Protocol of the Session on June 22, 2022

So weit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Trotzdem noch einmal die Bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/20023 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, AfD, FDP, Herr Kollege Klingen (fraktionslos) und Herr Kollege Swoboda (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 18/22292) - Zweite Lesung

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 18/22292 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 18/23134 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung.

Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD, FDP und Herr Kollege Klingen (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das sind die AfD und Herr Kollege Swoboda (fraktionslos). Herr Bayerbach (fraktionslos), war das ein Nein? – Das war ein Nein. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Diana Stachowitz, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD),

Martin Hagen, Julika Sandt, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze Für eine Landeselternvertretung im Kita-Bereich (Drs. 18/20024) - Zweite Lesung

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 32 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In ganz Bayern werden Kita-Plätze gesucht. Kita-Fachkräfte sind kostbar und knapp. Es herrscht Fachkräftemangel. Öffnungszeiten werden gekürzt. Gruppen werden geschlossen. Dies ist die Praxis, und zwar nicht nur heute, sondern wahrscheinlich in den kommenden Jahren. Betroffen davon sind die Kinder und die Eltern. Ich meine, man muss die Menschen, die es betrifft, an Prozessen und Entscheidungen beteiligen. Die Eltern sind betroffen, also sind die Eltern zu beteiligen. Dies ist das Kernstück unseres Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen einen Gesamtelternbeirat gründen können, trägerübergreifend, miteinander und – wenn gewünscht – auch interkommunal. Dies bietet sich bei Verwaltungsgemeinschaften an, die sich politisch sowieso oft gut untereinander abstimmen. Aus der Mitte dieser Gesamtelternbeiräte wird dann ein Landeselternbeirat gewählt, der die Interessen der Eltern auf Landesebene vertritt und das Ministerium in den Fragen der frühkindlichen Bildung berät. Dies wäre echte Beteiligung. Derzeit gibt es keinerlei strukturierte Beteiligung der Eltern auf Landesebene. Auf dem bayerischen Kita-Spielfeld stehen die Eltern noch nicht einmal an der Seitenlinie. Wir wollen die Eltern vom Zaungast zum echten Teammitglied machen. Wir brauchen die Eltern als Fürsprecher im besten Sinne für ihre Kinder, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Antwort der CSU in der Ersten Lesung und im Ausschuss lautete, dass all dies nicht nötig ist. Sie wollen die Eltern zwar auch irgendwie beteiligen, aber auf jeden Fall nicht so. Wie genau die Elternbeteiligung der CSU aussieht, weiß man noch nicht. Einen eigenen Gesetzentwurf haben Sie nicht. Die Umfrage-App, von der Sie sprechen, gibt es noch nicht. Dass es dann wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, eine sogenannte Beteiligung mit anonymen Umfragen zu ermöglichen, glaube ich nicht. Sie haben nichts und lehnen unseren Gesetzentwurf trotzdem ab. Das ist bemerkenswert schwach, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe mir die Mühe gemacht, im Ausschuss gut aufgepasst, das Protokoll nachgelesen und mir gedacht: Was spricht eigentlich dagegen, die Eltern zu beteiligen? Warum muss man es den Eltern unbedingt verwehren? – Zum einen war im Ausschuss auffällig, dass die Kollegen der FREIEN WÄHLER sehr laut geschwiegen und in der Debatte einfach gar nichts gesagt haben. Die CSU hat Probleme gesucht und mit etwas Kreativität welche gefunden. Die CSU hat gesagt: Moment einmal, wir beteiligen die Eltern ja schon. Sie sind schon einmal beteiligt worden, und zwar bei der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist im Jahr 2005 in Kraft getre

