Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte mit diesem Gesetzentwurf das Frage-, Auskunfts- und Einsichtsrecht für Teile der Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksräte erreichen. Ich möchte meine Rede daher in drei Abschnitte unterteilen: Der erste Teil – das hat Herr Graupner auch vorgetragen – betrifft die Frage, was die AfD genau erreichen will. Im zweiten Teil sollten wir uns, denke ich, die derzeit geltenden Regelungen ansehen. Im dritten Teil soll die Frage beantwortet werden, welches Ansinnen hinter diesem Gesetzentwurf der AfD steckt.
Erstens. Herr Graupner hat es kurz geschildert: Sie wollen erreichen, dass bereits eine Fraktion oder ein Sechstel des Gemeinderats ein Auskunftsrecht für Angelegenheiten der Gemeinde erhält. Das Gleiche soll für Kreis- und Bezirkstage gelten. Sie wollen durchsetzen, dass ein Viertel der Gemeinderäte in allen Angelegenheiten der Gemeinde verlangen kann, dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht zu gewähren. Entsprechendes gilt wiederum für Kreis- und Bezirkstage. Sie wollen bewirken, dass jedes Ratsmitglied innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, elektronisch oder in einer mündlichen Anfrage an den Ersten Bürgermeister Auskunft und Antwort auf Fragen erhält.
Grundsätzlich sollen den Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräten im Prinzip also die gleichen Rechte eingeräumt werden, wie sie die Landtagsabgeordneten oder auch die Bundestagsabgeordneten haben. Diese grundsätzliche Gleichstellung verkennt aber zunächst einmal, dass – wie wir wissen – die Rechte der Mitglieder des Bundestags oder des Landtags aufgrund ihrer Stellung als Teil der Legislative im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung besonders gewährleistet sind. Die Abgeordneten üben also ein verfassungsrechtlich zugesichertes, freies Mandat aus. Demgegenüber sind die kommunalen Gremien und damit auch die Mitglieder
der Räte aber ein Teil der Exekutive. Ich glaube, Herr Graupner hat dies richtigerweise auch selbst festgestellt. Eine gleichstellende Regelung sehen also weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung vor. Von Verfassung wegen ist es daher nicht geboten, die Mitglieder kommunaler Gremien genauso wie die Mitglieder der Parlamente zu behandeln.
Zum Zweiten. Wir müssen uns auch anschauen, welche Regelungen derzeit gelten. Gemeinderäte, Kreistage und Bezirkstage haben nach der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung schon jetzt umfassende Informations- oder Einsichtsrechte, um ihnen als gewählte Vertreter die Möglichkeit zu geben, auf die Verwaltung Einfluss zu nehmen. Nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht obliegt die Aufgabe, die kommunalen Verwaltungen zu überwachen, herkömmlicherweise nicht dem einzelnen Ratsmitglied, sondern den Räten als Kollegialorgan. Aus der Praxis wissen wir selbstverständlich, dass die Bürgermeister, Landräte oder Bezirkstagspräsidenten den einzelnen Ratsmitgliedern regelmäßig umfassende Auskünfte geben. Falls dies erforderlich werden sollte, müssen sich aber die einzelnen Ratsmitglieder um eine entsprechende Mehrheit im Kollegialorgan bemühen. Das ist – und das ist wahrscheinlich der Hintergrund – der AfD in den Kommunalgremien bisher nicht gelungen. Wir wissen alle – wir sind alle auch kommunalpolitisch tätig –, dass die Zusammenarbeit der AfD mit den anderen Gruppierungen in den Kommunalgremien nicht funktioniert. Das ist wohl auch der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs.
Die einzelnen Mitglieder haben dagegen – vorher habe ich das Recht des Kollegialorgans geschildert – abgesehen von der Einsicht in die Sitzungsniederschriften und die Rechnungsprüfungsberichte keine gesetzlichen Auskunftsrechte. Ausnahmen davon gibt es in der Landkreisordnung.
