Protocol of the Session on December 8, 2015

(Beifall bei der CSU)

Wir bauen die IT-Sicherheit aus. Wir haben die IT-Sicherheit auch im Gesetz mit modernen Standards verankert. Wir haben im Freistaat Bayern eine Anti-Hacker-Einheit, unser Bayern-CERT. Auch das ist bekannt. Wir werden alle Behörden an dieses Frühwarnsystem anschließen.

Dass der moderne Datenschutz auch aufgrund einer Modernisierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes nicht zu kurz kommt, ist jetzt bei der Umsetzung des Gesetzes angezeigt. Wir achten darauf, dass wir erstmals den allgemeinen Auskunftsanspruch im Bayerischen Datenschutzgesetz in Artikel 36 schaffen. Damit geben wir wiederum Bürgern und Verwaltung Rechtssicherheit, und der Datenschutz wird gewahrt.

Zum Auskunftsanspruch allerdings ein Bürokratiemonster einzuführen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir in der Tat ab; denn es hat nur dann einen Sinn, von Entbürokratisierung zu sprechen, wenn man auch einen Weg findet, der aus dem Datenschutz nicht eine Bürokratiekrake macht.

Dass unser Gesetz am 30.12. des Jahres 2015, also in ein paar Wochen in Kraft treten kann, ist, wie ich meine, auch ein Beweis dafür, dass wir schnell sind, so schnell wie eben möglich. Dass einzelne Vorschriften en détail auch an die Nutzer angepasst nach und nach in Kraft treten werden, ist auch nur logisch; denn wenn uns die Kommunen sagen, dass sie in diesem und jenem Bereich die Anwendung lieber erst in einem Jahr oder in einem halben Jahr, wann auch immer, haben wollen, dann soll uns das Auftrag sein; denn dann können wir davon ausgehen, dass unser Gesetz auch in der Anwendung und in der Umsetzung entsprechend funktioniert. Darauf möchte ich großen Wert legen.

Entscheidend ist der engste Schulterschluss mit den Kommunen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden sind wir engstens abgestimmt. Deswegen kann ich Ihnen voller Überzeugung sagen: Was wir als modernes Gesetz im Hinblick auf E-Government in Bayern vorlegen, trägt zu Recht den Namen modern. Wir sind fortschrittlich, an der Spitze des Fortschritts im Sinne von Kommunen, Unternehmern und Bürgerinnen und Bürgern. Wir bitten um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/7537, die Änderungsanträge von Abgeordneten der FREIEN WÄHLER auf den Drucksachen 17/8233 bis 17/8236, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/8657 und der CSU-Fraktion auf der Drucksache 17/8897 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/9276.

Vorweg ist über die vom mitberatenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/8233 bis 17/8236 und 17/8657 abzustimmen.

Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils mitberatenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zugrunde legen? – Ich sehe keinen Widerspruch, sondern allgemeines Nicken. – Dann machen wir das so. Dann lasse ich jetzt so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im jeweils mitberatenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER, SPD und CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. – Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport stimmt ebenfalls zu mit der Maßgabe, dass in Artikel 6 ein neuer Absatz 4 und in Artikel 9a ein neuer Absatz 19 angefügt werden. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport mit der Maßgabe zu, dass in Artikel 10 Absatz 2 als Datum des Inkrafttretens der "30. Dezember 2015" und in Absatz 3 in der Nummer 1 als Datum des Außerkrafttretens der "29. Dezember 2015", in der Nummer 2 als Datum des Außerkrafttretens der "31. März 2016" und in der Nummer 3 als Datum des Außerkrafttretens der "30. Dezember 2019" eingefügt werden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/9276.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen, bitte. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Dann ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte in der gleichen Weise anzeigen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Dann ist dieses Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern – Bayerisches E-Government-Gesetz".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von

Abgeordneten der CSU-Fraktion auf der Drucksache 17/8897 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 17/7806) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Unser erster Redner ist Kollege Dünkel. Bitte schön, Herr Dünkel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, heute mit einem Ergebnis hier stehen zu können, mit dem sich alle Fraktionen

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

im Hohen Haus, aber auch die Sozialverbände in Bayern, die Träger von Förderzentren und Förderschulen sind, identifizieren können.

