Protocol of the Session on November 28, 2024

Liebe Kollegin Feichtmeier, es passt nicht, hier mit der Bettensteuer zu argumentieren. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden, und deswegen vergleichen Sie hier Äpfel mit Birnen. Im Übrigen ist Ihnen ja auch bekannt, dass die Bettensteuer gerade in einem Gerichtsverfahren verhandelt wird. Warten wir erst einmal ab, was dabei herauskommt.

Der zweite Teil dieses Gesetzentwurfs befasst sich, wie schon vorher gesagt, mit der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Lageberichte kommunaler Eigenbetriebe, kommunaler Unternehmen und kommunaler Unternehmen in privatrechtlicher Form. Diese müssen momentan noch nach den strengen Vorgaben des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt und geprüft werden. Darin liegt eigentlich der Hauptgrund für unsere Gesetzesänderung; denn diese Betriebe erfüllen zum Großteil nicht die Merkmale großer Kapitalgesellschaften und müssen das Verfahren trotzdem durchführen.

Bei privaten Unternehmen ist es aber so, dass das HGB eine größenabhängige Erleichterung vorsieht, und auch das, meine Damen und Herren, ist eben ungerecht. Das soll glattgezogen werden. Deswegen wird mit dem Änderungsantrag nur eine generelle Verweisung auf die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB eingeführt, sodass künftig die größenabhängige Regelung des HGB auch auf kommunale Unternehmen angewendet werden kann.

Meine Damen und Herren, das führt zu einer ganz deutlichen Entlastung vieler kommunaler Unternehmen, weil ein Großteil davon die Kriterien für große Kapitalgesellschaften überhaupt nicht erfüllen würde oder nicht erfüllt. Wir ziehen damit nicht nur eine Ungerechtigkeit glatt, sondern entlasten die Kommunen von unnötiger Bürokratie. Ich denke, und das haben wir heute schon ein paar Mal gehört, das ist ein ganz zentrales Anliegen von uns allen, nämlich eine Entbürokratisierung, die wir hier durchführen.

Ganz in diesem Sinne wird auch die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das europarechtlich geforderte Maß beschränkt. Nach der sogenannten CSRD sind nämlich aktuell noch alle Kommunen in Bayern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Durch die Änderung werden nun die kommunalen Unternehmen in privatrechtlicher Form, die als mittelgroße, kleine oder kleinste Kapitalgesellschaften eingestuft werden, von dieser Pflicht befreit und damit auch ganz entscheidend von unverhältnismäßigem administrativem und finanziellem Aufwand entlastet.

Der dritte Punkt: Spielbankgesetz. Lieber Herr Baumann, auch da ist es nicht so, dass wir versuchen, irgendetwas zu umgehen. Momentan ist es gesetzlich festgelegt, dass es ausschließlich dem Freistaat Bayern erlaubt ist, für einen Staatsbetrieb die Genehmigung zum Betrieb einer Spielbank in Bayern zu erhalten. Auf dieser Basis betreibt die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung in Bayern neun Spielbanken und hat damit eine Monopolstellung inne.

Jetzt hat sich die Europäische Kommission dies im Sommer angesehen und festgestellt, dass möglicherweise die Spielbankunternehmen durch die besonderen steuerlichen Regelungen – Spielbankabgabe ist hier das Stichwort – gegenüber dem Betreiber von privaten Spielhallen einen Vorteil erlangen könnten. Diese sind nämlich nach den allgemeinen Steuervorschriften zu veranlagen, also mit Ertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Der Vorschlag zu dieser Gesetzesänderung, den wir hier machen, stellt sicher, dass ein in einem Kalenderjahr tatsächlich entstandener oder vielleicht entstehender Vorteil durch die sogenannte Ausgleichsabgabe ausgeglichen werden soll. Das ist nur gerecht, zieht eine Ungleichheit glatt und ist mit Sicherheit keine Umgehung irgendwelcher Vorschriften. In diesem Sinne war schon große Einmütigkeit bei den

Ausschussberatungen, und ich denke, das Hohe Haus wird entsprechend entscheiden.

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Jörg Baumann von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Kollege Holz, es stimmt, es besteht Einigkeit, dass Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz und auch im Kurort einen Wohnsitz haben, doch bitte Kurtaxe zahlen sollen. Das ist richtig. Jetzt noch einmal zum praktischen Teil: Wie wollen Sie denn feststellen, ob diese Person im Ausland einen Wohnsitz hat, wenn sie das freiwillig gar nicht sagt? Einfach ein praktisches Beispiel.