Unabhängig vom jetzt geltenden Recht wäre es durchaus möglich, dass die Kollegialorgane, also die Gemeinderäte, in ihrer Geschäftsordnung weitere Einsichts- und Auskunftsrechte niederschreiben. Dazu braucht es Mehrheiten, aber sie haben die Möglichkeit, das in der Geschäftsordnung individuell zu regeln. Räumt die Geschäftsordnung solche individuellen Ansprüche nicht ein, muss sich ein Ratsmitglied um die erforderliche Mehrheit kümmern, damit es ein Recht auf Einsicht oder Auskunft bekommt. Unabhängig davon steht jedem Ratsmitglied während der Behandlung eines Tagesordnungspunktes zum Zwecke der Information ein Frage- und Antragsrecht zu, und der Vorsitzende hat dann diesem Auskunftswunsch während der Beratung im Gremium auch stattzugeben. Das funktioniert in der Praxis auch sehr gut.
Drittens. Letztlich zielt der Gesetzentwurf darauf ab, insbesondere den Vertretern der AfD, die bisher ihre Anliegen mangels ausreichender Mehrheiten nicht durchsetzen konnten, diese Auskunftsmöglichkeiten zu verschaffen. Aus der Praxis in den Kommunen wissen wir auch, dass entsprechende Auskunfts- und Einsichtsverlangen der AfD oft nicht nur stark von deren politischer Grundüberzeugung geprägt sind, sondern in Umfang und Tiefe oft ein Ausmaß annehmen, das nicht vorrangig die Information im Vordergrund hat, sondern das teilweise schon darauf zielt, die Verwaltung mit Arbeit zuzudecken, zu lähmen und Verwaltungskapazitäten für ihre Zwecke zu binden. Zum Teil geht das – das erleben wir auch in der Praxis – schon bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen.
Mein Fazit: Die bisherigen Regelungen, die vor allem die Bedeutung der kommunalen Gremien als Kollegialorgane betonen, wie ich ausgeführt habe, haben sich bewährt. Einen Bedarf an weitergehenden Regelungen sehen wir derzeit nicht. Zudem gibt es in den bayerischen Kommunalgesetzen keine Regelungen über den Status und die Organisation von Fraktionen, auch wenn diese auf kommunaler
Ebene sicher anerkannt sind. Wenn wir aber den Fraktionen, die im Kommunalrecht keinen besonders definierten Status haben, besondere Rechte zugestehen würden, wäre das ein Systembruch im bayerischen Kommunalverfassungsrecht.
Wir wollen uns sinnvollen Entwicklungen grundsätzlich aber nicht verschließen. Vor nicht allzu langer Zeit, nämlich am 21. April dieses Jahres, haben wir im Innenausschuss einen Antrag der GRÜNEN behandelt. Mit diesem Antrag wurde gefordert, dass wir uns im Rahmen der routinemäßigen Evaluierung der Kommunalwahlen, welche demnächst beginnen wird, mit der Frage beschäftigen, ob es in Sachen Auskunfts- und Informationsrechte für die Vertreter in den kommunalen Gremien Anpassungsbedarf gibt. Am 21. April haben wir diesen Antrag der GRÜNEN im Innenausschuss mehrheitlich mitgetragen. Komischerweise ist genau an diesem 21. April auch der Gesetzentwurf, der heute beraten wird, von der AfD eingereicht worden.
Nachdem wir diesen Beschluss im Innenausschuss gefasst haben, stellt sich mir schon die Frage, warum die AfD noch einmal einen Gesetzentwurf einreicht, obwohl wir uns im Ausschuss darauf verständigt haben, über diese Thematik und diese Fragestellung bei der Evaluierung explizit zu diskutieren. Wir werden uns im Innenausschuss mit dieser Thematik befassen. Bevor aber der Bericht des Innenministeriums im Rahmen der Evaluierung nicht auf dem Tisch liegt, sehen wir derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Herr Kollege Gibis, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und dabei eine gewisse Diskrepanz zu den geltenden Regelungen, aus der ich jetzt nicht ganz schlau werde, festgestellt. Ich zitiere einmal den Artikel 23 Absatz 2 der bayerischen Landkreisordnung, in der es heißt:
Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Jedem Kreisrat muss durch das Landratsamt Auskunft erteilt werden.
