Ich habe großes Verständnis dafür, dass tierisches Eiweiß nicht an Wiederkäuer verfüttert werden darf, das ist aber schon seit 1994 verboten. Ich habe großes Verständnis dafür, dass nun auch kein tierisches Eiweiß mehr an Allesfresser verfüttert werden darf, denn damit wird die Möglichkeit, und das haben wir hier heute auch schon gehört, beide Sorten miteinander zu vermischen und an Wiederkäuer zu verfüttern, also die Möglichkeit des Betruges, auf null gedrückt, ich hoffe, ganz auf null, aber ich bezweifle das.
Es geht hier schließlich auch um ein hohes Gut, die Gesundheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Dahinter hat der Kommerz, haben wirtschaftliche Interessen zurückzustehen. Wo aber der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und wirtschaftliche Interessen der betroffenen Firmen, wie beim Fischmehl, sich nicht konträr gegenüber stehen, bedarf es meiner Meinung nach auch keiner besonderen Regelung.
Ich möchte jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer Mitteilung der Senatorin für Gesundheit zitieren, da ist das sehr genau beschrieben. „Wissenschaftlich völlig unbegründet ist jedoch die Erweiterung des Verbotes auf Fischmehl. Dieses gilt als eines der am gründlichsten untersuchten Einzelfuttermittel. Die bremische Veterinärbehörde zählt sicherlich zu denjenigen Fachbehörden, die mit über die größten Erfahrungen für Importkontrollen von Fischmehl verfügen. In der Literatur ist kein Fall beschrieben worden, in dem Fische als BSE-infiziert oder als Überträger genannt wären. Nach Auffassung der Bundesforschungsanstalt für Fischerei ist wegen der sehr großen genetischen Unterschiede zwischen Landsäugetieren und Fischen bei letzteren ein BSE-Geschehen ausgesprochen unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass labortechnisch eine Trennung von Tier- und Fischmehl zweifelsfrei erfolgen kann, so dass von der amtlichen Futtermittelüberwachung das strikte Verbot des Einsatzes von Tiermehl kontrolliert werden kann.“ Soweit meine Informationen aus dem Hause der Senatorin für Gesundheit!
Am 7. Dezember hat die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, den Magistrat aufzufordern, den Senat zu bitten – das kann man auch anders herum machen, man bittet den Magistrat, den Senat aufzufordern –, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die europäische Ausnahmeregelung bezüglich des Fischmehls in der Tiermehlverbotsverordnung auch unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird. Nur damit können Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Fischwirtschaft innerhalb der Europäischen Union vermieden werden.
Dem habe ich hier nichts mehr hinzuzufügen, außer noch einer kleinen persönlichen Anmerkung, das haben aber auch schon Frau Hammerström und Herr Borchers gesagt. Es hat wenig Zweck, wenn wir im
mer nur auf die Politik zeigen, sondern es geht auch darum, dass wir, die wir alle Verbraucher sind, an der Kühltheke nicht nur nach Schnäppchen Ausschau halten, sondern uns da auch einmal ein bisschen am Riemen reißen und ein paar Mark mehr auf den Tisch legen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hoyer hat eben schon gesagt, dass das Fischmehl eben auch Bestandteil dieser Debatte ist und durch das Tiermehlverfütterungsverbotsgesetz Bestandteil geworden ist, dass es weder verfüttert noch importiert und exportiert werden darf.
Es ist zwar auf nationaler Ebene eingeführt worden, auf europäischer Ebene jedoch nicht. Dies könnte den Schluss zulassen, dass es dadurch, dass es auf der europäischen Ebene nicht eingeführt worden ist, aufgrund der Geltung des europäischen Rechts auch für Deutschland keine Geltung mehr hat. Darüber streiten sich zurzeit die Juristen. Ich denke allerdings, dass wir, und dazu soll auch dieser Antrag dienen, eine Klarstellung für die hier ansässigen Im- und Exportunternehmen brauchen, insbesondere für die in Bremerhaven ansässige Fischwirtschaft, und zwar unabhängig davon, ob man vielleicht aufgrund des europäischen Rechts trotzdem weiterhin das Tiermehl verfüttern beziehungsweise im- und exportieren könnte. Somit soll der Senat auch noch einmal aufgefordert werden, das auf nationaler Ebene klarzustellen.
