Protocol of the Session on September 29, 2021

Ich komme zu ein paar Dingen im Einzelnen. Sie missachten zum Beispiel die Staatsferne des Rundfunks in Artikel 2 Ziffer 8, indem Sie dem Staat eine aktive Unterstützung der interkulturellen Öffnung der Medien auferlegen wollen. Sie missachten die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Artikel 2 Ziffer 9, wenn Ihr Gesetz normiert, dass Einbürgerung im öffentlichen Interesse Bayerns liege. Warum Sie eine "Stabsstelle Integration" in der Staatskanzlei vorsehen und damit die Zuständigkeit des Innenministeriums für Integration verwässern wollen, erschließt sich mir nicht im Geringsten.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist natürlich zu begrüßen. Das ist ebenso zu begrüßen wie eine angemessene Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund in allen relevanten Gremien des Freistaates. Aber Entschuldigung: Doch nicht mit einer Migrationsquote! Die steht tatsächlich in dem Gesetzentwurf drin. Eine Migrationsquote läuft dem Leistungsprinzip zuwider. Da versteckt sich zugleich eine Diskriminierungsfalle im Gesetz. Jeder Behördenmitarbeiter sähe sich

dem Verdacht ausgesetzt, dass ihn nicht seine Leistung, sondern seine Herkunft und sein Migrationshintergrund an seine Position gebracht hätten.

(Zuruf)

Das kann nicht wirklich Ihr Wille sein!

Zu guter Letzt: Der Gesetzentwurf enthält an einigen Stellen verbindliche und umfassende Förderansprüche, aber keinen Haushaltsvorbehalt und keinen Eigenmittelanteil. Zugleich fördert er Parallelstrukturen, da ohne Rücksicht auf Bundeszuständigkeiten, zum Beispiel bei Integrations- und Berufssprachkursen, einfach Ansprüche normiert werden.

Insgesamt: Förderung und Verbesserung der Integration – ganz klar, ein hehres Ziel, das wir in der Bayernkoalition jederzeit unterstützen. Man kann sich auch mit Verbesserungen am Bayerischen Integrationsgesetz befassen. Das tun wir auch. Das tun wir in der Bayernkoalition gemeinsam. Aber der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür kein taugliches Mittel. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Vizepräsident Hold. – Nächster Redner ist Herr Kollege Arif Taşdelen. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Integration hat in Bayern bisher ziemlich gut funktioniert – trotz CSU oder trotz Bayerischer Staatsregierung.

(Zurufe: Wegen!)

Herzlichen Dank an die vielen Integrationsbeiräte vor Ort, an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und insbesondere auch an die Migrantinnen und Migranten, die sich nicht haben beirren lassen und bei jedem Wahlkampf zur Manövriermasse gemacht worden sind. Trotzdem haben sie sich nicht beirren lassen und haben sich in diese Gesellschaft sehr gut eingebracht. Herzlichen Dank an dieser Stelle.

(Beifall bei der SPD)

In der letzten Legislaturperiode habe ich für die SPD-Fraktion ein Integrations- und Teilhabegesetz eingebracht, das leider abgelehnt wurde. Danach hat die CSUFraktion ein Integrationsgesetz eingebracht und verabschiedet, das bisher eine Nullnummer war. Deswegen ist es gut, wenn wir uns wieder auf den Weg machen, Integration in Bayern in geordnetere Bahnen zu lenken und Menschen, die sich hier integrieren wollen – das wollen auch alle, die zu uns kommen –, zu unterstützen.

Allerdings würde ich mir von euch, liebe Freundinnen und Freunde bei den GRÜNEN, einige Verbesserungen in eurem Integrationsgesetz wünschen. In Artikel 5 sprecht ihr von einer Stabsstelle in der Staatskanzlei, die geschaffen werden soll. Dort wird auch ein Integrationsrat angesiedelt, in dem alle Verbände – AGABY, Bund der Vertriebenen etc., aber auch die kommunalen Spitzenverbände – vertreten sein sollen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder soll Migrationshintergrund haben. Alle zwei Jahre wird dem Landtag berichtet.

Für mich stellt sich zunächst die Frage, warum das in der Staatskanzlei angesiedelt sein muss und nicht etwa der Landtag selbst ein entsprechendes Gremium schafft. Die Vorgabe, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder Migrationsge

schichte haben muss, erscheint mir etwas zu wenig. Dann stellt sich auch generell die Frage, ob ein neues Beratungsgremium irgendeinen Mehrwert hat oder nur Bürokratie bringt. Wir haben schon eine Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, die keinen Mehrwert darstellt. Nach Artikel 6 sollen Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Gremien des Freistaats teilhaben, was absolut richtig und notwendig ist. Vielleicht kann man diesen Artikel noch etwas konkretisieren.

