Protocol of the Session on April 2, 2003

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. DomannKäse.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In zweiter Lesung wird die Bremische Bürgerschaft heute ein Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes sowie zur Veränderung weiterer Gesetze auf den Weg bringen und beschließen, das einige wichtige Veränderungen im Hochschulwesen in Bremen bewirken wird.

Die vielleicht wichtigste Änderung ist der Beschluss über einen neuen Qualifikationsweg im akademischen Mittelbau. Die Habilitation wird in Bremen faktisch abgeschafft werden, stattdessen führen wir die Juniorprofessur ein als Königsweg zur Qualifikation zum Professorenamt, ohne dabei allerdings andere Qualifikationswege gänzlich abzuschneiden. Des Weiteren werden wir die Grundlagen für eine leistungsorientierte Besoldung der Professorinnen und Professoren schaffen, und wir werden die Autonomie der Hochschulen in Bremen weiter ausweiten.

Wir werden auch als Folge einer Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes die Studiengebührenfreiheit in Bremen festschreiben. Wir werden allerdings eine Ankündigung der Einführung von Studienkonten mit diesem Gesetz beschließen, Studienkonten, die in Zukunft ein Teilzeitstudium, insbesondere kostenfrei, weiter ermöglichen, aber auch das Endlosstudium sanktionieren werden. Wir werden die Studienberatung mit diesem Gesetzentwurf intensivieren, und zwar als Verpflichtung sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden.

Die Strukturen der akademischen Selbstverwaltung werden in Zukunft klarer und effizienter sein, ohne dass dabei die Demokratie in der akademischen Selbstverwaltung ausgehebelt wird. Zu guter Letzt: Wir werden der Studierendenvertretung, also dem AStA an den Hochschulen, mehr Klarheit über die Reichweite des Mandats der Studierendenvertretung geben. Wir werden die Reichweite dieses Mandats ausweiten. Wir geben den Studierenden mehr Klarheit über die Nutzung von Medien zur Ausübung ihres Mandats.

Das sind die wichtigsten Änderungen. Ich möchte sie in einem Fazit zusammenfassen: Wir schaffen hiermit ein modernes Hochschulgesetz, ein Gesetz, das Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen schafft, um ihre nationale und internationale Spitzenstellung in Forschung und Lehre weiter auszubauen und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als regionalwirtschaftliche Impulsgeber und als exzellente Ausbildungsstätten für unsere jungen Menschen noch besser gerecht zu werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Koalition aus SPD und CDU legt zu diesem Gesetzentwurf einen recht umfangreichen Änderungsantrag vor, in dem sich neben den Vorstellungen unserer Fraktionen auch viele Anregungen der Hochschulen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

aber auch der parlamentarischen Opposition vom Bündnis 90/Die Grünen wiederfinden. Ich möchte kurz die wichtigsten Änderungen in diesem Änderungsantrag gegenüber dem Gesetzentwurf, den uns der Senat vorgelegt hat, erläutern. Wir werden in Zukunft von den Studienbewerbern, so wie bisher auch, nur eine Mitteilung über den ersten Wohnsitz verlangen, statt, wie es vorgesehen war, eines formalen Nachweises über den ersten Wohnsitz von der Meldestelle, also einer formalen Meldebescheinigung. Wir sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag des Senats nicht zu unserer Zielsetzung passte, Bürokratie in Bremen abzubauen. Mit der neuen Formulierung bleiben nach unserer Auffassung natürlich sämtliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Neubürgerinnen und Neubürgern aus dem Kreis der neuen Studierenden erhalten. Diese Möglichkeiten werden also auch mit der neuen Formulierung überhaupt nicht geschmälert. Beim zweiten wichtigen Punkt geht es um die Autonomie der Hochschulen beziehungsweise um ihre innerhochschulischen Strukturen. Wir meinen, dass es, wenn wir die Autonomie der Hochschulen stärken, auch dazu gehört, dass die Gremien in den Hochschulen mehr Verantwortung zugewiesen bekommen müssen. Wir haben uns daher entschieden, dass Möglichkeiten zur Übertragung von Kompetenzen auf Substrukturen der Fachbereiche eingeräumt und diese Gremien damit aufgewertet werden. Wir haben in diesem Antrag entwickelt, dass die Studienkommissionen – Studienkommissionen sind paritätisch besetzte Kommissionen, paritätisch besetzt mit Lehrenden und Studierenden – aufgewertet werden, und zwar durch die Klarstellung der Kompetenzen auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und die Mitwirkung bei der mittelfristigen Lehrangebotsplanung. Das ist auch ein Schritt, die Beteiligung von Studierenden an der akademischen Selbstverwaltung zu stärken. Es ist die Erfahrung in den Hochschulen, dass Studierende überall dort, wo sie direkte Verbesserungen an der Studienpraxis bewirken können, besonders gern mitarbeiten. Das ist in diesen paritätischen Studienkommissionen der Fall. Natürlich macht die Mitarbeit mehr Spaß, wenn man auch direkt das Lehrangebot mitgestalten kann. Des Weiteren haben wir mit unserem Antrag klargestellt, dass Verwaltungsgebühren, wie es sie in einigen Bundesländern gibt – man kann sie auch als verkappte Studiengebühren bezeichnen –, nur durch gesetzliche Regelungen hier im Parlament und nicht per Rechtsverordnung vom Senat oder gar von den Hochschulen ohne weitere gesetzliche Grundlage eingeführt werden können. Für unsere Fraktion heißt das im Ergebnis, dass es diese Verwaltungsgebühren zumindest mit uns Sozialdemokraten nicht geben wird.

