Bitte? Ich habe abgefragt, wer zustimmen möchte. Das waren die CSU-Fraktion und die Kollegin Schmitt-Bussinger aus der SPD. Dann habe ich die Gegenstimmen abgefragt. Das ist die SPD-Fraktion – – Tut halt die Arme gscheit rauf! Also, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Felbinger (fraktionslos), Kollege Muthmann (fraktionslos) und Claudia Stamm (fraktionslos). Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich weise noch einmal darauf hin, dass zur Annahme eines Gesetzentwurfs, mit dem die Verfassung geändert werden soll, gemäß
Artikel 75 Absatz 2 unserer Verfassung in Verbindung mit § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung bei der Schlussabstimmung, die in namentlicher Form durchzuführen ist, eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederzahl des Landtags erforderlich ist. Es bedarf also der Zustimmung von mindestens 120 Mitgliedern des Hauses.
Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zugrunde. Die Urnen stehen bereit. Wir beginnen mit der Stimmabgabe. Sie haben fünf Minuten.
Die fünf Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Wir zählen außerhalb des Sitzungssaals aus. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Stiftung Staatstheater Augsburg (Drs. 17/22360) - Zweite Lesung
Als Gesamtredezeit wurden 24 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Kränzle.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst einmal die Abstimmungsergebnisse der vorberatenden Ausschüsse bekannt geben. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat ebenfalls einstimmig zugestimmt, und der Verfassungsausschuss ebenfalls einstimmig. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die diese Abstimmungsergebnisse nach reichlicher und umfassender Diskussion ermöglicht haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich zunächst auf alle Ausführungen, die in den Protokollen festgehalten sind, verweise. Das Hohe Haus verdient es sicherlich nicht, dass man das, was man schon einmal gesagt hat, noch einmal vorliest und dann noch ergänzt, was man vielleicht vergessen hat.
Ich darf zum Gesetzentwurf Folgendes sagen: Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs ist die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 18. April dieses Jahres. Ziel ist es, dass das Gesetz und die Satzung der Stiftung am 1. September 2018 in Kraft treten. Das hat den Vorteil, dass damit der Übergang zum Staatstheater zum Beginn
der neuen Spielzeit des Theaters ermöglicht wird. Der Stiftungszweck ist die Förderung der darstellenden Kunst. Ich möchte mich insbesondere bei Ihnen, Frau Ministerin, für Ihre Presseerklärung bedanken, mit der Sie diesen Stiftungszweck ausdrücklich erwähnt und auch gefordert haben.
Geregelt sind der Stiftungsrat, die laufenden Kosten für den Betrieb und die Baukosten. Sie wissen, dass wir die Generalsanierung des Stadttheaters in Augsburg mit massiver Unterstützung durch den Freistaat Bayern vorantreiben. Hierzu gibt es ebenfalls einstimmige Beschlüsse des Landtags.
Über den landespolitischen Hintergrund ist ausführlich diskutiert worden. Ich gehe davon aus, dass wir diese Diskussion heute nicht noch einmal führen, sondern dass dieses Thema in der kommenden Wahlperiode sicher auf der Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse steht. Die politische Bewertung lautet: Wir sind alle froh, sonst hätten wir nicht einstimmig dieses Gesetz verabschiedet. Das ist auch durch die Beschlüsse in den Ausschüssen bewiesen.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Sie ist bereits der Ministerin bekannt. Es gibt eine Stiftungssatzung und eine Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in der Stiftung des öffentlichen Rechts. Frau Ministerin, ich bitte Sie, dass Sie das heute noch einmal ansprechen.
