Protocol of the Session on January 25, 2022

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein ganzes Sammelsurium an Änderungen, das uns hier von der Staatsregierung vorgeschlagen wird. Ich muss ganz offen und ehrlich sagen: Vieles davon ist durchaus unkritisch zu sehen. Wir haben aber ein paar Punkte, bei denen wir ganz gern noch ein paar Veränderungen gesehen hätten. Diese Punkte werden wir im Ausschuss vorstellen. Viele Punkte dieses Gesetzentwurfs betreffen administrative Regelungen, die kein großer Wurf sind. Die Aufteilung des GDVG ist nicht die höchste Kunst, aber praktisch und sinnvoll.

Meine Damen und Herren, bezüglich der Akademisierung der Ausbildung von Hebammen haben wir eine grundsätzlich andere Vorstellung. Wir halten es für den absolut falschen Weg, diese Ausbildung fast ausschließlich zu theoretisieren und nur noch einen kleinen Praxisanteil festzuschreiben. Wir haben uns dazu bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Anträgen geäußert und einen anderen Weg vorgeschlagen. Dieses Thema werden wir bei der Debatte im Ausschuss noch einmal ansprechen.

Die Vereinigung der Pflegenden wird künftig im Landesgesundheitsrat vertreten sein. Meine Damen und Herren, ich muss ganz offen sagen: Das Problem ist doch, wie viele Pflegende diese Vereinigung tatsächlich repräsentiert, seit sie ins Leben gerufen wurde. Es sind relativ wenige. Wir haben hier ein anderes Problem als

das, dass die Vereinigung der Pflegenden künftig im Landesgesundheitsrat vertreten sein soll.

Zu den Schwangerschaftsabbrüchen: Meine Damen und Herren, bei diesem Thema haben wir eine sehr konservative Position. Wir denken hier anders als viele andere. Wir würden gerne das ungeborene Leben deutlich mehr geschützt sehen. Das Gesetz sollte dazu entsprechende Regelungen vorsehen. Ich kündige an, dass wir uns zu diesem Thema im Ausschuss entsprechend äußern werden.

Meine Damen und Herren, beim Thema Datenschutz habe ich mir gedacht: Das hast du doch irgendwo schon einmal gehört und gesehen. Dann ist mir eingefallen, dass wir bereits im Jahr 2019 dazu schon einmal einen Antrag im Ausschuss hatten, bei dem es darum ging, die Datensicherheit in den Krankenhäusern nach einigen Hackerangriffen, die wir damals deutschlandweit zu verzeichnen hatten, zu verbessern. Damals wurden wir etwas belächelt, wie das bei den ersten AfD-Anträgen immer so ist, bis die Regierung dann selbst erkennt, dass sie bei dem Thema handeln muss. Auch hier geht dieser Gesetzentwurf nicht weit genug. Das werde ich Ihnen jedoch im Ausschuss noch näher erklären.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.

(Beifall bei der AfD)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist in der Pandemie für alle sichtbar geworden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist aber auch in normalen Zeiten ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land. In der Pandemie ist für alle sichtbar geworden, dass es nicht überall um den Öffentlichen Gesundheitsdienst gut bestellt ist. Er weist Defizite in der personellen und sachlichen Ausstattung und vor allem bei der Digitalisierung auf. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um ihn fit für die Zukunft zu machen. Das war schon vor der Corona-Pandemie der Fall. Aber jetzt ist das noch deutlicher zutage getreten.