Wie soll das funktionieren? Wenn ich nach Deutschland komme und sage, ich wohne hier, das ist mein Wohnsitz, dann ist das mein Erstwohnsitz. Wie wollen Sie das praktisch nachvollziehen? Wer soll dafür eingesetzt werden? Polizei? Behörden? Wer soll das prüfen, ob das wirklich nur ein Tourist ist oder ob er dort wirklich wohnt?

Es ist ja schon einmal schön, dass wir uns in dem Punkt einig sind, dass die Regelung, wie sie momentan besteht, nicht gerecht ist. Das heißt: Derjenige, der einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und im Kurgebiet noch einen Wohnsitz, der zahlt, und derjenige, der im Kurgebiet eine Wohnung hat, aber hauptsächlich im Ausland lebt, der zahlt nicht. Sind wir uns einig? – Das ist nicht gerecht. Jetzt schaffen wir mit dem Gesetz die Grundlage, um das zu ändern.

Wie das vor Ort kontrolliert wird, das ist der zweite Punkt. Das ist den Kommunen überlassen. Heute gibt es schon – das kann ich aus 16 Jahren Erfahrung als Bürgermeister erklären – Kurbeitragskontrollen. Dabei wird kontrolliert, wer in welcher Wohnung lebt. Das hat gar nichts mit Überwachungsstaat zu tun. Sie haben vorher noch ganz andere Vergleiche gezogen. Es ist einfach so. Wer ein Parkticket kauft, wird kontrolliert. Das finde ich nicht schlimm, das ist ganz normal.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Sandro Kirchner. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon freundliche Blicke zugeworfen bekommen: Mensch, Kirchner, musst du ans Rednerpult kommen? Es ist schon alles gesagt worden, was zu sagen ist. Ich komme der Aufforderung aber gerne nach und werde es kurz machen.

Im Vordergrund steht an der Stelle natürlich die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Rechts, das damit verbunden ist. Wir sind in der Zweiten Lesung, und damit verbunden sollen heute auch noch Änderungen, die über die beiden Regierungsfraktionen eingebracht worden sind, behandelt werden.

Ich mache es kurz: Unter dem Punkt eins ist festzuhalten, dass damit ein Stück weit Gerechtigkeit abgebildet wird, damit auch ein Stück weit die Kommunen unterstützt werden. Herr Baumann, Sie haben gesagt, dass Sie das Einwohnermeldeamt angerufen und sich erkundigt haben; aber anscheinend haben Sie sich nicht richtig informieren lassen oder nicht richtig zugehört.

Tatsächlich ist es so: Wenn jemand neben seiner vorwiegend benutzten Wohnung im Ausland eine einzelne Wohnung in Deutschland hat, die sich im Kurgebiet befindet, dann war er bislang mit der alleinigen Wohnung befreit davon. Wenn ein Ausländer zukünftig eine Wohnung in diesem Gebiet hat, dann ist er automatisch mit der Inlands-Erstwohnung dabei und wird zukünftig auch veranlagt werden. Es ist also kein Hexenwerk, sondern ganz einfach dem Melderecht entsprechend abgebildet und dargestellt.

Der Punkt zwei betrifft die Entbürokratisierung. Ich denke schon, dass es ganz wichtig ist, dass wir in Bayern mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung proaktiv sind und versuchen, unsere Landesgesetzgebung entsprechend so abzubilden, dass kommunale Unternehmen anders eingestuft und dadurch von Bürokratie entlastet werden können.

Frau Feichtmeier – sie ist jetzt gar nicht da, oder? –, Sie haben eben angesprochen, Sie würden das gerne anders gestalten. Ich habe einen kleinen Tipp für Sie: Wenn Sie auf der Bundesebene mit Ihrer Partei darauf Einfluss nehmen würden, dass das EU-Recht in nationales Recht überführt wird, dann hätten Sie die gleiche Idee wie wir und könnten die Unternehmen in Bayern unterstützen.

