Protocol of the Session on October 25, 2001

Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich fest, dass wir auch mit dieser Gesetzesänderung einen großen Schritt nach vorn machen, um präventivpolizeiliche Arbeit zu verbessern. Allerdings sind alle beteiligten Ressorts aufgerufen, ihren Teil dazu beizutragen, die häusliche Gewalt so zu bekämpfen und die Opfer zu begleiten, dass diese nicht allein gelassen werden und Täter entsprechende Sanktionen erfahren.

Der Ordnung halber füge ich erneut hinzu, dass wir den Gesetzentwurf des Senats und unseren Änderungsantrag annehmen wollen und den Antrag der Grünen ablehnen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau S t a h - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Schade!)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie meine Vorredner schon sagten, geht es heute um zwei ganz verschiedene Dinge, nämlich um die Wiedereinführung der Rasterfahndung und um das Wegweisungsrecht gegen gewalttätige Ehemänner und Partner. Zuerst, weil es sehr viel einfacher und klarer ist, zum Wegweisungsrecht, also zu Ihrem Änderungsantrag, den Sie eben hier vorgestellt haben!

Wir haben dies seit vielen Jahren gefordert. Wir begrüßen deshalb, dass Sie nun endlich auch so weit sind, dies in das Bremische Polizeigesetz aufzunehmen. Sie wissen ganz genau, dass wir sehr viele Regelungen kritisiert haben, die hier nur in symbolischer Weise das Sicherheitsgefühl der Menschen ansprechen, dass aber in einem Fall, den wir täglich in unseren beiden Städten Bremen und Bremerhaven leider zu verzeichnen haben, nämlich der Gewalt gegen Partnerinnen, gegen Frauen, gegen Kinder im häuslichen Raum, bisher nur sehr unzureichend vorgegangen worden ist. Nun endlich, und Sie selbst haben unseren gleichlautenden Antrag hier an dieser Stelle abgelehnt, sind Sie auch so weit, dass wir dies hier durchsetzen können. Wir stimmen dem zu und begrüßen das sehr.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist allerdings, wenn man gestern noch einmal an die Debatte um das Meldegesetz denkt, in der Sie Ihren eigenen Antrag im Nachhinein in das Gegenteil verkehrt haben, auch in diesem Fall sehr unverständlich, wie Sie mit der Form des Polizeigesetzes umgehen. In einem Monat lehnen Sie etwas ab, dem Sie im anderen Monat zustimmen, im einen Monat bringen Sie etwas ein, das Sie im anderen Monat wieder in sein Gegenteil ändern. Ich glaube, die innenpolitischen Abstimmungsverfahren finden in dieser Koalition auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner statt, und Sie wackeln, je nach weltpolitischer Stimmungslage, hier alle vier Wochen hin und her, und das ist kein gutes Bild, das Sie in diesem Punkt abgeben, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun aber zur Rasterfahndung und dazu, worum es hier geht! Wir hatten das Instrument seit 1983 im Bremischen Polizeigesetz, das ist richtig, und es ist auch richtig, und ich will nicht versäumen, das hier auch zu sagen, dass auch während grüner Regierungsbeteiligung und alle die Jahre dies nicht problematisiert worden ist. Deswegen werde ich mich hier heute auch nicht hinstellen und sagen, dass das nun etwas ist, was absolut unmöglich, absolut des Teufels und eine fundamentale Bedrohung bürgerlicher Freiheiten ist. Dies wäre nicht glaubwürdig, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und Sie wissen, dass wir als grüne Fraktion gerade auf den Punkten Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit im Gesetzgebungsverfahren großen Wert legen.

Dennoch muss man sagen, dass es sich hier, und jetzt kommen wir zur Sache, um einen schweren Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aller Bürgerinnen und Bürger handelt und dass deswegen die Kontrolle und Begrenzung einer solchen weitreichenden Maßnahme ganz oben ansteht, übrigens auch im Einklang mit der Stellungnahme des Bremer Datenschutzbeauftragten, die im Wesentlichen mit unserem Änderungsantrag identisch ist.

Bei Ihnen, und jetzt kommen wir zum ersten konkreten Punkt, warum Kontrolle und Begrenzung einer solchen Maßnahme so wichtig sind, funktioniert das, wenn es heute verabschiedet werden sollte, im Lande Bremen so: Der Polizeipräsident stellt bei seinem Vorgesetzten, dem Innensenator, einen Antrag, den der Innensenator genehmigt und der im Nachhinein von einem Parlamentsausschuss, der die Mehrheit, die diesen Innensenator trägt, natürlich auch abbildet, kontrolliert werden soll.