Deswegen ist es gut, dass es jetzt ein eigenes Gesundheitsdienstgesetz geben wird. In diesem extra formulierten Gesetz werden die Geschäftsbereiche klarer abgegrenzt und aufgedröselt und nicht in einem Konglomerat mit dem Veterinärdienst und dem Verbraucherschutz verflochten. Das kann diesen Dienst positiv hervorheben. Wichtig ist aber festzustellen, dass noch einiges zu tun ist. Hier bleibt dieser Gesetzentwurf leider arg im Vagen und im Allgemeinen. Ich meine zum Beispiel den dürren Satz im Artikel 1: "Den Gesundheitsämtern müssen Ärzte und sonst erforderliches Fachpersonal in ausreichender Zahl angehören." Das ist zwar richtig, aber es ist schon ein bisschen arg wenig konkret. Das muss in der Umsetzung geschärft werden. Schließlich ist der Freistaat für das Personal in den staatlichen Gesundheitsämtern zuständig. Da liest sich dieser Satz wie ein Appell an sich selbst. Mit einer nur allgemeinen Absichtserklärung ist es nicht getan. Wir brauchen mittelfristig eine sinnvolle Mindestpersonalregelung. In der Praxis muss noch einiges klargestellt werden. Darauf wird die SPD achten.

Im Hinblick auf die wichtigen Bereiche der Gesundheitsförderung und -prävention bleibt es nach wie vor dabei, dass es um Aufklärung über entsprechende Maßnahmen und um die Anregung solcher Maßnahmen geht. Es ist aber nicht die Rede von der Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen, zumindest in den Bereichen, in denen konkrete Zuständigkeit besteht.

Auch der Fokus auf die sozial benachteiligten Personen bleibt sehr allgemein. Dort heißt es einfach nur: Sie haben "einen besonderen Stellenwert". – Das muss natürlich schon konkreter und zielgerichteter angegangen werden. Das ist doch bei der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und bei der öffentlichen Gesundheitsversorgung ein ganz zentrales Thema.

Das wird auch nicht viel besser durch den ebenfalls sehr unverbindlichen Satz: "Ergänzend bieten die Gesundheitsämter Hilfen bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen an." – Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Zukunft muss doch ganz zentral sowohl auf die individuelle als auch auf die gesellschaftliche Ebene der Bekämpfung von gesundheitlicher Ungleichheit als strategisches Ziel eingehen. Das ist doch wirklich eine der wichtigsten Aufgaben. Wir müssen da natürlich klare Ziele und Schritte benennen.

(Beifall bei der SPD)

Dazu gehört eben auch eine sinnvolle Gesundheitsberichterstattung. Diese findet so nach wie vor noch nicht statt. Es braucht klare inhaltliche und organisatorische Vorgaben, einen klaren Bezug zu Gesundheitszielen und zur Evaluierung, wo man bei der Erreichung dieser Ziele denn steht.

Bei der Praxisanleitung der studierenden Hebammen müssen wir auf die Auswirkung der hier vorgeschlagenen abweichenden bayerischen Regelung achten und diese im Blick behalten. Nach dieser Regelung müssen bis 2030 nur 15 statt 25 % der beim Praxiseinsatz geleisteten Stunden auch wirklich fachlich angeleitet werden. Wir werden das natürlich sorgfältig beobachten. Wir werden das Gesetz im Gesundheitsausschuss intensiv beraten und setzen darauf, dass Sie sinnvolle Vorschläge und vernünftige Ergänzungen von uns wohlwollend aufnehmen und wir zu einem guten Gesetz kommen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Der nächste und letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Dominik Spitzer von der FDP-Fraktion. Herr Dr. Spitzer, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu einem Gesundheitsdienstgesetz werden zweckdienliche Maßnahmen ergriffen.

Die neue Ressortzuständigkeit ist sinnvoll und längst überfällig. Gesundheitsfragen gehören in das Gesundheitsressort. Fragwürdige Zuständigkeiten sind mit der Neuzuteilung hoffentlich beendet.

Bei der Hebammenausbildung soll eine Übergangsfrist für einen geringeren Umfang der Praxisanleitung bis 2025 ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation bei den Hebammen in den Kreißsälen stellt sich eine Gewinnung und Freistellung von Hebammen zur Praxisanleitung als schwierige Aufgabe heraus.

Die Praxisanleitung erfüllt in der berufspraktischen Ausbildung des Hebammenstudiums eine wichtige Funktion. Dafür wird aber auch das qualifizierte Personal benötigt. Eine Befristung bis 2025 unterstreicht den hohen Nutzen der Betreuungsquote in der Praxisanleitung von zukünftigen Bachelor-Absolventen. Fortbildungen sind wesentlich, um Qualifikationen und Kompetenzen zu optimieren. Eine Förderung besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert die Gewinnung von dringend benötigten Hebammen in der Praxisanleitung.