ten! Sie können doch nicht im Jahr 2022 sagen: Vor 17 Jahren haben wir einmal die Eltern beteiligt, darum ist jetzt kein Landeselternbeirat erforderlich. Dies ist keine Antwort auf die Fragen der heutigen Zeit. Wir brauchen eine echte und dauerhafte Beteiligung, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Dann wurde kritisiert: Euer Gesetzentwurf regelt nicht alles im Detail. Ist er nicht ein bisschen lückenhaft? – Hierzu muss ich sagen: Ja, das stimmt. Dieser Gesetzentwurf regelt das Wesentliche. Er regelt unbürokratisch das Wichtigste und Grundlegende und absichtlich nicht jedes kleine Detail. Im Übrigen würde es manch anderen Gesetzen sehr gut tun, sich auf das Wesentliche zu beschränken und nicht immer zu versuchen, alles bis ins letzte Detail zu regeln. Ich bin überzeugt: Ein Landeselternbeirat wird selbst in der Lage sein, sich ein Wahlsystem zu geben oder einen Wahltermin zu finden. Man muss nicht jedes Detail im Gesetz regeln. Wir brauchen Beinfreiheit für die Umsetzung in der Praxis, und wir müssen das Grundlegende regeln. Das ist in diesem Gesetzentwurf beinhaltet, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Außerdem wurde ich gefragt: Moment einmal, wenn man nur die Eltern nimmt, die Kinder in der Kita haben, haben wir dann genügend Kontinuität? Diese Eltern wechseln ja dauernd. – Zunächst einmal gehören zur Kita die Krippe, die Kita und der Hort. Das ist ein gewisser Zeitraum. Ich stelle aber auch klar fest: Wer kein Kind in der Kita hat, kann auch nicht in einer Kita-Landeselternvertretung sein. Ich möchte dort die Eltern, die aktuelle Erfahrungen aus der Praxis haben, keine Eltern, die vor zwanzig, dreißig oder vierzig Jahren einmal ein Kind in der Kita hatten. Das ist logisch. Wenn dies bedeutet, dass ich alle fünf Jahre eine neue Debatte führen muss, dann ist es so. Ich finde, wir müssen die aktuellen Kita-Eltern beteiligen. Genau dies gelingt mit dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch gab es ein weiteres interessantes Gegenargument. Ich wurde gefragt: Kann ein Gremium überhaupt die Vielfalt der Eltern abdecken? – Meine Damen und Herren, darauf antworte ich ganz klar: Ich glaube daran, dass ein demokratisch gewähltes Gremium die Vielfalt der Meinungen bestens abdecken kann. Demokratie bedeutet doch nicht nur, dass ich in irgendeiner App eine Rückmeldung gebe, sondern hier geht es um Diskussion und den Austausch der Argumente. Ich muss einem demokratisch gewählten Bayerischen Landtag doch eigentlich nicht erklären, dass es nicht nur um Umfragen geht, sondern dass demokratisch gewählte Gremien in der Lage sind, die Vielfalt der Meinungen abzubilden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich fasse zusammen: Die CSU hat Probleme gesucht und mit Kreativität Probleme gefunden. Wir GRÜNE suchen Lösungen und haben gemeinsam mit SPD und FDP einen ausgewogenen, praxistauglichen Lösungsvorschlag für einen Landeselternbeirat vorgelegt. Sie sprechen zwar von Beteiligung, legen aber nichts vor. Wir jedoch wollen die Eltern beteiligen. Wenn Sie dies auch möchten, dann stimmen Sie heute der Einrichtung eines Landeselternbeirats zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Diana Stachowitz von der SPD-Fraktion.

Herr Kollege Becher hat schon ausgeführt, worum es geht. Ich will noch einmal betonen: Es geht um eine starke Stimme für Eltern, eine starke Stimme für Kinderbetreuung, und zwar in Qualität im Pädagogischen für die Kinder, aber auch um eine starke Stimme für Erzieherinnen und Erzieher; denn Eltern, die beteiligt sind, kennen all diese Probleme und werden natürlich laut. Damit ist auch dieser Elternbeirat ein lautes Sprachrohr, um das Thema Kinderbetreuung und Kinderbildung nach vorne zu bringen.