Sind Sie nach Ihren Ausführungen der Meinung, dass dieser Absatz überflüssig ist und gestrichen werden muss? Oder sind Sie der Meinung, dass eine gleiche Regelung auch in der bayerischen Gemeindeordnung niedergeschrieben werden sollte?
Dass es diese Regelung in der Landkreisordnung gibt, hat einen bestimmten Hintergrund. Wir alle wissen, dass Kreistage nicht so häufig tagen wie Gemeinderäte. Deshalb, glaube ich, ist diese Möglichkeit in der Landkreisordnung explizit geschaffen worden. Wir wissen auch, dass die Kreisthemen in den Ausschüssen des Kreistags nicht so intensiv vorberaten werden wie in den Ausschüssen der Gemeinderäte. Deshalb gibt diese Regelung in der Landkreisordnung durchaus Sinn. Wenn aber davon ausgegangen wird, dass diese Regelung in der Landkreisordnung auch auf die Gemeindeordnung und die Bezirksordnung übertragen werden soll, wird verkannt, wie es in der Praxis abläuft.
Vielen Dank, Herr Kollege Gibis. – Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Johannes Becher.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist Information eine Grundlage für gute Entscheidungen. Das ist im Bayerischen Landtag so, das ist auch in den kommu
nalen Gremien so, sei es im Gemeinderat, im Stadtrat, im Kreistag oder im Bezirkstag. Unsere Auffassung ist ganz klar: Auf der kommunalen Ebene soll es ein individuelles Auskunftsrecht für Gremienmitglieder geben. Jedes Mitglied eines kommunalen Gremiums soll alle Informationen bekommen, die erforderlich sind, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Das ist unsere Maxime, und das haben wir auch schon vielfach beantragt.
Die Frage ist aber, ob dieses Auskunftsrecht unbegrenzt sein soll, ob der einzelne Gemeinderat ins letzte Detail einer Personalakte Einsicht nehmen kann. – Nein, das natürlich nicht. Er muss das wissen, was er benötigt, um im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und deren Sitzungen vernünftige Entscheidungen treffen zu können. Der eben zitierte Artikel 23 Absatz 2 der Landkreisordnung ist eigentlich ein gutes Vorbild. Da geht es genau darum, dass jedem einzelnen Kreisrat und nicht nur einem Kollegialorgan vom Landratsamt Auskunft erteilt wird. Genau eine solche oder ähnliche Regelung brauchen wir in der Gemeindeordnung und in der Bezirksordnung auch.
Auf die Frage, ob es Probleme in der Praxis gibt, kann man sagen: Ja, es gibt Probleme in der Praxis, aber Gott sei Dank nicht überall. Wir haben viele Kommunen, da läuft es harmonisch, da geht man vernünftig miteinander um, und da bekommt jede und jeder die Infos, die er oder sie braucht. Manchmal ist es nicht ganz so harmonisch, dann gibt es viele Diskussionen. Der Gemeinderat hat, das ist natürlich richtig, nach der aktuellen Rechtslage als Kollektivorgan ein Auskunftsrecht. Es ist richtig, und das ist auch gesagt worden, dass man dieses Recht in der Geschäftsordnung auf die einzelnen Mitglieder übertragen kann.
Neulich hatten wir eine Petition im Innenausschuss. Eine Gemeinde aus dem Landkreis München hat genau das gemacht. Sie hat dieses Auskunftsrecht in die Geschäftsordnung übertragen. Daraufhin hat sich aber die Rechtsaufsicht eingeschaltet und gesagt: Alarm, das geht nicht, das ist illegal, das müsst ihr rückabwickeln. – Das haben die dann auch brav gemacht. Bei der Behandlung der Petition haben wir dann aber festgestellt, die Rechtsaufsicht hat das Recht nicht gekannt, sie hat einen Wurm hineingebracht. Die Gemeinde hat alles richtig gemacht. Da sieht man, wenn die Rechtsaufsicht bei uns schon nicht so genau weiß, wie die Rechtslage ist, dann besteht ein gewisser Klärungsbedarf. Dann muss man an einem Gesetz auch etwas machen, meine Damen und Herren.
All das, was ich gerade erzählt habe, ist besprochen worden. Das wissen alle Fachausschussmitglieder, weil wir das in der Sitzung am 21.04.2021 thematisiert haben, also vor noch nicht einmal einem Monat. Herr Graupner, ich kann Ihnen auch noch einmal die Drucksachennummer sagen: 18/15195.
Da haben wir einstimmig beschlossen – der ganze Ausschuss hat das einstimmig beschlossen, er hat einen grünen Antrag einstimmig beschlossen, ich habe es selbst kaum glauben können –, wie wir mit dem Thema umgehen. Wir machen das im Rahmen der Evaluation, die jetzt sowieso ansteht. Wir schauen uns das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden an und prüfen, ob wir eine vernünftige Lösung für die Problematik finden. Das haben wir einstimmig beschlossen. Trotzdem meinen Sie, der Zug ist schon losgefahren, also bringen wir noch schnell einen Gesetzentwurf ein; denn vielleicht können wir noch schnell aufspringen. Damit konterkarieren Sie doch Ihr eigenes Abstimmungsverhalten. Das ist bei der AfD nichts Neues, aber ich möchte das schon noch einmal gesagt haben. Es
ist doch lächerlich, vor vier Wochen sagen Sie: Das machen wir einstimmig, wir stehen dazu. Aber jetzt sagen Sie: Wir machen einen eigenen Gesetzentwurf. – Sie nehmen sich doch selbst nicht ernst, wenn Sie so arbeiten.
Inhaltlich möchte ich nur noch zwei Punkte zu Ihrem Gesetzentwurf sagen. Das eine ist: Sie schreiben längere Ausführungen dazu, ob es auf der kommunalen Ebene ein Fragerecht wie auf der parlamentarischen Ebene gibt. Das haben Sie episch ausgeführt. Ich wüsste nicht, dass es ein Problem gibt, auf kommunaler Ebene eine Frage zu stellen. Ich habe in jeder Sitzung Anfragen, öffentlich, ich kann auch nicht öffentliche Anfragen stellen. Das Problem ist doch nicht, ob ich eine Frage stellen darf, sondern ob ich mit der Antwort zufrieden bin. Das ist doch das Problem. Bekomme ich die Informationen, die ich haben will? – Also das auszuweiten, dass man eine Frage stellen kann, dazu gibt es, glaube ich, keinen Regelungsbedarf. Fragen darf jeder stellen.
Sie sagen dann, ein Sechstel der Gremienmitglieder kann vom Bürgermeister einen Bericht einfordern, ein Viertel könnte ein Auskunftsrecht beschließen. – Da bleiben Sie doch hinter dem zurück, was wir vor vier Wochen besprochen haben. Ich brauche weder ein Viertel noch ein Sechstel, sondern jedes Mitglied dieses Gremiums soll die Informationen bekommen, die es braucht, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Ohne großes Quorum soll man die Dinge einfach transparent auf den Tisch legen. Das ist unsere Position.
