Dieses Gesetz, Kolleginnen und Kollegen, ermöglicht das elektronische Wälzen von Datenbeständen anstelle von Akten, was sicherlich notwendig ist. Eine politische Perspektive zur Teilhabe auch an Verwaltungsverfahren bietet es nicht. Daher werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begeisterung für dieses E-Government-Gesetz, die der Kollege Herold hier gebracht hat, kann ich leider nicht ganz teilen; ich bedaure das zutiefst. Ich wäre ein großer Fan eines E-Government-Gesetzes gewesen, wenn dieser Entwurf ein solches wäre. Es wurde schon vieles von meinen Vorrednern genannt.
Richtig ist natürlich die Wichtigkeit und Besonderheit von E-Government. E-Government ist nun wirklich mehr als E-Mail-Verkehr mit Behörden. Das ist klar. Es geht um die Rechtssicherheit, um die Verbindlichkeit von Erklärungen gegenüber der Behörde oder umgekehrt um rechtssichere Zustellungen durch die Behörde gegenüber dem Bürger fern vom normalen Schriftverkehr, sondern in elektronischer Form. Das ist sicherlich die Zukunft und hilft nicht nur den staatlichen Behörden bzw. den Bundesbehörden, das hilft vor allem auch den Kommunen im ländlichen Raum. Man könnte sich damit viele weite Wege sparen und auch die Zusammenarbeit von Kommunen mehr ausbauen. Nicht jede Kommune müsste jede Leistung anbieten, wenn der Bürger über E-Government trotzdem Zugang zu den entsprechenden Rechtsgebieten hätte. Deswegen bin ich ein großer Befürworter von E-Government. Dieses E-Government-Gesetz bleibt aber leider hinter den Möglichkeiten zurück. Es kommt leider sehr spät.
Herr Staatssekretär, Sie wurden schon gelobt. Ich möchte auch einmal die Reihe hinter Ihnen loben: Dr. Bauer mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Das war sicherlich eine gute und wichtige Arbeit, aber vom Politischen her geht das Gesetz nicht weit genug. Es folgt schon formal der Schablone des EGovernment-Gesetzes des Bundes. Das kann man zwar machen, es sind halt keine neuen Akzente.
Lieber Kollege Herold, ich vermisse die IT-Sicherheit. Die Verschlüsselungsvorschriften werden mit diesem Gesetz weit in die nächste Legislaturperiode, bis nach 2020, hinausgeschoben. Das ist doch keine Forcierung der IT-Sicherheit. Das ist doch enttäuschend.
Der Wesentlichkeitsgrundsatz ist eine zentrale Sache für das Parlament. Ich habe im zweiten oder dritten Semester gelernt, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Dinge selber zu entscheiden hat und nicht auf den Verordnungsgeber übertragen soll. Was wird mit diesem E-Government-Gesetz gemacht? – Ohne dass wir hier in diesem Hohen Haus über Details Be
scheid wissen, wird quasi alles auf den Verordnungsgeber abgewälzt. Der Verordnungsgeber freut sich; er hat es nicht einmal geschafft, uns den versprochenen Entwurf der Verordnung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Ich kann nachvollziehen, dass das schwierig ist. Wir begeben uns aber unserer ureigensten Pflicht als Gesetzgeber, indem wir das nicht regeln, sondern einfach auf den Verordnungsgeber abwälzen. Wir geben unsere Kompetenzen heute ein Stück weit aus der Hand.
Meine Damen und Herren, zur Informationsfreiheit: Auch das ist ein Punkt, in dem dieses Gesetz hinter den Möglichkeiten bleibt. Natürlich ist es Ihre Entscheidung, kein eigenes Transparenzgesetz zu machen.
Diese Entscheidung kann man treffen; man kann sich dafür entscheiden, weniger Transparenz zu machen. Aber selbst das, was man bei dieser abgespeckten Lösung machen könnte, machen Sie nicht. Das ist ein kleiner Tapser statt eines Riesenschrittes, wie immer gesagt wird. Wir sagen: Es braucht nicht den Nachweis eines berechtigten Interesses. Jeder interessierte Bürger kann ein berechtigtes Interesse konstruieren; also können wir gleich darauf verzichten.