Warum ist Bayern immer noch Schlusslicht bei der Ganztagsbetreuung, der Kinderbetreuung und der Krippenbetreuung? – Weil zu spät angefangen worden ist, diese Leistungen anzubieten. Warum haben wir nicht genügend Angebote, damit Frauen und Männer gemeinsam arbeiten gehen können und wissen, dass ihre Kinder in der Kita gut aufgehoben sind? Deswegen brauchen wir einen gemeinsamen Elternbeirat, um wirklich eine Beteiligung auf Augenhöhe zu ermöglichen und ein Recht auf Beteiligung zu haben. Wenn wir wollen, dass die Eltern wirklich ein Mitspracherecht haben, müssen wir sie dazu in die Lage versetzen und dafür sorgen, dass sie wirklich ein Recht darauf haben und nicht nur geduldet sind oder sich vielleicht beteiligen können. Sie brauchen Verbindlichkeit in ihren Forderungen, sodass die Verantwortlichen in den jeweiligen Ministerien diese Forderungen erfüllen und das die Kommunen auch wissen, was die Familien heute brauchen. Wir wollen, dass uns die Familien rechtzeitig sagen können, was sie brauchen, wie Kinderbetreuung in der Zukunft gestaltet werden soll und was alles darum herum gebraucht wird.

Deswegen noch einmal ganz deutlich: Wir wollen, dass sich die Eltern in dieser Gesellschaft in Bayern mitgenommen fühlen. Wir wissen auch aufgrund der Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die einen Gesamtelternbeirat haben, dass das möglich ist. Wir haben sehr wohl sehr gute Erfahrungen damit. In den Ausschüssen ist das immer niedergeredet worden. Die anderen Bundesländer haben die Landeselternvertretung nicht geschaffen, weil sie etwa verhindern wollten, dass die Eltern mitsprechen, sondern sie sehen, dass sie davon wirkliche Vorteile haben, weil die Qualität in den Kitas gestiegen ist, weil die Modernität anerkannt wird, weil Betreuung angeboten wird und die Eltern wissen, dass sie arbeiten gehen können. Sie wissen, dass ihr Kind gut betreut ist, und sie wissen, dass die pädagogischen Konzepte für die Zukunft gedacht sind.

Deswegen noch einmal ganz deutlich: Lassen Sie uns die Zukunft unserer Kinder und die Zukunft unserer Familien gemeinsam gestalten. Wir müssen an der Seite der Familien stehen, denn diese führen uns wirklich in die Zukunft. Daher bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Danke. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Julika Sandt von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist eben nicht das Familienland, was es zu sein groß vorgibt und womit es immer wieder gerne prahlt. Kita-Eltern haben bis heute keine institutionalisierte und systematische Stimme und keine Beteiligungsmöglichkeiten. Nach unseren Fachgesprächen und Diskussionen, die wir im Landtag geführt haben, sind wir Freien Demokraten stärker denn je felsenfest davon überzeugt, dass wir eine Landeselternvertretung brauchen. Deshalb haben wir gemeinsam mit den GRÜNEN und der SPD diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Andere Bundesländer – eine Vertreterin des zuständigen Ministeriums von Schleswig-Holstein war im Ausschuss und hat das deutlich gemacht –, auch Hessen und fast alle anderen Bundesländer, machen es vor, wie echte Partizipation aussehen