Nach Artikel 7 soll sich die Verwaltung interkulturell öffnen; das ist sehr wichtig. Auch da könnte man das Gesetz noch etwas konkretisieren. – Die kommunalen Integrationszentren, die ihr in Artikel 8 fordert, kriegt man vor Ort ohne eine Verpflichtung, solche Zentren zu schaffen, nicht hin. Vor allen Dingen muss auch über die Finanzierung dieser Zentren und darüber gesprochen werden, wie bestehende Integrationsbeiräte dort integriert werden können.

Alles in allem: Es ist ein gutes Gesetz, das aber noch ein bisschen konkretisiert werden sollte. Wir als SPD-Fraktion signalisieren hiermit Unterstützung.

Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Taşdelen von der SPD-Fraktion und darf als Nächsten den Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Martin Hagen, aufrufen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Hagen.

Meine Damen und Herren! Nach dem schlechten Integrationsgesetz der Staatsregierung liegt uns jetzt ein erneut nicht besonders gutes Integrationsgesetz der GRÜNEN-Fraktion vor. Beide Gesetze atmen einen einseitigen Geist: Das damals von der Staatsregierung vorgelegte Gesetz atmete den Geist, dass Migration primär als Problem und Integration ausschließlich als eine Bringschuld der Migranten gesehen wurde. Der jetzige Entwurf der GRÜNEN ist genauso einseitig, aber von der anderen Seite her: Er sieht Migration ausschließlich als etwas Bereicherndes und die Integration als eine Holschuld des Staates. Beide Sichtweisen sind nicht korrekt. Wir brauchen einen differenzierten Blick auf Migration, und wir brauchen auch die Erkenntnis, dass sowohl wir etwas von den Migranten verlangen müssen als auch der Staat sie unterstützen muss. Also: Das bewährte Prinzip vom Fordern und Fördern. Das eine funktioniert nicht ohne das andere.

Mir ist nicht klar, warum nach diesem Gesetzentwurf eine Stabsstelle ausgerechnet bei der Staatskanzlei angesiedelt werden soll. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wir als Fraktionen von FDP und GRÜNEN waren uns zu Anfang der Wahlperiode eigentlich darüber einig, dass wir die Federführung für das Thema Integration gerne in das Sozialministerium geben wollten. Derzeit ist es beim Innenministerium angesiedelt. Jetzt wollen Sie diese Stabsstelle weder beim Innenministerium noch beim Arbeits- und Sozialministerium schaffen, sondern bei der Staatskanzlei, einer ohnehin schon aufgeblähten Behörde, die in den letzten Jahren seit Söder 42 % Personalzuwachs hatte. Einen zusätzlichen Stellenzuwachs können wir uns hier sparen.

Grundsätzlich bin ich nicht davon überzeugt, dass mit der Schaffung neuer Gremien und Beiräte die Integration in Bayern grundlegend vorankommt. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Hagen. – Das Wort hat der Innenminister, Herr Staatsminister Herrmann. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Integration ist für uns eine zentral wichtige Zukunftsaufgabe. Dieser wichtigen Aufgabe haben wir mit dem Bayerischen Inte

grationsgesetz Ziel und Richtung gegeben. Die GRÜNEN möchten dieses Gesetz nun durch den vorliegenden Gesetzentwurf komplett ersetzen. Sie hatten diesen Gesetzentwurf schon im Dezember 2019 angekündigt. Ich muss sagen: Nach dieser langen Vorlaufzeit hatte ich schon etwas mehr von Ihrem Gesetzentwurf erwartet. Der Gesetzentwurf ist in der vorliegenden Form auf jeden Fall abzulehnen, da er grundlegende Prinzipien erfolgreicher Integrationspolitik völlig verkennt.

Ich will das an ein paar Beispielen verdeutlichen: Zum einen reduziert der Gesetzentwurf die Integrationspolitik nahezu ausschließlich auf staatliche Förderung und staatliche Aufgaben; Herr Kollege Hagen hat es gerade zu Recht angesprochen. Integration ist aber keine Einbahnstraße. Die Erfolge der bayerischen Integrationspolitik bestätigen, dass das Grundprinzip des Förderns und Forderns, das unserer Integrationspolitik seit Jahren als Leitlinie dient, der richtige Ansatz ist. Wir werden beides weiterhin nachdrücklich vertreten. Nur mit Fördern und Fordern werden wir in der Integrationspolitik erfolgreich sein.