Das Dritte ist eine EU-Vorgabe, die gegeben war. Wir mussten das EU-Recht bzw. die EU-Forderung in unserem Beihilferecht entsprechend übernehmen. Das haben wir mit diesem Änderungsantrag abgebildet und sind damit an der Stelle wieder auf Kurs. Insofern bitte ich darum, dass Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, ebenso den beiden Änderungsanträgen.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf der Drucksache 19/2598, die beiden Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/2837 und 19/3265 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf der Drucksache 19/4021 zugrunde.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/2598. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Insbesondere sollen die neuen Paragrafen 2 bis 9 eingefügt werden. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat einstimmig der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass zwei weitere Änderungen vorgenommen werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugestimmt mit der Maßgabe, weitere Änderungen vorzunehmen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 19/4021.

Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, ebenso die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/2837 und 19/3265 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung (Drs. 19/3248) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Dr. Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 19/3623)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Peter Tomaschko. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir sprechen heute über die entscheidende Frage von Bildungserfolg oder Bildungsmisserfolg. Nur wer gut Deutsch spricht, kann am regulären Unterricht teilnehmen. Mit dieser Aussage gab unser Ministerpräsident Markus Söder die Leitlinie vor und machte Bildungspolitik auch zur Chefsache.

Denken wir an eine Metapher. Stellen wir uns einen Schlüsselbund vor. Jeder Schlüssel öffnet eine Tür. Ein Schlüssel führt zur Bildung. Ein Schlüssel führt zu Berufserfolg. Ein Schlüssel führt zur gesellschaftlichen Teilhabe. Doch ohne den richtigen Schlüssel bleiben diese Türen verschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Schlüssel, der Generalschlüssel, ist die Sprache.

Aber wie sieht nun die Realität in unseren Klassenzimmern aus? – Gerade im städtischen Bereich haben zwei Drittel, manchmal sogar drei Viertel der Kinder mittlere oder sogar große Sprachdefizite. Für die Lehrerinnen und Lehrer ist das nicht nur eine große Herausforderung, sondern teilweise eine Unmöglichkeit, guten Unterricht zu machen. Ich sage ganz bewusst in die Ecke des Parlaments links von mir: Wir baden an dieser Stelle die Fehler von GRÜNEN und SPD aus. Auch Bayern kommt an den Rand seiner Möglichkeiten zur Integration. Die Probleme der illegalen Migration sind längst in unseren Klassenzimmern angekommen. Eine verfehlte Asylpolitik, für die eben GRÜNE und SPD Verantwortung tragen, hat diese

Situation noch einmal verschärft. Deswegen brauchen wir von den GRÜNEN auch keine Ratschläge, wie Integration funktioniert.

Meine Damen und Herren, warum ist dieses Gesetz notwendig? – Sprache ist Grundvoraussetzung, Sprache ist der Schlüssel für Bildungserfolg, für gesellschaftliche Teilhabe und für Integration. Ohne Sprachkenntnisse fehlt den Kindern die Grundlage, um im Unterricht überhaupt mitmachen zu können und mitzukommen. Die Folgen mangelnder Sprachkenntnisse sind gravierend. Kinder ohne Sprachkenntnisse können dem Unterricht nicht folgen und werden von Anfang an abgehängt. Gleichzeitig werden Kinder mit normalen oder guten Sprachkenntnissen ausgebremst, weil sich der Lehrer um die anderen kümmern und auf die anderen konzentrieren muss. Die Probleme der illegalen Migration haben das noch einmal verstärkt und führen zu gewaltigen Herausforderungen. Weil wir allen Kindern die gleichen Startchancen geben wollen, müssen wir an dieser Stelle handeln. Wir müssen auch die Eltern stärker in die Verantwortung nehmen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Staat und Schule können es nicht allein leisten. Eltern müssen verstehen: Wer hier lebt, muss Verantwortung übernehmen, damit Kinder unsere Sprache so früh wie möglich lernen.

