Protocol of the Session on June 6, 2018

(Florian von Brunn (SPD): Sie stellen nur bloße Behauptungen in den Raum!)

Nein, ich beziehe mich auf die Protokolle und das Lesen der Protokolle von Zeugenaussagen sowie der Dokumente, die das komplett bestätigen, was ich hier ausführe. Deswegen finde ich besonders schlimm, dass Sie anderes tun. – Ich sage es noch einmal: Wenn man, bevor man die Zeugenaussagen zur Kenntnis genommen hat, dazu in der Presse schon Stellung nimmt, dann ist man natürlich nicht interessiert, was gesagt wird.

(Beifall bei der CSU – Tobias Reiß (CSU): Genau!)

Ich komme zu den angeblichen Auffälligkeiten bei der Firma Bayern-Ei im Sommer 2014. Fakt ist, dass es keine Erkenntnisse über eine etwaige Unzuverlässigkeit der Geschäftsführung der Firma Bayern-Ei vor dem Untersuchungsgeschehen im Jahr 2014 gab. Es gab im Jahr 1996 eine Anklage gegen den Vater des Geschäftsleiters. Diesbezüglich darf ich Sie darauf hinweisen, dass es in unserem heutigen Rechtsstaat Gott sei Dank keine Sippenhaft gibt. Deswegen war für den Sohn kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden. Die Beurteilung führte nur zur Verurteilung des Vaters und nicht des Sohnes. Das Verfahren wurde eingestellt. Mithin konnten die Behörden keine Kenntnis von etwaigen Unregelmäßigkeiten erlangen.

(Florian von Brunn (SPD): So kann man sich die Sache schönreden!)

Nein, so kann man es sich nicht schönreden, man nennt das Rechtsstaat. Ich persönlich bin dankbar, in einem solchen zu leben.

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Das ist absurd! Absurd!)

Ihr eigener Parteifreund, der Landrat des Landkreises Dingolfing-Landau, hat mit Entsetzen, aber auch mit einigem Temperament im Zeugenstand zu Ihnen persönlich gesagt: "Nachdem es bei uns keine Sippenhaft gibt, war keinerlei Veranlassung und keine rechtliche Handhabe, gegen Herrn Pohlmann Junior vorzugehen." Das sagte Ihr Parteifreund, der Landrat des Landkreises Dingolfing-Landau.

(Zurufe von der CSU: Hört, hört! Das ist unglaub- lich!)

Spätestens da hätten Sie erkennen müssen, dass Sie auf dem Holzweg sind. Das sollten Sie sich bei Ihren gesamten Anschuldigungen vor Augen halten.

Ich komme zu den behördlichen Maßnahmen unmittelbar nach Bekanntwerden von Salmonellenerkrankungen in Frankreich und in Österreich im Sommer 2014. Unmittelbar und direkt taggleich, als im Schnellwarnsystem Salmonellenerkrankungen mit einem möglichen, zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachweisbaren Zusammenhang mit der Firma Bayern-Ei im Sommer 2014 bekannt wurden, wurden durch die bayerischen Behörden umfassende lebensmittelhygienische, veterinärmedizinische, futtermittelrechtliche und humanmedizinische Maßnahmen veranlasst. Diese Maßnahmen waren vielfältig. Sie reichten beispielsweise von der Rücknahme von Eiern bis hin zu Auslieferungsverboten und umfassenden Betriebsverboten. – Ausdrücklich möchte ich die enorme Kontrolldichte erwähnen, die damals bei den Untersuchungen bestanden hat, und noch einmal festhalten, was alle Zeugen und Unterlagen bestätigt haben:

(Florian von Brunn (SPD): Sie haben ja die rosarote Brille immer noch auf!)

Alle vorgeschriebenen gesetzlichen Kontrollen konnten bei der Firma Bayern-Ei zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden und wurden auch durchgeführt. Deswegen ist Ihre Behauptung, Frau Kollegin Aures, man habe in Bayern die Hände in den Schoß gelegt, schlicht eine Beleidigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden und der zuständigen Ämter.

