Protocol of the Session on December 8, 2016

Aus dem Alltag der Behörden wissen wir doch, wie schwer es ist, geeignete Dolmetscher heranzuziehen. Das ist schwer. Ich verstehe, dass daraus Schwierigkeiten für die Behörden resultieren. Noch mehr Schwierigkeiten resultieren daraus aber für die betroffenen Migranten. Wir können die Ursache des Problems nicht umkehren, indem wir am Ende ihnen die Kosten aufbürden und in das Gesetz einen Haftungsausschluss aufnehmen. Ich halte das jedenfalls für ausgesprochen bedenklich. Wenn man einen Fehler macht, dann haftet man halt dafür. Wir dürfen nicht einfach in das Gesetz schreiben, dass dieser Grundsatz im vorliegenden Fall nicht gelten soll. Das wäre zumindest gesetzeslogisch außerordentlich schwierig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Tho- mas Gehring (GRÜNE))

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die SPD-Fraktion hat eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten gemäß § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung angekündigt. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Pfaffmann.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion begründen. Es ist schon viel gesagt worden. Lassen Sie mich darüber hinaus noch einige Anmerkungen dazu machen, was uns dazu gebracht hat, auch dem Artikel 4 nicht zuzustimmen.

Erstens. Es ist völlig unglaubwürdig, einerseits den Erwerb der deutschen Sprache zu fordern und sogar mit Strafe bzw. der Forderung nach Rückzahlung der Fördergelder zu drohen, sofern die Vermittlung der deutschen Sprache bei dem einen oder anderen Migranten oder der einen oder anderen Migrantin nicht gelingt, wenn andererseits nicht ausreichend Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. Der Haushaltsvorbehalt gilt auch für diese Regelung des Gesetzes. Staatsregierung und CSU verlangen unter Androhung von Strafe die Rückzahlung der Fördergelder, stellen aber nicht ausreichend Finanzmittel bereit, damit ausreichend Sprachkurse angeboten werden können. Das ist der erste Grund unserer Ablehnung.

Was den zweiten Grund angeht, so will ich Herrn Steiner ansprechen: So viel Blödsinn kann man eigentlich gar nicht reden; Herr Steiner kann es anscheinend.

(Widerspruch von der CSU)

Bitte nicht schon wieder diese Diskussion. Herr Pfaffmann, eine Erklärung zur Abstimmung, bitte.

(Unruhe bei der CSU)

Ruhe jetzt, bitte!

Wenn Sie sich wieder abgeregt haben, machen wir weiter.

Eine Erklärung zur Abstimmung in kurzer Form!

(Zuruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Ruhe jetzt, Herr Weidenbusch!

Wir werden Artikel 4 auch deswegen nicht zustimmen – –

(Zuruf von der CSU: Kollege Steiner hatte recht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit vielen Jahren kämpft die SPD dafür – ich bin seit 18 Jahren Mitglied dieses Hauses; damals waren Sie, Herr Steiner noch gar nicht da –,

(Unruhe bei der CSU)

dass die Schulen mit ausreichend Lehrern ausgestattet werden, um ausreichenden und qualitätsvollen Spracherwerb zu organisieren.

(Beifall bei der SPD)

Das haben Sie verschwiegen.

(Zuruf von der CSU: Das ist keine Erklärung zum Abstimmungsverhalten!)

Im Gegenteil, die Forderung nach mehr Lehrerinnen und Lehrern – –

(Unruhe bei der CSU)

Ich bitte zurückzukommen auf die Erklärung.

Das ist eine Erklärung.

(Oliver Jörg (CSU): Der Hinweis darauf, seit wann Kollege Steiner dem Landtag angehört, kann wohl nicht zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens beitragen!)

Bitte, lassen Sie Herrn Pfaffmann reden.

(Unruhe bei der CSU – Zuruf von der CSU: Er beleidigt doch nur den Kollegen!)

Ruhe jetzt, bitte!

(Zuruf von der CSU: Er hat nicht das Recht zur Beleidigung von Kollegen!)

Ich bitte jetzt um etwas Ruhe. – Herr Pfaffmann, bitte sprechen Sie weiter.

Hätten Sie in den vielen vergangenen Jahren die Forderungen der Opposition nach kleineren Klassen und mehr Lehrerinnen und Lehrern unterstützt, dann wäre die heutige Situation besser, als sie es tatsächlich ist. Da Sie das nicht

gemacht haben, werden wir Ihre heutige – heuchlerische – Forderung nach mehr Sprachkursen nicht unterstützen.

(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CSU)

Nächster Grund: Wir werden auch deswegen nicht zustimmen, weil Sie neben der Betonung der Bedeutung des Erwerbs der deutschen Sprache die Förderung der Muttersprache komplett ausblenden. Es ist wichtig, dass bei der Integration auch die nichtdeutsche Muttersprache gefördert wird. Das lehnen Sie ab, das sehen Sie nicht vor. Auch deswegen werden wir Artikel 4 nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Der letzte Grund, aus dem wir Artikel 4 ablehnen, betrifft die Formulierung zum Sprachniveau. Wie wollen Sie reagieren, wenn die Grundforderung, dass jeder nach drei Jahren in der Lage sein soll, sich angemessen in deutscher Sprache zu verständigen, bei einem syrischen Kind, einem syrischen Vater oder einer syrischen Mutter aus diversen Gründen nicht erreicht werden kann? Laut Gesetzentwurf wollen Sie von ihnen die Förderaufwendungen zurückverlangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Beitrag zur Integration, sondern ein Beitrag zur Ausgrenzung, sonst nichts. Zumindest wird dieses Signal ausgesandt. Auch deswegen werden wir Artikel 4 nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur Abstimmung. Auch hier ist vorweg über die einschlägigen Änderungsanträge der Fraktionen abzustimmen. Es sind dies die Nummer 5 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13211 und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/13418.

Mit der Nummer 5 des SPD-Antrags soll Artikel 4 neugefasst werden; inhaltlich verweise ich auf die Drucksache. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 5 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Die Nummer 5 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion ist damit abgelehnt.

Mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sollen in Artikel 4 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 aufgehoben werden. Der federführende Aus

schuss empfiehlt auch hier die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPD und FREIEN WÄHLERN ist der Änderungsantrag der GRÜNEN abgelehnt.

Zu Artikel 4 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Absatz 3 Satz 2 die Angabe "Art. 3 Abs. 8" durch die Angabe "Art. 3 Abs. 9" ersetzt wird; ich verweise auf die Nummer 4 der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 4 mit dieser Änderung nun zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist dies so beschlossen.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich nun die Umbesetzung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen auf. Gemäß § 26 unserer Geschäftsordnung gebe ich eine Änderung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen bekannt: In seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 hat der Ausschuss Herrn Georg Rosenthal zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herr Kollege, ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit im Hohen Hause. Wir nehmen davon Kenntnis.

(Beifall)

Weiterhin gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Artikel 3 – Allgemeine Integrationsförderung – bekannt: Mit Ja haben gestimmt 93, mit Nein haben gestimmt 57. Stimmenthaltungen: 2. Damit ist Artikel 3 mit den Änderungen angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Nun rufe ich auf:

Artikel 5 "Vorschulische Sprachförderung"