(Beifall bei der SPD)

Zu guter Letzt möchte ich noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, denn er bringt aus unserer Sicht keine substantiellen Verbesserungen des Gesetzes. Ich muss dazu allerdings noch sagen, dass wir Sozialdemokraten in zwei Punkten große Sympathien für den Antrag mitbringen, und zwar in dem Punkt des in Ihrer Formulierung wesentlich weiter reichenden politischen Mandats für den AstA beziehungsweise für die Studierendenvertretung und auch in dem Punkt der Möglichkeit der Bildung von Gruppenkollegien zur Interessenvertretung der Statusgruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch anderer Statusgruppen jenseits der Regelung des Personalvertretungsgesetzes.

Das sind zwei Punkte, die wir in dieser bestehenden Koalition nicht mitmachen können, die wir Sozialdemokraten aber sonst durchaus begrüßen würden. Ich denke, wir haben vielleicht noch eine Chance zur Verbesserung des Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Ich gebe da die Hoffnung nicht auf. Die Entscheidung darüber fällen die Wählerinnen und Wähler Ende Mai 2003. Dann kann man einmal schauen, ob es noch weitere Möglichkeiten zur Verbesserung und zur Veränderung des Hochschulgesetzes in Bremen gibt.

Es bleibt zum Schluss nur zu sagen: Wir sind mit der Novellierung der Hochschulgesetzgebung auf dem Weg, Bremen im Bundesvergleich auch wieder an die Spitze zu bringen, was Modernität von Hochschulstrukturen angeht. Ich glaube, wir haben an vielen Punkten gute Kompromisse gefunden, und hoffe, dass die Umsetzung dieses Gesetzes zügig eingeleitet werden kann, so dass wir in Forschung und Lehre in Bremen weiterhin ganz vorn bleiben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal festhalten, dass im Gegensatz zur Würgenummer in der Deputation die Beratungen zwischen der ersten und zweiten Lesung wirklich sachlich und erfreulich ergiebig gewesen sind. Ich habe schon immer gesagt, dass parlamentarische Beratungen einfach sinnvoller und besser sind, das hat sich dort auch bestätigt.

Im Ergebnis sind auf Vorschlag verschiedener Seiten, mein Kollege Domann-Käse hat das dargelegt, Verbesserungen gefunden worden, auch auf Anregung unserer Seite. Wir machen sie zum allergrößten Teil mit, weil wir hier auch Dinge hineingebracht haben. Vor allen Dingen freue ich mich darüber, dass wir jetzt die Weiterbildung als Regelaufgabe der

Hochschulen ausdrücklich verankert haben, dass wir die Übergangsregelung für die Zulassung zu Masterstudien haben verlängern können, weil das einfach notwendig war, und dass wir diesen bürokratischen Kropf noch haben entfernen können, dass jeder Studierende seinen ersten Wohnsitz mit amtlicher Bestätigung nachweisen sollte. Wir fanden, das wäre nun keine besonders freundliche Begrüßung für diejenigen, die wir doch eigentlich für Bremen gewinnen wollten. Wir sind also heilfroh, dass wir das herausbekommen haben.

Weitere Veränderungs- oder Verbesserungsvorschläge, die wir vorgetragen haben, hat die Koalition nicht übernommen. Zum Teil kann ich das politisch verstehen, da habe ich auch nichts anderes erwartet, ehrlich gesagt, andere aber auch nicht. Wie auch immer, wir haben sie in unserem eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Ich will Ihnen davon nur einige erläutern und dann auf die wichtigste Differenz eingehen.