Vielleicht noch ein Hinweis. Sie reden von Fraktion. Sie haben Copy and Paste gemacht und sich gedacht, wir nehmen aus der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg einen Satz, den fügen wir in Bayern ein, und dann ist alles geritzt. Das Problem ist nur: So einfach ist Gesetzgebung nicht. In Baden-Württemberg sind Fraktionen definiert. Schauen Sie nach, das steht in § 32a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Da ist das definiert. In der Bayerischen Gemeindeordnung kommt das Wort "Fraktion" überhaupt nicht vor. Deshalb macht es auch keinen Sinn, es jetzt an einer Stelle hineinzuschreiben. Dann bekommt nämlich ein Gebilde, das überhaupt nirgends vorkommt, irgendwelche Rechte. Das ist eben hinten und vorn ein Schmarrn. Das muss man ganz einfach sagen. Am besten, Sie ziehen den Gesetzentwurf zurück, andernfalls lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Joachim Hanisch von der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, Sie sollten sich in Zukunft wirklich überlegen, was Sie wollen. Außerdem sollten Sie sich überlegen, und darauf ist Herr Kollege Gibis schon eingegangen, ob es vielleicht sinnvoll ist, wenn man nicht die absolute Mehrheit hat, man aber irgendwo eine Mehrheit haben will, um etwas durchzusetzen, sich dann Partner und Freunde zu suchen. Für den Gesetzentwurf, den Sie heute hier vorlegen, werden Sie in diesem Haus aber weder einen Partner noch einen Freund finden, der diesem Ihrem Gesetzentwurf zustimmt.
Das ist schon deshalb der Fall, weil wir uns vor noch nicht einmal einem Monat, das wurde schon gesagt, am 21.04.2021 mit einem ähnlich lautenden Antrag der GRÜNEN – das war kein Gesetzentwurf, sondern ein Antrag – auseinandergesetzt haben. Das war auch nicht das erste Mal, es gab vor Jahren schon gleichlautende Anträge der SPD. Das Anliegen gibt es wohl schon länger. Wir haben dem Antrag
der GRÜNEN zugestimmt, nicht deswegen, weil wir die GRÜNEN plötzlich so gern haben, sondern weil der Antrag gut war. Wir wollen diesen Antrag vom Innenministerium beleuchten lassen und wir wollen, dass er in die Evaluation integriert wird, die noch stattfinden wird. Es soll über dieses Thema nachgedacht werden, und dieses Thema soll präzisiert werden.
So weit so gut. Jetzt aber kommen Sie und erfinden nichts Neues, sondern Sie bringen die Frage, zu der wir eine Auskunft haben wollen, nun als Gesetzentwurf ein. Na gut, so kann man das auch machen, und Sie machen das halt so. Sie werden damit aber nicht glücklich werden.
Was wollen Sie? – Einmal brauchen Sie ein Sechstel des Gemeinderates oder der Fraktion. Natürlich gibt es in den Gemeinderäten Fraktionen, aber offiziell gibt es sie eben nicht. Deshalb kann ich hier keine Fraktionsrechte einräumen, wenn es offiziell in den Gemeinderäten, den Kreistagen und den Bezirkstagen keine Fraktionen gibt. Wenn ich jetzt vom Gemeinderat spreche, dann meine ich alle drei kommunalen Gliederungen und die entsprechenden Gremien. Sie wollen also mit einem Sechstel der Stimmen des Gemeinderats ein Auskunftsrecht und mit einem Viertel der Stimmen die Akteneinsicht, und jeder Gemeinderat soll schriftlich und elektronisch Anfragen stellen können. Mir wäre es da schon lieber, wenn wir dafür eine einheitliche Regelung hätten und nicht diese unterschiedlichen Mehrheiten. Das macht es nämlich kompliziert, und ich verstehe auch nicht, warum das so geregelt werden soll. Warum einmal ein Sechstel und einmal ein Viertel? Mir erschließt sich das nicht, und auch in der Begründung des Gesetzentwurfs steht dazu nichts drin.