Weite Bereiche der bayerischen Behörden werden typisierend vom Anwendungsbereich ausgenommen. Als Beispiel habe ich zweimal die Polizei genannt. Natürlich muss man sicherheitsrelevante Bereiche, die Justiz und ähnliche Bereiche von der Informationsfreiheit ausnehmen. Sie aber nehmen die gesamte Polizei aus. Das gilt also auch, wenn ein Polizeibeamter eine Stellungnahme zu verkehrsrechtlichen Anordnungen abgibt, die er trifft. Warum soll das alles von Haus aus ausgenommen sein?
Unklar bleibt die Form der Auskunftserteilung. Wir haben moniert, dass die Akteneinsicht nicht einmal im Gesetz steht. Wir werden auf die amtliche Begründung verwiesen. In einem Absatz steht etwas von einer möglichen Akteneinsicht. Warum kommt das nicht gleich ins Gesetz?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das E-Government-Gesetz ist grundsätzlich sinnvoll. Ich würde ihm gerne zustimmen, wir sind aber mit der Ausgestaltung nicht einverstanden. Die CSU ist unseren Verbesserungsvorschlägen nicht nachgekommen. Unsere Bedenken sind einfach zu groß. Wir können nicht mit gutem Gewissen zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege Meyer. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal der Hinweis: Es ist wirklich sehr laut. Wenn Sie das Bedürfnis haben, sich vor Weihnachten noch einmal länger mit Ihren Kollegen und Kolleginnen auszutauschen, dann empfehle ich Ihnen, außerhalb des Plenarsaals eine Tasse miteinander zu trinken. Dann müssen sich die Redner und Rednerinnen hier nicht so anstrengen. Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Osgyan. Bitte schön, Frau Osgyan.
Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eines klarstellen: Die digitale Öffnung unserer Verwaltung ist ein wichtiger Schritt. Ich finde es gut, dass auch Bayern ihn jetzt geht. Das sei vorangestellt.
Gleichzeitig muss ich hinzufügen, dass es auch wirklich Zeit wird, da Deutschland im E-Government-Development-Index der Vereinten Nationen hinter zehn anderen europäischen Ländern nur Platz 24 einnimmt. Insofern sollten wir mit Vorschusslorbeeren und Wörtern wie "Vorreiter" äußerst vorsichtig sein. Einige Bundesländer, zum Beispiel Sachsen und Schleswig-Holstein, sind schon vor uns diesen Weg gegangen. Andere arbeiten an entsprechenden Gesetzen. Wir müssen uns genau anschauen, was andere Länder vorgelegt haben, in welchen Bereichen wir in Bayern ähnlich gut aufgestellt sind und wo hier im Vergleich nur halbherzige Regelungen getroffen wurden.
Der Gesetzentwurf ist schon im Vorfeld gelobt worden, dass er sehr schlank sei. Ein schlanker Gesetzentwurf stellt für mich nur dann einen Wert an sich dar, wenn er hinreichend präzise formuliert ist. Dies kann ich in Bezug auf viele Regelungsvorschläge einfach nicht erkennen. Das sind allerdings Defizite handwerklicher Natur; hier können wir nachbessern. Wir haben aus diesem Grund verschiedene Änderungsanträge gestellt, zum Beispiel zu Open Data und zur Verkürzung der Umsetzungsfristen. Zahlreiche Mängel ließen sich jedenfalls damit heilen.
Es bleibt demnach bei einem großen politischen Dissens mit der CSU und der Staatsregierung. Ich befürchte, dass wir diesen auch in der morgigen Beratung über unseren Transparenzgesetzentwurf nicht überwinden werden. Mit dem E-Government-Gesetz schlägt Bayern einen Sonderweg ein, indem es mit ein paar halbscharigen Formulierungen gleichzeitig das Thema Informationsfreiheit abdecken soll, anstatt wie alle anderen Bundesländer zusätzlich auf ein In
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie mit Ihren Änderungsanträgen einige Mängel des Gesetzentwurfs heilen wollen. Damit gehen Sie in die richtige Richtung. Trotz der Verbesserungen gehe ich davon aus, dass der entsprechende Paragraf des EGovernment-Gesetzes ein echtes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz nicht ersetzen kann. Wir haben den Eindruck, dass quasi durch die Hintertür ein wenig Informationsfreiheit nach Gutsherrnart eingeschmuggelt werden soll. Das ist aber nicht das, was ich von unserem Freistaat erwarte. Ich erwarte, dass wir auf Augenhöhe mit unseren Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren. Wir müssen anerkennen, dass sie tatsächlich Anspruch auf die entsprechenden Informationen haben.
