Protocol of the Session on June 7, 2000

Welches sind die wichtigsten Änderungen, die nun in der neuen Verordnung vorgesehen sind? Meiner Ansicht nach, ich komme später noch einmal zu den Bedenken, die es an einigen Punkten gibt, ist nicht die Einführung der Listen der gefährlichen Hunderassen der entscheidende Punkt, sondern der entscheidende Punkt ist für mich ganz klar, dass der Schwerpunkt auf die Zuverlässigkeit der Halter dieser Hunde gelegt wird. Hier muss ein ganz klarer Schwerpunkt sein, dass der Ausschluss bestimmter Hundehalter von der Haltung dieser Hunde möglich ist.

Es ist auch wichtig, wenn man immer über Prävention redet, dass wir jetzt dazu kommen, im Vorfeld Erkenntnisse auszuwerten und hier präventiv tätig zu sein. Die alte Verordnung machte im Grunde genommen ein Einschreiten erst möglich, wenn bereits etwas passiert war, und zwar ein Einschreiten im Fall eines individuellen Tieres, feststellbar durch die bereits erfolgte Aggression.

Es ist auch klar, dass es Schwierigkeiten macht, ich werde gleich darauf zurückkommen, dies zu definieren. Der Änderungsantrag, der hier jetzt im Raum steht, zeigt auch noch einmal, dass wir sicherlich mit diesen Listen und mit diesen Dingen sehr sorgfältig umgehen müssen. Es ist aber klar, dass die Prävention dann greift, wenn wir uns darauf verständigen können, dass es in der Tat Hunderassen gibt, deren natürliches Aggressionspotential durch Züchtung und Behandlung so verschärft wird, dass entweder die gesamte Hunderasse oder aber ein erheblicher Teil dieser Rasse in der Gefahr steht, eine solche Aggression zu entwickeln. Das müsste eigentlich unserer Meinung nach ausreichen, um hier einzuschreiten!

Allerdings, und jetzt komme ich zu einigen Bedenken, die meiner Ansicht nach auch hier in diesem Haus nicht unerwähnt bleiben dürfen, wird eine intensive Diskussion geführt über den Weg zum Ziel des besseren Schutzes der Menschen vor diesen Hunden. Diese Diskussion sollten wir nicht ausblenden, sondern wir sollten sie auch hier führen, nicht über das Ziel, sondern über den Weg, wie wir dort hingelangen.

Ein Bedenken, das auch in unserer Fraktion ein starkes Gewicht hatte, ist, dass wir, zumindest ist das mein Kenntnisstand, wohl versäumt haben, eine Stellungnahme in dieser Frage des Tierschutzbeirats in Bremen einzuholen. Das ist nicht nur aus formalen Gründen ein Problem, wie ich finde, sondern es ist natürlich, und das zeigt der Änderungsantrag heute, ganz wichtig, in dieser Frage auch den entsprechenden Sachverstand einzubeziehen. Dazu gehört sicherlich der Tierschutzbeirat, und es stellt sich natürlich auch die Frage, wenn solche Gremien im Land Bremen gerade für solche Fragen eingerichtet werden, wieso sie dann nicht mit den entsprechenden Vorlagen befasst werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Entweder brauchen wir ein solches Gremium, dann muss es auch befasst werden, oder wir brauchen es nicht!

Auf den zweiten Punkt, der meiner Ansicht nach kritisch anzumerken ist, habe ich bereits hingewiesen, und zwar auf die Listen der Rassen. Wahrscheinlich ist es notwendig, sehr viel intensiver durch wissenschaftliche Forschung, durch Beobachtung noch einmal herauszufinden, welche dieser Rassen überwiegend oder mehrheitlich zu diesem Aggressionsverhalten durch Züchtung neigen oder wo, wie es jetzt bei der Bordeaux-Dogge festgestellt werden musste, es sich nur um Einzelfälle oder möglicherweise noch um gar keine Vorfälle in der Vergangenheit handelt.