Die Tatsache, dass wir alle dem Antrag der GRÜNEN zugestimmt haben, hat ihre Ursache wohl in der Regelung des Artikels 23 Absatz 2 Satz 2 der Landkreisordnung, denn im Landkreisrecht ist etwas eingeführt, was es bei den Gemeinderäten und bei den Bezirksräten nicht gibt. Wir alle sind aber der Auffassung, dass es durchaus sinnvoll wäre, das auch in den anderen beiden kommunalen Gremien zu haben. Das ist also eine ganz klare Ausgangslage, die wir alle haben. Stattdessen gehen Sie hier aber auf Regelungen ein, die wir im Bundes- und im Landesrecht haben. Ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie die Rechte der Abgeordneten mit denen der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte gleichstellen wollen. Seien Sie mit solchen Forderungen vorsichtig. Wir haben nämlich Regelungen im Gemeinderecht oder auch bei den Abgeordneten, die ich nicht für alle haben möchte. So besteht eine Teilnahmepflicht an den Gemeinderatssitzungen, die ich mir manchmal auch bei den Sitzungen des Landtags wünschen würde. Im Gemeinderat kann ich mich beispielsweise auch nicht der Stimme enthalten, während das bei den Abgeordneten gang und gäbe ist. Insofern hinkt der Vergleich von Abgeordneten und Kreis- und Gemeinderäten gewaltig.
Ich darf Ihnen noch eines mitgeben, und auch das ist schon gesagt worden: Wenn eine Gemeinde das will, dann schreibt sie es in die Geschäftsordnung hinein. Wenn sie es nicht will, dann schreibt sie es eben nicht hinein. Auch dafür ist eine Mehrheit erforderlich. Die Gemeinden haben also bereits das Recht und die Möglichkeit, das, was Sie heute hier fordern, in ihre Geschäftsordnungen hineinzuschreiben.
Insofern meine ich, dass wir uns zwar in den Ausschüssen noch über diesen Gesetzentwurf unterhalten müssen, aber für mich gibt es hierzu nur eine klare Ablehnung.
Vielen Dank, Herr Kollege Hanisch. – Als nächsten Redner rufe ich den Kollegen Klaus Adelt von der SPD-Fraktion auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, ging es mir genauso wie meinen Vorrednern. Das Thema hatten wir schon vor vier Wochen und haben es damals in die Evaluation verwiesen. Ich persönlich bin auch manchmal geneigt, hier manche Dinge, die später eh noch zur Sprache kommen, in Form einer Anfrage oder als Gesetzentwurf einzubringen. Aber ich halte nichts davon, das Parlament mit Gesetzentwürfen und anderen Geschichten zuzuballern; denn auch die Zeit der Abgeordneten ist begrenzt, und mir wird schwarz vor Augen, wenn ich sehe, was wir an hochgezogenen Anträgen vor uns herschieben. Da können wir demnächst eine ganze Woche tragen, die dann alles andere als vergnüglich ist.
Zu den Auskunftsrechten in kommunalen Vertretungsorganen: Sie fordern Akteneinsichtsrecht. Sie fordern das Auskunftsrecht. Vieles ist schon geklärt. Das Akteneinsichtsrecht ist natürlich eine ganz heikle Sache. Das wurde bereits erwähnt. Bei Personal, Steuern und Grundstücken gibt es kein Einsichtsrecht. Das sind alles laufende Geschäfte. Sie nach außen zu tragen, ist oftmals sehr schädlich. Außerdem müssen unsere Leute auch geschützt werden.
Zum Auskunftsrecht: Es wird wohl kaum einen Bürgermeister geben, der auf berechtigte Fragen keine Auskunft gibt. Aber viele, die genauso wie ich in der Kommunalpolitik tätig sind oder waren, werden wissen, dass es halt Leute gibt, die immer wieder das Gleiche und den gleichen Mist fragen. Irgendwann mal ist es gut. Das sage ich auch klipp und klar. Und sie gehen manchmal auch falsch damit um.