Es wurden schon kurz die Auswirkungen dieses Tiermehlverfütterungsverbotsgesetzes angesprochen, insbesondere für die Bremerhavener Fischwirtschaft. Sie steht vor dem Problem, dass sie nicht weiß, wohin mit den Fischabfällen, und bei Fischabfall handelt es sich nicht, wie viele vielleicht denken, um irgendwelche Gräten, die da herumliegen, sondern hier geht es um Abschnitte, die beim Filetieren frisch geschlachteter Fische übrig bleiben. Diese Abfälle werden auch als so genannte Low-risk-Abfälle bezeichnet, das heißt, wenn sie nicht zu Fischmehl verarbeitet werden, können sie zum Beispiel zur Schweinefütterung verwendet werden.
Dadurch entsteht die Schizophrenie, dass die Firmen zum Beispiel ihre Abfälle direkt an die Landwirte geben könnten, die könnten sie verfüttern, wenn aber genau die gleichen Abfälle zu Fischmehl verarbeitet werden, dürfen sie nicht mehr zur Verfütterung verwendet werden. Ich denke, daran sieht man schon, dass dieses Gesetz nicht wirklich aus––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Diese Probleme, die die Fischwirtschaft hat, beziehen sich aber nicht nur darauf, dass die Firmen nicht mehr wissen, wohin mit ihren Fischabfällen, sondern es sind auch finanzielle Probleme, und zwar nicht zu geringe finanzielle Probleme. Vorher wurden die Fischabfälle an die Fischmehlfabrik verkauft. Dies ist jetzt nicht mehr in der Form möglich, weil der Fischmehlfabrik einfach der Absatzmarkt fehlt. Damit stehen viele Firmen in Bremerhaven vor großen Problemen.
Ich denke, dass wir uns dieser Probleme annehmen müssen, deshalb haben wir als CDU-Fraktion zusammen mit der SPD hier den Antrag sowohl in die Bürgerschaft als auch in die Fischereihafendeputation und in Bremerhaven in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Ich bin sehr froh, dass in der Fischereihafendeputation ein einstimmiger Beschluss und auch in der Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss diesbezüglich gefasst wurde.
Ich möchte noch ein Problem ansprechen, weil Herr Hoyer darauf nicht eingegangen ist, und zwar den Im- und Export von Fischmehl. Insbesondere betrifft es die bremischen Häfen, denn Bremen ist der Hafenumschlagplatz für Fischmehl. Jährlich werden dort 350 000 Tonnen Fischmehl umgeschlagen. Wenn dieser Umschlag, also der Im- und Export von Fischmehl, nicht mehr erlaubt werden sollte, bedeutet das, dass zukünftig 100 Arbeitsplätze gefährdet sind. Ich denke, das kann sich eine Stadt wie Bremen nicht erlauben.
Mit den Gründen, die dafür sprechen könnten, dass man das Fischmehl als Futtermittel verbietet, müssen wir uns schon differenziert auseinander setzen. Wenn Gefahren für Menschen bestehen, bin ich auch dafür, dass man sehr klar darüber redet, allerdings gibt es bisher keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass diese Gefahren oder dieser Zusammenhang mit BSE besteht, und daher denke ich, dass das Gesetz, das ja dieses Futtermittel Fischmehl verboten hat, zu weit gegangen ist. Ich weiß, dass dies wohl insbesondere auch auf Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen in das Gesetz hineingenommen wurde. Ich frage mich allerdings manchmal, ob es bei Ihnen wirklich aus Gründen des Verbraucherschutzes und nicht aus anderen Gründen geschehen ist.
Dafür, dass es keinerlei Gefahren für die Menschen birgt, spricht zum Beispiel auch, dass auf EUEbene, wenn man sich damit ausführlich auseinander gesetzt hat, beschlossen wurde, dass das Fischmehl nicht unter das Verfütterungsverbot fallen soll. Es spricht auch dafür, dass das Fischmehl weiterhin für das Fishfarming benutzt werden kann, das heißt,
es dürfen zum Beispiel keine Schweine und kein Geflügel mehr damit gefüttert werden, aber Fische werden weiter damit aufgezogen, und diese gezüchteten Fische essen wir weiterhin, das heißt, dass damit ja eigentlich auch schon ein Widerspruch in sich vorliegt. Auf das Argument, dass diese Fische in reiner Form verfüttert werden dürfen und in Fischmehlform nicht, habe ich schon hingewiesen. Auch dies spricht dafür, dass keinerlei Bedenken aus Verbraucherschutzgründen bestehen.