Mit einem Fremdwort würde man sagen, das ist ein selbstreferenzielles System, wenn man es etwas einfacher ausdrücken würde, würde man sagen, es gibt im Grunde genommen nur einen politischen Willen, der dies von der Antragstellung über die Genehmigung bis hin zur Kontrolle begleitet. Eine externe Kontrolle ist nicht vorgesehen, und das ist bei einem so weitreichenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht schlichtweg unmöglich.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Unsere Alternative, die wir im Änderungsantrag einbringen, ist der Richtervorbehalt, es wurde schon angesprochen. Nun sucht sich jeder die Bundesländer aus, die er gern hätte. Sie sagen, Niedersachsen hat das ohne Richtervorbehalt, Schleswig-Holstein hat es mit gemacht und andere auch. Ich glaube, das können wir uns schenken. Es ist auf jeden Fall klar, dass dieser Richtervorbehalt in Ihrem Verfahren die einzige Möglichkeit wäre, einen nicht von dieser politischen Mehrheit, die dieses Ganze von Anfang bis zum Ende durchzieht, getragenen Willen und eine neutrale Begutachtung hier in das Verfahren einzubringen. Im Übrigen ist es meines Erachtens überhaupt nicht nachvollziehbar, was der Kollege Kleen sagte, dass es die parlamentarische Kontrolle verhindern würde.

(Abg. K l e e n [SPD]: Ich habe nicht ge- sagt verhindern, sondern verkürzt!)

Verkürzt sie auch nicht! Auch das ist überhaupt nicht nachvollziehbar! Wir haben bei anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel bei Abhörmaßnahmen und ähnlichen, auch einen parlamentarischen Kon

trollausschuss, und wir haben natürlich auch die Voraussetzung, dass das vom Richter vorher angeordnet werden muss,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

insofern habe ich das schlichtweg nicht verstanden.

Ich weiß auch gar nicht, wovor Sie Angst haben. Haben Sie kein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Ihrer eigenen Maßnahmen, dass Sie es nicht einem Richter vorlegen wollen, damit dieser die Anordnung trifft?

Kommen wir zu einem anderen Punkt! Praktiker sehen das Instrument der Rasterfahndung, glaube ich, etwas realistischer als Sie. Sie halten es auch nicht für ein Wundermittel. Wenn Sie Hamburg angesprochen haben, Herr Herderhorst, dann weiß ich nicht, woher Sie einmal wieder, als Islam- und Hotelexperte haben wir Sie ja gestern thematisiert, Ihre Informationen haben. Sie können heute in der Zeitung nachlesen, dass in den siebziger und achtziger Jahren dieses Instrument in Hamburg angewendet worden ist und dass die offizielle Stellungnahme ist, dass keine einzige verwertbare Spur zu irgendjemandem im Rahmen der Fahndung nach RAF-Terroristen in Hamburg tatsächlich gefunden worden ist.

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Das ha- ben Sie wahrscheinlich in der „taz“ gele- sen! – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, in der „Welt“!)

Das ist die Realität!

Wir haben gestern auch über etwas gesprochen, was man noch einmal erwähnen muss! Praktiker sehen auch ein weiteres Problem in der Tatsache, dass die Datenmenge, die Sie durch solche Maßnahmen anhäufen, immer größer wird, und das ist natürlich eine ganz andere Sache bei einer vollständigen elektronischen Erfassung von Daten heute als in den siebziger und achtziger Jahren. Wir haben gestern darüber gesprochen, dass das System Inpolneu nicht funktioniert. Der Senator hat selbst gesagt, es sind ungeheure Datenmengen, die von diesem System bewältigt werden müssen. Das ist nicht nur ein technisches Problem, sondern auch ein Problem, welche Konsequenzen man dann aus solchen Erkenntnissen ziehen kann. Es ist auch ein Problem, wenn Sie mit sehr groben Rastern ungeheure Datenmengen anhäufen, ohne dass irgendjemand noch in der Lage ist, das am Ende zu sinnvollen Ergebnissen wirklich zu verwerten, auch darauf haben die Praktiker hingewiesen.