Wir würden gern die Bestimmung des Paragraphen 8 Absatz 4 aufheben, die nämlich vorschreibt, dass der Tierschutz immer hinter dem Anspruch auf die Freiheit des Wissenschaftlers zurückzustehen hat. Natürlich hat das etwas mit der umstrittenen, umkämpften Praxis der Affenversuche an der Universität zu tun. Diese Praxis zeigt uns, dass in der Tat immer der Tierschutz hintansteht. Ich will nicht behaupten, dass das mit dieser Änderung von heute auf morgen zu Ende wäre, aber es wäre doch ein klares politisches Zeichen.

Der zweite Punkt: Das neue Hochschulgesetz schafft Dekanate. Das wollten wir auch, das finden wir richtig. Wir wollen aber nicht, dass diese Dekanate Beratungsrunden werden, sondern wollen echte Kollegialorgane. Wir wollen auch, dass bei der Straffung der Entscheidungsstrukturen die Selbstverwaltungsorgane wie Akademischer Senat und Fachbereichsrat nicht geschwächt werden. Deswegen wollen wir ihnen in einer zentralen Frage, nämlich beim Abschluss von Zielvereinbarungen, eine größere, mächtigere Position geben. Wir wollen auch die Studienkommissionen in verschiedener Hinsicht stärken, weil sie eben sehr fach- und studierendennah sind.

Wir hatten vorgeschlagen, die Gruppenkollegien wieder zu verankern. Diese hatten bis zum Jahr 1999 eine klare Grundlage für ihre Arbeit, die haben sie verloren. Dadurch ist ihre Arbeit erheblich schwieriger geworden. Das ist eine ehrenamtliche und gute Arbeit. Wir können wirklich nicht verstehen, dass die Koalition diesen Punkt verweigert. Politische Differenzen verstehe ich ja, aber diesen Punkt verstehe ich überhaupt nicht.

Wir wollen, das hat der Kollege Domann-Käse auch gesagt, dem seit vielen Jahren so umstrittenen politischen Mandat der Studierendenschaft eine weitere, aber immer noch begrenzte und damit sichere

Grundlage geben. Ich weiß, die CDU will das nicht, weil nämlich die Prozesshanselei, mit der sie bekannterweise die Studierenden landauf, landab quält, damit eine Ende hätte, wenn wir endlich einmal eine klare Definition schaffen würden. Sie wollen es aber nicht. Schade!

Wir wollen auch, dass es eine klare Formulierung bleibt, dass von Studierenden keine Gebühren für Verwaltungsakte erhoben werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Sie haben auf unseren Protest hin eine Formulierung gewählt, die man auch so lesen kann, dass jetzt der Gesetzgeber aufgerufen wird, das gesetzlich zu regeln. So lese ich sie jedenfalls, und von der rechten Seite des Hauses werden wir auch hören, dass das so beabsichtigt ist.

Ich komme damit zur Kerndifferenz. Wir haben bei den Beratungen gehört, dass man diese Änderungen unter anderem deswegen wollte, um etwa Gebühren für die Führung der Studienkonten erheben zu können. Das ist eine wunderbare Idee. Es ist allerdings keine gute Reklame für die Idee der Studienkonten, wenn man als Erstes einmal überlegt, für den größeren Verwaltungsaufwand, den das bedeutet, auch eine extra Gebühr erheben zu können. Ich bin also sehr gespannt, was Sie uns da vorlegen.

Das Problem ist, der Gesetzentwurf von CDU und SPD schreibt die Einführung von Studienkonten vor, und Sie setzen auch schon den Zeitpunkt fest, nämlich das Wintersemester 2004/2005. Dies lehnen wir ab, meine Damen und Herren, wir halten es für eine politische Dummheit, die man nur erklären kann, weil Sie eine noch größere politische Dummheit davor machen wollten, an der Sie gerade noch gehindert wurden. Ich meine Ihren monströsen Plan einer Zwangsberatung mit Zwangsvertrag und Zwangsmaßnahmen für Tausende von Studierenden, die ja fast alle über die Regelstudienzeit hinaus studieren. Weil Sie nach dem erfreulichen Tod dieses Monstrums dann irgendwie Handlungsfähigkeit demonstrieren wollten – ich weiß nicht genau, wem gegenüber, aber Sie wollten es –, mussten Sie nun unbedingt die Studienkonten in das Gesetz schreiben.

Wir sagen Ihnen noch einmal, wir werden gern mit Ihnen intensiv darüber reden, wir werden diese Diskussion auch noch in diesem Monat beginnen, aber was es bisher gibt, ist sehr unausgegoren. Vielleicht, meine Damen und Herren, ist es nicht ganz zufällig, dass in der Geburtsstätte dieser Idee, dem Land Rheinland-Pfalz, nach drei Jahren Diskussion immer noch darüber gebrütet und nichts eingeführt wird. Das könnte uns vielleicht ein warnendes Beispiel sein.

