Bitte? Ein Lokalderby, zweite Mannschaft oder irgendetwas? Der Minister wird es dann genauer sagen. – Das war ein Vorfall vor elf Jahren. Uns hier im Parlament ist vorher oder nachher kein einziger Vorfall mehr bekannt geworden, bei dem es schwergefallen wäre, einen nicht rechtmäßig handelnden Polizeibeamten aufgrund fehlender Kennzeichnung zu identifizieren. Das wird aber immer wieder hochgezogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist die falsche Antwort. Herr Prof. Gantzer, beschäftigen wir uns lieber mit dem Thema, das Sie dankenswerterweise auch angesprochen haben: mit der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte, mit der Tatsache, dass unsere Polizeibeamten schon wie die NinjaKämpfer oder wie die Ritter im Mittelalter rumlaufen müssen, um überhaupt Eigensicherung für sich reklamieren zu können. Sprechen wir darüber, dass ein Polizeibeamter, wie Sie es angesprochen haben, nicht mehr wie früher, sondern mittlerweile hochgerüstet und schwer bepackt in die Auseinandersetzung mit dem sogenannten freien Bürger gehen muss, der angeblich nur sein Versammlungsrecht wahrnehmen will.
In diesen Tagen jähren sich zum ersten Mal die schrecklichen Vorkommnisse beim G-20-Gipfel in Hamburg. Wir wissen, was damals los gewesen ist. Was in Hamburg vor einigen Monaten geschehen ist, wird es mit der CSU-Fraktion hier im Bayerischen Landtag nicht geben.
Die Antwort des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg auf die Vorkommnisse und die Gewalt beim G-20-Gipfel war nicht die Überlegung, wie man seine Polizeibeamten schützt und gegen die Auswüchse bei der Roten Flora vorgeht. Nein, die einzige Antwort der Freien und Hansestadt Hamburg war die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Hamburger Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen.
Eine derartige Antwort werden wir hier im Bayerischen Landtag nicht geben. Wir stehen zu unserer Polizei. Wir wissen, dass sie rechtsstaatlich handelt. Wir dokumentieren und klären auf, sollte dieses rechtsstaatliche Handeln einmal nicht gegeben sein. Es gehört zur Fürsorgepflicht, dass wir unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schützen.
Wir wissen alle auch, dass die Gewalt gegenüber Polizeibeamten mittlerweile nicht mehr nur in Dienst und Einsatz, sondern auch außerhalb des Dienstes geschieht. Wir wissen auch, dass das polizeiliche Gegenüber – nicht der freie wohlmeinende Bürger, son
Es ist ein Ärgernis, dass aus diesen Filmen FakeFilme gemacht werden, um Vorwürfe gegen Polizeibeamte zu konstruieren und viele Dinge mehr. Manche Bürgerinnen und Bürger haben ein schwieriges Verhältnis zu unserer Polizei. Gott sei Dank betrifft das nur einen kleinen Teil. Wir müssen unsere Polizeibeamten aber vor diesem kleinen Teil in der Bürgerschaft schützen. Wir werden diesem Schutz nicht, wie in Hamburg geschehen, durch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht Ausdruck verleihen.
Sehr geehrter Herr Ländner, ich nehme das zur Kenntnis. Wir haben im Bayerischen Landtag ja schon 2011 anlässlich solcher Ereignisse eine Anhörung durchgeführt. Das war im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit im Juni 2011. Da sind verschiedene Sachverständige zu Wort gekommen. Der damalige Staatsanwalt als Gruppenleiter Steinkraus-Koch hat sich zu dieser Situation aus strafprozessualer Sicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat ja, wie Sie wissen, die Aufgabe neutral, also nicht nur belastend, sondern auch entlastend aufzuklären.
Er hat sich zu genau dieser Frage wie folgt geäußert: Es wäre auch für die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung und auch zum Schutz vor möglicherweise falschen Anschuldigungen wichtig, eine individuelle Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz vorzusehen, weil dann viele Probleme bei der Aufklärung erst gar nicht auftauchen. – Das ist ein Statement der Staatsanwaltschaft. Das können Sie in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nicht einfach übergehen. Seit dieser Zeit hat sich offensichtlich nichts geändert.
Die andere Anmerkung, dass Ihnen weitere Dinge nicht bekannt sind, die seit 2006 oder 2007 passiert sind, konnten Sie wahrscheinlich nur deshalb machen, weil die Fälle statistisch nicht erfasst worden sind. Ich selber war einmal Zeuge eines Einsatzes der Polizei bei einem Spiel der Spielvereinigung Greuther Fürth gegen Bayern München. Damals gab es unaufklärbare Situationen. Ich will die Polizei in diesem Zusammenhang nicht schelten, aber es gibt Situationen, die aufgeklärt werden müssen.
Aber wenn die Staatsanwaltschaft selber keine geeigneten Beweismittel vorweisen kann und sich darauf beruft, dass eine individuelle Kennzeichnung mögli
cherweise helfen würde, um Anschuldigungen, die unter Umständen falsch sind, aus dem Weg zu räumen, dann frage ich mich, wie Sie sich diesem Ansinnen der Strafverfolgungsbehörden entziehen können und warum Sie diese Anträge ablehnen wollen.
Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, ich weiß nicht, ob die Einzelmeinung eines Staatsanwaltes von der gesamten Staatsanwaltschaft in Bayern geteilt wird. Das ist die eine Geschichte. Es hat bestimmt auch andere Sachverständige gegeben, die genau das Gegenteil gesagt haben. Davon bin ich absolut überzeugt.
Zweitens. Selbstverständlich können wir nicht sicher sein, aber ich gehe davon aus, dass, wenn es aufgrund fehlender Kennzeichnungspflicht nach dem Jahr 2007 irgendeinen Fall gegeben hätte, der nicht zu ermitteln gewesen ist, das hier im Hohen Haus aufgeschlagen wäre. Das ergibt sich aus den Erfahrungen der letzten zehn Jahre im Parlament. Bei jedem größeren Einsatz, bei jeder eventuell möglichen Fehlleistung der Polizei gab es sofort Nachfragen, schriftliche Berichte, Anfragen an das Ministerium und größtmögliche Aufklärung. Die Presse stand immer bereit. Das alles kennen wir im Hohen Haus. Ich glaube nicht, dass es aufmerksamen Beobachtern entgangen wäre, wenn so etwas in Bayern vorgefallen wäre. Wir wären dann damit hier im Hohen Haus beschäftigt gewesen. Davon bin ich überzeugt.
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern leben heißt in der Tat, sicherer leben. Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten dafür tagtäglich hervorragende Arbeit, oftmals auch unter schwierigsten Bedingungen. Dafür stehen ihnen Befugnisse zur Verfügung, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden müssen. Wir sollten Polizisten nicht pauschal verdächtigen und stigmatisieren, sondern die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten brauchen unseren Rückhalt. Klar ist: Die individuelle Kennzeichnung von Polizisten wird seit Jahren diskutiert. Die Argumente für eine solche Maßnahme gehen jedoch kaum über Spekulationen und Einzelfälle hinaus.
Es ist zu Recht angesprochen worden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 9. November letzten Jahres ein Kammerurteil gefällt hat.
Darin stellte der EGMR einstimmig keine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgrund der behaupteten Gewaltanwendung durch die Polizei fest. Zugleich wurde aber eine Verletzung von Artikel 3 in verfahrensrechtlicher Hinsicht aufgrund der Untersuchung durch die Ermittlungsbehörden festgestellt.
Diesem Gerichtsverfahren liegt ein Einsatz des Polizeipräsidiums München anlässlich des gerade vom Kollegen Ländner angesprochenen Fußballderbys FC Bayern München, zweite Mannschaft, gegen TSV 1860 München, zweite Mannschaft, am 9. Dezember 2007 zugrunde. Hierbei kam es teilweise zu massiven gewalttätigen Auseinandersetzungen der rivalisierenden Fangruppen. Die beiden Beschwerdeführer wurden laut ihren Aussagen durch den notwendigen Polizeieinsatz verletzt und erstatteten im Nachgang Strafanzeige gegen die eingesetzten Polizeibeamten. Wohlgemerkt, die beiden gingen den Rechtsweg bis vor das Bundesverfassungsgericht, wobei alle Verfahren eingestellt wurden bzw. mit einem Nichtannahmebeschluss endeten.
Ich respektiere, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die erste Instanz war, die zu einem in der Wertung teilweise anderen Ergebnis kam. Aber eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer individualisierbaren Kennzeichnung von Einsatzkräften der Polizei ergibt sich auch aus dem Urteil des EGMR nicht. Eine Verpflichtung besteht dahin gehend, dass ein aufgrund des Nichttragens von Namensschildern oder anderweitiger Kennzeichnung bestehendes Identifizierungsdefizit aus Sicht des EGMR durch noch umfangreichere Ermittlungsmaßnahmen zu kompensieren ist.
Deshalb sage ich bloß in diesem Zusammenhang im Anschluss an das, was Kollege Ländner ausgeführt hat, dass aus meiner Sicht in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden ist, in dem es derartige Ermittlungsprobleme gegeben hätte. Dazu hat wohl auch beigetragen, dass ich seit 2013 verfügt habe, dass bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte, egal um welche Vorwürfe es geht, ein extra Dezernat beim Landeskriminalamt einheitlich für die Ermittlungen zuständig ist. So ermitteln also nicht mehr Dienststellen in der unmittelbaren Nähe der Dienststelle des betroffenen Beamten, sondern es ermittelt ausschließlich dieses spezielle Dezernat beim Landeskriminalamt. Durch diese spezielle Ermittlungseinheit, die für diese internen Ermittlungen zuständig ist, werden Verfahren noch stringenter und erfolgreicher geführt.
Ich darf auf der einen Seite gerade am Beispiel des Einsatzes am Rande von Fußballspielen daran erinnern – Ihnen, Herr Kollege Arnold, ist das bekannt –,
dass es in den letzten Jahren eine Reihe von Verfahren gegeben hat, zum Teil mit gravierenden Strafverfahren und Disziplinarmaßnahmen gegen eingesetzte Polizeibeamte. Diese Verfahren endeten eben nicht damit, dass die Beamten nicht identifizierbar waren, sondern es wurde ganz klar ermittelt, wer das war, und die Kollegen sind zur Rechenschaft gezogen worden.
Ich will aber ausdrücklich auf der anderen Seite sagen: Wir erleben nicht nur bei uns in Bayern, sondern in allen Teilen Deutschlands immer häufiger die Situation, dass Polizeikräfte im Einsatz von anderen Personen fotografiert und gefilmt werden. Die Aufnahmen werden anschließend in das Internet gestellt. Das erlebt man vor allen Dingen bei Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen radikaler Organisationen. Das gilt für Rechtsextremisten ebenso wie für Linksextremisten. Diese Aufnahmen bleiben im Internet dauerhaft verfügbar. Es ist offenkundig: Die Entwicklung, den einzelnen Beamten auch als Privatperson im Internet an den Pranger zu stellen, würde mit der Kennzeichnungspflicht noch weiter verstärkt werden.
Ich erinnere an das meines Erachtens wirklich entsetzliche Ereignis vom 18. Mai dieses Jahres in Niedersachsen, als das Privathaus eines Polizeibeamten durch rund 60 teils vermummte Linksextremisten belagert wurde und die anwesenden Familienangehörigen des Beamten bedroht wurden. Kollege Pistorius hat auch namens der Niedersächsischen Landesregierung das Vorgehen dieser Extremisten scharf verurteilt. Das ist aber nur vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass der Name und die Privatadresse des Beamten auf einschlägigen Seiten der linksautonomen Szene veröffentlicht worden waren.
Es ist vorhin auf die Situation in anderen Bundesländern hingewiesen worden. Es gibt im Moment acht Bundesländer, die eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten eingeführt haben. Das heißt umgekehrt aber auch, dass es nach wie vor acht Bundesländer gibt, die die Kennzeichnungspflicht nicht eingeführt haben. Interessanterweise hat Nordrhein-Westfalen die Kennzeichnungspflicht vor einigen Jahren eingeführt, sie jetzt aber wieder aufgrund der Erfahrungen, die dort gemacht worden sind, abgeschafft. Das hängt natürlich auch mit dem Wechsel der Mehrheit im nordrheinwestfälischen Parlament zusammen. Die neue Koalition in Nordrhein-Westfalen hat vor der Wahl angekündigt, dass sie die Kennzeichnungspflicht im Interesse der Beamten und des Schutzes des Privatlebens wieder abschaffen wird.
Meine Damen und Herren, für mich ist entscheidend, dass sich Beamte bei etwaigen Maßnahmen auszuweisen haben. Dies gilt auch für Beamte in Uniform. Mancher muss wieder daran erinnert werden, dass er diese Verpflichtung hat. Wenn mehrere Beamte im Einsatz sind, genügt es, wenn der Einsatzleiter dieser Ausweispflicht nachkommt. Er ist gegebenenfalls für die Benennung anderer Kollegen zuständig, falls es zu gerichtlichen Verfahren kommt.
Für mich ist ausschlaggebend, dass wir die Fürsorgepflicht für unsere Polizeibeamtinnen und -beamten nicht vernachlässigen. Selbstverständlich muss jedes Fehlverhalten von Polizeibeamten geahndet werden. Wir tun das konsequent Monat für Monat. Eines bitte ich jedoch nicht aus dem Blick zu verlieren: Ich werde morgen im Polizeipräsidium in Nürnberg die alljährliche Statistik über Angriffe auf Polizeibeamte für das vergangene Jahr vorstellen. Im vergangenen Jahr wurden über 16.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von physischen und psychischen Gewalttaten. Um Missverständnisse zu vermeiden: Keine einzige dieser Gewalttaten rechtfertigt das Fehlverhalten eines Polizeibeamten. Wir müssen uns aber die Frage stellen, wie wir mit Polizeibeamten, die in der Öffentlichkeit Polizeieinsätze leisten müssen, umgehen. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass diese Beamten einen Anspruch darauf haben, von diesem Rechtsstaat bestmöglich geschützt zu werden. Das sind die Menschen, die Tag für Tag ihren Kopf dafür hinhalten müssen, dass wir sicher leben können.
Bei etwaigen Beschwerden muss sichergestellt werden, dass die Beamten identifiziert werden und in der Folge Verfahren stattfinden können. Ich halte aber nichts davon, die Beamten mit einer Kennzeichnungspflicht quasi ständig öffentlich an den Pranger zu stellen, der dann von radikalen Kräften missbraucht werden kann. Deshalb lehnen wir die Anträge ab.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich möchte bei diesem Thema argumentativ etwas abrüsten. Ich war von 1996 bis 1999 FußballstadionStaatsanwalt, sowohl in Nürnberg als auch in Fürth. Ich habe dort etliche Verfahren wegen Landfriedensbruch geführt, darunter auch einige beschleunigte Verfahren. Hier geht es um die Präsenz von Beweismitteln. Bei diesen Verfahren ging es nicht um Straftäter, die bei der Polizei sind.
In solchen Fällen ist die Lage sehr kompliziert. Die Einsatzhundertschaften haben damit zu tun, Recht und Ordnung zu schaffen. Im Gerichtsverfahren ist es dann später erforderlich, zu wissen, welcher Beamte und welche Beamtin was wann wo wie getan hat. Jeder Angeklagte hat das Recht, sich zu verteidigen. Das kann sehr subtil geschehen. Es gibt den strafprozessual bekannten Begriff "Konfliktverteidigung". Hier kann es zu einer gewissen Sicherheit beitragen, wenn die Staatsanwaltschaft in der Lage ist, Polizeibeamte als Zeugen zu präsentieren, die vom BeDo, also vom Beweis- und Dokumentationstrupp, benannt worden sind.
Aus dieser Situation heraus habe ich die Erfahrung gemacht, dass häufig die Beweisführung gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und gegen die Straftäter in der Masse schwierig ist. Der Zugriff auf die einzelnen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus diesen Hundertschaften heraus ist sehr schwierig. Eine Ermittlung, wer wann wo was gesagt hat, ist aufgrund der Stresssituation der Polizeibeamten vor Ort sehr schwierig. Die Staatsanwaltschaft muss, wenn ein Beweis nicht möglich ist, nach § 170 Absatz 2 StPO das Verfahren gegen die Beschuldigten einstellen, weil nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen ist, ob dieser oder jener Landfriedensbruch begangen worden ist.
Ich rege an, noch einmal darüber zu sprechen, ob zur Sicherung eines effizienten Strafverfahrens die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in diesen geschlossenen Verbänden in solchen Situationen notwendig ist, wie das Herr Steinkraus-Koch bei der Anhörung gesagt hat. Hier geht es nicht um die Diskriminierung der Polizei, sondern um die Sicherstellung eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens.
Herr Kollege Arnold, ich habe großen Respekt vor Ihren staatsanwaltschaftlichen Erfahrungen. Ich nehme diese Anregung gerne für meine Gespräche mit den Kollegen in Mittelfranken mit. Ich kann Ihnen sagen, dass wir in der Regel sehr gut differenzieren können, welcher Einsatzzug an welchem Ort im Einsatz war. Bei einer durchschnittlichen Größe eines Einsatzzugs von 28, 29 oder 30 Angehörigen ist es in der Regel möglich, die Leute zu befragen, wer in unmittelbarem Konflikt mit einem Angeklagten war.
Sollte sich keiner dieser 28 Angehörigen daran erinnern können, hilft es auch nicht, wenn ich für das Foto sagen kann, 3 von 30 sind direkt davorgestanden.
Wenn sich die Leute nicht daran erinnern können, was ihr Gegenüber gesagt hat, hilft es nichts, wenn ich sie so identifizieren kann.
Trotzdem nehme ich jede Anregung zur weiteren Verbesserung unserer Polizeiarbeit mit. Ich bleibe bei meiner klaren Haltung, dass ich eine Kennzeichnungspflicht im Interesse des Persönlichkeitsschutzes unserer Beamten nicht für richtig halte.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.