Bei den vorberatenden Gremien möchte ich mich besonders bedanken, insbesondere bei Ihrem Hause, aber auch bei den Mitgliedern der Ausschüsse und des gesamten Bayerischen Landtags. Ich bitte, für den Personalrat bei der Stiftung und bei der Stadt Augsburg, die bereits Zustimmung signalisiert hat, eine längere Wahlperiode zu bekommen, als sie bei der Stadt bereits jetzt besteht, damit die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Stiftung sichergestellt sind. Frau Ministerin, Sie kennen das Vorhaben. Sie werden sich sicherlich dazu äußern können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, Frau Ministerin Kiechle, Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Uhrzeit – es ist im Moment 22.40 Uhr – darf ich wie der Kollege Kränzle auf die Zustimmung der SPDFraktion und auf die Ausführungen in der Ersten Lesung am 26. Juni 2018 verweisen. Ich habe damals aber auch darum gebeten, folgende Punkte zu klären:
Erstens. Der Personalüberleitungsvertrag muss unter Beteiligung des Personalrats geschlossen werden.
Zweitens. Für die weitere Arbeit des Personalrats muss eine Sicherstellungsverordnung erlassen werden.
Drittens. Bei gegebenenfalls notwendigen Umplanungen bei der laufenden Sanierung des heutigen Stadttheaters müssen die Kosten aufgeteilt werden.
In den vergangenen zwei Wochen haben wir bei den Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen erreicht, dass erstens vom Wirtschaftsministerium zugesagt wurde, dass der Personalrat auf jeden Fall ein Jahr noch zusätzlich im Amt sein kann, wenngleich die Sicherstellungsverordnung nicht zugesagt wurde.
Zweitens erfolgte hinsichtlich der Personalüberleitung die Klarstellung, dass es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt und damit alle Rechte anerkannt werden.
Drittens hat der zuständige Ministerialrat im Haushaltsausschuss auf meine Nachfrage ausgeführt, dass es im neuen Staatstheater nach Auffassung der Staatsregierung nicht automatisch – auf dieses Wort lege ich Wert – eine Vergrößerung des Orchesters geben müsse. Stattdessen gehe es vorrangig um Qualität und nicht um Quantität.
Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe, dass man in den zwei Wochen nicht alle Fragen, die aufgeworfen worden sind, abschließend beantworten kann. An dieser Stelle bitte ich jedoch erstens ausdrücklich darum, den Vorsitzenden des Kulturpersonalrats der Stadt Augsburg an weiteren Verhandlungen über den Personalüberleitungsvertrag zu beteiligen. Herr Kollege Kränzle und ich haben Kontakt mit den Herrschaften, die sagen, dass es noch Luft nach oben gebe. Frau Kiechle, wir haben vor der Plenarsitzung miteinander gesprochen. Es wäre schön, wenn wir das sicherstellen könnten. Das könnte für Ruhe im jetzigen Stadttheater Augsburg sorgen.
Zweitens wäre es schön, wenn es tatsächlich eine Sicherstellungsverordnung geben würde. Das bedeutet, dass die Rechte des Personalrats bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl, die am 31. Juli 2021 stattfindet, gesichert werden könnten. Dann braucht man nicht hektisch eine Zwischenwahl durchzuführen. Das war in Nürnberg der Fall. Das kann man auch in Augsburg so machen. Einige Bedenken im Bereich Personal könnten damit ausgeräumt werden.
Drittens wissen wir momentan nicht, ob und wie viele Umplanungen im Rahmen der aktuellen Sanierung des Stadttheaters, die voll am Laufen ist, notwendig sind. Fraglich ist, ob sie überhaupt notwendig sind. Im Haushaltsausschuss haben wir fraktionsübergreifend zum Ausdruck gebracht, dass wir uns, sollte es zu Mehrkosten kommen, an dieser Stelle wünschen, diese nach Abzug des normalen staatlichen Zuschusses 50 : 50 zwischen der Stadt Augsburg und dem Freistaat, wie es in der Stiftung vorgesehen ist, zu teilen.
Das wären die drei Wünsche, die wir in diesem Zusammenhang haben. Ansonsten stimmen wir wie in den Ausschüssen und in der Ersten Lesung angekündigt dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Staatstheater Augsburg zu.
Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir diesen Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden können. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke. Der drittgrößte Siedlungs- und Wirtschaftsschwerpunkt Bayerns, die drittgrößte Metropole Bayerns, wird kulturell mit den Metropolen München und Nürnberg gleichgesetzt. Das Theater Augsburg war bisher ein Eigenbetrieb der Stadt Augsburg. Neben den drei Staatstheatern in München und den Städtischen Bühnen in Nürnberg wird das Theater Augsburg neues Staatstheater auf der Basis dieser zu errichtenden Stiftung.
Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 18. April 2018 war in vielerlei Hinsicht ein Paukenschlag. Er hat vollmundig angekündigt, ein Füllhorn über rund 15 Milliarden Euro über das Land auszuschütten. Heute haben wir schon ausreichend darüber gesprochen. Es waren jedoch auch vernünftige Akzente dabei. Dazu zählt auch die Absicht, das Stadttheater Augsburg in ein Staatstheater zu überführen. Damit wird die Metropole Augsburg mit mehr Leben erfüllt und entfernt sich von einem blutleeren Konstrukt.
Wichtig ist, dass der Betriebsfehlbetrag des Stadttheaters Augsburg und des künftigen Staatstheaters Augsburg hälftig zwischen der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern geteilt wird. Der Staatsanteil hat bisher 34 % betragen.
Die Leistung, die die Stadt Augsburg für die Region und die angrenzenden Landkreise erbracht hat, war sehr ambitioniert. Zu den 18 Millionen Euro, die die Stadt Augsburg aus Eigenmitteln finanzieren musste, hat sie einen Staatszuschuss in Höhe von 8 Millionen Euro erhalten. Das ist ein wahnsinniger Kraftakt. Künftig wird es hälftig sein. Wenn die Stadt Augsburg diesen zusätzlichen Betrag vielleicht einfriert, könnte die künstlerische Qualität aufrechterhalten und weiter aufgebaut werden. Langfristig könnte der Dreispartenbetrieb gesichert werden. Das ist eine sehr gute Ausgangslage.
Mit Herrn Kollegen Kränzle stimme ich überein, dass die Strukturen, die diesem Gesetz zugrunde liegen, vernünftig angelegt sind. Sie sind schlank und paritätisch. Ich glaube, darauf kann man aufbauen. Die Punkte, die Herr Kollege Güller angesprochen hat, sind zum Teil schon geregelt. Im Hinblick auf den Personalübergang liegt bereits ein Präzedenzfall des Klinikums vor. Wir haben gesehen, dass das funktioniert. Wenn etwas funktioniert, sollte man sich daran orientieren. Das funktioniert an dieser Stelle.
Wir als FREIE WÄHLER-Fraktion sind sehr dankbar für diese Entscheidung. Aber ich sage auch: Wir hätten diese Entscheidung viel früher treffen können. Wir haben bereits im Jahre 2016 einen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert worden ist, zu überprüfen, wie das Stadttheater Augsburg in ein staatlich geführtes Theater überführt werden könnte. Dies sollte nach dem Beispiel Nürnbergs erfolgen. Leider ist dieser Antrag mit vielen Begründungen abgelehnt worden. Damals hat mir Oberbürgermeister Gribl persönlich gesagt, ich hätte mit dem Antrag, der aus meiner Feder kam, der Stadt Augsburg einen Bärendienst erwiesen. Mittlerweile – das muss ich ihm hoch anrechnen – hat er gesagt: Dieser Erfolg ist auch dein und unser gemeinsamer Erfolg. Man sieht, dass es auch Fairplay in der Politik gibt. Das Thema hatten wir eben.