Erfreulicherweise wird in den Landesgesundheitsrat nun auch die Präsenz pflegerischer und pflegewissenschaftlicher Expertise mit aufgenommen. Gerade vor dem Hintergrund der enormen Zukunftsaufgaben zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – zum Beispiel Fachkräftemangel, Versorgungsbedarfe oder Finanzierung – ist die Aufnahme von Vertretern aus der Pflege eine gebotene Neuerung.

Ich möchte in diesem Zusammenhang dennoch kritisch anmerken, dass wir die finanzielle Abhängigkeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern von der Staatsregierung weiterhin als kritisch erachten. Ich wünsche mir an dieser Stelle eine andere Regelung.

Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Ich denke, wir werden hier konstruktiv ein Gesetz auf den Weg bringen und vielleicht noch die eine oder andere Änderung mit einfließen lassen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Zu Wort hat sich nun der Staatsminister Klaus Holetschek gemeldet. Herr Minister, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz kurz machen: Dieser Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen technische Feststellungen. Inhaltliche Themen werden uns auch weiterhin begleiten.

Ich will aber diese Debatte als Chance nutzen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern sehr herzlich zu danken. Sie leisten in dieser Pandemie seit zwei Jahren unglaublich viel. Das kommt oft zu kurz. Natürlich kann man es in dieser Pandemie nicht allen recht machen. Viele wachsen in diesen Ämtern auch über sich hinaus. Deswegen gebührt ihnen an dieser Stelle, wie ich glaube, Anerkennung und Respekt des ganzen Hauses.

(Beifall)

Ich will Sie aber auch gerne dazu einladen, insgesamt an der Frage mitzuarbeiten, wie wir den ÖGD in der Zukunft gemeinsam noch besser ausgestalten können. Ich will gar nicht verhehlen, dass der ÖGD in der Vergangenheit nicht mehr im Fokus des politischen Handelns im Gesamtbereich der Bundesrepublik Deutschland gestanden hat.

Ich begrüße es deswegen auch, dass der Pakt für den ÖGD geschlossen wurde. Ich durfte das noch in meiner Funktion als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz – damals noch mit Jens Spahn – abschließen. Der Bund stellt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen über die gesamte Laufzeit dieses Paktes 498 Millionen Euro auf den Freistaat Bayern.

Es geht jetzt darum – das haben die Kolleginnen ja teilweise gesagt –, die Frage zu stellen, was die Aufgaben des ÖGD in der Zukunft sind. Wir müssen übrigens insgesamt eine Diskussion über die Frage, wie sich unser Gesundheits- und Pflegesystem in der Zukunft nach der Pandemie entwickelt, führen: Was müssen wir besser machen? Wie kommen wir stärker raus?

Ich bin gespannt, was die Ampel von den Leitsätzen des Koalitionsvertrages dann wirklich umsetzt. – Ich würde mir wünschen, dass der Pflegebonus schon längst auf den Weg gebracht wäre, dass in Berlin intensiv Diskussionen über eine Pflegereform geführt würden.

(Zuruf)

Das sind die Themen der Zukunft. Ich lade Sie noch einmal ein, hier gemeinsam mit uns über den ÖGD zu diskutieren: Was sind dessen Aufgaben? Wie können wir noch besser werden? Wie können wir Prävention und Gesundheitsförderung hineinbringen? Wie können wir vielleicht in einzelnen Ämtern Schwerpunkte setzen? Was heißt das für Gesundheitsregionen in Verbindung mit dem ÖGD? – Viele, viele Themen warten auf uns, damit es den Menschen in unserem Land weiterhin gutgeht und der ÖGD auch in der Zukunft eine wichtige Funktion hat. Das sind die Diskussionen, die wir führen müssen. In Berlin liegen die Aufgaben ganz klar auf dem Tisch.

(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Christian Klingen, Gerd Mannes u. a. und Fraktion (AfD) Entsorgungsproblematik von Windkraftanlagen endlich begegnen! (Drs. 18/17809)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Prof. Dr. Hahn von der AfD-Fraktion. Bitte.

