Wir werden auch weiterhin Geld in diesen Ausbau investieren. Dafür sind auch im FAG Mittel vorgesehen. Auch das Geld, das die Bundesebene für diesen Zweck zur Verfügung stellt, wird entsprechend investiert.
In diesem Jahr haben wir 63 Millionen Euro für die Qualitätsverbesserung eingesetzt. Wir haben den Basiswert erhöht. Die Kommunen haben das Gleiche gemacht, sodass für die Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen 126 Millionen Euro aufgewandt wurden. Das ist der richtige Ansatz.
Für die Migrantenkinder wurde ein anderer Faktor als bei bayerischen Kindern zugrunde gelegt. Im Integrationskonzept ist vorgesehen, speziell für Kinder mit Migrationshintergrund 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich aufzuwenden, um damit Spezialleistungen zu finanzieren wie zum Beispiel Dolmetscher-Leistungen. Auch das haben wir im Fokus. Deshalb kann ich nur sagen: Wir wollen alle Möglichkeiten der Kinderbetreuung unterstützen, die Eltern für sich wählen können. Das gilt sowohl für die Nutzung einer staatlich geförderten Kita als auch für eine selbstorganisierte Kinderbetreuung.
Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Jawohl. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 17/9265) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf erneut Frau Staatsministerin Müller zum Rednerpult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze kommen wir einem Wunsch der Kommunen weitgehend nach. Seit dem Jahr 2011 erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen bundesgesetzlich zusätzliche Leistungen für Klassenfahrten, für Nachhilfe, für Ferienfreizeiten oder für Sport- und Musikangebote, die sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Kostenträger für diese Leistungen nach dem SGB II sind die Kommunen. Die Kommunen erhalten für die Ausgaben für Bildung und Teilhabe keinen unmittelbaren Ausgleich durch den Bund. Der Bund leistet aber mittelbar Ausgleich. Er hat hierzu seine Kostenbeteiligung an den ebenfalls von den Kommunen zu tragenden Kosten für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entsprechend erhöht. In der Summe gesehen erstattet der Bund dadurch relativ genau die Ausgaben für Bildung und Teilhabeleistungen in Bayern. Heruntergebrochen auf die einzelnen Kommunen sieht das aber anders aus. Die Entlastung durch den Bund kommt bei der einzelnen bayerischen Kommune nach dem Schlüssel der Unterkunfts- und Heizkosten an, nicht nach der Belastung mit Bildungsund Teilhabeleistungen. Es profitieren daher nicht alle Kommunen in gleicher Weise von dem mittelbaren Ausgleich, je nachdem, ob die Kommune über die zusätzlichen Prozentpunkte an Unterkunftskostenerstattung mehr oder weniger Geld bekommt, als sie für Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgibt. Hier wollen wir ansetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen eine gerechtere Verteilung der Bundesmittel zwischen den bayerischen Kommunen erreichen. Darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG.
Wir wollen dazu aber keine neue Bürokratie schaffen. Daher will der Gesetzentwurf einen Mechanismus nutzen, der für andere Zwecke schon besteht. Das ist so mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen. Bereits seit zehn Jahren ist auf Landesebene ein Belastungsausgleich unter den Kommunen etabliert, der Be- und Entlastungen durch die Einführung des SGB II austariert. Dieser Belastungsausgleich besteht als Sonderfinanzausgleichssystem neben dem allgemeinen Finanzausgleich. Er ist bundesweit einmalig. Kein anderes Bundesland kann eine ähnlich kommunalfreundliche Regelung vorweisen.
Wir wollen die Ausgaben für Bildung und Teilhabe und die Entlastung durch den Bund als weitere Rechenposten in diesen Ausgleichsmechanismus einbeziehen. Gewinne und Verluste bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe werden künftig im Gesamtsaldo des Belastungsausgleichs berücksichtigt. Damit können wir die Be- und Entlastungen durch die Einführung von Hartz IV zwischen den Kommunen insgesamt gerechter verteilen. Für einen Teil der Kommunen bedeutet das zwar, dass sie dennoch keinen vollen Ausgleich für ihre Ausgaben für Bildungsund Teilhabeleistungen erhalten werden. Dies geschieht dann, wenn sie bei Bildung isoliert gesehen zwar eine Belastung haben, aber insgesamt nach allen Kriterien des Belastungsausgleichs eine noch größere Entlastung aufweisen. Das ist folgerichtig. Da diese Kommunen durch die Einführung des SGB II
seinerzeit so stark entlastet wurden, wäre es nicht gerechtfertigt, dort den Teilposten Bildung und Teilhabe isoliert zu betrachten. Außerdem vermeidet diese Lösung Doppelstrukturen, weil sie eine gerechte Verteilung ohne zusätzliches Ausgleichssystem ermöglicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen wünschen sich eine gerechtere Lösung. Die Regelungen des Gesetzentwurfs wurden in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und werden von ihnen mitgetragen. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Danke schön. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Weikert.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Müller, Sie haben den Gesetzentwurf ausführlich begründet. Wir sind heute in der Ersten Lesung. Sie haben in der Begründung des Gesetzentwurfes selber auf einige Dinge hingewiesen und im Grundsatz selbst folgende Frage gestellt: Ist der Gesetzentwurf tatsächlich gerecht, was den kommunalen Ausgleich für das Bildungs- und Teilhabepaket angeht, ja oder nein? Ich kündige für die SPDFraktion gleich an: Wir werden die Diskussion im Fachausschuss intensiv dazu nutzen, Fragestellungen zu recherchieren, die sich für uns ergeben. Dafür haben wir jetzt bis zur Diskussion in den Fachausschüssen Zeit. Wir werden dann in den Fachausschüssen die Diskussion führen.
Ich komme zu einigen Fragestellungen, die ich gleich heute einbringen will. Wären denn nicht zwei getrennte Ausgleichssysteme, einmal für Hartz IV und einmal für das Bildungs- und Teilhabepaket, der sinnvollere Weg gewesen? Frau Müller, Sie haben kurz irgendwie Bezug darauf genommen. Ich weiß, dass es eine Stellungnahme des Bayerischen Städtetages dazu gibt – sie liegt uns vor -, die deutlich macht, dass die kommunalen Spitzenverbände im Prinzip von zwei getrennten Ausgleichssystemen ausgingen, aber ihre Bedenken im Interesse der Schnelligkeit des Ausgleichs im Bildungs- und Teilhabepaket zurückgestellt hätten. Es ging den Kommunen vor allen Dingen darum, dass das Geld fließt. Das ist für die Kommunen letztlich immer der entscheidende Punkt. Aber unserer Meinung nach liegt der Verdacht nahe -
Darf ich vielleicht die Kollegen in der ersten Reihe bitten, die Gespräche einzustellen? – Das hören die gar nicht.
(Thomas Kreuzer (CSU): Sie müssen sich das einmal vorstellen, wie das ist, wenn der Herr Rinderspacher hier ständig reinruft!)
- Ja, reinrufen. Da hört er aber auch wieder auf! Aber minutenlange Gespräche? – Gut, herzlichen Dank, dass Sie Ihre Gespräche eingestellt haben. – Wie gesagt, der Städtetag hat zunächst auf die zwei getrennten Ausgleichssysteme hingewiesen und hält sie immer noch für den sinnvolleren Weg. Wir wollen prüfen, ob die Verknüpfung mit der Paragrafenbremse der Staatsregierung, die Sie gebracht haben, ein Vorwand der Staatsregierung ist und ob es eine sinnvollere Lösung wäre, getrennte Ausgleichssysteme zu haben.
Kann mithilfe des Gesetzentwurfs endlich ein passgenauer Ausgleich der Bildungs- und Teilhabeaufwendungen erreicht werden? – Da antworten wir mit einem klaren Nein. Sie haben selber darauf hingewiesen, dass ein Teil der Kommunen profitieren wird, andere Kommunen aber Abstriche machen müssen. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel eines Ausgleichs der konkreten Mehrkostenaufwendungen für die Kommunen nicht erreicht. Das war im Grunde genommen auch aus Ihrer Einlassung ersichtlich.
Wir haben ja schon einige Vorarbeiten in diesem Bereich. Eine Anfrage meiner Kollegin Alexandra Hiersemann vom Oktober 2014 erbrachte die Antwort, dass das bayerische Landesrecht bisher eine unveränderte Weitergabe der gesamten Bundesbeteiligung an die Kommunen vorsehe. Infolgedessen kommen die Mittel ausschließlich entsprechend dem jeweiligen Aufwand für die Kosten der Unterkunft bei den Kommunen an. Eine auf das Bildungs- und Teilhabepaket bezogene belastungsadäquate Verteilung findet bisher nicht statt. Das war im Oktober 2014. Das war Ihre Aussage dazu. Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie es letztlich schaffen. Aber, wie gesagt, meine Frage lautet: Ist das tatsächlich eine gerechte Verteilung, und sind diejenigen Kommunen, die dabei den Kürzeren ziehen, etwa diejenigen, die sich jetzt – das wurde schon im Vorfeld angekündigt – durch Petitionen oder anderes Vorgehen gegen diesen Gesetzentwurf wenden?
Die letzte Frage lautet: Warum sperren Sie sich eigentlich gegen einen treffsicheren Ausgleich der Bildungs- und Teilhabekosten für die Kommunen? Warum eigentlich? Sie begründen das mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand; Stichwort: Paragrafenbremse. Sie verweisen darauf, dass eine Vollkostenerstattung zu Fehlanreizen und zu unwirtschaftlichem Verhalten führen könnte. Auch diese Aussage möchten wir gerne demnächst im Fachausschuss überprüfen. Sie zeigt das Bild, das Sie als Staatsregierung von den Kommunen haben. Wir machen einen solchen Pauschalvorwurf gegenüber den Kommunen nicht im Vornhinein.
Mein Fazit lautet: Der vorliegende Gesetzentwurf löst die Gerechtigkeitsfrage nicht und bringt keinen echten Ausgleich für die Mehrkosten, die die Kommunen hier treffen. Das brächte nur ein eigenständiger und treffsicherer Ausgleich der konkreten Aufwendungen für die bayerischen Kommunen. Daher sehen wir diesen Gesetzentwurf zwar kritisch, aber auch konstruktiv, weil auch wir wollen, dass das Geld für die Kommunen fließt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz geht es um die künftige Einbeziehung der kommunalen Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den auf Landesebene bereits bestehenden Ausgleich der Belastungen durch Hartz-IVLeistungen. Der Freistaat Bayern gewährt den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden bereits jährlich eine Zuweisung für die Belastungen, die ihnen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie durch die am 1. Januar 2006 eingetretene Änderung der Zuständigkeit bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe für Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler entstanden sind. Belastungen, die durch die Einführung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Januar 2012 entstanden sind, bleiben bisher völlig unberücksichtigt. Das soll sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfreulicherweise ändern. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen in den bereits vorhandenen Belastungsausgleich integriert werden, was folgerichtig und systemgerecht ist.
türlich unter Anrechnung der Bundesbeteiligung – künftig in den Belastungsausgleich mit einbezogen. Auf die Einzelheiten der Ausgestaltung ist Ministerin Müller schon ausführlich eingegangen. Es handelt sich dabei um eine verwaltungsressourcenschonende Einbeziehung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in das bereits vorhandene Verteilungsinstrument. Damit wird dem Wunsch der Kommunen Rechnung getragen, bei der Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen von entstehenden Mehrkosten entlastet zu werden.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden fanden Vorgespräche über den Ausgleich für die Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen statt. Dabei haben sie den dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Eckpunkten zugestimmt. Es entspricht auch einem bundesweiten, aber auch speziell bayerischen sozialpolitischen Anliegen, die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu steigern. Für die Kommunen als soziale Leistungsträger sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass sie die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen unterstützen. Zugleich besteht der Wunsch, die Kommunen beim Vollzug der neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen von entstehenden Mehrkosten zu entlasten.
Daher ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze sehr sinnvoll und sollte von uns allen mitgetragen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf geht es also darum, wie die Erstattung des Bundes über den Freistaat an die Kommunen weitergeleitet wird. Die Leistungen bleiben an sich gleich. Dass für die Kommunen etwas getan wird, unterstützen wir selbstverständlich. Das ist ganz klar. Mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, unterstützt werden. Sie sollen entweder an Klassenfahrten teilnehmen oder bei Sport- oder Musikvereinen mitmachen können. Dafür hatte der Bund den Kommunen einen Ausgleich der Kosten zugesichert. Für die Kinder, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, zum Beispiel die Übernahme der Schulbeförderungskosten, die Lernförderung, Zuschüsse zu Mittagessen oder auch Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
kommunalen Spitzenverbände in den Vorgesprächen dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Zum einen ist die Regelung auf fünf Jahre begrenzt. Dabei bleibt abzuwarten, ob ab 2021 eine angemessene Nachfolgeregelung in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen wird. Das Problem der Pauschalisierung der Kosten wird mit diesem Gesetzentwurf – das möchte ich ausdrücklich betonen – nicht gelöst. Insgesamt kommt es zu Unter- und Überfinanzierungen. Darüber sollte man im zuständigen Fachausschuss auch noch einmal diskutieren. Das Problem besteht darin, dass die Staatsregierung die Mittel des Bundes an die Kommunen verteilt, sie aber nicht anpasst.
Jetzt ein paar Zahlenbeispiele, damit diese Ungerechtigkeiten nachvollziehbar werden. So erhielt die Stadt München im letzten Jahr 1,2 Millionen mehr an Erstattung, als sie für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgegeben hatte. Ein anderes Beispiel: Die Stadt Erlangen bleibt dagegen auf den Kosten sitzen. 2014 waren es 300.000 Euro. Darüber müssen wir im zuständigen Ausschuss reden. Wir haben auch gehört, dass die Stadt Erlangen eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet hat. Zu dieser Petition werden noch umfangreiche Unterlagen nachgereicht werden. Dann werden wir uns auch mit dieser Petition beschäftigen.
Der Städtetag hat sich schon um einen Ausgleich bemüht. Der Gesetzentwurf sieht aber vor, dass die jährlichen Belastungen durch Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen künftig in den Belastungsausgleich einbezogen werden. Der Bayerische Städtetag hatte einen eigenen Belastungsausgleich für das Bildungsund Teilhabepaket gefordert. Diese Regelung ist jedoch – das wurde schon gesagt – an der sogenannten Paragrafenbremse des Freistaates gescheitert. Ob diese Regelung wirklich zu mehr Bürokratie führen würde, müssen wir konkret noch prüfen. Richtig ist, dass alle drei befragten kommunalen Spitzenverbände, der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und der Bayerische Bezirketag, in der Verbändeanhörung zugestimmt haben. Sie haben allerdings auch darauf hingewiesen, dass sie eine getrennte Verrechnung bevorzugen.
Der Gesetzentwurf liegt nun vor. Wir haben die Erste Lesung, aber es gibt noch viel zu tun. Deshalb ist es wichtig, im Ausschuss intensiv darüber zu diskutieren.
des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Tatsache, dass beim Bildungs- und Teilhabegeld durch das jetzige System die Kommunen, bei denen viele Menschen das ihnen zustehende Bildungs- und Teilhabegeld nutzen, benachteiligt werden. Kommunen mit geringerer Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabegeldes haben dagegen einen finanziellen Vorteil, weil sie mehr Erstattung erhalten, als sie überhaupt ausgegeben haben. Dieses Problem lässt sich verwaltungstechnisch lösen durch eine neue Berechnung der Mittel, die vom Bund über den Freistaat an die Kommunen weitergegeben werden. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Wie meine Vorredner schon gesagt haben, gibt es aber auch einen Alternativvorschlag vom Bayerischen Städtetag, der vielleicht der bessere ist. Darüber werden wir im Ausschuss noch diskutieren müssen.
Im Rahmen dieser Debatte ist natürlich auch die Frage zu stellen, wie es zu dieser außergewöhnlich ungleichen Verteilung der Bildungs- und Teilhabemittel überhaupt kommt und ob die Ziele der Bundesregierung und der Staatsregierung überhaupt erfüllt werden. Wenn man die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit durcharbeitet, fällt auf, dass rund ein Drittel der 36.000 Leistungsempfänger in den mittelfränkischen Kommunen Nürnberg, Erlangen und Fürth zu finden ist. Allein in Nürnberg sind es mehr als 10.000. Das sind mehr als 50 % derjenigen, die berechtigt sind, Bildungs- und Teilhabegeld zu bekommen. Andere Städte wie Ingolstadt, Neu-Ulm, Landshut, Passau, Bayreuth oder Schweinfurt hinken weit hinterher. Selbst in München beantragen nur 5.300 Personen Bildungs- und Teilhabegeld.
In ganz Bayern erhält nur jeder fünfte potenziell leistungsberechtigte Empfänger von Hartz-IV-Leistungen tatsächlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegeld.