Da kann der Bauherr eines kleinen Einfamilienhauses, das es ja wohl bald nicht mehr geben soll, wenn es nach den GRÜNEN geht, bei Weitem nicht mithalten.
Tag für Tag müssen übrigens auch weitere Solarfelder errichtet werden, damit genügend erneuerbare Energie für die unzähligen Wärmepumpen und Elektroautos generiert werden kann, die Sie den Menschen auch gegen deren erklärten Willen unbedingt aufs Auge drücken wollen. Aber das sind sicherlich gute Flächenverbräuche, die vielleicht sogar gar nicht angerechnet werden sollen.
Sie fordern beim 5-Hektar-Ziel einen Mechanismus, der dieses Ziel auch real durchsetzt. Dafür müsste doch aber ein gigantisches Bürokratiemonster geschaffen werden, das Ihre Zwangsvorgaben berechnen, überwachen und dann gegebe
nenfalls auch sanktionieren kann. Wie sollen denn die Flächen erfasst und berechnet werden? Was passiert, wenn der Flächenverbrauch überschritten wird? – Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht, oder gehen Sie ohnehin davon aus, dass Sie die Praxistauglichkeit nie werden beweisen müssen, weil Ihr Gesetzentwurf heute natürlich wieder abgelehnt wird?
Sie räumen ein, dass dem Staat, den Gemeinden und Landkreisen Mehrkosten durch Ermittlung, Verwaltung, Zuteilung und Monitoring des Flächenbudgets und durch den Zeitaufwand für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben entstehen. Damit ist aber doch Ihre Behauptung im letzten Satz, dass Ihr 5-Hektar-Ziel Wirtschaft und Bürger nicht belastet, als Lüge entlarvt. Alle Verwaltungskosten werden natürlich an die Bürger weitergegeben, und obendrein werden weniger zur Verfügung stehende Flächen dann auch automatisch zu deutlich höheren Grundstückspreisen führen.
Aus unserer Sicht ist Ihr Gesetzentwurf unausgereift und so auch nicht durchführbar. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Manfred Eibl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege Eibl, bitte schön, Sie haben das Wort.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Einzelne, es gibt Verbände, es gibt Institutionen, aber auch politische Mitstreiter, die nach einem umfänglichen sach- und fachorientierten Diskussions- und Verhandlungsprozess Verständnis und auch ein gewisses Maß an Einsehen für getroffene Entscheidungen aufbringen. Zu diesem Kreis, meine Damen und Herren, gehört BÜNDNIS 90 nicht. Dies zeigt der heutige Gesetzentwurf; denn Ihre Vorstellung und Ausrichtung sind geprägt von Verboten und von Einschränkungen – von Ihrer politisch ideologischen Haltung.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Ludwig Hartmann (GRÜNE): Vom Schutz unserer landwirtschaftlichen Fläche ist er geprägt!)
Im Gegensatz zu Ihnen gehen wir bürgerlich geprägten Parteien einen ganz anderen, einen erfolgversprechenden Weg. Wir setzen auf die Förderung des gesellschaftlichen und sozialen Miteinanders in einer Welt, die von Krisen und Schwierigkeiten geprägt ist.
Speziell das Thema Flächensparen wurde in diesem Hohen Haus bereits umfänglich, mehrfach und sehr intensiv diskutiert. Kein anderes Bundesland hat dies in dieser Tiefe praktiziert.
(Ludwig Hartmann (GRÜNE): Bayern verbraucht auch am meisten Fläche! – Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Wir haben auch am meisten Wohlstand! – Ludwig Hartmann (GRÜNE): Das ist doch kein Freibrief, Ackerflächen zu betonieren! – Tobias Reiß (CSU): Auf dem Baum droben werden wir auch keinen Wohlstand organisieren!)
Der Staatsregierung ist die angestrebte Reduzierung des landesweiten Flächenverbrauchs wichtig. Daraus resultierte mit der Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes die Feststellung eines Richtwerts von 5 Hektar Flächenverbrauch pro Tag.
Denn wir FREIEN WÄHLER lehnen eine verbindlich festgelegte Flächenzuweisung auf kommunaler Ebene strikt ab.
Ergänzt wird der Richtwert und die dahin gehende Festlegung durch die Konkretisierung in der Teilfortschreibung in Kapitel III des Bayerischen Landesentwicklungsplans. Für uns ist es nämlich von besonderer Bedeutung, Regelungen mit einem gewissen Augenmaß festzulegen,
das vor allem angesichts der aktuellen wie auch der kommenden Herausforderungen, Herr Hartmann, ein Maß an Flexibilität gewährleistet,
Wir gehen diese Herausforderungen mit zahlreichen Maßnahmen im Zuge der Flächensparinitiative gezielt an. Seit dem Jahr 2019 werden bayerische Kommunen und Planungsverbände von Flächensparmanagern beraten und unterstützt. Im Frühjahr 2021 wurden diese mit zusätzlichen Stellen personell nochmals weiter verstärkt. Mit gezielten und auf Kommunen angepassten Fördermaßnahmen in der Städtebauförderung unterstützen wir in einem noch nie dagewesenen Umfang die Innenentwicklung mit dem Programm "Innen statt Außen". In Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf führen Sie aus:
Der Freistaat Bayern leistet damit seinen Beitrag zur Erreichung des 30-haZiels und ihm kommt eine Vorbildfunktion gegenüber den anderen Bundesländern zu, die zwar teilweise ebenfalls Flächenverbrauchsziele ausgesprochen haben, diese Ziele aber nicht als verbindliche gesetzliche Vorgabe formuliert haben.
Da sehen Sie, wie der Stand bundesweit in Ihren Zuständigkeiten in den Bundesländern in Deutschland ist.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Hört, hört! – Ludwig Hartmann (GRÜNE): Sie hören nicht zu!)
Setzen Sie als GRÜNE die verbindlichen Festlegungen dort um, wo Sie Regierungsverantwortung tragen, wie es Walter Nussel schon gesagt hat.
Ihnen, Herr Hartmann, sollte bekannt sein, dass der bundesweite Flächenverbrauch nach dem Agrarstatistikgesetz berechnet wird. Sie führen in Ihrem Gesetzentwurf aus, dass Flächenverbräuche für die Schaffung von regenerativen Energien nicht als Flächeninanspruchnahme gelten dürfen. Ich frage Sie: Was ist mit dem Wohnungsbau? Was ist mit dem Bereich Radverkehr, bei dem die Staatsregierung vorhat, 1.500 Kilometer neue Radwege zu errichten?
Ich sage es Ihnen nur: Für einen Kilometer Radweg sind 5.000 bis 6.000 Quadratmeter Flächen notwendig.
Sie wollen zwischen gutem und schlechtem Flächenverbrauch unterscheiden. Das ist Ihr Ziel; das ist Ihnen genehm. Wir werden auch in der Schlussbehandlung hier im Plenum Ihren Gesetzentwurf eindeutig ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Als Nächste kommt Frau Annette Karl zu einer regulären Wortmeldung ans Rednerpult. Sie hat in den nächsten Minuten das Rednerpult für sich. Bitte schön, Frau Kollegin Karl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die immer stärkere Flächenversiegelung, also die Umwandlung von Natur und Landschaft in bebaute Flächen, ist ein großes Problem in Deutschland und vor allen Dingen auch in Bayern. Zunehmende Einwohnerzahlen, verändertes Wohnverhalten und höhere Bedarfe, zum Beispiel für den Wohnungsbau oder den Ausbau erneuerbarer Energien, sind einige Ursachen dieser bedenklichen Entwicklung.
Der Gesetzentwurf beschreibt die Folgen dieser zunehmenden Flächenversiegelung eindringlich und völlig korrekt. Auch die Betroffenheit der Landwirtschaft sehen wir hier durchaus. Das heißt: Wir alle sind gefordert, letztendlich Lösungen zu entwickeln, die aber auch der Komplexität der Probleme gerecht werden. Dieser Gesetzentwurf, den die GRÜNEN nach ihrem gescheiterten Volksbegehren nachgeschoben haben, ist für uns eher keine Lösung.