(Beifall bei der AfD)

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Windkraftausbau in Bayern legt offen, wie blauäugig die sogenannte Klimapolitik einen Weg beschreitet, der weder Umweltnutzen generiert noch eine positive Klimawirkung erzielt. Meine Damen und Herren, wenn es nach Wirtschaftsminister Aiwanger, der heute durch Abwesenheit glänzt, geht, dann sollen in Bayerns Wäldern nun Hunderte neuer Windräder gebaut werden.

Was die AfD-Fraktion hier einbringt, ist ein Antrag, gegen den eigentlich kein Mensch etwas haben kann. Ich hoffe insofern auf Ihre Zustimmung, habe aber meine Zweifel.

Wir haben einen Fragenkatalog formuliert. Wir wollen einfach nur wissen, was mit den Windkraftanlagen ist, wenn sie aus der EEG-Förderung herausfallen. Sind sie dann überhaupt noch wirtschaftlich? Welche schwer oder gar nicht verwertbaren Stoffe fallen denn dann, wenn Windräder zurückgebaut werden müssen, in welcher Art und Weise und in welcher Menge an? – Das wollen wir wissen.

Wir stellen zum Beispiel die Frage, welche Kosten denn dann entstehen. Welche Firmen haben denn welche Wahrscheinlichkeit, pleitezugehen? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind doch alles Dinge, über die man sich Gedanken machen muss, wenn man etwas verantwortungsvoll in die Zukunft schaut. Insofern appelliere ich an Sie, nicht einfach Lobbyinteressen zu vertreten und hinterher Investitionsruinen liegen zu lassen, wenn fatale politische Fehlentscheidungen getroffen werden. Wir wollen den Herausforderungen gerecht werden.

Meine Damen und Herren, es gibt ganz seriöse Schätzungen, dass im Jahr 2025 circa 1.000 bis 2.500 Windräder zurückgebaut werden müssen, weil sie aufgrund

der hohen Komplexität nicht nach Osteuropa verkauft werden können. Die Betonsockel müssen dann aus den Böden herausgeholt werden. Wir wissen, dass insbesondere die Rotorblätter aus Verbundstoffen bestehen, die kaum zu trennen sind. Ist das technisch möglich? Wird es möglich sein? – Das sind alles Fragen, die wir in diesem Berichtsantrag formuliert haben. Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, müsste ein Interesse daran haben, diese Fragen von der Staatsregierung beantwortet zu bekommen.

Deshalb liegen uns einige Punkte ganz besonders am Herzen. Wir wollen wissen: Was ist mit den Schwermetallen? Was ist mit den Verbundmaterialien? Was ist mit dem Beton? – Wir, die AfD, als heimatverbundene Partei möchten dieses Land erhalten. Ja, wir möchten auch unsere Wälder erhalten. Wir haben die Gespräche zwischen Herrn Söder und Herrn Habeck mitbekommen. Wir AfDler waren schon immer für eine 10-H-Regelung. Wir sind jedoch der Meinung, dass man nicht auch noch in die bayerischen Wälder Windkraftanlagen bauen sollte. Das sollte nicht nur im Interesse des Naturschutzes verhindert werden. Diese Wälder sollten als heimatliche grüne Lunge erhalten bleiben. Für Ihre Windkraftanlagen, die Sie weiter bauen wollen, wird Balsaholz aus der grünen Lunge von Tropenländern gerodet. Dieses wird in Ihren Windkraftanlagen verbaut. Damit wird die grüne Lunge international zerstört. Für jedes Windrad in Bayern muss mindestens ein halber Hektar Wald weichen. Ich appelliere an Sie: Schauen Sie mit uns doch gemeinsam in die Zukunft, damit wir die Folgen wenigstens etwas besser abschätzen können und nicht blind in eine schwierige Situation hineinlaufen. Hinterher müssen wir Endlager suchen. Das Stichwort "Endlager" ist schon belegt. Keiner weiß, wo wir diese Materialien dann entsorgen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.