Zweitens: Wie wirkt sich dies finanziell und terminlich auf die im Lande Bremen beabsichtigten Verkehrsprojekte aus?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Aktuell gibt es keine Hinweise, dass Bremen direkt von den Einnahmeausfällen aufgrund der verzögerten Einführung der Mauterhebung betroffen sein wird.
Zu Frage zwei: In Gesprächen mit dem BMVBW ist deutlich geworden, dass die in Bremen im Bau befindlichen Maßnahmen, sechsstreifiger Ausbau
der A 27 und Bau der A 281, trotz der Mindereinnahmen des Bundes im ursprünglich vorgesehenen Umfang weiter finanziert werden sollen. Der vom Bund für den Bundesfernstraßenbau in Bremen regelmäßig zur Verfügung gestellte Betrag war wegen der Einnahmeausfälle bei der Mauterhebung nicht reduziert worden. Zeitverzögerungen sind somit für diese Projekte nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Zu Frage drei: Keine, da Bremen von Projektverzögerungen im Zusammenhang mit Einnahmeausfällen bei der Mauterhebung nicht betroffen ist!
Verstehe ich Sie richtig, Herr Senator, dass Sie für dieses Haushaltjahr keine Einnahmeausfälle erwarten und infolgedessen sich auch keine Auswirkungen auf vorgesehene und geplante Verkehrsprojekte ergeben?
Das verstehen Sie so richtig, nach dem heutigen Kenntnisstand! Es sieht so aus, dass mittlerweile sogar 80 Prozent der Mittel für die Baumaßnahmen freigegeben worden sind. Insofern ist der aktuelle Stand, dass wir dann davon ausgehen, dass es offensichtlich keine Einschnitte gibt. Wir müssen natürlich im Hinterkopf behalten, dass wir ein Problem haben mit der Ausbaufinanzierung der A 1 außerhalb des Bremer Gebiets, also insbesondere nach Hamburg und nach Osnabrück. Da muss man sehen, wie man Lösungen finden kann, wenn die Mautfrage nicht schleunigst geklärt wird. Das ist aber nicht direkt das Bremer Gebiet.
Welche Auswirkungen sehen Sie, wenn Sie sagen, keine Auswirkungen aufgrund der Einnahmeausfälle für die Cherbourger Straße, die ja für die Hafenanbindung zwischen den Häfen Bremens und der A 27 von großer Bedeutung ist, für dieses geplante Vorhaben?
Nein, im Moment nicht! Da müssen wir uns mit Bremen und Bremerhaven noch einigen, wie das jetzt weitergehen soll. Der Senat hat ja einen Finanzmittelrahmen dafür zur Verfügung gestellt.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Kooperation zwischen Schulen und Bremer Wirtschaft. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Kooperationsformen und konkreten Kooperationsvereinbarungen gibt es zwischen der Bremer Wirtschaft und den Bremer Schulen, und inwiefern unterstützt der Senat die Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft?
Zweitens: Gibt es innerhalb der Bildungsbehörde einen Ansprechpartner, an den sich die Schulen beziehungsweise Unternehmen wenden können?
Zu Frage eins: Es gibt verschiedene Kooperationsformen im Hinblick auf Inhalt und Dauer der Zusammenarbeit, zum Beispiel an ein bestimmtes Unterrichtsthema gebundene Projekte, Schüler-AzubiProjekte oder Unternehmen, die sich in der Lehrerfortbildung engagieren. Insgesamt haben im Land Bremen über 90 Prozent der Schulen Kontakte mit Unternehmen und Verbänden. Darüber hinaus gibt es gezielte Projekte zur Qualitätsverbesserung von Schulen in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen, wie zum Beispiel „Schule und Partner“ und das Qualitätsverbesserungsprojekt der Unternehmensverbände im Lande Bremen. Außerdem bestehen 50 dauerhafte, mit einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung besiegelte Partnerschaften.
Der Senator für Bildung und Wissenschaft unterstützt die Kooperation zwischen Schulen und Wirtschaft zum Beispiel durch die entsprechende Ansprache der Kooperationspartner und das Anbahnen von konkreten Partnerschaften.
Zu Frage zwei: Ansprechpartner für Schulen und Unternehmen ist die „bremer agentur schule wirtschaft“ am Landesinstitut für Schule. Die Agentur als Service- und Koordinierungsstelle vermittelt und begleitet Kooperationen zwischen Schulen und Wirtschaftsunternehmen.
