Sie haben dafür kein Verständnis. Ich bin seit 1994 in diesem Parlament. Ich sehe auch einige Kollegen, die damals dabei waren. Ich weiß noch, wie Sie die Schleierfahndung bis aufs Messer bekämpft haben. Hier im Plenum und vor dem Verfassungsgericht haben Sie sie bekämpft.
Natürlich, Herr Kollege Arnold! Sie haben das alles abgelehnt. Heute halten Sie die Grenzpolizei für wichtig. Damals waren Sie auch noch nicht dabei, Herr Rinderspacher. Fragen Sie einmal den damaligen Innenminister Beckstein, was die SPD und die GRÜNEN damals zur Einführung der Schleierfahndung gesagt haben. Mit Ihnen gäbe es die Schleierfahndung nicht, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit.
Jetzt komme ich in diesem Zusammenhang noch zu einer Unwahrheit, die mich aufregt. Der sonst wirklich ruhige und gelassene Innenminister Joachim Herrmann hat letztes Mal in seiner unvergleichbaren Art versucht, es Ihnen zu erklären. Sie gehen durch die Gegend und sagen, 10 % der Stellen bei der bayerischen Polizei seien nicht besetzt.
Das ist falsch. Entweder haben Sie keine Ahnung, oder Sie lügen, Frau Kohnen. Nur diese zwei Möglichkeiten gibt es.
(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Dann gehen Sie zu den Polizeiinspektionen! Das sind ihre Zahlen!)
Jede bayerische Polizeidienststelle hat sogenannte Sollstellen. Das ist das Gleiche wie bei allen anderen Dienststellen die Planstellen. Niemand geht davon aus, Herr Rinderspacher, dass alle Planstellen immer mit Leuten besetzt sind.
Deswegen führen Sie die Leute bewusst in die Irre, weil Sie mit den wahren Argumenten nicht mehr durchkommen.
Wir haben ständig 600 Polizeibeamte auf Lehrgang. Wenn die Beamten auf Lehrgang oder im Urlaub sind, dann sind die Planstellen trotzdem besetzt. Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin ist wegen Krankheit, Mutterschutz oder sonst etwas an einem bestimmten Tag nicht auf der Dienststelle.
Bitte begreifen Sie das, denken Sie nach, und dann kann man es auch selber einschätzen. Das ist langsam nicht erträglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel zur inneren Sicherheit. Bei Ihnen kommt man nicht anders durch.
Auch wenn man es fünfmal erklärt, ist es völlig sinnlos. Vielleicht kommen Sie jetzt in der Angelegenheit mit.
Sie rufen dauernd dazwischen, dann muss ich etwas lauter werden, aber mich können Sie damit nicht aus der Ruhe bringen. Das sage ich Ihnen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Umfragen zur inneren Sicherheit anschauen, werden Sie feststellen, dass in der Bevölkerung der SPD und den GRÜNEN wirklich niemand etwas zutraut. Dies ergeben alle Umfragen. Niemand traut Ihnen etwas zu.
Meine Damen und Herren, wir werden angesichts neuer Bedrohungen die Polizei in die Lage versetzen, für Sicherheit zu sorgen. Deswegen brauchen wir eine gute personelle Ausstattung, eine gute sachliche Ausstattung und auch die entscheidenden rechtlichen Möglichkeiten. Die Polizei braucht Befugnisse, die auf der Höhe der Zeit sind. Dass die Opposition, die SPD und die GRÜNEN, in dieser Sache zu den größten – mitunter hemmungslosen – Produzenten von Fake News und Unwahrheiten gehört, bringt uns in der Sache nicht weiter. Im Gegenteil, Sie spielen direkt manchem Kriminellen in die Hände, wenn Sie damit versuchen, notwendige Maßnahmen zu verhindern.
Meine Damen und Herren, wenn man diesbezüglich Fakten fälscht – ich sage dies auch in Richtung des Kollegen Hartmann –, halte ich dies für brandgefährlich. Was Sie im Zusammenhang mit der PAG-Novelle gern verschweigen, ist, dass mit dem Gesetzentwurf auch die Bürgerrechte beim Datenschutz ausdrücklich gestärkt werden. Herr Schindler weiß dies. Darin sind wir uns einig. Auf der anderen Seite muss klar sein: Bei uns in Bayern geht es darum, die Bevölkerung zu schützen und Verbrechen zu bekämpfen. Das ist unser Auftrag.