(Abg. H e n k e l [CDU]: Gar keine!)

Es gibt aber unterschiedliche Expertenmeinungen, wie Sie wissen, und wenn Sie einmal in die Bundesländer schauen, gibt es natürlich auch inzwischen unterschiedliche Regelungen. Nordrhein-Westfalen hat die Listen abgelehnt, hat einen anderen Weg gewählt. Schleswig-Holstein hat gestern angekündigt, eine ähnliche Verordnung wie Bremen auf den Weg zu bringen. Sie sehen, dass wir hier noch einen großen Beratungsbedarf haben, darauf wollen wir hinweisen, und da gibt es auch noch Optimierungs- und Nachbesserungsbedarf in dieser Verordnung.

Es gibt noch eine Kritik, die meiner Ansicht nach ernst genommen werden muss. Es gibt eine Kritik an dem allgemeinen Maulkorb- und Leinenzwang für diese bestimmten Hunderassen. Zumindest sollten wir einbeziehen, dass einige argumentieren und sagen, wenn das individuelle Tier bis dahin noch ein relativ friedliches Wesen ausgeprägt hat, kann der generelle Leinen- und Maulkorbzwang möglicherweise den umgekehrten Effekt bewirken, den wir eigentlich erreichen wollen, nämlich beim individuellen Tier gerade Aggressionen fördern. Auch das sollte man ernst nehmen und in die weitere Beratung einbeziehen.

Ich finde es auch wichtig, und das haben wir auch in der Innendeputation angesprochen, ich glaube, hier gibt es Einigkeit, dass wir bei der Polizeiverordnung im Land Bremen nicht stehen bleiben können. Es muss zu einer bundesweiten Regelung über Zucht und Haltung dieser Hunde kommen. Ich möchte den Innensenator auffordern, dass er seinen Teil dazu beiträgt, diese Einigkeit zwischen Bund und Ländern herzustellen, damit wir hier, auch in der Frage des Imports dieser Tiere, auch in der Frage des grundsätzlichen Ausschlusses der Zucht bestimmter Rassen, endlich zu einer weiter gehenden Regelung kommen, denn wir müssen natürlich zugeben, dass die kommunalen Regelungen in Bremerhaven und jetzt in Bremen im Grunde genommen nur ein erster Schritt sein können, um das Problem grundsätzlicher anzugehen.

Wir werden uns in der Stadtbürgerschaft im Abstimmungsverhalten nach intensiver und auch kontroverser Diskussion in unserer Fraktion unterschiedlich verhalten. Mehrheitlich werden wir der Polizeiverordnung zustimmen, aber es wird in unserer Fraktion eine Minderheit geben, die ihr nicht zustimmt, und zwar wegen der Frage, die ich vorhin genannt habe, die ja auch umstritten ist: Ist der richtige Weg auf das Ziel hin, den Menschen besser zu schützen, nun das Erstellen dieser Listen, oder ist er es nicht?

Da gibt es quer durch die Länder, quer durch die Parteien, quer durch die Expertenmeinungen unterschiedliche Auffassungen. Wir organisieren die Abstimmung da frei, wie sie es eigentlich sowieso sein sollte, da werden wir die unterschiedlichen Meinungen in der Abstimmung heute Nachmittag zum Ausdruck bringen. Das ändert aber nichts daran, dass wir in der Intention, in der Begründung, in dem

Schritt, nun endlich gegen diese Unsitte vorzugehen, dem Innensenator zustimmen und ihn auch auf dem Weg in die Verhandlungen auf der bundesweiten Ebene unterstützen, hier endlich zu einer weiter gehenden Regelung zu kommen. — Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Möbius.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich als Mitglied der Innendeputation auch noch einmal auf diese Problematik eingehe! Die unsachgemäße Haltung von gefährlichen Hunden, insbesondere von so genannten Kampfhunden, hat Menschen und vor allen Dingen Kinder in lebensbedrohliche Situationen gebracht. Durch die Medien entsprechend aufgegriffen führten die jüngsten Vorkommnisse im Zusammenhang mit Kampfhunden zu einer heftigen Diskussion in der Öffentlichkeit mit Forderungen bis hin zu Zuchtverbot, Sterilisation, Kastration und Einschläferung von diesen gefährlichen Hunderassen.