(Beifall bei der CSU)

Ja, der Gesetzentwurf verkennt außerdem, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und auch eine Aufgabe für alle politischen Ebenen. Es gibt Themen, bei denen der Bund gefragt ist. Es gibt Themen, bei denen die Länder gefragt sind. Es gibt Themen, bei denen die Kommunen gefragt sind. Und es gibt Themen, bei denen alle unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gefragt sind. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der tendenziell so tut, als ob Integration in erster Linie eine Aufgabe des Freistaats Bayern wäre. Wir nehmen unsere Aufgaben wahr, aber deswegen braucht man nicht die anderen völlig auszublenden. Das ist übrigens auch ein Kostengesichtspunkt. Es gibt zum Beispiel grundlegende Zuständigkeiten des Bundes; so ist das BAMF beim Spracherwerb zuständig. Ich sehe überhaupt keinen Grund, den Bund völlig aus der auch finanziellen Mitverantwortung zu entlassen und so zu tun, als ob das nur noch der Freistaat Bayern zu erledigen hätte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Ihr Versprechen, Ihr Gesetzentwurf wäre verfassungskonform, haben Sie ganz eindeutig nicht gehalten, denn die zum Beispiel von Ihnen in Artikel 2 Absatz 9 vorgesehene ermessenslenkende Vorschrift wäre verfassungswidrig. Dabei geht es um staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen. Es ist völlig klar: Für Staatsangehörigkeitsrecht ist ausschließlich der Bund zuständig; das Land hat null komma null Zuständigkeit bei der Gesetzgebung, Verfahrensleitung oder dergleichen. Also hier liegen Sie einfach krass daneben.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch uns in Bayern ist die Einbürgerung jedenfalls als Krönung eines erfolgreichen Integrationsprozesses ein großes Anliegen. Wir wirken darauf hin, die Einbürgerungszahlen kontinuierlich weiter zu steigern. Das hat sich auch in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Seitens der Staatsregierung werben wir mit Neubürgerempfängen und mit Veranstaltungen in Städten und Landkreisen dafür. Nach unserer Feststellung hätten auch heute schon Tausende die Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, haben aber bislang gar keinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Wir ermuntern viele Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu. Es ist aber auch klar: Es besteht kein Zwang dazu, einen deutschen Pass zu beantragen, wenn einer mit seinem bisherigen Status gerne bei uns weiterleben möchte.

Der von den GRÜNEN vorgeschlagene Weg über eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Norm, losgelöst von jeder Integration zur Einbürgerung zu kommen, ist nicht der richtige Weg. Es gibt keinen Anlass, sozusagen nach Belieben jedem den deutschen Pass hinterherzuwerfen. Es muss schon eine echte Integrationsleistung und eine gute Integration in unserem Land nachgewiesen werden.

Letztendlich sind wir uns doch hoffentlich alle einig darüber, dass die frühkindliche Bildung der Schlüssel für eine gelingende Integration ist. Um Kindern mit Migrationshintergrund die besten Chancen zu geben, ist die Förderung der sprachlichen Entwicklung, insbesondere der Deutschkenntnisse, von Anfang an zwingend. Um Kinder frühzeitig und zielgerichtet beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen zu können, ist die Staatsregierung der festen Überzeugung, dass die in Artikel 5 des Bayerischen Integrationsgesetzes geregelte frühe Sprachstandserhebung unerlässlich ist, nämlich bereits im Kindergarten zu überprüfen, wie die sprachliche Fähigkeit des Kindes ist, um die deutschen Sprachkenntnisse gegebenenfalls noch vor der Einschulung, bevor das Kind in die erste Klasse kommt, mit entsprechenden zusätzlichen Maßnahmen zu verbessern, damit dann zur Einschulung eben keine Defizite auftreten, die womöglich dazu führen, dass ein Kind dem Unterricht von Anfang an gar nicht richtig folgen kann.

Das ist von fachlicher Seite bisher von niemandem in Zweifel gezogen worden. Vielmehr wird eigentlich von allen Fachleuten für absolut richtig gehalten, dass es spätestens im letzten Jahr vor der Einschulung eine massive zusätzliche Sprachförderung für Kinder gibt, bei denen noch Defizite vorhanden sind. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie ausgerechnet mit diesem Gesetzentwurf diese Sprachstandserhebung ersatzlos streichen wollen. Das ist nicht integrationsfördernd, sondern das Gegenteil, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann feststellen: Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Das gilt übrigens auch für den öffentlichen Dienst. Aber das funktioniert nicht mit einer Migrationsquote. Auch das hat der Kollege Hagen gerade schon richtig angesprochen. Das wäre verfassungswidrig. Wir haben einen klaren Leistungsgrundsatz für den öffentlichen Dienst, der bundesweit fest verankert ist. Deshalb muss sich jeder, der in den öffentlichen Dienst will, diesem Wettbewerb mit anderen nach Auswahltests, Zeugnissen und Examensergebnissen stellen; diese sind ausschlaggebend.

Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben allein in Bayern zum 1. September wieder über tausend neue Polizeibeamtinnen und -beamte zur Ausbildung eingestellt. Wer diesen jungen Frauen und Männern begegnet, wird in der persönlichen Begegnung feststellen, dass da selbstverständlich sehr viele mit Migrationshintergrund dabei sind. Wir sind stolz darauf, dass sich auf diese tausend Stellen in der bayerischen Polizei sieben- oder achttausend junge Leute beworben haben, nicht nur solche aus Altbayern, Franken und Schwaben, sondern auch solche aus Thüringen und aus Hessen. Wir sind stolz darauf, dass sich in der Tat auch junge Leute beworben haben, deren Eltern aus der Türkei, aus Griechenland, auch mal aus Polen oder aus Russland in unser Land gekommen sind. Sie alle stellen sich den gleichen Einstellungstests: sportlichen Tests, kognitiven Tests, Sprachtests usw. Dann wird nach den Ergebnissen dieser Tests völlig objektiv eingestellt. So sieht leistungsorientierte Auswahl im öffentlichen Dienst aus. Migrationsquoten würden uns da überhaupt nicht weiterhelfen; damit würde man niemandem einen Gefallen tun, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Letzte Bemerkung: Schauen Sie sich die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit an. Die Bundesagentur für Arbeit ist unter der Leitung des jetzigen Präsidenten sicherlich politisch unverdächtig; sie weist eindeutig aus, dass Bayern mit 74,5 % die bundesweit höchste Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund hat. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 68,8 %, in einigen Bundesländern noch wesentlich niedriger. Bayern hat aktuell auch die niedrigste Ausländerarbeitslosenquote. Von allen in Bayern gemeldeten ausländischen

Staatsangehörigen sind 6,9 % arbeitslos, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 13,1 %.

Frau Kollegin Demirel, ich will einmal mehr ausdrücklich darauf hinweisen, dass Bayern, auch was Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit anbetrifft, ausweislich der Daten der Bundesagentur für Arbeit die niedrigste Arbeitslosenquote hat. In Bayern sind nur 8,0 % ausländischer Frauen arbeitslos, der bundesweite Durchschnitt liegt bei 15,4 %. Ich sage Ihnen deswegen, dass Sie hier noch so schöne Gesetzentwürfe vorlegen können: Momentan ist in Deutschland Fakt, dass überall dort, wo die GRÜNEN in Mitverantwortung sind, mehr ausländische Frauen als bei uns arbeitslos sind.

(Beifall bei der CSU)

Das ist der Fakt der Integration, wie sie im Alltag aussieht. Ich sage Ihnen deshalb: Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Wir wollen, dass das so bleibt.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es gibt eine Zwischenbemerkung. – Frau Abgeordnete Demirel möchte nachfragen.

Herr Staatsminister Herrmann, ich habe mir bei Ihrer Rede gedacht: Wo in diesem Gesetzentwurf haben Sie all das gelesen? – Ist aber okay.

Erstens. Im Gesetzentwurf steht definitiv keine Migrantenquote. Es geht darum, dass ein Gesetz ja kein Konzept ist. Ein Gesetz gibt vor, was der Auftrag ist. Konzepte werden von der Exekutive ausgearbeitet; die mache nicht ich. Daher ist ganz klar, dass die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet, dass sich die Exekutive darüber Gedanken machen sollte, wie sie diesen Anteil erhöhen kann. Das bedeutet keine Migrantenquote, weil das eine politische Entscheidung wäre; eine solche habe ich nicht in den Gesetzentwurf geschrieben. Ich verstehe daher Ihre ganze Aufregung nicht.

Zweitens. Einbürgerung ist natürlich eine Bundesangelegenheit. Sie wissen aber ganz genau, wie viele Einzelfälle Ihr Ministerium allein aus meinem Büro bekommt. Es wird gefragt, warum bezüglich Einbürgerung durch die Bayerische Staatsregierung Hürden aufgestellt werden und wie man diese Hürden abbauen kann: Kosovo, Kurdinnen usw.

Bitte auf die Redezeit achten; diese ist überschritten.

Integrationszentren sollen ja den Sprachstand heben und Frühförderung betreiben; deshalb sind sie kommunal, vor Ort und bürgernah.