Was sieht nun dieses Gesetz vor? – Es sollen verpflichtende Sprachstandserhebungen eingeführt werden. Ab März 2025 wird eineinhalb Jahre vor Einschulung ein verpflichtender Sprachtest für alle Kinder durchgeführt. Das ist der erste Punkt. Zweitens soll eine gezielte Förderung von Kindern mit Defiziten erfolgen. Kinder mit Sprachdefiziten müssen verpflichtend an einem Vorkurs Deutsch teilnehmen. Diese Kurse finden in der örtlichen Kita in Zusammenarbeit mit der Grundschule statt. Der dritte Punkt ist auch wichtig: eine lückenlose Kontrolle der Sprachentwicklung. Ein Jahr nach der Sprachstandserhebung erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung erneut ein verpflichtendes Sprachscreening. Kinder, deren Sprachkenntnisse weiterhin nicht ausreichen, werden künftig verpflichtend ein Jahr zurückgestellt, um eine Kita mit Vorkurs zu besuchen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, setzen wir uns gemeinsam für weiterhin beste Bildung in Bayern ein. Wir wollen Bildungsgerechtigkeit herstellen. Mit verbindlichen Sprachtests und gezielter Förderung sorgen wir dafür, dass alle Kinder dieselben Chancen haben und mit denselben Chancen sowie mit denselben Möglichkeiten ins Schulleben starten. Wir wollen und wir werden damit Integration fördern. Dieses Gesetz hilft nicht nur den Kindern, sondern der gesamten Gesellschaft. Integration beginnt mit der Sprache, und zwar vom ersten Schultag an. Wir wollen auch ein klares Signal an die Eltern senden. Ohne Verbindlichkeit kann Sprachförderung nicht gelingen. Eltern, die bisher Angebote, die es schon gab, ignoriert haben, werden mit mehr Nachdruck in die Verantwortung genommen. Wir wollen und werden auch keinen Raum für Verzögerungen schaffen. Es darf an dieser Stelle kein Zaudern oder Zögern geben. Jedes Kind, das frühzeitig gefördert wird, ist diese Maßnahme wert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem wirklich wegweisenden Gesetz.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Markus Walbrunn. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Es gibt nichts Richtiges im Falschen. Der Gedanke drängt sich jedenfalls auf, wenn man sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzt, der demonstriert, wie schwierig es ist, das Richtige zu tun, wenn die Rahmenbedingungen einfach nicht recht dazu passen wollen. Um es vorweg einmal ganz deutlich zu sagen: Die mit

dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigten verpflichtenden Sprachstandserhebungen vor der Einschulung sind richtig. Die AfD hat deren Einführung bereits in der letzten Legislatur gefordert. Entsprechend freuen wir uns natürlich darüber, wenn sich diese Erkenntnis nun auch in den Reihen der Union und der FREIEN WÄHLER durchgesetzt hat. Man sieht mal wieder: AfD wirkt!

(Beifall bei der AfD)

Durch die frühzeitigen Sprachstanderhebungen können Defizite noch vor der Einschulung identifiziert und zumindest theoretisch durch eine zusätzliche Förderung korrigiert werden. Das wiederum hilft nicht nur den betroffenen Kindern, sondern – wir haben es gerade vom Kollegen Tomaschko gehört – insbesondere auch deren Mitschülern und den Lehrkräften. Es erlaubt nämlich Letzteren, ihre Aufmerksamkeit gerechter zu verteilen und nicht überproportional auf jene zu verwenden, die wegen schlechter Deutschkenntnisse kaum dem Unterrichtsgeschehen folgen können.

Warum werden wir uns aber heute nur enthalten, wenn dem so ist? – Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach: Der Gesetzentwurf steht als Einzelmaßnahme nicht nur auf verlorenem Posten, sondern kann in der vorliegenden Ausgestaltung – konkret die damit verbundenen Sprachfördermaßnahmen – sogar zu handfesten Nachteilen für die schon länger hier Lebenden führen.

Es geht konkret um die Verpflichtung von Kindern zum Kita-Besuch, wenn ihnen unzureichende Sprachkenntnisse attestiert werden. Auf dem Papier klingt das erst einmal ganz vernünftig. Jedoch passt es leider im Moment nicht zur bayerischen Realität. Es ist schon in der Ersten Lesung angesprochen worden, dass uns hierzulande Abertausende Kita-Plätze fehlen, laut einer Bertelsmann-Studie aus dem letzten Jahr etwa 70.000. Ich muss Ihnen eigentlich nicht sagen, wozu es führt, wenn Sie anfangen, Kinder mit Sprachdefiziten zwangszuverpflichten. Das steht nämlich in der Stellungnahme des Evangelischen KITA-Verbands Bayern zum Gesetzentwurf. Der warnt wie übrigens auch die kommunalen Spitzenverbände davor, dass das in erheblichem Maß zu gesellschaftlichen Spannungen führen wird.