Zu Frage drei: Die „bremer agentur schule wirtschaft“, bisher gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wird nach Ende des Förderzeitraums Ende Juli 2004 am Landesinstitut für Schule verstetigt. Sie wird Kooperationserfahrungen auswerten, sichern und weiterverbreiten. Darüber hinaus unterstützt der Senator für
Bildung und Wissenschaft zielgerichtete neue Projektinitiativen zwischen Schulen und Unternehmen. – Soweit die Antwort des Senats!
Zunächst ein Lob, Herr Senator! Wir bedanken uns, dass Sie dem Wunsch der CDU-Fraktion nachgekommen sind, dieses Projekt „bremer agentur schule wirtschaft“ zu verstetigen und dass dies am LIS passieren wird. Dazu aber auch eine konkrete Nachfrage: Das LIS soll in diesem Jahr einer externen Überprüfung unterzogen werden. Planen Sie, diese Anlaufstelle dann gegebenenfalls aus dem LIS herauszunehmen, oder warten Sie da zunächst die Überprüfung ab?
Da warte ich logischerweise zunächst die Überprüfung des LIS ab. Anschließend werden wir dann entscheiden, wo das am besten angesiedelt werden soll. Ich denke aber, im Augenblick spricht alles dafür, diese sehr gut funktionierende Einrichtung am LIS zu belassen.
Herr Senator, Sie haben auf die 50 durch feste Kontrakte bestehenden Schulpartnerschaften hingewiesen. Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll oder unterstützen Sie es, Herr Senator, dass aus dieser Zahl von 50 festen eine viel höhere Zahl wird und die Zahl der losen Kontakte entsprechend gesenkt wird?
Ich habe praktisch seit meinem Dienstantritt immer dafür plädiert, dass wir die Vorurteile, die zwischen Wirtschaft und Schulen in früheren Jahren bestanden, abbauen und gegenseitig um Verständnis werben, dass wir Lehrerinnen und Lehrer in die Betriebe schicken und umgekehrt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe, der Unternehmen in die Schulen schicken, um die berufliche Orientierung der Jugendlichen deutlich zu verbessern. Da sind wir auf einem guten Weg, aber wir sind noch nicht wirklich professionell. Das belegen verschiedene Bereiche, zum Beispiel die Abbrüche.
Von daher unterstütze ich Sie in der Forderung. Wir müssen hier noch mehr Firmen noch mehr Schulen zuführen, um damit die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere derjenigen, die noch gar keine Vorstellungen haben, was sie eines Tages einmal machen, um diese berufliche Qualifizierung besser in die Bahnen zu leiten. Da ist
jede Partnerschaft zwischen den kleinen, mittleren und großen Betrieben und den Schulen absolut zu begrüßen. Ich kann Ihnen sagen, dass das ein Paradigmenwechsel war, den wir in den letzten fünf Jahren eingeleitet haben, der sich wirklich sehen lassen kann und von beiden Seiten, von den Schulen in den Stadtteilen und von den Unternehmen, ausdrücklich gewürdigt wird.
Herr Senator, eine kurze abschließende Zusatzfrage! Teilen Sie meine Auffassung, dass in den nächsten Monaten ein besonderer Schwerpunkt dann auf die neuen Sekundarschulen gelegt werden sollte, damit auch die angestrebte Profilierung der Sekundarschule im beruflichen Bereich, hier durch die besondere Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen der Sekundarschule, selbst einen Anstieg des Ansehens bringen kann?
Das teile ich! Das steht im Koalitionspapier. Es ist eindeutig, dass das eines unserer Ziele ist, und daran arbeiten wir!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Finanzierung einer Beratungsstelle für Opfer von Zwangsprostitution“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schwarz, Frau Arnold-Cramer, Frau Wiedemeyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: In welchem Umfang sind im vergangenen Jahr im Land Bremen in im Zusammenhang mit Zwangsprostitution und Menschenhandel stehenden Strafverfahren Gewinne abgeschöpft und Vermögen beschlagnahmt worden?
Zweitens: Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung des Senats ergriffen werden beziehungsweise welche Maßnahmen beabsichtigen insbesondere die Senatoren für Inneres und Justiz zu ergreifen, um Gewinnabschöpfung und Vermögensbeschlagnahme zu wirksameren Instrumenten im Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel zu entwickeln?
Drittens: Wie wird der Senat die Fortführung des bewährten Beratungsangebotes für Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel sicherstellen, falls aus Gewinnabschöpfung und Vermögensbeschlagnahme keine ausreichenden Mittel zu dessen Finanzierung zur Verfügung stehen?