Zweifelhafte Hundebesitzer finden Gefallen daran, die Öffentlichkeit mit ihren Hunden in Panik zu versetzen. Ebenso Hundebesitzer, die mit der Hundehaltung völlig überfordert sind, tragen mit dazu bei, dass Menschen, die mit ihren Hunden artgerecht und verantwortungsvoll umgehen, in Misskredit geraten. Die Angst der Öffentlichkeit vor diesen gefährlichen Hunden ist nachvollziehbar und ernst zu nehmen.

Die Empörung der verantwortungsvollen Hundehalter ist ebenfalls nachvollziehbar, zumal die Schädigung durch die Hunde laut Statistik des Stadtamtes Bremen in der Zeit von Januar bis Dezember 1999 in erster Linie auf Mischlings- und andere Hunderassen zurückzuführen ist. Aus der Auflistung der Vorfälle ergibt sich, dass 52 Menschen 1999 in Bremen von Hunden gebissen wurden. Ohne die näheren Umstände beurteilen zu können, ergibt sich rein oberflächlich betrachtet daraus, dass daran elf deutsche Schäferhunde und 19 nicht zuzuordnende Mischlingshunde beteiligt waren. Die Angriffe der so genannten Kampfhunde teilen sich wie folgt auf: acht Pitbull-Terrier, vier Staffordshire-Terrier, zwei Dobermann, drei Rottweiler, eine Bulldogge, ein Bullterrier und drei andere sonst unauffällige Hunderassen.

Die aufgelisteten Beißvorfälle werden jedoch nicht ins Verhältnis der tatsächlichen Anzahl der in Bremen gehaltenen unterschiedlichen Hunderassen gesetzt. Insofern ist die Einschätzung von verantwortungsvollen Hundehaltern gefährlicher Hunderassen, ihre Hunde würden gar nicht so oft auffällig, im Gesamtzusammenhang nicht haltbar.

(Beifall bei der SPD)

Hinzu kommt, dass die so genannten Kampfhunde von unseren Vorfahren als Kriegshunde gezüchtet wurden. Kampflust, Kraft und Todesmut zeichnen sie aus, und sie zeigen dadurch bei unsachgemäßer Haltung ein immens gefährliches Beißverhalten, welches sie von den anderen Hunderassen unterscheidet.

Die Innenminister und Innensenatoren der Länder, wie bereits erwähnt, haben sich darauf verständigt, das Halten von so genannten Kampfhunden zu erschweren. Der Beschlussentwurf für die nächste Innenministerkonferenz sieht vor, das Halten von gefährlichen Hunden von einer Genehmigung abhängig zu machen. Die Stadtgemeinde Bremen hatte bereits 1992 eine Polizeiverordnung erlassen, die auf die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes ausgerichtet war. Die aktuellen schwerwiegenden Vorfälle mit so genannten Kampfhunden gaben Anlass, unabhängig von einer individuellen Gefahrenprognose Maßnahmen zu ergreifen, mit denen von diesen Hunden ausgehend im Vorfeld begegnet werden kann.

Dazu wurde die Polizeiverordnung von 1992 über das Halten von Hunden mit Zustimmung der städtischen Deputation für Inneres um Regelungen, die im Wesentlichen folgende Punkte vorsehen, ergänzt: Erstens, die Bestimmung der Kampfhunderassen, die als gefährlich gelten, ohne dass es auf die individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Tieres ankommt. Dazu gehören der Bullterrier, Pitbull-Terrier, Fila Brasileiro, Mastin Espangnol, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen. Wir haben also jetzt aus dieser Verordnung bereits die Bordeaux-Dogge herausgenommen. Zweitens, die Festlegung von generellem Anlein- und Maulkorbzwang für Kampfhunde außerhalb des befriedeten Besitztums; drittens, den Vorbehalt, nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung Kampfhunde nur noch mit einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erwerben und halten zu dürfen!