Wir brauchen, wenn wir wirklich etwas konkret gegen diese Terrorismusnetzwerke tun wollen, nicht aber irgendetwas ganz anderes im Sinn haben, feinziselierte Instrumente, die treffsicher und praktisch machbar sind, und keine Schrotschüsse, die sogar

die Computer des BKA sprengen, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das hat natürlich, und das möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen, auch Auswirkungen in einem ganz anderen Bereich! Wir haben hier an dieser Stelle vor wenigen Monaten den Bereich Öffnung der Hochschulen, Internationalisierung der Hochschulen besprochen. Ich hatte damals das Gefühl, dass nicht nur die Grünen, die das hier beantragt hatten, sondern auch Sie, meine Damen und Herren, dies für einen sehr wichtigen Punkt halten, dass wir die Hochschulen nicht nur so offen halten, wie sie jetzt sind, sondern weiter internationalisieren und weiter Menschen, Studierende, aber auch Forschende und Lehrende hier nach Bremen in unsere Hochschulen holen.

Das heißt aber auch, dass wir ein solches Instrument, das Sie heute vorschlagen, wenn überhaupt aber dann nur mit großem Respekt und Zurückhaltung einsetzen dürfen und dass die Bedenken der Hochschulen, die ja auch auf allen Ebenen formuliert worden sind, vom Rektorat über den Akademischen Senat bis hin zum AStA, ernst genommen werden müssen. Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass Sie auf arabische oder muslimische Studierende zugehen, mit ihnen sprechen, dass Sie vertrauensbildende Maßnahmen machen, dass Sie ihnen die Ängste nehmen, dass sie jetzt im Zentrum als unbescholtene Studierende hier in Bremen von Fahndungsmaßnahmen stehen, obwohl sie keinerlei Verdacht oder Vergehen beschuldigt sind.

Das heißt, wenn man all dies einbezieht, dass Sie sowohl die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten als auch vieler Praktiker, wie zum Beispiel der Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen, die von einem populistischen Wettlauf der Parteien spricht, um den Eindruck zu erwecken, sie hätten das Thema Sicherheit im Griff, und denen kann man nun keine besonders große Nähe zu den Grünen unterstellen, ernst nehmen sollten.

Das heißt auch, dass der Änderungsantrag, den die Grünen hier gestellt haben, meines Erachtens in die vollkommen richtige Richtung geht. Der Änderungsantrag besteht aus folgenden Punkten: den Richtervorbehalt einzuführen, die Beschränkung auf schwere Straftaten vorzunehmen, nämlich den Begriff „erhebliche Gefahr“ einzuführen, die Akten nach Gebrauch vollständig zu vernichten und die Maßnahme, ähnlich wie in den USA, in Schleswig-Holstein und demnächst wohl auch bei einigen Antiterrormaßnahmen des Bundes, zeitlich zu befristen, um eine unbegrenzte Ausweitung zu verhindern und eine Evaluation der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.

Wenn Sie wider Erwarten diesen sinnvollen Antrag ablehnen, dann werden wir uns bei dem Ge

samtpaket, das Sie hier heute auf den Tisch gelegt haben, enthalten, weil natürlich an anderer Stelle das Wegweisungsrecht von uns sehr stark begrüßt wird. Ich sehe auch gar nicht, dass Sie überhaupt den Versuch gemacht haben, sowohl auf die kritischen Stimmen des Datenschutzbeauftragten, der Hochschulen, vieler Juristen als auch der Grünen einen Schritt zuzugehen.

(Abg. K l e e n [SPD]: Das stimmt nicht!)

Sie scheinen es hier vorzuziehen, mit Ihrer großen Mehrheit dieses Gesetz so durchzuziehen. Von daher sehe ich auch überhaupt keine Notwendigkeit, wenn Sie unsere Punkte, die sehr sinnvoll wären und die das Ganze noch korrigieren könnten, hier nicht aufnehmen, dass wir diesem zustimmen sollten. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Herderhorst, bei Ihren Reden mit doch inhaltlich schon lange gestellten DVU-Forderungen, habe ich Angst, dass Sie auf Grundlage Ihrer Reden in den Verdacht geraten könnten, in die DVU eintreten zu wollen.

Aber, und das sage ich Ihnen gleich, hier inhaltliche Reden mit langjährigen DVU-Forderungen zu halten und auch dementsprechende Interviews zu geben, ist die eine Sache. Danach politisch zu handeln, ist eben die andere Sache! Glauben Sie ja nicht, dass die Bürger diese Widersprüchlichkeiten Ihrer Politik nicht erkennen werden! Wahrscheinlich müssen Sie aber den so genannten Hardliner Ihrer Fraktion hier spielen, aber das glaubt Ihnen kein Mensch mehr!

Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit der Drucksache 15/857, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes. Nach den schrecklichen Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat sich die politische Weltlage dramatisch verändert. Sie hat sich unkalkulierbar und unkontrollierbar für uns alle dramatisch verändert, sodass wir bei einer Beteiligung deutscher Soldaten an einer militärischen Aktion in Afghanistan oder sonst wo – die militärischen Aktionen der USA fangen ja gerade erst an – getrost zu 100 Prozent davon ausgehen können, dass Deutschland als das Hauptangriffsziel gezielter Anschläge von Terroristen aus aller Welt auserkoren wird. Um das voraussagen zu können, braucht man weiß Gott kein Prophet zu sein.