Damals wurde argumentiert, dass dieser Antrag zu früh komme und Augsburg nicht gerecht werde. Augsburg wäre im Verhältnis zu München zu klein. Man hat sich darauf berufen, dass sich frühere Kultusminister – genannt waren Herr Goppel und Herr Spaenle – immer klar dagegen positioniert haben. Herr Goppel hat im federführenden Ausschuss gesagt, der Antrag hätte besser nicht gestellt werden sollen. Herr Kollege Jörg hat gesagt, das Argument, dass Augsburg eine Metropole sei, überzeuge nicht. Es werde ohnehin schon so viel für Augsburg getan. Er hat sich auf die 8 Millionen Euro berufen, die in den letzten Jahren konstant geblieben sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man als Mehrheitspartei auch mal auf die Opposition hört, kann man die Ergebnisse etwas früher bekommen. Man kann sie auch konsensual erzielen. Das ist am heutigen Tag und zu dieser späten Stunde vielleicht eine Anregung dafür, sich künftig mehr darauf zu konzentrieren. Wir, die FREIEN WÄHLER, gehen mit gutem Beispiel voran. Wir haben das eingebracht. Wir sind jetzt am Ziel. Ich bedanke mich ganz herzlich. Wir werden dem Gesetzentwurf zur Gründung einer Stiftung für das Staatstheater gerne zustimmen.
Sehr geehrter Herr Kollege! In der Tat hat Augsburg ein sehr schönes Stadttheater. Das Theater ist sowohl bei den Augsburgern als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern des Umlandes sehr beliebt. Es ist ein Dreispartentheater mit einem schönen Orchester. Das Theater hat über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist in der Tat ein gewisser finanzieller Kraftakt, wenn es die Stadt Augsburg alleine tragen muss. Deshalb hat man sich auch insbesondere unter der ehemaligen Kulturreferentin Eva Leipprand jahrelang darum bemüht, von den beiden Umland-Landkreisen einen kleinen Beitrag zur Finanzierung des Theaterbetriebs zu erhalten. Das wäre natürlich eine Alternative gewesen. Ich hoffe sehr, dass die Gestaltung der Theaterarbeit in Augsburg so weitergeführt wird wie in den letzten 10 bis 20 Jahren. Ich hoffe nicht, dass es zu Einschränkungen im Kulturbetrieb kommt. Das wäre mein großes Anliegen.
Liebe Christine Kamm, ganz herzlichen Dank für die Anregungen. In fast allen Belangen stimme ich zu, mit einer Ausnahme. Wir haben es nicht befürwortet, die NachbarLandkreise, insbesondere den Landkreis Augsburg, zur Deckung des Betriebsdefizits heranzuziehen. Ich war im Kreistag auch in der Funktion als stellvertretender Landrat tätig. Wir haben diesen Vorschlag damals nicht befürwortet, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen gibt es rund um Augsburg sehr viele Kulturstätten. Ich denke hier nur an Gersthofen und Neusäß. Wir haben sehr viele eigene Anstrengungen unternommen. Zum anderen war es uns wichtig, dass das nicht als Zweckverband geführt wird. Wir wollten das Staatstheater haben und den Freistaat in die Verpflichtung nehmen. Wir hätten den falschen Weg eingeschlagen, wenn wir einen kommunalen Zweckverband gegründet hätten. Das Ergebnis heute belegt, dass wir uns damals richtig entschieden haben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben soeben vom Ministerpräsidenten sehr viel Theoretisches zum Thema Demokratie gehört. Ich will jetzt gar nicht auf die Einlassungen zu Stilfragen eingehen. Diese waren nach dem Motto "Haltet den Dieb". Ich will aber nun auf seine Praxis eingehen. Was jetzt verabschiedet werden soll, hat mit demokratischer Kulturpolitik nicht viel zu tun. Demokratische Politik schaut nämlich anders aus. Die Betroffenen erfahren da nämlich nicht erst aus der Zeitung, dass sie beglückt werden.
Demokratisch wäre es auch, wenn die zuständige Ministerin bzw. die zuständigen Minister schon vor der Entscheidung des Chefs davon erfahren oder vielleicht sogar mitreden dürften. Das wäre richtig demokratisch. Wenn das Ressortprinzip gelten würde, wäre das richtig demokratisch. Man glaubt es kaum, aber das steht sogar in der Verfassung. Auch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten steht in der Verfassung. Aber in der Verfassung steht nichts davon, dass bis ins Detail reingepfuscht wird.