(Beifall bei der CSU)

Es ist eine Beleidigung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; unsere Aufgabe ist, dass wir uns vor sie stellen und zunächst einmal darauf achten, dass sie gute Arbeitsbedingungen vorfinden und dass sie insbesondere nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, was Sie mit Ihren Pressemitteilungen getan haben. Ich finde das bodenlos.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Ich komme zur internationalen Zusammenarbeit. Die internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgeschehen war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme – ich sage es noch einmal: Zeugen inklusive zweier Auslandszeugen sowie Dokumente – umfassend und intensiv. Es gab bilaterale direkte Kontakte zu jeder Zeit. Es gab die Meldesysteme, in die von allen Seiten zeitnah eingestellt wurde. Insoweit gibt es keinen Anhaltspunkt, dass es hierbei zu Fehlern gekommen ist.

Besonders deutlich wird das auch an Ihren Vorwürfen, Herr Kollege Pohl. Sie ließen die Öffentlichkeit am 02.03.2018 via Pressemitteilung einen Vertreter der österreichischen Behörden, Herrn Prof. Dr. Allerberger, Folgendes wissen. Ich zitiere: "Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den österreichischen Behörden wurde von Allerberger zunächst gelobt, im späteren Verlauf aber stark kritisiert."

Nachweislich war es exakt umgekehrt. Herr Prof. Dr. Allerberger kritisierte zunächst die Zusammenarbeit, weil es zu einem Missverständnis gekommen war. Die österreichischen Behörden selbst hatten nicht die richtige Anfrage gestellt aufgrund einer falschen Vorgangsnummer, die – das hat Zeit gebraucht, allerdings nur wenige Tage – erst in Bayern eruiert werden musste. Es musste herausgefunden werden, welcher Vorgang denn korrekterweise gemeint ist. Danach bedankte sich Herr Prof. Dr. Allerberger am 01.06.2015

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

per E-Mail – das ist etwas Schriftliches!

(Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Nein, es ist nachlesbar! – abschließend ausdrücklich beim Präsidenten des LGL für die Zusammenarbeit – ausdrücklich!

Herr Kollege von Brunn: Erst Falschbehauptungen zu streuen und hinterher nicht dazu stehen zu können, das nenne ich rückgratlos ohne Ende. Dreck werfen, obwohl man weiß, dass das Gegenteil zutrifft!

(Beifall bei der CSU – Florian von Brunn (SPD): Sie haben gerade Behauptungen aufgestellt, Frau Kollegin!)

Kommen wir zu der Frage des epidemiologischen Nachweises der mit der Firma Bayern-Ei im Zusam

menhang stehenden Krankheitsfälle in Bayern. Lassen Sie mich eines klipp und klar vorausschicken: Wenn im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgeschehen und mithin mit Produkten aus unserem Land Bayern Menschen zu Schaden oder möglicherweise sogar zu Tode gekommen sind, bedaure ich dies. Ich tue das zumindest für meine Fraktion und die Staatsregierung, aber, wie ich denke, auch für das ganze Haus ausdrücklich.

(Florian von Brunn (SPD): Zum ersten Mal!)

Das verbitte ich mir, Herr von Brunn! Das verbitte ich mir auf das Strengste! Das ist eine Unverschämtheit!

(Tobias Reiß (CSU): Das ist unterirdisch!)

Wir bedauern dies ausdrücklich. Wir stellen aber auch ausdrücklich fest, dass es immer in unserem Bestreben liegt, dass von unserem Land Bayern aus, soweit wir dies verhindern können, niemand zu Schaden kommt. Dafür steht die Bayerische Staatsregierung und, wie ich jetzt einschränken muss, die Mehrheit in diesem Haus.

(Beifall bei der CSU)

Klar ist aber auch eines: Betreffend eine gesundheitliche Schädigung kann eine endgültige Klärung nur auf gerichtlichem Wege erfolgen, da wir über die Mittel, die Gerichten und Strafverfolgungsbehörden als Handhabe zur Verfügung stehen, nicht verfügen. Wir haben diese Ermittlungsbefugnisse nicht, und wir können sie uns nicht anmaßen. Auch dies ist Sache eines Rechtsstaates.

Wenn nach dem Ergebnis der im gegenständlichen Untersuchungsverfahren durchgeführten Beweisaufnahme die zuständigen bayerischen Gesundheitsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung von Menschen im Freistaat Bayern, ausgelöst durch Eier der Firma Bayern-Ei, im Sinne eines epidemiologischen Nachweises im Jahr 2014, also zum Zeitpunkt des Geschehens, eben nicht führen konnten, die Staatsanwaltschaft nachträglich aber dennoch Anklage erheben konnte, weil zum einen ein neues Nachweisverfahren etabliert war und zum anderen die Strafverfolgungsmethoden und -möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, Anhaltspunkte geliefert haben, so ist das kein Widerspruch, sondern genau die Besonderheit, die eine Strafermittlung aufweisen kann, weswegen dies auch den Strafverfolgungsbehörden zusteht.

Lassen Sie uns die neuen molekularbiologischen Erkenntnisse in das einbinden, was ich Ihnen gerade

gesagt habe. Das neue Untersuchungsverfahren ist das sogenannte Whole Genome Sequencing oder das Next Generation Sequencing. Diese Verfahren standen den Behörden im Jahr 2014 noch nicht zur Verfügung. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich dieses Verfahren in Großbritannien lediglich in der Probephase befunden. Es war noch nicht evaluiert. Damit war es für einen solchen Prozess noch nicht verwendbar. Jetzt ist es das. "Jetzt" heißt im Jahr 2018. Was haben wir getan? – Das, was wir in Bayern immer tun: Wir haben dafür gesorgt, dass diese Verfahren jetzt auch bei uns angewendet werden können und angewendet werden. Das nenne ich Verbraucherschutz mit dem richtigen Augenmaß.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie mich die getroffenen Maßnahmen noch einmal im Hinblick auf die Staatsanwaltschaft darstellen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat mit Datum vom 22.12.2016 gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei Anklage erhoben. Daraus kann aber gerade nicht auf fehlerhaftes Verwaltungshandeln geschlossen werden. Der Handelnde der Geschäftsführung ist nicht die Verwaltung, sondern es ist der Geschäftsführer. Die Anklage richtet sich eben nicht gegen Behördenmitarbeiter, sondern gegen den Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei. Die Staatsanwaltschaft hat weiter reichende Ermittlungsbefugnisse, die die Verwaltungsbehörden gerade nicht haben. Ich könnte mir vorstellen, dass sie sich manchmal diese Befugnisse wünschen würden.

(Florian von Brunn (SPD): Auch das ist wieder ein billiger Entschuldigungsversuch!)

Das ist kein billiger Entschuldigungsversuch; das ist die Rechtslage, Herr von Brunn. Die Kenntnis der Rechtslage hilft manchmal wirklich.

(Florian von Brunn (SPD): Das hat mit der Rechtslage nichts zu tun, weil die Behörden ihre Ermittlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft haben!)

Das gilt insbesondere für so komplexe Themen. Fragen Sie Ihren Nachbarn, der sich schon verschämt wegdreht.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))

Der Staatsanwaltschaft stehe – –

Herr von Brunn, Sie haben nachher Gelegenheit, ausführlich dazu Stellung zu nehmen.

(Florian von Brunn (SPD): Das war ein Zwischenruf!)

Die Staatsanwaltschaften können als Strafverfolgungsbehörden einen abgeschlossenen Sachverhalt ex post ermitteln.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Stimmen Sie einmal Ihre Tonlage ab!)

Wenn Sie aufhören würden zu schreien, müsste ich nicht dauernd drüberschreien. Im Übrigen entscheide ich über meine Tonlage selbst.

Herr von Brunn, nach der Geschäftsordnung sind Zwischenrufe erlaubt, aber kein dauerndes Störfeuer. Was Sie tun, ist der Versuch eines dauernden Störfeuers. Ich stelle das hier fest. Sie können das im Protokoll nachlesen. – Frau Kollegin Wittmann, Sie haben das Wort.

Eine Verwaltungsbehörde als Gefahrenabwehrbehörde muss dagegen Prognoseentscheidungen ex ante treffen.