Ich komme damit auch auf die Bildungsdiskussion, die wir eben hatten, zurück, was dabei im Vordergrund steht und worüber man in zweiter Linie nachdenken muss. Wenn wir gemeinsam mit den Hochschulen die inhaltliche Modernisierung der Studi

engänge, die weitere und vielleicht ein bisschen mutigere Einführung von gestuften Abschlüssen wie jetzt bei der Lehrerausbildung, was wirklich ein Durchbruch ist, geschafft haben, die Modularisierung, die studienbegleitenden Prüfungen und eine neue Kultur der Studienberatung entscheidend vorangebracht haben – ich darf Sie daran erinnern, dass das in der Tat die Punkte waren, die wir Ihnen hier vor drei Jahren in einem Antrag aufgeschrieben haben und immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben –, dann können wir gern auch über Studienkonten reden und schauen, ob wir Modelle finden, die diese Aufgaben, nämlich die Schaffung einer klaren Struktur und Übersichtlichkeit, die Förderung der Studierenden, die größere Motivation und überhaupt die Herstellung von Studierbarkeit, unterstützen und fördern, aber die wollen wir dann erst einmal sehen, dann werden wir die auch unterstützen.

So herum muss aber die Aufgabe gestellt werden. Wenn Sie jetzt die Studienkonten festschreiben und dann noch sagen, im nächsten Winter machen wir das, dann darf ich Ihnen mit Hinweisen auf andere Länder prophezeien: Sie landen unweigerlich dabei, Strafgebühren für so genannte Langzeitstudierende nach Semestern einzuführen. Da werden dann stur und stumpf Semester gezählt, und ab einer bestimmten Zahl kommen dann solche Gebühren. Solche blöden Übergangsmodelle sehen wir ja leider in Nordrhein-Westfalen! Wenn Sie den zweiten Schritt zuerst machen und die inhaltliche Studienreform vernachlässigen und trotzdem bei dem Termin bleiben, dann prophezeie ich Ihnen,

(Abg. Frau B e r k [SPD]: Warten Sie es doch ab!)

dann werden Sie dabei landen! Das wäre nun in der Tat der größtmögliche Unsinn, deswegen unser Plädoyer, dieses Gesetz mit den Studiengebühren in dem Augenblick zu ändern, wenn wir wissen, welches Studienkontenmodell wir einführen. Das ist doch überhaupt nur das Einzige, was Sinn macht.

Meine Damen und Herren, wie Sie es machen wollen, macht es keinen Sinn! Wir werden damit nur Zeit und Kraft verschwenden, unnötige Auseinandersetzungen führen. Deswegen werden wir diesem Punkt nicht zustimmen. Wir wollen stattdessen all unsere Kraft darauf konzentrieren, mehr junge Menschen an die Hochschulen zu holen und ihnen durch ein differenziertes, modernes und überschaubares Studienangebot das Studium zu ermöglichen, das sie anstreben. Das, denken wir, und nicht das Austüfteln von Studienkontenmodellen, die am Ende nur die Verwaltung aufblähen, wird die Aufgabe in den kommenden Jahren für die Hochschulen in Bremen sein. Nach der Spitzenleistung in der Forschung wird es darauf ankommen, in den nächsten vier Jahren wirklich zu Spitzenleistungen in der Lehre und im

Studium zu kommen. Wir sagen, Studienkonten sind das Allerletzte, was wir dafür notwendig brauchen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Jäger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD bewegt sich doch, so können wir zumindest Teile der Änderungen des Bremischen Hochschulgesetzes heute umschreiben. Nach drei, vier Jahren teilweise quälerischer Diskussion und Verweigerung, wie wir denn dem Thema Dauerstudenten und Langzeitstudierende entgegentreten, werden wir heute ein Studienkontenmodell beschließen. Wir sagen noch nicht, welches, aber wir beschließen eines.

(Heiterkeit bei der SPD und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Das heißt nichts anderes als Studiengebühren, ich sage gleich etwas dazu. Herr Dr. Kuhn hat ja in Teilen Recht, Studiengebühren werden verbunden mit einer Anreizfunktion für schnelle Studierende kommen. Insofern müssen Studierende, wenn sie ihr Studium nicht zielführend und abschlussorientiert betreiben, mit Studiengebühren auch im Land Bremen rechnen. Herr Dr. Domann-Käse hat das eben ganz nebulös umschrieben und sprach von Sanktionsmöglichkeiten. Ihnen ist das Thema Studiengebühren immer noch unangenehm, man spürt es direkt. Insofern aber herzlichen Glückwunsch zu diesem Fortschritt in der SPD-Fraktion!

