Protocol of the Session on July 11, 2018

Demokratisch wäre es auch, wenn die zuständige Ministerin bzw. die zuständigen Minister schon vor der Entscheidung des Chefs davon erfahren oder vielleicht sogar mitreden dürften. Das wäre richtig demokratisch. Wenn das Ressortprinzip gelten würde, wäre das richtig demokratisch. Man glaubt es kaum, aber das steht sogar in der Verfassung. Auch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten steht in der Verfassung. Aber in der Verfassung steht nichts davon, dass bis ins Detail reingepfuscht wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer das Ressortprinzip so konsequent missachtet – wir durften das heute an vielen Beispielen erleben; die CSU hat den ganzen Tag lang nichts anderes gemacht, als Entscheidungen abgenickt, die der Ministerpräsident einsam im Küchenkabinett getroffen hat –, will Macht demonstrieren und den großen Maxe rauskehren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, ich weiß nicht, ob Sie ein derartiges Verhalten von einem Chef erwarten würden. Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen gut ankommen würde. Ich kann Ihnen aber sicher sagen, die Mehrheit der Bayern goutiert das heute nicht mehr. Die Menschen erwarten von der politischen Führung tatsächlich so etwas wie Richtlinien und Vorgaben, damit sie spüren, wohin es gehen soll, aber danach wollen sie mitreden und mitentscheiden. Sie wollen sich nicht einfach nur beim Ministerpräsidenten bedanken. Das war einmal vor 100 Jahren der Fall. Das ist aber heute nicht mehr so. Bayern hat sich geändert. Nur Sie haben sich nicht geändert. Sie haben es noch nicht einmal gemerkt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei haben Sie mit dem großkotzigen Stil schon Ihre Erfahrungen gemacht; das ist noch gar nicht so lange her. Einige von Ihnen haben das noch erlebt. Damals haben Sie schon einmal die absolute Mehrheit verloren. Trotzdem vertrauen Sie nun wieder auf die Eingebung eines Einzelnen und auf einsame Entscheidungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, jede einzelne dieser Entscheidungen haben Sie heute so eifrig beklatscht, als wären Sie selber darauf gekommen und wären noch ganz besoffen von der Großartigkeit des eigenen Einfalls und der eigenen Genialität. Den Gipfel des blinden Gehorsams und der Gefolgschaft haben Sie erklommen, als Sie letzthin den Plan Ihres Masters in Berlin begrüßt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wollten uns dazu bewegen, diesen ebenfalls zu begrüßen. Dabei haben Sie ihn selber überhaupt nicht gekannt. Das war der Gipfel. In der Landtagsbücherei gibt es nun ein Buch, welches ich Ihnen empfehlen kann. Das ist erst kürzlich eingestellt worden. Dieses Buch stammt vom britischen Historiker Archie Brown. Er hat das Buch "Der Mythos vom starken Führer" geschrieben. Er hat dazu Beispiele politischer Führung im 20. und 21. Jahrhundert analysiert. Bayern war nicht dabei. Er hat sich nur richtige Länder angeschaut. Trotzdem ist er zu folgendem Schluss gekommen: Die Wahrscheinlichkeit katastrophal schlechter Entscheidungen steigt erheblich, wenn eine einzelne Person wichtige Entscheidungen alleine fällt.

Dieser Autor hat vor einem Küchenkabinett gewarnt; damit haben Sie ja selber schon Erfahrungen gemacht. Aber das wissen Sie eigentlich selber ganz genau. Das müsste Ihnen schon aufgefallen sein, wenn Sie sich Ihre zwei hilflos herumpfuschenden Helden in Berlin und Bayern anschauen. Aber ich kann Ihnen versichern: Lange dauert es nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Als nächste Rednerin bitte ich Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle ans Mikrofon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 26. Juni dieses Jahres habe ich den Gesetzentwurf über die Stiftung des Staatstheaters Augsburg in dieses Hohe Haus eingebracht. Ich habe mich wirklich sehr darüber gefreut, dass bereits in der Ersten Lesung große Sympathie für die Umwandlung des städtischen Theaters Augsburg in ein Staatstheater spürbar war.

Die Gespräche mit der Stadt Augsburg und ganz besonders mit ihrem Oberbürgermeister Gribl waren ausgesprochen konstruktiv und zielorientiert. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Während der Verhandlungen ist auf beiden Seiten ein sehr großes Vertrauen entstanden. Das ist natürlich eine unabdingbare Voraussetzung für dieses Konstrukt in der Stiftung. Daher bin ich ganz zuversichtlich, dass wir mit der Stadt Augsburg eine konstruktive Lösung bezüglich der Personalvertretung finden werden.

