in der Konkurrenz oder im Gespräch mit anderen, erst recht, wenn man Wissenschaftler ist und in einer demokratischen Gesellschaft Wissenschaft betreibt, diese Ethik diskutieren, und damit muss man sich auch auseinander setzen.

(Beifall bei der SPD)

Andererseits, Frau Schön, muss jeder wissen, über Tierversuche wird nicht abschließend durch politischen Beschluss entschieden. Diese Zuständigkeit hat weder die Bürgerschaft noch der Senat, noch hat sie die zuständige Gesundheitssenatorin. In Deutschland wird über die Erteilung, die Versagung und auch, was Gegenstand Ihres Antrags ist, über die Rücknahme einer Genehmigung für einen Tierversuch in einem rechtlich geregelten und geordneten

Verfahren nach dem Tierschutzgesetz von einer Behörde entschieden. Im Streitfall gibt es Gerichte.

Das ist übrigens das Bedauerliche in dieser Angelegenheit. Jetzt lasse ich einmal wieder mein Herz sprechen. Sie wissen, dass ich Jurist bin. In Deutschland hat man Möglichkeiten, ganz viele Klagen gegen alles Mögliche zu erheben, aber in diesem Fall, wenn Sie fragen, wer kann gegen eine solche Genehmigung klagen, dann werden Sie finden, dass Sie eigentlich niemanden finden, der für den oder die klagen könnte, die von einer solchen Genehmigung beschwert sind. Mich hat sehr betrübt, dass ein richtig guter Antrag des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat vom Mai dieses Jahres, der ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine und -verbände vorsieht, im Bundesrat gescheitert ist. Ich finde, es lohnt alle Anstrengungen, das, was wir im Umweltschutz und in Bremen gerade in einer besonders vorbildlichen Weise haben, auch auf den Tierschutzbereich zu übertragen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen: Wie hat Bremen denn da abgestimmt?)

Also, Frau Schön, was ich damit sagen will: Wir haben rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten, wie wir mit der Erteilung, Versagung oder Rücknahme einer solchen Genehmigung umgehen, und deswegen ist der Antrag der Grünen mit der schlichten Aufforderung, eine erteilte Genehmigung zurückzuziehen,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Sehr gut! – Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist die einzi- ge Möglichkeit, haben Sie doch gerade selbst ausgeführt!)

der Ernsthaftigkeit der Sache jedenfalls vom Verfahren her nicht angemessen, und deswegen, Frau Schön, das wissen Sie aber auch, geht der Antrag an der Sache vorbei. Ich glaube, wenn man es ernsthaft, und Sie hören aus meinen Bemerkungen hoffentlich heraus, dass ich ernsthaft bei der Sache bin, eine Perspektive diskutiert, dann muss man zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, dass die jetzige Verlängerung aus der Sicht der Behörde vermutlich unausweichlich war,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein! Überhaupt kein Ermessen ausgeübt!)

und zwar deshalb – hören Sie doch einmal zu, Frau Linnert! –, weil es Richtlinien des Bundes zur Ausführung des Tierschutzgesetzes gibt, und diese Richtlinien sehen bei der nur einjährigen Verlängerung ein stark vereinfachtes Verfahren vor.

Ich bin aber davon überzeugt, dass bei einer längerfristigen Verlängerung ein ganz anderes Verfahren zur Anwendung kommt. Das sehen die Richtlinien des Bundes vor, und ich habe einem Schreiben der Gesundheitssenatorin entnommen, wenn ich das einmal zitieren darf, ich darf auch erklären, wie ich zu diesem Schreiben gekommen bin, Frau Schön, das werden Sie mir erlauben! Die Grünen haben Akteneinsicht genommen bei der Gesundheitssenatorin. Frau Schön war so nett, mir dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen. In diesen Akten befindet sich ein Begleitschreiben zur Genehmigung.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Das war doch ein Einsichtsrecht, kein Mitnahmerecht! – Senatorin R ö p k e : Nachträglich gestattet!)