Protocol of the Session on December 9, 2004

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt natürlich diese Maßnahmen. Wir sind auch der Meinung, dass es hier geschlossene Konzepte geben sollte, und wir sind froh, dass das Bundesinnenministerium aktiv werden will. Ich weiß, es ist da noch nichts unterschrieben. Im Januar sollen Verträge unterzeichnet werden. Das Konzept steht noch nicht komplett in Berlin. Es gibt da noch die Bietergemeinschaften und das Rote Kreuz. Diese müssen sich noch einigen, ob sie das Konzept so tragen, aber ich denke, das wird erfolgreich werden. Wir hier, meine Damen und Herren, begrüßen diese Kurse. Sie sind sinnvoll. Sie helfen zur Vorbeugung von Unfällen und eben auch bei plötzlichen Krankheitsattacken.

Ich finde aber, wir sollten noch einen Schritt weiter gehen. Es wäre vielleicht zu überlegen, ob die Jugendlichen nicht noch in einem zusätzlichen Modul hinsichtlich der Anwendung von so genannten Elektroschockgeräten ausgebildet werden. In den USA ist es erfolgreich, dass auch Laien diese Geräte bedienen können. In Deutschland gibt es hierzu schon viele Modellversuche, und ich fände es interessant, wenn hier nicht nur die Polizei, sondern auch in der Breite die Bevölkerung einbezogen würde. Die Geräte werden ja gesponsert. Wir hier in der Bürgerschaft haben auch ein derartiges Gerät, aber wie ist es mit der Anwendung? Ich finde, das wäre vielleicht auch noch ein interessantes Modul.

(Abg. B r e u e r [SPD]: Ich weiß gar nicht, wo es ist!)

Dann müssen wir einmal den Präsidenten eine Führung machen lassen! Wir können selbst hier einmal einen Kursus durchführen. Das wäre, glaube ich, eine interessante Sache.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Hängt hinter der Garderobe vor dem Aufsichts- raum!)

Sehr gut, Frau Hövelmann! Sie ist informiert!

Das wäre eine Möglichkeit, hier noch ein Modul einzubringen, denn in Deutschland erliegen täglich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

300 Menschen dem plötzlichen Herztod. Zur Verhinderung zählt jede Minute. Mit jeder Minute, die verstreicht, sinkt die Überlebenschance um zehn Prozent. Wenn man die Zeiten der Rettungswagen berücksichtigt, da gibt es Zeiten von neun bis zehn Minuten, dann ist es schon wichtig, dass hier schnell gehandelt wird.

Wie gesagt, das ist Zukunftsmusik. Wir sollten erst einmal dieses Programm in den Schulen einbauen. Ich meine, es eignet sich sehr gut für unsere Ganztagsschulen. In einem rhythmisierten Unterrichtsbereich wäre ein solches Thema sehr gut angebracht.

(Beifall bei der SPD)

Dieses Thema erhöht auch die Problemlösungskompetenz unserer Schüler. Bei der gegenwärtigen Pisa-Studie sind wir in dem Bereich etwas besser geworden. Ich denke, hier ist es richtig, hier sollte man ansetzen. Allerdings gibt es auch schon an den bremischen Schulen 230 ausgebildete Schulsanitäter.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Und Sanitäterinnen!)

Das ist auch schon ein Fundus, mit dem wir arbeiten können. Wie meine Vorrednerin auch sagte, Schlüsselqualifikationen, Sozialkompetenz, über dieses Thema ist das erreichbar. Es stärkt vielleicht auch die Beteiligung unserer Schüler am Ehrenamt. In diesem Sinn betrachten wir als SPD-Fraktion diese Erste-Hilfe-Kurse als eine sinnvolle Ergänzung beim gegenwärtigen Fächerkanon.

Wir müssen uns nur auch noch einmal überlegen, wie wir die Schüler motivieren, daran teilzunehmen, denn allein damit, dass man dort Mund-zu-MundBeatmung lernt, kann man die Schüler nicht motivieren. Eine Anerkennung, dass man so ein Modul beim Führerschein einbezieht, wäre eine Überlegung, die wir vielleicht zukünftig einmal anstellen sollten, denn diese Kurse sollen ja vor allen Dingen im Sek-I-Bereich laufen, und da könnte man dies doch als Motivationsinstrument für den Führerschein nutzen.