Ich möchte das jetzt nicht vertiefen. Wir werden hoffentlich in der morgigen Debatte weiter darauf eingehen können.
In vielen weiteren Punkten gibt es ebenfalls Verbesserungsbedarf. Es ist immer wieder gesagt worden, das E-Government-Gesetz solle nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Ein weiteres Ziel sei es, die Unternehmen zu unterstützen und zu stärken, wenn es um ihre elektronische Kommunikation mit der Verwaltung geht. Hier gibt es noch konkrete technische Probleme. So lässt der Gesetzentwurf momentan nur eine Authentifizierung durch nPA oder De-Mail zu. Diese Möglichkeiten sind aber für juristische Personen sowie für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht geeignet. Wir wünschen uns, dass darüber noch einmal nachgedacht wird.
Ferner wurde die Chance verpasst, eine echte OpenData-Regelung zu schaffen. Diese hätte darin bestanden, öffentliche Daten in einem einheitlichen maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen. Bürgerinnen und Bürger könnten darauf zugreifen. Unternehmen einschließlich Start-ups könnten die Daten auslesen und eigene Anwendungen aufsetzen. Dies alles würde uns helfen, den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Service zu bieten.
Gestatten Sie mir die Ergänzung: Alles, was maschinenlesbar ist, ist gleichzeitig barrierefrei. Ich freue mich, dass nach Anhörung der Verbände Regelungen zur Barrierefreiheit in den Entwurf aufgenommen wurden. Diese reichen aber nicht aus.
Ich könnte einige weitere Punkte unserer Änderungsanträge aufzählen. Wir fordern beispielsweise die Stärkung der Interoperationalität. Bestimmte Basiskomponenten sind verbindlich bereitzustellen, um verschiedene Verwaltungsebenen besser miteinander vernetzen zu können. Hier kann die Staatsregierung einiges besser machen. Aber das können Sie alles in unseren Änderungsanträgen nachlesen.
Ich möchte noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, den ich sehr kritisch betrachte. Sie haben sich an dem Bundesgesetz orientiert; das kann man machen. Aber was die Sicherheitsstandards betrifft, bleiben Sie im Vagen. Ich verstehe nicht, warum Sie sich nicht an dem bereits existierenden Sicherheitskatalog des BSI orientieren können. Das ist Ausdruck von Nachlässigkeit. Dabei ist die Sicherheit unserer Behördendaten mit das höchste Gut.
Vorletzter Punkt: Braucht es wirklich die lange Umsetzungsfrist bis 2020? - Sachsen hat es wesentlich schneller geschafft. Ich wünsche mir, dass wir mit der Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode fertig werden. Deswegen schlagen wir den Zeitpunkt 1. Januar 2018 vor.
Zuallerletzt: Wir haben uns das Ganze in der Debatte überwiegend aus dem technischen Blickwinkel angesehen. Es gibt da viel Für und viel Wider. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es ein gewaltiges Change-Management erfordert, um unsere Verwaltung zu öffnen und bürgerfreundlich zu machen. Auf diesem Weg müssen wir die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mitnehmen; wir müssen sie entsprechend schulen und fitmachen. Das hat der Beamtenbund angeregt. Ich hoffe doch sehr, dass Sie das bei der Umsetzung berücksichtigen werden.
Abschließend: Wir werden dem Entwurf schon deshalb nicht zustimmen können, weil der gesamte Bereich der Informationsfreiheit fehlt. Wir werden ihn also ablehnen.
Danke schön, Frau Osgyan. – Nun hat sich noch Staatssekretär Füracker zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Füracker.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung als Schwer
punkt unserer Arbeit umfasst mehrere Bereiche. Dazu gehören die Schaffung von technischer Infrastruktur, zum Beispiel der Breitbandausbau, die WLAN-Strategie und – als dritte Säule – unser Programm zur Digitalisierung der Verwaltung namens Montgelas 3.0.
Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel der Entbürokratisierung. Ich darf an die bayerische Breitbandrichtlinie erinnern. Es ist die einzige Richtlinie, mit der die Bürokratie beim Breitbandausbau nachweislich halbiert wurde. Jeder Bürgermeister, jeder Landrat bestätigt Ihnen, dass die bayerische Breitbandrichtlinie in ihrer aktuellen Fassung nur noch die halbe Bürokratie verursacht. Sie können sich darauf verlassen: In Sachen Bürokratieabbau kennen wir uns aus. Deswegen setzen wir auch in unserer Strategie Montgelas 3.0 auf Entbürokratisierung.
Es ging bzw. geht um drei zentrale Herausforderungen. Die erste Herausforderung war die technische Umsetzung des Bayern-Portals. Es ist am 18. November, also erst vor ein paar Tagen, gestartet und verzeichnet schon 100.000 Zugriffe. Zweitens bedarf es der organisatorischen Umsetzung im Schulterschluss mit den Kommunen. Darauf kommt es an, meine lieben Freunde. Entscheidend ist, dass diejenigen, die unser Gesetz anwenden sollen, damit zurechtkommen. Die Spitzenverbände und die einzelnen Kommunen geben uns in dem, was wir vorhaben, recht. Deren Meinung ist mir wesentlich mehr wert als die Meinung derjenigen, die nur das Haar in der Suppe suchen.
Drittens. Wir legen ein modernes bayerisches E-Government-Gesetz vor. Neben dem Bürokratieabbau haben wir das Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern herzustellen. Die Möglichkeiten von E-Government müssen orts- und zeitunabhängig, in Stadt und Land genutzt werden können. Auch das ist Teil unserer Strategie "Vom Blatt zum Byte". Wir schließen den Kreislauf von Verwaltungsleistungen vollständig digital, das heißt ohne Medienbrüche vom Antrag bis zum Bescheid.
Meine Damen und Herren, das Gesetz ist schlank. Es enthält nur zehn Artikel. 40 Formvorschriften sind gestrichen oder vereinfacht worden. Deswegen können wir sehr wohl stolz darauf sein, dass wir ein eigenes Gesetz vorlegen, das sich von den Gesetzen anderer Länder, zum Beispiel Sachsens und Schleswig-Holsteins, signifikant unterscheidet. Diese beiden Länder haben im Wesentlichen das umgesetzt, was der Bund vorgibt. Wir gehen unseren eigenen Weg. Wir folgen konsequent unserer Strategie, dass sich Bürger, Un
ternehmen und Kommunen allesamt in der Verwaltung wiederfinden. Letztlich sind es die Nutzer, die Anwender, die über den Erfolg entscheiden. Es ist eine alte Weisheit, dass sich der größte Teil des Verwaltungshandelns zwischen den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern vollzieht.
Meine Damen und Herren, Bayern schafft erstmals digitale Rechte. Wir haben die Beispiele von Kollegen Herold gehört: das Recht auf digitale Unterschrift, das Recht auf sichere, verschlüsselte Kommunikation, das Recht auf digitale Verwaltungsverfahren, das Recht auf digitales Bezahlen. Das ist ein echter Fortschritt. Dass wir in Bayern auch bei Verwaltungsportalen und der E-Akte Vorreiter sind, mögen Sie bitte daraus ersehen, dass wir erstmals auch den Rechtsrahmen für die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten schaffen.
Immerhin können über diese Portale Bezügemitteilungen von über 220.000 Beamten und 115.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Staates abgerufen werden. Hier setzen wir bundesweit Maßstäbe. So etwas gibt es nur in Bayern. Wir verpflichten unsere staatlichen Behörden bereits ab dem 01.07. des Jahres 2017 zur elektronischen Aktenführung – beim Bund wird das 2020 der Fall sein, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 2022. Ich glaube, zu dem Vorwurf, dass wir hier irgendwo hintendran wären, können wir gut Beweis führen, dass gerade das Gegenteil der Fall ist.