Wir haben diesen Prozess der Zusammenlegung unterstützt. Wir hoffen auch, dass es nach diesen langen Jahren der Auseinandersetzung zu einer guten Kooperation kommen wird, die vor allem den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lande Bremen dienen wird, die die entsprechenden Programme, Veranstaltungen, Hilfestellungen und Beratungen leisten wird.
Für uns ist aber heute hier nicht der Ort einer großen Debatte. Wir haben in den letzten Jahren oft darüber gesprochen, darum wollen wir das hier heute nicht noch einmal erneuern. Mein kurzer Redebeitrag soll nur dazu dienen, kurz zu erklären, warum wir nicht ganz einheitlich abstimmen werden. Wie gesagt, wir tragen alle diesen Prozess der Zusammenlegung der Kammern, aber bei uns gibt es eine Minderheit in der Fraktion, die die Zwangsbeiträge problematisiert. Mehrheitlich sind wir allerdings der Meinung — —.
Insgesamt ist das eine Frage, wie man überhaupt diese Art der Zwangsbeiträge nicht nur bei dieser Kammer — —.
Offensichtlich ein Punkt, der der Debatte bedarf! Nur, wenn man solche Zwangsbeiträge problematisiert, sollte man das nicht isoliert für die Arbeitnehmerkammern machen, sondern müsste das dann auch für die Handelskammer machen.
Ich glaube, nur in einem solchen allgemeinen Prozess hätte das dann die entsprechende gesellschaftspolitische Dimension, die dem auch gebühren würde. Das heißt, mehrheitlich schätzen wir das darum so ein, dass man, wenn man das isoliert machen würde, auf jeden Fall die Arbeit der Arbeitnehmerkammern schnell in Gefahr bringen würde. Das wollen wir nicht. Trotzdem halten wir das für eine Auseinandersetzung, die damit nicht erledigt ist. Wir werden also mehrheitlich diesem Gesetz zustimmen, und Sie wissen um die Debatten, die bei uns darum geführt worden sind. — Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Trüpel, wenn Sie sagen, das vorliegende Gesetz würde allein dazu dienen, die Fusion der beiden Arbeitnehmerkammern im Land Bremen zu ermöglichen, greift das zu kurz.
Der Anlass für diese Mitteilung des Senats ist sehr viel komplexer. Es gibt eine Diskussion, an der sich unterschiedliche Mitglieder dieses Hauses in unterschiedlicher Konstellation unter unterschiedlichen Regierungen immer wieder beteiligt haben, seitdem Unregelmäßigkeiten insbesondere bei der Angestelltenkammer hinsichtlich einer Zweckentfremdung von Zwangsbeiträgen stattgefunden haben, die zu einer Sonderprüfung des Landesrechnungshofes geführt haben.
Wenigstens diese sachliche Darstellung werden Sie ja nicht bestreiten! Dass wir das alles mit unterschiedlichen Emotionen auch einmal diskutiert haben, unterschiedliche Forderungen gestellt haben, ist zumindest der unstreitige Sachverhalt. Das war der Anlass, dass der Landesrechnungshof den Gesetzgeber aufgefordert hat, über eine Novellierung des Gesetzes für die Angestelltenkammer und Arbeiterkammer nachzudenken. Das vollziehen wir hier heute, indem wir zum Beispiel die Kammeraufgaben sehr viel restriktiver als in der Vergangenheit beschreiben und damit das Ausufern auch ins Ausland verhindern, meine Damen und Herren. Das ist für die CDU ein ganz wesentlicher Punkt.
Der nächste Punkt ist, dass wir das Rechnungswesen bei den Arbeitnehmerkammern ganz erheblich verändern und der Rechtsaufsicht mehr Möglichkeiten geben, der rechtsmissbräuchlichen Verwendung von Zwangsmitgliedsbeiträgen zu begegnen. Natürlich gehört zu diesem Vorschlag auch, nachdem sich beide Vollversammlungen der ehemaligen Arbeiter- und Angestelltenkammer einstimmig oder mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, die Kammeraufgaben zukünftig gemeinsam wahrzunehmen, dass wir gesagt haben, wir wollen ihnen dies ermöglichen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den Debatten immer wieder die unterschiedlichen Standpunkte deutlich gemacht. Ich kann hier für die CDUFraktion noch einmal erklären, dass wir die Arbeitnehmerkammern im Land Bremen für eine Bremensie halten. Sie alle wissen, es gibt eine solche Arbeitnehmervertretung mit Zwangsmitgliedsbeiträgen nur noch im Saarland. Wir halten diese Institution nicht mehr für zeitgerecht.
Sie können sich ja gern gleich dazu zu Wort melden, wenn Sie dazu etwas zu sagen haben! Ich finde das auch ein bisschen missverständlich, Frau Dr. Trüpel, wenn Sie sagen, wir als Grüne wollen das mit den Zwangsbeiträgen jetzt hier mehrheitlich nicht diskutieren, weil man das dann für alle Kammern diskutieren müsste. Das ist die einzige Kammer, Frau Dr. Trüpel, die es nur in Bremen und im Saarland gibt, wo wir als Landtagsparlament sagen können, wir wollen es oder wir wollen es nicht. Bei der Handwerkskammer, bei der Rechtsanwaltskammer, bei der Ingenieurkammer und was es sonst alles gibt, haben wir diese Befugnis nicht.
Hier hätten Sie die Chance, wenn Sie es ernst meinen, Mitglieder von Zwangsbeiträgen zu befreien, die überhaupt nichts davon haben. Sie zahlen 20, 30 DM im Monat an Pflichtbeiträgen, ohne eine Dienstleistung dafür zu bekommen. Wenn Sie es ernst meinen, dass Sie Schluss damit machen wollen, dann könnten Sie das heute tun, meine Damen und Herren.
Wir als CDU-Fraktion haben ganz eindeutig erklärt, dass wir dafür sind, die Zwangsbeiträge aufzuheben. Wir haben das immer wieder gesagt. Die Kammern nehmen teilweise wichtige Funktionen wahr. Diese wichtigen Funktionen werden auch von den Mitgliedern teilweise akzeptiert. Ich bin dafür, dass wir die Zwangsbeiträge abschaffen, dann können sich die Kammern auf das konzentrieren, was ihre Mitglieder tatsächlich von ihnen verlangen.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns, wie Sie selbst wissen und leidvoll erfahren, auf unterschiedlichen Ebenen, Frau Linnert. Zum Beispiel in Bonn erleben Sie es auch in einer Koalition —
in Bonn, glaube ich, aber auch —!, in Berlin in einer Koalition, und in solchen Koalitionen kann man leider nicht immer zu 100 Prozent seine Ansicht durchsetzen.
Wir rechnen das nicht so nach Prozenten. Von Prozenten habe ich nichts gesagt. Ich habe gesagt, es ist die Aufgabenbeschränkung darin, es ist die Kontrolle durch den Landesrechnungshof darin, es ist das veränderte Wahlverfahren darin, was zur Einsparung von bis zu drei Millionen DM bei jeder Wahl führen kann. Meine Damen und Herren, das sind alles Positionen der CDU, die sich in diesem Gesetzesvordruck wieder finden. Dafür sind wir schon einmal sehr dankbar. Das ist ein wichtiger Teilerfolg.
Nichtsdestoweniger, wir sind dafür, die Zwangsbeiträge abzuschaffen. Wenn weniger als 30 Prozent der Kammermitglieder von ihrem Wahlrecht und damit von ihrem wichtigsten Recht zur Selbstbestimmung bei dieser Zwangsmitgliedschaft Gebrauch machen, dann ist das ein Zeichen dafür, dass diese Kammern nicht mehr zeitgerecht sind.
(Abg. B e c k m e y e r [SPD]: Wie viel Pro- zent sind es denn bei der Industrie- und Handelskammer?)
Sie sind doch einmal Wirtschaftssenator gewesen, Herr Beckmeyer, jetzt sind Sie Parlamentarier. Wir reden über ein Gesetz, das es außer im Saarland nur in Bremen gibt, und das außer im Saarland nur in Bremen alle Mitarbeiter verpflichtet, Zwangsbeiträge für etwas zu bezahlen, wovon sie definitiv nichts haben.
Für wie unsinnig die Angestelltenkammer sich selbst gehalten hat, können Sie ja schon daran sehen, dass sie ihren eigenen Mitarbeitern die Zwangsbeiträge in der Vergangenheit gar nicht abgenommen hat, meine Damen und Herren. Das sind nämlich die Einzigen, die beitragsfrei waren, weil der Arbeitgeber das bezahlt hat.
Meine Damen und Herren, ich denke, man kann darüber trefflich streiten. Ich will sagen, dass das ein wichtiger Teilschritt für die CDU-Fraktion ist. Das steht fest. Wir wollen die Angestellten und Arbeiter im Lande Bremen von dieser Zwangsmitgliedschaft befreien. Ich glaube, wir werden eine wettbewerbsfähige Wahrnehmung der Dienstleistungen der Kammern bekommen, wenn wir es auf freiwillige Basis stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte diese Debatte nicht verlängern, obwohl es mir jetzt irgendwie in den Fingern juckt, Herr Röwekamp, darauf einzugehen. Auf der einen Seite haut er hier unheimlich noch einmal darauf und sagt zum Schluss, wir stimmen also diesem Gesetzesentwurf hier zu, so ungefähr, als wenn er schon bei der nächsten Novellierung des Gesetzes sei.
Ich finde, Herr Röwekamp, da muss man auch nach außen ganz glaubwürdig bleiben, dass gerade ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sie es auch gewesen sind und Ihre Fraktion es gewesen ist, die drei, vier Jahre lang mindestens dafür gesorgt haben, dass diese Zusammenlegung aus ganz anderen Gründen, ich will sie hier jetzt nicht noch einmal nennen, nicht erfolgt ist
und dass wir eine Diskussion über viele Jahren geführt haben, die auch zum Teil durch Sie gewaltig gebremst worden ist. Ich bin heilfroh, dass im Saarland und in Bremen die Arbeitnehmerinteressen durch ein solches Verfassungsorgan praktisch wahrgenommen werden.
Das sollte meiner Ansicht nach viel eher auch in anderen Bundesländern der Fall sein. Von daher bin ich heilfroh, dass wir jetzt nach dieser zehnjährigen Debatte nun endlich einen vernünftigen Schlussstrich ziehen können, und nicht, wie Herr Röwekamp, der schon wieder bei der nächsten Novellierung ist. — Danke schön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.