Meine Damen und Herren, hinzu kommt, was Sie gar nicht berücksichtigen, dass in der ehemaligen DDR von der damaligen kommunistischen SED-Re

gierung zahlreiche islamische Terroristen aus dem Libanon oder sonst wo nachweislich ausgebildet worden sind. Diese zu Hunderten ausgebildeten Terroristen sind nach der Wende hier mitten in Deutschland spurlos, namenlos und unauffindbar untergetaucht, die jetzt als so genannte Schläfer mitten in Deutschland unerkannt leben und wahrscheinlich darauf warten, aufgeweckt zu werden.

Meine Damen und Herren, das sind für mich Personen, die für mögliche weitere Terroranschläge in Deutschland in Betracht kommen könnten. Hinzu kommen dann natürlich noch zahlreiche andere Terroristen aus aller Welt, die nicht in der ehemaligen DDR ausgebildet worden sind, sondern in anderen zahlreichen Terrorausbildungslagern. Darum ist es dringend erforderlich, dass mittels eines Datenabgleichs mit anderen Dateien diese Personen erkannt werden, um geplante Straftaten, Terroranschläge und so weiter rechtzeitig zu verhindern.

Meine Damen und Herren, zudem können wir davon ausgehen, dass andere Bundesländer mit dieser Maßnahme des Datenabgleichs mit anderen Dateien in Kürze beginnen werden, deshalb ist es ein Gebot der Stunde, dass wir hier und heute dieser Gesetzesänderung überparteilich, einheitlich und geschlossen zum Schutz unserer Bevölkerung zustimmen müssen, auch die Grünen! Alles andere wäre verantwortungslos! Die Deutsche Volksunion wird sich dieser Verantwortung vorbehaltlos zum Wohle und Schutz unserer Bevölkerung stellen und dieser Gesetzesänderung uneingeschränkt zustimmen.

Darüber hinaus aber hat die Deutsche Volksunion schon seit Jahrzehnten diesbezüglich effektive Forderungen gestellt, wie zum Beispiel eine schnelle Umsetzung der Rasterfahndung, erweiterte Ermittlungskompetenzen des Bundeskriminalamtes, erweiterte Befugnisse für den Bundesgrenzschutz, schnellere und erweiterte Zugriffe auf Ausländerdaten, Regelabfrage zur Beurteilung einreisender Ausländer, sofortige Abschiebung krimineller Ausländer, Scheinasylanten und Asylbetrüger, bessere Erhebung und Speicherung von Visa-Daten, eine Erweiterung des Terrorparagraphen 189 a Strafgesetzbuch auf Ausländer und so weiter. All diese Forderungen sind auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer.

Meine Damen und Herren, für diese realistischen Forderungen der Deutschen Volksunion wurde diese, und hier insbesondere unser Bundesvorsitzender und Herausgeber der „Nationalzeitung“, Dr. Frey, von allen etablierten Altparteien auf das Übelste beschimpft und zu Unrecht als rechtsradikal gebrandmarkt und niederträchtig diffamiert. Es ist eine traurige Tatsache, dass Sie immer erst dann aufwachen, wenn etwas Schreckliches passiert ist und es schon viel zu spät ist.

Meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion hat doch schon rechtzeitig vor Jahren

(Abg. B o r t t s c h e l l e r [CDU]: So lan- ge gibt es euch doch noch gar nicht!)

darauf hingewiesen und deutlich davor gewarnt, dass Deutschland auf Grundlage Ihrer verfehlten Ausländer- und Asylpolitik zum Eldorado des ausländischen kriminellen organisierten Verbrechens sowie zum Hauptstützpunkt ausländischer Terroristen wird. Damals haben Sie alle darüber gelacht. Heute lachen Sie nicht mehr über unsere Warnungen. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie bei dieser dramatischen weltpolitischen Entwicklung auch zukünftig nicht mehr darüber lachen werden, denn schon heute haben sich die schlimmsten Befürchtungen und Mahnungen der Deutschen Volksunion auf das Schrecklichste bewahrheitet. Diese schlimmen und schrecklichen Folgen sind die Ergebnisse Ihrer verfehlten Politik, Ihrer Ausländer- und Asylpolitik, und sonst gar nichts! Dafür tragen Sie die Verantwortung und nicht die Deutsche Volksunion!