Die Folge des Fischmehlverfütterungsverbots sowie des Im- und Exportverbots ist, dass Deutschland auf europäischer Ebene isoliert ist, dass die Deutschen, und hier nenne ich eben insbesondere die Bremerhavener Firmen, in der Fischwirtschaft großen Wettbewerbsverzerrungen entgegensehen, dass sie in ihrer Möglichkeit gebremst sind.
Ich hätte mir gewünscht, das sage ich jetzt hier auch ganz offen, obwohl ich weiß, dass es jetzt diese Initiativen auch auf Senatsebene gibt, dass der Senat, insbesondere unser Bürgermeister Scherf, dies vielleicht schon etwas früher erkannt hätte und bei der Beschlussfassung über das Gesetz schon eingebracht hätte, welche Probleme sich daraus für Bremen und Bremerhaven ergeben, darauf hingewiesen hätte, um damit vielleicht schon im Vorwege das Feld zu bereiten, damit es uns jetzt leichter fallen wird, auf Bundesebene das Fischmehl aus dem Tiermehlverfütterungsverbotsgesetz herauszunehmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte um das BSE-Problem hat noch einmal deutlich gemacht, in welcher Art und Weise wir uns ernähren. Es wird auch langsam deutlich, wie schlecht wir uns durch die industrialisierte Landwirtschaft ernähren. Ich denke, dass die Verbraucher endlich die Nase voll davon haben, sich von schlechten Nahrungsmitteln ernähren zu müssen.
Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und hat mehr oder weniger schnell reagiert unter dem Motto „Safety first“, meine Damen und Herren, also lieber im Moment zu viel als zu wenig regulieren. Aus diesem Grund ist auch die Überlegung angestellt worden, Fischmehl in dieses Tiermehlfütterungsverbot einzubeziehen. Das geschah nicht einfach so aus dem Bauch heraus, sondern natürlich, Frau Hammerström, in Absprache und nach Anhörung der Argumente der Verbraucherschutzverbände, die diesem ja eindeutig zugestimmt haben. Das war also keine isolierte grüne, sondern eine abge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Zur Erinnerung muss man auch noch einmal sagen, dass sich natürlich der Bundesrat mit dieser Frage ausführlich beschäftigt hat und dieses Gesetz einstimmig und mit den Stimmen Bremens so beschlossen hat, wie es vorliegt. Das schließt die Fischmehlverfütterung ein.
Das schließt das Verbot der Verfütterung von Fischmehl mit ein, ausgenommen natürlich die Fische selbst. Das hat meines Erachtens eine gewisse Logik.
Eine Logik hat es auch, Tiermehl nicht an Wiederkäuer zu verfüttern. Das ist aber sowieso verboten. Problematisch ist die Wiederverfütterung an Schweine und Hühner. Darüber kann man langfristig noch einmal diskutieren. Aber im Moment denke ich, das Verbot wieder durch eine Ausnahmeregelung in diesem Fall aufzuheben wäre in der gegenwärtigen Situation das falsche Signal.
Sie sagen, es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Fischmehl BSE erzeugt. Das ist wohl richtig. Aber genauso richtig ist, dass es auch den Gegenbeweis nicht gibt, dass es keine überzeugenden Beweise dafür gibt, dass Fischmehl kein BSE zur Folge hat. Wir wissen es nicht, die Debatte ist offen. Deswegen sagen wir: Bevor das nicht letztendlich geprüft und entschieden ist, darf man diese Verbotsregelung, die von der Bundesregierung sozusagen in Vorreiterfunktion übernommen worden ist, nicht im Nachhinein wieder aufweichen.