Klar ist, dass das Studienkontenmodell nicht der Favorit der Bremer CDU war, dies habe ich hier auch in den vorherigen Reden vertreten. Eines ist aber sicher: Die SPD wird in der nächsten Koalitionsvereinbarung, mit wem auch immer, hinter diesen Beschluss nicht zurückfallen können. Insofern ist die Ideologie ein wenig mehr dem Realismus gewichen. Halb wurden Sie gezogen, halb sanken Sie dahin, aber besser eine späte Erkenntnis als gar keine, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau B e r k [SPD]: Darüber wissen Sie ja Bescheid, da haben Sie ja Erfahrung!)

Ein Studienkontenmodell ist auch nur so gut, wie es am Ende aussieht. Wir werden im Herbst darüber diskutieren, wie wir das Ganze handhaben. Wir sind für restriktive Regelungen. Man kann da keine Etikettenfälschung betreiben, das ist klar. Wir müssen auch schauen, was andere Bundesländer machen. Bremen darf natürlich nicht zum Mekka der Dauer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

studierenden werden, auch das muss festgeschrieben werden. Insofern müssen wir auch in unser Umland und ganz besonders nach Niedersachsen schauen.

Meine Damen und Herren, die CDU begrüßt weiterhin die Maßnahmen, die zur Transparenz und Verbindlichkeit des Studienverlaufs beitragen. Die Einführung von Musterstudienplänen und die Verantwortung des Studiendekans dafür nehmen wir sehr ernst. Wir gehen davon aus, dass durch einen transparenten Studienverlauf auch ein großer Gewinn für die Studierenden entsteht, denn auch Prüfungstermine und Bewertungsfristen sollen verbindlicher gestaltet werden, was auch den Druck auf Professoren und Lehrende erhöht und ganz im Sinne der Studenten ist. Gleichermaßen erfolgt künftig eine verbindliche Studienberatung vom ersten Studienjahr an. Wir werden darauf achten, dass dies auch in einer angemessenen Qualität geschieht und die Maßnahme nicht als lästige Pflichterfüllung oder als Papiertiger endet.

Ich gratuliere der SPD ein weiteres Mal, das betrifft die Veränderung der Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche des Rektors und der Dekane! Bei allem Respekt über die Kreativität und Kompetenz von Kollegialorganen, so ist doch für jedermann klar, dass die Durchsetzungskraft mit klaren, eindeutigen Entscheidungs- und Verantwortungsbereichen für den Rektor und seine Dekane rapide steigt.

Wir treffen hierzu heute Entscheidungen, die angesichts mancher hochschulpolitischer Diskussion der letzten Jahrzehnte nicht so selbstverständlich sind, aber vielleicht erinnern Sie sich auch alle nicht mehr so daran, insofern sei Ihnen da verziehen. Die Grünen wünschen sich heute noch mehr Kollegialverantwortung, das haben wir in Teilen eben gehört, aber wir sind da eher für klare Weichenstellung und folgen da auch den entsprechenden Vorlagen der Behörde.

Meine Damen und Herren, Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gegenüber Staat und Politik sind das eine, die Hochschulen nach innen und nach außen handlungs- und wettbewerbsfähig zu machen erfordert aber auch klare Entscheidungsstrukturen, die unternehmerischem Handeln entsprechen. Der Weg dazu ist jetzt mit den Änderungen des Hochschulgesetzes frei.

Wir werden mit diesem Gesetz heute weiterhin eine Reihe bundespolitischer Vorgaben umsetzen. Wir werden noch sehen, ob die Teiltransplantation angloamerikanischer Wettbewerbselemente in das deutsche Hochschulsystem gelingt. Die Juniorprofessur ist eines dieser isolierten Transplantate. Abstoßungsreaktionen sind noch nicht ausgeschlossen, noch erfolgt immer eine medikamentöse Behandlung durch die rotgrüne Bundesregierung, die die Einführung von Juniorprofessuren nämlich finanziell honoriert. Insofern wird sich zeigen, ob das dauerhaft

funktioniert. Um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen: Wir als CDU-Fraktion sind für die Juniorprofessur, aber bitte nicht immer nur isolierte Elemente von Wettbewerbscharakter, sondern da muss einmal grundsätzlich das Hochschulsystem auf den Kopf gestellt werden! Dies kann ich nur immer wieder betonen.