Sie wissen, warum die Neufassung notwendig ist: wegen einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gefahrenbegriff und wegen neuer technischer Möglichkeiten in Bezug auf den Einsatz von entsprechenden Mitteln. Es ist völlig unstreitig, dass wir diese Mittel – ich nenne das Beispiel Observation, könnte aber auch andere Beispiele nennen – nach der Strafprozessordnung zur Aufklärung von Straftaten einsetzen dürfen. Wenn etwas passiert ist, dann wendet sich niemand dagegen, dass nach richterlichem Beschluss Abhörmaßnahmen und Observationen eingeleitet werden. Das Folgende müssen Sie der Bevölkerung aber erklären: Sie wenden sich dagegen, dass bei drohender Gefahr für Rechtsgüter wie Leib und Leben sowie körperliche Unversehrtheit diese Maßnahmen – ebenfalls nach richterlichem Beschluss! – angewendet werden. Sie sagen, die Polizei dürfe dies nur zur Festnahme von Straftätern, nicht aber zur Verhinderung von Straftaten
Voraussetzungen für das Ergreifen der Maßnahmen sind die Feststellung der Gefahrenlage und die richterliche Anordnung; das entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, muss man die Maßnahmen auch ergreifen dürfen, um Straftaten zu verhindern, nicht nur um sie zu verfolgen. Alles andere wäre verantwortungslos. Wir müssten quasi zusehen, wie die Straftat begangen wird, um erst anschließend die Leute festnehmen zu können. Dies kann nicht im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung sein.
Meine Damen und Herren, über das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz werden wir noch beraten. Dabei geht es auch um solche Punkte wie Mitteilungspflichten. Eines muss aber unstreitig sein – dies war immer so und wird immer so sein –: Wenn jemand eine schwere psychische Störung hat und ein Psychiater feststellt, dass er selbstgefährdend ist, also sich selbst umzubringen droht, oder allgemeingefährlich ist und ansetzt, anderen Menschen Schaden zuzufügen, und wenn dies von einem Gericht bestätigt wird, dann muss es doch schon zu seinem Schutz möglich sein, ihn unterzubringen und in der Einrichtung zu behandeln. Dabei muss es bleiben. Wir können doch nicht wegschauen!
Ich wollte dies nur noch einmal sagen. Die Details werden wir in der Anhörung und im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch besprechen.
Meine Damen und Herren, so viel zur inneren Sicherheit. Ich will noch auf ein paar andere Themen eingehen, die Frau Kohnen angesprochen hat.
Ich beginne mit dem Thema Wohnungsbau. Wohnungsbau ist zweifellos eine der größten Aufgaben der nächsten Jahre. Dieses Thema betrifft übrigens nicht nur Bayern, sondern auch andere erfolgreiche Regionen, in Hessen die Region Frankfurt sowie den Stadtstaat Hamburg. Dies hängt mit Erfolg zusammen. Mehr Wohnungen braucht man dann, wenn man mehr Menschen hat. Bayern hat mehr Menschen – durch wirtschaftlichen Erfolg, aber auch durch Zuwanderung.
Ich will klar sagen: Natürlich sind auch die Menschen, die 2014, 2015 und 2016 gekommen sind und die
bleiben dürfen, Aspiranten auf dem Wohnungsmarkt. Daran braucht man nicht vorbeizureden. Deswegen gehen die Immobilienpreise in die Höhe, nicht überall, aber doch in vielen Regionen. Es ist deshalb richtig, in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt auf den Wohnungsbau zu legen.
Damit sind wir wieder bei den Unwahrheiten, Frau Kohnen. Jetzt nenne ich Ihnen die entsprechenden Haushaltsansätze – Doppelhaushalt und Nachtragshaushalt sind zusammengefasst –: In den Jahren 2015/2016 waren es 845 Millionen Euro, in den Jahren 2017/2018 1,3 Milliarden Euro. Das waren die Ansätze. Frau Kohnen, Sie haben vorhin gesagt, 300 Millionen Staatsmittel in diesem Haushalt reichten nicht aus.
(Volkmar Halbleib (SPD): Hier steht es! – Abgeordneter Volkmar Halbleib (SPD) hält ein Schriftstück mit einem Säulendiagramm in die Höhe)