kann. Die Eltern brauchen einen Sitz für ein beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Die Eltern brauchen einen regelmäßigen und strukturierten Austausch mit dem Sozialministerium, und sie brauchen ein Anhörungsrecht gegenüber der Staatsregierung und auch gegenüber dem Bayerischen Landtag. Weil das alles nicht nur ehrenamtlich geschultert werden kann, brauchen sie auch eine Geschäftsstelle, die sie dabei unterstützt. Das alles brauchen die Eltern, um die Politik für die Familien und die Kinder in unserem Bundesland qualifiziert mitzugestalten.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Regierungsfraktion, liebe Frau Ministerin, verstecken Sie sich bitte nicht länger hinter den Kommunen. Kita-Politik ist Bildungspolitik, und Bildungspolitik ist Landespolitik. Das alles, was Sie hier beschreiben, wird auf Landesebene gestaltet. Die von Ihnen angekündigte App ist sicherlich nice to have. Erstens lässt sie aber auf sich warten – möglicherweise bis zum Sankt Nimmerleinstag –, und zweitens ersetzt sie keine demokratischen Strukturen. Wir sitzen hier im Parlament, wir alle sind gewählt. Wenn ich von der CSU höre, dass die Eltern, die gewählt werden, nicht repräsentativ für die verschiedenen Eltern seien, sage ich: Wir alle sind doch Teil einer repräsentativen Demokratie. Es kann doch nicht sein, dass Sie den Sinn einer repräsentativen Wahl, einer repräsentativen demokratischen Legitimation auf diese Art und Weise anzweifeln. Das kann doch nicht im Sinne von Abgeordneten sein.

Weiterhin glaube ich, dass der Einsatz von Kita-Eltern ein Einsatz für die Zukunft der Gesellschaft ist. Dieser muss ernst genommen und wertgeschätzt werden. Corona wird auch nicht die letzte Extremsituation sein, in der Politik über die Köpfe der Eltern und die Köpfe der Familien hinweg gemacht wird. Das wollen wir unbedingt ändern, und deswegen brauchen die Eltern mehr Mitspracherechte.

Die sonstigen Gegenargumente, die ich gehört habe, sind teilweise völlig abstrus. Der Kollege Enghuber hat argumentiert, er würde von den Eltern immer direkt angesprochen und angeschrieben und viele von uns hätten selbst Kinder. Das zeigt doch den Bedarf, dass sich die Eltern politisch einbringen und mitgestalten wollen. Man kann doch nicht erwarten, dass sie uns nur Briefe schreiben. Nein, wir müssen dafür sorgen, dass sie demokratische Strukturen haben und dass wir ihnen diese zur Verfügung stellen.

Ein weiteres Gegenargument finde ich auch sehr denkwürdig. Es ist die hohe Fluktuation. Dazu muss ich sagen: Viele Kinder sind vom ersten Lebensjahr an in der Krippe, dann im Kindergarten oder insgesamt im Haus für Kinder und dann im Hort. Zum Teil sind sie bis zum zehnten Lebensjahr dort. Das entspricht zwei Legislaturperioden im Landtag. Viele Eltern sind auch so lange aktiv. Beim Elternbeirat der Stadt München sind viele Eltern über viele Jahre hinweg aktiv. Zehn Jahre sind ein Zeithorizont, dass man sagt – –

Frau Kollegin, denken Sie bitte an das Ende Ihrer Redezeit.

Wir sind im Ranking der Bundesländer nicht das Familienland Nummer eins, sondern an letzter Stelle. Beenden Sie das! Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf! Wenn Sie heute nicht über Ihren Schatten springen können, weil der Gesetzentwurf von der Opposition kommt, dann machen Sie einen Lösungsvorschlag.

Frau Kollegin!

Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam einen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP)

Nächster Redner ist der Kollege Matthias Enghuber von der CSU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Bayern-Ampel, zu dem ich hier sprechen darf, fordert die Bildung einer Landeselternvertretung und von Gesamtelternbeiräten auf kommunaler und interkommunaler Ebene. Der zu schaffenden Landeselternvertretung soll ein Anhörungsrecht gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament eingeräumt werden. Des Weiteren soll den kommunalen Gesamtelternbeiräten ein Sitz in den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise und kreisfreien Städte zugesprochen werden. Der Landeselternvertretung soll folgerichtig ein Sitz im Landesjugendhilfeausschuss zugesprochen werden. Außerdem soll im Staatsministerium für Arbeit und Soziales eine Servicestelle zur Unterstützung und Beratung der Landeselternvertretung und der Gesamtelternbeiräte geschaffen werden.