Erinnern wir uns zurück: Früher war es ja so, dass bei einem notwendigen Schulgeld für Förderschulen und Förderzentren die bayerischen Bezirke dieses Schulgeld übernommen haben. Dagegen ist geklagt worden. Am Ende gab es dann auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2012 und schließlich auch eine Gesetzesvorlage, die rückwirkend zum 1. August 2014 gelten sollte, mit der sich allerdings die Trägerorganisationen privater Förderschulen nicht identifizieren konnten, weil befürchtet worden ist, dass das, was vereinbart war, nicht auskömmlich ist.

Ich glaube, wir können heute alle miteinander sehr stolz auf das weit über eine normale Anhörung hinausgehende Beteiligungsverfahren zurückblicken, das in den letzten 15 Monaten durchgeführt worden ist und in dem alle wesentlichen Punkte, die vorgetragen worden sind, mit großer Anstrengung auch des Kultusministeriums und des Finanzministeriums auf einen Weg gebracht werden konnten, der meines Erachtens heute zu dem Ergebnis führt, dass wir dem in Gänze zustimmen können. Was ist erreicht worden? Wir bekommen auf der einen Seite für diese Schulen eine völlige Neuregelung des Personalkostenersatzes. Darin ist die Erhöhung der Versorgungszuschläge von 25 auf 30 % enthalten. Tariferhöhungen müssen nicht mehr jedes Jahr einzeln verhandelt werden, sondern werden automatisch berücksichtigt. Das Fortschreiten in Erfahrungsstufen wird berücksichtigt

und das pauschalierte Eintrittsalter für Lehrkräfte von 29 auf 28 und für das sonstige Personal von 27 auf 22 Jahre abgesenkt. Das ist eine spürbare Verbesserung mit einem Volumen nur für diesen Teil von 18,1 Millionen Euro.

(Beifall bei der CSU)

Es gibt eine deutliche Verbesserung des Schulaufwandersatzes, eine Angleichung auf 100 % für alle Förderschulen und Schulen für Kranke und eine einheitliche Regelung für alle Förderschulen in Bayern. Es gibt keine 100- oder 80-Prozent-Fälle mehr. Alle bekommen das Gleiche.

Als weiteren Punkt halte ich für elementar, dass wir nach einem jahrzehntelangen Streit über die Schulaufwandsabrechnung mit Abrechnungsrückständen von im Durchschnitt zehn Jahren zu einer Ablösung der aufwendigen Spitzabrechnung durch Einführung schulbezogener Budgets kommen. Das heißt, jeder Träger weiß ab sofort, welches Geld ihm für die Erstattung von Sach- und Personalkosten zur Verfügung steht. Er braucht keine langen Nachweise mehr, und vor allen Dingen ist geregelt, dass sofort und nicht erst nach Jahren oder Jahrzehnten bezahlt wird. Hier ergibt sich eine Verbesserung um 2 Millionen Euro.

(Beifall bei der CSU)

Das neue Gesetz übernimmt bei der Ganztagsbetreuung die gleichen Beträge wie die für die Regelschulen, nämlich 5.500 Euro pro Gruppe oder Klasse. Das bedeutet eine Verbesserung um 600.000 Euro.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz enthält eine neue Härtefallregelung, die andere Kostengruppen mit einbezieht. Bisher waren es nur Personalkosten. Die Verbände haben vorgetragen, dass sie auch Verwaltungen haben und deswegen einen Verwaltungskostenersatz brauchen. Da ist lange verhandelt worden. Am Ende konnte auch dies untergebracht werden. Dies sehe ich ebenfalls als einen enormen Schritt nach vorne an.

Das Gesetz beinhaltet eine Revisionsklausel. Im Einzelfall gibt es bei Trägerverbänden immer noch Sorgen. Die Revisionsklausel sieht vor, dass dann, wenn der Ersatz nicht auskömmlich sein sollte, nach zwei Jahren noch einmal verhandelt werden kann und das Paket noch einmal aufgeschnürt wird.

Ich fasse die Finanzierung zusammen, lieber Staatssekretär Eisenreich: Erhöhung der Personalkosten um 18,1 Millionen Euro, Erhöhung der Erstattung für Schulaufwand 2 Millionen Euro, neuer Härteausgleich 10 Millionen Euro, insgesamt noch einmal eine Verbesserung um 30,1 Millionen Euro. Ich glaube, das ist

eine erfreuliche Mitteilung vor Weihnachten. Ich freue mich, dass alle Fraktionen dem Gesetzentwurf im Schulausschuss einstimmig zugestimmt haben. In der von mir geführten Arbeitsgruppe für Förderschulen haben dies im Vorfeld auch bereits die Verbände getan. Ich meine, das Gesetz ist ein schöner Schritt und ein großer Erfolg. Ein herzlicher Dank an alle, die hier mitgewirkt haben! Das ist ein großer Schritt nach vorne.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Dünkel. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Wild. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ehrlichkeit halber muss man schon sagen, dass sich der Freistaat vor dem Urteil des Bundessozialgerichts über lange Jahre hinweg einfach Geld gespart hat. Wir finden das Urteil folgerichtig, weil die Förderschulen ganz klar einen Versorgungsauftrag erfüllen. Demzufolge ist es einfach notwendig geworden, dass wir analog unsere privaten Förderschulen auf solide finanzielle Beine stellen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie für ihren Sachaufwand und für ihren personellen Aufwand entsprechende Mittel haben. Ich meine, dass dem jetzt in gewisser Weise Rechnung getragen wird.

Mir ist es sehr wichtig – der Kollege Dünkel hat es bereits gesagt –, dass die Verbände zufrieden sind. Wir können gleich sagen, dass wir eigentlich alle zufrieden sind; dem Gesetzentwurf stimmen ja alle zu. Aber es ist eine wichtige Maxime, dass die Verbände zufrieden sind.

Zunächst war bei dem Gesetzentwurf nicht unbedingt geplant, Herr Staatssekretär Eisenreich, dass die Verbände angehört werden. Ich glaube aber, dass es ohne Anhörung der Verbände und der Betroffenen nicht geht. Das ist wirklich außerordentlich wichtig.

Jetzt also hat man das geschafft, worauf man so lange hingearbeitet hat. Jetzt ist ein kostenfreier Besuch der Schulen, die die Voraussetzungen des verpflichtenden Unterrichts für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderaufwand, der Wahlpflichtfächer und des Ganztagsunterrichts erfüllen, möglich. Ergänzend muss man sagen, dass es weiterhin möglich ist – auch das ist mit verhandelt worden –, dass die privaten Schulen Schulgeld erheben. Dann kommen sie aber natürlich nicht in den Genuss der Unterstützung.

Was die Unterstützung betrifft, haben die Verbände, der Gemeindetag und die Bezirkstage dem Entwurf zugestimmt. Aber bei genauerem Hinsehen haben sie

festgestellt, dass in der Realität nicht alle Angestellten in den Einrichtungen jünger als 30 Jahre sind. Das hätte in der Konsequenz bedeutet, dass die Träger die Refinanzierung nur bis zu einem bestimmten Altersschnitt bekommen. Da geht es wirklich um eine ganz stattliche Summe Geld. Nun hat man nachgebessert und hat nicht mehr das Gehalt des Musterbeamten – so nenne ich ihn einfach einmal – im Grundrechenmodell zugrunde gelegt, sondern geht jetzt von einem Musterangestellten aus, dessen Bezüge pauschaliert erhöht werden. Das bedeutet im Endergebnis, dass man bei den Personalkosten zu einer besseren Finanzierung gekommen ist.

Ganz interessant ist der sogenannte Härtefonds, für den man 10 Millionen Euro eingestellt hat. Wir können den Härtefonds in dieser Höhe mittragen. Man hat uns auch zugesagt, dass man das nach einer gewissen Zeit, wenn die erste Förderzeit abgelaufen ist, überprüfen wird. Man wird dann genau hinsehen, welcher Bedarf tatsächlich vorhanden ist. Wir legen da ein großes Augenmerk darauf, mit welchen Forderungen die Verbände und Schulen kommen und mit welchen tatsächlichen Kosten sie aufwarten werden. Wir haben ja auch alle Schreiben bekommen, in denen es heißt: Wir haben jetzt schon Kosten in Höhe von 7 Millionen Euro. Es wird also wirklich zum Schwur kommen, inwieweit die 10 Millionen Euro letztendlich reichen werden.

Etwas kritisch sehen wir, dass die privaten Förderschulen nur je nach Haushaltslage etwas von dem Härtefonds bekommen. Wir werden genau hinsehen, ob das reichen wird und ob es gut und sinnvoll ist, das praktisch als freiwillige Leistung vorzusehen. Was das betrifft, bin ich ein bisschen skeptisch.

Das Abrechnungsverfahren soll – das ist ganz wichtig, und Herr Kollege Dünkel hat es auch angesprochen – immer möglichst rasch erfolgen. In der Vergangenheit mussten viele Verbände immer unheimlich viel zwischenfinanzieren. Das ist in keiner Weise im Sinne des Erfinders; denn das hat manche Träger an die Grenze der wirtschaftlichen Machbarkeit gebracht, will ich einmal sagen. Das kann aber nicht in unserem Sinne sein, zumal wir alle immer unisono betonen, wie wichtig und wertvoll unsere Förderschulen sind und wie wichtig uns die Kinder mit dem hohen sonderpädagogischen Förderbedarf sind. Eine Überprüfung ist angesagt, und wir tragen das, wie gesagt, mit. Wir werden das weiterhin sehr kritisch begleiten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wild. – Als Nächster hat in der Aussprache Herr Professor Piazolo das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, den wir wohl einstimmig verabschieden werden, kann ich mich relativ kurz fassen. Ich will mich gleich in positiver Weise an die Kollegen der CSU wenden, nachdem Ihnen der Ministerpräsident die Leviten gelesen hat. Ich möchte Ihre Fähigkeit zur Einsicht loben. Mit diesem Gesetz hinterlassen wir und Sie keine Altschulden. Wir können diesen Bereich abschließen. Ursprünglich haben Sie – das hat Herr Kollege Dünkel erwähnt – andere Ideen gehabt. Nach der Anhörung und den intensiven Gesprächen mit den Verbänden haben Sie jedoch Einsicht gezeigt. Schließlich haben wir einen gemeinsamen Weg eingeschlagen und werden dieses Gesetz voraussichtlich gemeinsam verabschieden. Das begrüße ich.

Was ist positiv an diesem Gesetz? – Kinder und Jugendliche mit Behinderung können weiterhin unentgeltlich an Förderschulen unterrichtet werden. Das ist die wichtigste Botschaft. Das bedeutet eine relativ große Planungssicherheit und Kostendeckung. Dennoch gibt es einiges, was uns noch Bauchschmerzen bereitet. Das will ich zumindest erwähnen.

Eine konkrete Personalrechnung gibt es nicht. Besonders den Schulen, die noch über älteres Personal verfügen, fehlt die Planungssicherheit. In diesem Fall könnte der Härteausgleich greifen. Nach Einschätzung der Verbände ist dieser jedoch mit 10 Millionen Euro recht dünn ausgestattet. An dieser Stelle wären mehr Mittel erforderlich. Außerdem ist die Frage nach dem Schulgeld noch offen. Ein Verbot, ein solches Schulgeld zu erheben, steht noch im Raum. Dort gibt es noch Diskussionsbedarf. Wir haben jedoch die Möglichkeit, nach einem Jahr nachzusteuern. Auf diese Weise können wir prüfen, ob sich ein solches Gesetz bewährt. Möglicherweise ist es in der Praxis sinnvoll, das Gespräch mit den Verbänden zu suchen und mit einer Neuauflage nachzusteuern.