Wir als Fraktion gehen natürlich davon aus, dass bei den Maßnahmen, die dann laufen sollen, auch regelmäßig ausgewertet wird, wie erfolgreich sie sind, und ich bin überzeugt, dass der Bildungssenator dies auch in der Öffentlichkeit sehr gut kommunizieren wird, was da angesagt ist.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Sinn hoffe ich, dass das Projekt erfolgreich ist, und wir als SPD-Fraktion stehen voll dahinter. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hoch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen hier einen interfraktionellen Antrag vorgelegt, das haben meine Vorrednerin und mein Vorredner schon gesagt. Sie haben den Inhalt dieses Antrags so ausführlich dargestellt, dass ich das jetzt nicht noch einmal wiederholen werde, und da wir ihn ja auch interfraktionell abgestimmt haben, finden wir ihn natürlich auch gut. Das brauche ich hier jetzt nicht alles zu wiederholen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Senator L e m k e : Es ist alles gesagt!)

Genau, es ist alles gesagt! Nicht von jedem, aber das wollen wir hier nicht machen.

Zwei Aspekte noch! Was ich besonders gut finde, ist, dass es auch unter Mitwirkung von professionellen Anbietern stattfinden wird. Das macht die Sache dann auch für junge Menschen interessant, denn sie erkennen wohl, ob Professionalität dahintersteht oder ob das jemand macht, der das nicht täglich macht. Ich denke, das kann man dann auch ganz interessant gestalten.

Der zweite Aspekt ist, dass junge Menschen eben auch dadurch in die Jugendorganisationen von solchen Anbietern hineingehen und dann auch tätig werden können. Ich weiß, dass gerade in dem Bereich oft eine große Nachfrage ist. Dann sollte man vielleicht noch einmal überlegen – Lehrer müssen ja auch immer in erster Hilfe fortgebildet werden, dafür gibt es ja arbeitsschutzrechtlich gesetzliche Grundlagen –, ob man das nicht in irgendeiner Form kombinieren kann, so dass dort auch ein Austausch stattfinden kann. Das wäre noch einmal zu überlegen, und ich denke, das ist ein interessanter Aspekt. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 16/481 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen? ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung und zur Änderung anderer Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 30. November 2004 (Drucksache 16/471) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Mäurer, beide nicht anwesend.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren hier über einen wichtigen Aspekt der Juristenausbildung in Bremen. Die Juristenausbildung ist seit über 30 Jahren Thema einer Reformdebatte auf Bundesebene und in den Ländern, und ich erinnere daran, dass wir in Bremen ja auch ein einstufiges Reformmodell hatten, in dem die theoretische und die praxisbezogene Ausbildung miteinander verknüpft wurden. Das haben wir vor einigen Jahren aufgegeben. Heute sagen viele, wir haben es zu früh aufgegeben. Das ist aber eine Debatte, die wir in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch aufnehmen müssen.

Der Deutsche Anwaltverein jedenfalls weist darauf hin, dass etwa 10 000 Absolventen jährlich auf den Arbeitsmarkt drängen. Davon werden etwa zehn Prozent im öffentlichen Dienst eingestellt, 15 Prozent finden eine Stelle in der Wirtschaft. 75 Prozent bleiben übrig, die entweder Anwälte werden oder nach anderen Einsatz- und Erwerbsmöglichkeiten auf einem schwierigen Arbeitsmarkt suchen. Allein bei den Anwälten beträgt der jährliche Zuwachs vier Prozent, auch das ist eine beeindruckende Zahl.

Es wird aus der Anwaltschaft beklagt, dass es keine ausreichende Ausbildung und Vorbereitung auf den Anwaltsberuf gibt, sondern dass die Ausbildung justizlastig ist, also eine Ausbildung, die sich auf die Justiz bezieht, in der aber nur wenige der Absolventen tatsächlich beschäftigt werden können. Das soll geändert werden. Der Deutsche Anwaltverein schlägt deshalb grundlegende Reformen der Juristenausbildung vor und stellt seine Vorschläge auch

in den Zusammenhang mit dem so genannten Bologna-Prozess, der ohnehin in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen notwendig machen wird.