Mit der Errichtung der Stiftung Staatstheater Augsburg setzen wir als Freistaat ein deutliches Zeichen zur weiteren Regionalisierung unserer Kulturpolitik. So wird die Metropolregion Augsburg neben München und Nürnberg zu einem dritten Standort für ein Staatstheater in unserem schönen Freistaat. Das Projekt hat in allen Ausschussberatungen große Zustimmung gefunden. Der Gesetzentwurf wurde in allen Ausschüssen einstimmig befürwortet. Hierfür möchte ich mich bei allen Fraktionen ganz herzlich bedanken. Ich bitte Sie nun, den Gesetzentwurf auch in der abschließenden Abstimmung zu unterstützen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/22360 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 17/23164 zugrunde. Der federführende Ausschuss und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz angenom

men. Es hat den Titel: "Gesetz über die Stiftung Staatstheater Augsburg".

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 22 und 23 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ingrid Heckner, Tobias Reiß u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Kathi Petersen, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz - BayEbFöG) (Drs. 17/22597) - Zweite Lesung

und

Antrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ingrid Heckner, Tobias Reiß u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Kathi Petersen, Martin Güll u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entschließung zum neuen Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz (Drs. 17/22597) Erwachsenenbildung in Bayern - zukunftsorientiert, eigenverantwortlich, vielfältig und niederschwellig (Drs. 17/22966)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Eiling-Hütig.

Bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern, Drucksache 17/21858, bekannt geben, das vielleicht den einen oder anderen interessiert. Mit Ja haben 91 Abgeordnete, mit Nein haben 54 Abgeordnete gestimmt. Enthaltungen gab es keine.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Ich stelle damit fest, dass damit die für eine Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages nicht vorliegt. Folg

lich ist das Gesetz abgelehnt. Die Verfassung wird nicht geändert.

Frau Eilig-Hütig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde, aber für uns heute nicht minder aufregend ist die Zweite Lesung des BayEbFöG 2018, des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes. Demnach dient die Erwachsenenbildung der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung. Ich zitiere aus dem BayEbFöG 1974:

… verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. … Ihr Bildungsangebot erstreckt sich … auf persönliche, gesellschaftliche, politische … und berufliche Bereiche.

Das ist ein Zitat aus Artikel 1 des alten Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes von 1974 und gleichzeitig ein Zitat aus dem neuen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz von 2018. Nichts beschreibt so zeitlos und treffend den Geist der Erwachsenenbildung, wie diese Worte. So wollen wir ihn auch im neuen Gesetz verankert wissen.

Auf die Notwendigkeit und den Anlass, der uns bewog, dieses Gesetz völlig neu zu gestalten, muss ich hier nicht näher eingehen. Darüber haben wir lange diskutiert. Das ist hinlänglich bekannt. Eingehen möchte ich aber explizit auf das Verfahren, das nach etwas mehr als zweijähriger Arbeit zu diesem erfolgreichen Abschluss mit der Zweiten Lesung des BayEbFöG und des Beschlusses zur Entschließung beigetragen hat. Alle Protagonisten – wirklich alle: die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die Träger sowie das Ministerium – haben in vielen Sitzungen und in enger Zusammenarbeit den bestmöglichen Weg dahingehend gesucht, was Erwachsenenbildung heute tatsächlich ausmacht und welche Neuerungen ein modernes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz zwingend enthalten muss. Denken Sie nur an die Schlagworte "Digitalisierung", "lebenslanges Lernen", "demografischer Wandel".

Eines war uns aber von Anfang an klar – ich zitiere erneut wie bereits bei der Ersten Lesung den ehemaligen Kultusminister Hans Maier –, denn das war unsere zentrale Aufgabe: Meines Erachtens wird man dem Gesetz nicht gerecht, wenn man es allein als Instrument zur Festlegung und Verteilung staatlicher Zuschüsse betrachtet. – Dies ist uns mit dem neuen Gesetz gelungen. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Da darf man ruhig mal klatschen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

In Kürze zu unseren Kernzielen, wie zum Beispiel dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Erwachsenenbildung als eigenständiger Einrichtung hinsichtlich ihrer Angebote wie auch des Teilnehmerkreises durch Freiheitlichkeit, Offenheit und Pluralität, gekennzeichnet als fünfte Säule des Bildungswesens: Das Gesetz sorgt dabei für die Balance zwischen Freiheitlichkeit der Erwachsenenbildung einerseits und der Notwendigkeit von klaren und transparenten Fördervoraussetzungen im Interesse einer zukunftsfesten Erwachsenenbildung andererseits. Unerlässlich sind die Pluralität, die Erhaltung und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen mit einem leistungsfähigen Bildungsangebot unterschiedlicher Träger in ganz Bayern, die inhaltliche wie organisatorische Niederschwelligkeit, die Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes, verlässliche Perspektiven und Planbarkeit durch Beibehaltung der institutionellen Förderung einschließlich – das ist neu – der Zulässigkeit von Rücklagen und die Einführung einer Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung, um dort aus dem Parlament heraus aktuelle Themen setzen zu können.