Das Problem dabei ist ja auch, dass die große Gefahr der Reimporte von Futtermitteln wieder auf uns zukommt, wenn man es auf europäischer Ebene wieder aufweichen würde. Wer will kontrollieren, ob Futtermittel aus der Europäischen Union dann nicht hier widerrechtlich verfüttert werden? Es ist also besser, ein generelles Verbot auszusprechen, das nicht nur für Deutschland Wirkung hat, sondern eben im Gegensatz zu dem Antrag, der hier vorliegt, ausgedehnt wird auf die Europäische Union insgesamt. Das ist eigentlich die Richtung, die richtig wäre in dieser Debatte. Langfristig, wenn der Beweis erbracht ist, kann man sich dann wieder über Ausnahmetatbestände unterhalten. Ich denke, das ist der richtige Weg für einen Verbraucherschutz und ein Umdenken in Richtung richtige Ernährung.
der Richtung – das muss ich auch Herrn Hoyer als Vorsitzenden der Fischereihafendeputation noch einmal sagen –, weil er insgesamt das Problem der Fischmehlproduktion gar nicht im Auge hat. Man muss, finde ich, unter ökologischen Gesichtspunkten noch einmal gesondert betrachten, dass natürlich die Fischmehlproduktion an sich schon eine unökologische Produktionsweise ist, weil sie einen Anreiz dafür bietet, Beifänge oder kleinere Fische, so wie andere europäische Länder das machen, mit dem Ziel zu fangen, sie zu Fischmehl zu verarbeiten. Das kann, glaube ich, nicht im Sinn unserer Politik sein, meine Damen und Herren!
Weiterhin ist ein Verbot der Fischmehlverfütterung auch ein geeignetes Instrument, strukturpolitisch einen Anreiz zu bieten, darüber nachzudenken, die Fischabfälle auch in Bremerhaven sinnvoller zu verwerten, als sie in die Fischmehlproduktion zu stekken. Auch das ist gängiges Gedankengut der Leute, die sich mit Biotechnologie, Nahrung und Genuss und so weiter beschäftigen. Wir hatten heute Morgen sehr lebhaft, ausführlich und kontrovers diese Debatte. Wir haben ja gesagt, dass gerade hier für Bremerhaven gewisse Potentiale liegen. Es ist eigentlich nicht einzusehen, warum zwei Drittel eines gesunden Fisches als Abfall in die Fischmehlfabrik wandern und nur ein Drittel verarbeitet wird.
Hier gibt es mindestens noch, ich glaube, ein Drittel – ich kenne die Prozentzahlen nicht ganz genau – an Potentialen, die zusätzlich in eine Verwertung eingeführt werden können. Das, finde ich, ist auch eine gute Basis für diese Entwicklung in der Biotechnologie, neue Produkte – –.
Herr Abgeordneter, machen Sie doch einfach einmal einen Punkt, und lassen Sie sich fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tittmann annehmen!
Das ist aber nett, das hat man ja auch nicht oft. Können Sie mir denn sagen, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt hat, wenn Sie den hier ablehnen wollen?
durchdringend dargelegt, aus welchen Gründen wir der Argumentation, wie sie in diesem Antrag vorliegt, nicht folgen können. Ich würde Sie bitten, diesen Argumentationsstrang zu verfolgen, dann würden Sie auch in der Schlussfolgerung dazu kommen können, dass wir in der Lage sind, eigenständig, unabhängig und gedankendurchdrungen diesen Antrag ablehnen zu können, ohne unbedingt jetzt darauf Rücksicht zu nehmen, was in der Stadtverordnetenversammlung debattiert worden ist.
Herr Tittmann, Sie haben nicht das Wort! Zwischenfragen sind kein Dialog, es wird eine Zwischenfrage gestattet, damit ist die Sache erledigt. – Bitte, Herr Schramm!
Insgesamt möchte ich als Fazit noch einmal darlegen, dass wir den Antrag der großen Koalition ablehnen und meinen, er würde zu einer Aufweichung des Verbots führen, was in der gegenwärtigen Situation nicht hilfreich erscheint.
Die Einschnitte in der Fischwirtschaft in Bremerhaven muss man problematisieren und anerkennen. Hier muss man noch einmal den Senat auffordern zu prüfen, ob es nicht günstig und sinnvoll ist, durch die Bundesregierung über europäische Programme Kompensationen einzufordern, die dann die Fischwirtschaft wieder in die Lage versetzen, ihre Verluste auszugleichen. Diese Debatte muss geführt werden, weil sie ja insgesamt sowieso durch die Landwirtschaftsverbände eingefordert wird. Ich finde, man muss in diese Kompensationsforderungen die Fischwirtschaft einbeziehen, und dann sehen wir später einmal weiter, wie es letztendlich ausgehen wird. – Danke!