Wenn wir hier über die Juristenausbildung diskutieren, dann reden wir also über eine eher kurzfristige Perspektive, nämlich den Vorschlag, dem Staatsvertrag, den das Ressort mit den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg ausgehandelt hat, zuzustimmen. In Bremen selbst haben wir, darauf können wir eigentlich ganz stolz sein, in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung der Examensergebnisse erzielt. Im Jahr 2004, das war nun schon Thema, hat es eine Erfolgsquote von 88 Prozent gegeben, zwölf Prozent der Kandidaten sind durchgefallen. Das ist eine Verbesserung gegenüber früheren Jahren. Wenn wir schauen, wie denn die Berufsaussichten der bremischen Absolventen sind, dann sind es immerhin 70 Prozent, die fünf Jahre nach dem Examen einen festen Arbeitsplatz haben, und nach sechs bis acht Jahren erhöht sich dann die Quote derer, die einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen, auf immerhin 85 Prozent. Es macht also deutlich, dass es sich lohnt, auf die Juristenausbildung in Bremen weiterhin zu setzen.

Der Vorschlag, der von den Ressorts ausgehandelt worden ist, sieht vor, dass die Zulassungsvoraussetzungen erhöht werden. Es wird also schwieriger, zugelassen zu werden, und außerdem ist vorgesehen, dass die mündliche Prüfung weniger stark gewichtet werden soll, als es im Moment der Fall ist. Wir sagen dazu, dass das eigentlich nicht notwendig ist, weil wir gerade in den letzten Jahren im Rahmen der bremischen Ausbildung Verbesserungen erzielt haben. Diese Veränderungen gehen zurück auf Forderungen aus Hamburg, und wir sind da in einer etwas komplizierten Situation, weil wir ein Interesse daran haben, dass das gemeinsame Prüfungsamt, das mit Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen unterhalten wird, auch weiterhin besteht. Deshalb sind wir dort auch gezwungen, Konzessionen zu machen.

Ich bin in der Referendarausbildung selbst einige Jahre in der Praxis tätig gewesen. Meine Erfahrungen sind dahin gehend zu bewerten, dass die Prüfungsergebnisse im Zusammenhang mit der Intensität und der Qualität der Betreuung durch den Ausbilder während des Referendariats stehen wie auch mit einer guten so genannten Arbeitsgemeinschaft, in der die theoretischen Anteile mit den praktischen Erfahrungen verknüpft werden.

Wenn es also in den letzten Jahren Verbesserungen bei den Prüfungsergebnissen gegeben hat, dann können wir darauf eigentlich ganz stolz sein. Es ist aber leider festzustellen, dass die Verhandlungsspielräume mit Hamburg und Schleswig-Holstein ausgeschöpft sind. Deshalb stimmen wir im Ergebnis dem, was ausgehandelt worden ist, zu. Wir sehen eine Notwendigkeit, dass wir als kleines Bundesland ein gemeinsames Prüfungsamt mit Hamburg

und Schleswig-Holstein weiterhin unterhalten. Das wollen wir, im Ergebnis jedenfalls, nicht als gefährdet ansehen. Das gemeinsame Prüfungsamt hat sich als Einrichtung bewährt, und wir sind als Bremer auf die Kooperation mit den anderen norddeutschen Ländern angewiesen.

Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt erwähnen, der mir wichtig erscheint. Die Hamburger SPD hat ganz intensiv gegen diese vorgeschlagenen Änderungen gekämpft, der Hamburger Senat ist dort aber völlig unbeweglich. Das Land Schleswig-Holstein hat den vorliegenden Vorschlag paraphiert. Es gab auch dort eine Debatte, soweit ich weiß, aber am Ende hat man sich dazu entschieden, dem Vorschlag mit Bauchschmerzen zuzustimmen. Wir werden das ebenfalls tun, wobei ich an dieser Stelle sagen muss: Das, was uns jedenfalls über die Verhandlungsstrategie des Hamburger Senats bekannt geworden ist, ist eher unerfreulich und erinnert in fataler Weise an das, was wir aus der KMK in den letzten Wochen zur Kenntnis genommen haben. So ist das eben: Wir sind aufeinander angewiesen, und da muss man auch einmal Dinge akzeptieren, mit denen man eigentlich nicht so ganz einverstanden ist.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dass wir heute diesem Gesetzesvorhaben zustimmen. Es ist uns von Seiten der Grünen angekündigt worden, dass vorgeschlagen werden sollte, dieses Gesetz noch einmal in den Rechtsausschuss zu überweisen, damit dort noch einmal eine Detailberatung stattfinden kann. Wir halten das nicht für notwendig. Wie gesagt, die Sache ist ausgehandelt. Gegenstand der unter den drei Ländern getroffenen Vereinbarung ist auch, dass die entsprechenden Gesetze noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Wir meinen, dass man das dann auch entsprechend, so wie es vorbereitet worden ist, tun sollte. – Schönen Dank!