Für Kampfhunde, die zum Zeitpunkt des In-KraftTretens der Verordnung bereits gehalten werden, gilt eine Übergangsregelung. Die Hunde dürfen weiter gehalten werden, wenn der Halter dies innerhalb von drei Monaten der Ortspolizeibehörde anzeigt. Dazu kommt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit diesen Hunden, und das wurde heute auch bereits mehrmals erwähnt, sich auch aus dem Legalverhalten des Halters ableitet. Für andere Hunde gilt weiterhin die genannte Verordnung entsprechend der individuellen Gefährlichkeit.

Insbesondere auf Initiative von Carmen Emigholz aus der SPD-Fraktion, meiner Kollegin, wurde das Thema Kampfhunde auch hinsichtlich des Tierschutzes auf eine sachliche Ebene gebracht. Ich bin der Auffassung, wir haben in der Innendeputation auch unter dem Druck der öffentlichen Diskussion zügig reagiert und haben mit der Änderung der Polizei

verordnung einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen den verantwortungsbewussten Hundehaltern und der Bevölkerung getroffen. — Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Schulte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für das breite Interesse, das dieses Thema hier in der Bürgerschaft geweckt hat, das von der Sorge getragen ist, dass wir wirklich schnell reagieren müssen aufgrund der sehr betrüblichen Vorfälle, die nicht nur hier in Bremen beziehungsweise Bremerhaven eingetreten sind, sondern die sich ja bundesweit angehäuft haben. Innenminister Schily und auch alle Innenminister und -senatoren der Länder sind einheitlich zum Ergebnis gekommen, hier schnell reagieren zu müssen.

Es geht hier darum, meine Damen und Herren, bei allen wichtigen Facetten, die man bei diesem wichtigen Thema anführen muss, dass wir zunächst einmal dokumentieren, dass wir schnell, entschlossen und konsequent handeln können, um solchen Vorfällen entgegenzutreten, damit sie sich nicht wiederholen, und dann in einem zweiten Schritt all die Punkte ansprechen, die auch hier zu Recht heute angemeldet worden sind.

Wir konnten Fragen wie die Beteiligung des Tierschutzbeirats, Herr Güldner, und andere Dinge in diesem ersten Stadium noch nicht einbeziehen. Wir werden es aber natürlich im zweiten Stadium tun. Ich möchte noch einmal deutlich unterstreichen: Dies ist heute der frühstmögliche Zeitpunkt, zu dem wir eine Verordnung auf den Weg bringen können. Ich widerspreche massiv Herrn Tittmann, der gesagt hat, wir würden erst auf Bremerhavener Vorgänge reagieren. Wir mussten vorher in die Deputation für Inneres, da haben wir sachlich diskutiert und entschieden. Wir müssen damit in die Stadtbürgerschaft, das ist heute Nachmittag, und hier heute ist nur die parallele Diskussion bezüglich der Großen Anfrage der Fraktionen.

Ich bin sehr dankbar und möchte unterstreichen, dass wir parallel zur Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen schon heute Nachmittag die Verordnung in die Stadtbürgerschaft bringen können. Ich glaube, es ist eine gute, sehr schnelle Reaktion, eine sehr kompetente Umsetzung der Lösung für die Sorgen, die in der Öffentlichkeit bestehen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch einmal die gute Zusammenarbeit mit den Bremerhavener Behörden deutlich machen. Die Bremerhavener Stadtverordnetenversamm

lung hatte eine eigene Entwurfsfassung für eine Rechtsverordnung in Bremerhaven vorgesehen. Wir haben die Bremerhavener Kollegen rechtzeitig informiert, und wesentliche Elemente unserer Verordnung, die heute Nachmittag beschlossen werden soll, sind daraufhin in Bremerhaven eingebracht worden. Das heißt, hier sind eine enge Abstimmung und eine gute Zusammenarbeit erfolgt.

