Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser
Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Inneres am 26. März 2003 von der Unterzeichnung des Abkommens und dem Gesetzentwurf Kenntnis genommen hat.
Wer das Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser, Drucksache 15/1429, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat auch hier um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben auf der Weser, Drucksache 15/1429, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Einführung einer Gesamtrichtervertretung, vom 24. Oktober 2003, Drucksache 15/1272, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 69. Sitzung am 24. November 2002 die erste Lesung beschlossen und der Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1441 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Da durch die Drucksache 15/1441 der Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt ist, lasse ich jetzt über den Gesetzesantrag des Rechtsausschusses in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Einführung einer Gesamtrichtervertretung, Drucksache 15/1441, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bremisches Rahmengesetz über die Errichtung von kommunalen Krankenhausunternehmen (Bremisches Krankenhausunternehmen-Rahmengesetz)
Wer das Bremische Rahmengesetz über die Errichtung von kommunalen Krankenhausunternehmen, Bremisches Krankenhausunternehmen-Rahmengesetz, Drucksache 15/1442, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!