Die Teile des Förderverfahrens, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährten, haben wir natürlich beibehalten, zum Beispiel die Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit der Erwachsenenbildungsträger durch die oben genannte institutionelle Förderung oder zum Beispiel die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Staatszuschuss, nämlich die Teilnehmerdoppelstunden.

Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf die Weichen für die Erwachsenenbildung der Zukunft. Um diese Weichen auch politisch abzusichern, haben wir parallel zum Gesetz eine Entschließung erarbeitet, die im ersten Teil noch einmal die Gründe für den Reformbedarf des alten BayEbFöG sowie die oben erwähnten Kernziele benennt und die im zweiten Teil das Bekenntnis – das ist wichtig – zur deutlichen Aufstockung der Mittel für die institutionelle Förderung als hohe politische Verpflichtung für den nächsten Haushaltsgesetzgeber aufgreift, das heißt, im Endausbau 20 Millionen Euro in 2022, gestaffelt über die nächsten beiden Doppelhaushalte.

Kurz zum Hintergrund: Im Länder-Ranking der ProKopf-Förderung steigen wir damit von einem der augenblicklich letzten Plätze auf Platz drei bundesweit auf. Das ist klasse, oder?

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

In einer Entschließung, in deren drittem Teil wir konkret die Leitlinien für die Interpretation des BayEbFöG einschließlich dessen Begründung sowie insbesondere für den Vollzug festgelegt haben, ob es sich um die Berücksichtigungsfähigkeit von Veranstaltungen, um den Einsatz Dritter gerade für kleine Träger, um Projektförderungen oder um Familienbildungsstätten handelt, haben wir vieles verankert. Wir haben im Entschließungsantrag vieles sehr deutlich niedergelegt, in welche politische Richtung unser Anliegen geht.

Es zeichnet diesen Gesetzentwurf in besonderer Weise aus, dass er ebenso wie 1974 aus der parlamentarischen Mitte kommt. Wir sind davon überzeugt, dass die Erwachsenenbildung in Bayern mit den Neuerungen in Kombination mit den bewährten Regelungen auf eine zukunftsfeste Grundlage gestellt wird, auf deren Basis Träger und Einrichtungen sicher erfolgreich arbeiten können.

Liebe Kathi, lieber Thomas, lieber Michael, ich freue mich sehr, dass wir dies zusammen erreicht haben, und bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz und zum Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Petersen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dem Dank kann ich mich gleich zu Anfang anschließen. Zum Inhalt hat die Kollegin Dr. Eiling-Hütig bereits vieles gesagt, und vieles wurde schon bei der Ersten Lesung dargelegt, sodass ich mich kurz fassen kann.

In der heutigen Plenarsitzung ist wieder einmal zweierlei deutlich geworden: Erstens, wir sind uns in vielen Themen nicht einig. Zweitens, politische Bildung tut allenthalben not. Zu beiden Punkten gibt es erfreulicherweise einen Kontrapunkt: die Erwachsenenbildung. Wir haben einen interfraktionellen Gesetzentwurf für ein neues Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, der bereits im Plenum vorgestellt wurde und im Bildungsausschuss einhellige Zustimmung gefunden hat.

Außerdem haben wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt – meine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen –, der im Ausschuss ebenfalls positiv beschlossen wurde. Diese konstruktive Zusammenarbeit, für die ich meiner Kollegin Ute sowie meinen Kollegen Michael und Thomas ganz herzlich danke, ist uns deswegen gelungen, weil wir ein gemeinsames Anliegen haben. Wir wollen die Erwachsenenbildung stärken und den Trägern der Erwachsenenbildung ein gutes Arbeiten ermöglichen.

Ich freue mich, dass heute Abend trotz der vorgerückten Stunde Prof. Dr. Meisel und Herr Lang sowie ein Vertreter der Träger – den Namen weiß ich leider nicht – hier sind und dieser Zweiten Lesung beiwohnen. Das ist schön. Wir haben im Vorfeld konstruktiv zusammengearbeitet. Und dem geben Sie Ausdruck, indem Sie heute Abend da sind.