Ich möchte mich zu den vielen inhaltlichen Themen jetzt nicht äußern. Zur Auflistung der Hunderassen ist vieles gesagt worden, ob nun die Bordeaux-Dogge hinein oder nicht hinein gehört. Ich habe gerade dem Entwurf des schleswig-holsteinischen Verordnungstextes entnommen, dass dort die Bordeaux-Dogge aufgenommen worden ist. Vielleicht werden sie dort auch zu neuen Erkenntnissen kommen.

Meine Damen und Herren, in dieser Verordnung in Schleswig-Holstein ist auch zwischen Leinen- und Maulkorbzwang unterschieden worden. Auch darüber kann man zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren. Mir ist es wichtig, dass wir gegenüber der Öffentlichkeit schnell, konsequent und deutlich ein Signal geben, dass wir handlungsfähig sind, dass wir nicht lange diskutieren und bedenkenträgerhaft wichtige Entscheidungen vertagen, sondern dass wir jetzt sagen können: Die Stadtbürgerschaft Bremen hat eine Verordnung erlassen, die auch eine konsequente Umsetzung ermöglicht.

Der zweite Schritt, der dann erfolgen muss: Frau Emigholz, Sie haben ein Bundesgesetz angemahnt! Bundesinnenminister Schily hat bei der letzten Innenministerkonferenz mitgeteilt, dass er eine bundesgesetzliche Regelung nicht für sinnvoll hält, und er hat die Länder aufgefordert, ihrerseits landesgesetzliche Regelungen zu treffen. Das heißt, wir werden prüfen müssen, ob wir Handelsverbot, Zuchtverbot, möglicherweise Kastrationsgebote oder auch Anhebung von Hundesteuern mit landesgesetzlichen Regelungen dann im Herbst gemeinsam vornehmen. Das sollten wir prüfen, und dafür sollten wir uns auch die Zeit nehmen, mit den Fachleuten zu sprechen.

Damit wir aber zügig handeln können, haben wir jetzt diese Verordnung auf den Weg gebracht, und ich freue mich, wenn wir sie heute Nachmittag, hoffentlich fast einstimmig, beschließen können. — Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/325 auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Zeit schlage ich Ihnen vor, noch Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufzurufen, weil der Punkt vier wohl etwas länger dauern wird. Ich schlage Ihnen vor, noch Punkt 17 zu nehmen, Wahl von Mitgliedern des Landesrundfunkausschusses. Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.

Wahl von Mitgliedern des Landesrundfunkausschusses

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 36 Absatz 2 des Bremischen Landesmediengesetzes hat die Bürgerschaft (Landtag) die Wahl von Mitgliedern des Landesrundfunkausschusses vorzunehmen.

Es sind zu wählen, erstens, drei Mitglieder aus dem Bereich der Kammern oder anderer berufsständischer Organisationen, zweitens, vier Mitglieder aus dem Bereich der Kultur, der Jugend, der Bildung und der Erziehung und drittens, sechs Mitglieder aus dem Bereich der sonstigen gesellschaftlich relevanten Organisationen. Die Wahl erfolgt für die Dauer von vier Jahren getrennt nach diesen drei Bereichen aus den Vorschlagslisten, für die von den jeweiligen Gruppen, Organisationen und Verbänden Vorschläge eingereicht wurden.

Beachten Sie bitte, dass mindestens 50 Prozent der zu wählenden Mitglieder des gesamten Landesrundfunkausschusses Frauen sein sollen und mindestens drei der 13 von der Bürgerschaft zu wählenden Mitglieder ihre Hauptwohnung in der Stadtgemeinde Bremerhaven haben müssen! Unter den Mitgliedern nach Absatz 2 müssen mindestens ein Vertreter der Jugendverbände und ein Vertreter der ausländischen Bevölkerung sein.

Ihnen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Umdrucke vor. Der eine enthält sämtliche benannten Kandidaten, der andere ist ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen.