Es ist dagegen in zwei Instanzen geklagt worden. Es ist im Planfeststellungsbeschluss damals schon die Hochwassersituation thematisiert worden. Neu ist nur diese vorläufige Sicherung. Aber der Hochwasserschutz als solcher ist auch damals in der Planfeststellung schon geprüft worden. Ich meine, wenn ein Projekt so lange hin- und hergewendet worden ist, kann man doch nicht sagen, es hat keinen Sinn. Es hat einen verkehrlichen Nutzen. Auch das ist geprüft worden.
Sie sagen, der Kosten-Nutzen-Faktor liegt bei 2,4. Bei der Stammstrecke in München haben wir 1,03. Wenn man danach ginge, dürfte man diese auch nicht bauen. Jetzt kommt diese vorläufige Sicherung. Und da behaupten Sie jetzt Dinge, die schlicht falsch sind. Dort wurden hydraulische Berechnungen angestellt,
inwieweit diese vorläufige Sicherung die Situation verändert. Das Ergebnis ist, dass fast nichts verändert werden muss, dass ein paar Rohre verlegt werden müssen,
was kaum Auswirkungen auf die Kosten hat. Das müssen Sie halt einmal zur Kenntnis nehmen und nicht solche Vorstellungen und Geschichten, die da problematisiert werden, glauben und sagen, das kostet sieben Millionen Euro und da muss ein Damm neu gebaut werden usw. Nach allem, was die Oberste Baubehörde hier vorgelegt hat – ich denke schon, dass das Aussagen sind, an denen Sie sich festhalten lassen müssen –, müssen Sie dem Glauben schenken, wenn sie es noch einmal geprüft haben. Das Einzige, was es bisher an Veränderung gegeben hat, ist diese vorläufige Sicherung. Die führt überhaupt nicht dazu, dass das Projekt nun völlig verändert werden müsste, wesentlich teurer werden würde und Ähnliches mehr.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag, den Sie da gestellt haben, ab. Wir halten ihn nicht für sinnvoll und müssen Projekte, die so lange geplant worden sind und strittig ausgehandelt worden sind, einmal durchsetzen und durchführen und nicht immer wieder bei jedem Projekt von vorn anfangen und wieder problematisieren, was alles schon mal Thema war. Insofern lehnen wir den Antrag ab.
Sehr geehrte, hochgeschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist dieses Projekt seit Jahrzehnten im Gespräch, und der Kollege Otmar Bernhard hat darauf verwiesen, dass 2011 der Planfeststellungsbeschluss erlassen wurde. In diesen Planfeststellungsbeschluss sind alle relevanten Prüfungen eingegangen, wie es im Staatsstraßenbau so üblich ist. Ich gehe mal davon aus, und so weit vertraue ich den Beamtinnen und Beamten. Wir haben in der Tat weitaus krassere Fälle von Nutzen-Kosten-Relationen. 2,4 ist relativ solide, und auch wenn der eine oder andere Anteil an Mehrkosten dazukommt, der das vielleicht ein bisschen nach unten korrigiert, ist es auf alle Fälle so, dass sich das immer noch rentiert für diejenigen, die die kommende Straße nutzen, und für diejenigen, die im Ortszentrum von Olching immer wieder im Verkehr ersticken.
Doch, auch. Ich habe selber vor über 30 Jahren in Olching gewohnt, ganz genau in Geiselbullach, und bin dort immer wieder gefahren. Ich kenne auch die heutige Situation. Was den Hochwasserschutz angeht, kann ich als Passauer oder als Donauanrainer mitreden. Auch hier wird immer wieder mal in Vorranggebieten eine Straße gebaut. Diese muss natürlich angepasst werden: Man baut Drainagen, Düker, um das Wasser beim Kommen und Gehen entsprechend zügig hin- oder abzuleiten. All dies ist geschehen.
Die verkehrliche Entlastung ist natürlich nicht auf der gesamten Trasse vollständig durchgängig, aber dennoch in wesentlichen Anteilen der Trasse, die dann neu geplant wird. Ich füge hinzu: Es gibt in der Nachbarschaft von Olching – in Eichenau, in Gröbenzell – durchaus immer wieder einmal kritische Stimmen. Aber das kommunale Planungsrecht und das Recht, eine Entscheidung zu treffen, Begünstigte zu schaffen, aber auch Belastete, ist nun einmal unsere tagtägliche Arbeit.
Demgemäß sehe ich keinen Anlass, von dem abzurücken, was ich für die SPD-Landtagsfraktion im Ausschuss vorgetragen habe, nämlich dass wir das Projekt ablehnen. Ich kündige an, dass es aus unserer Fraktion noch eine persönliche Erklärung dazu gibt. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir üben immer mal wieder Kritik an dem einen oder anderen Verkehrsprojekt, aber bei diesem Projekt muss man einfach sagen: Dieses Projekt ist irrwitzig.
Herr Roos, wenn Sie sagen, es gebe die eine oder andere kritische Stimme, dann muss ich sagen: Die SPD vertritt diese Kritik geschlossen in der Gemeinde Gröbenzell, die SPD sowie der gesamte Gemeinderat vertreten das in der Gemeinde Eichenau. Sie sind federführend beim Widerstand.
Dieses Projekt ist irrwitzig, denn es bringt erstens in der Summe deutlich mehr Verkehrsbelastungen als entlastungen, zweitens massive Eingriffe in Natur und Umwelt und drittens sollen dafür Millionen ausgegeben werden. Das darf man einfach nicht hinnehmen. Diese Millionen fehlen an anderer Stelle.
Es ist richtig, dass es einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011 gibt. Es ist nicht richtig, was dann Kollege Bernhard gesagt hat: Im ersten Gerichtsverfahren vor dem VG München wurde dieser Planfeststellungsbeschluss nämlich aufgehoben. Dann gab es das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs,
Dann ist in Leipzig – lassen Sie mich einmal ausführen, Herr Bocklet, Sie können gerne noch etwas sagen – die Nichtzulassungsbeschwerde kassiert worden. Das ist Fakt.
Genauso Fakt ist aber: Es gibt einen neuen Sachverhalt. Im Januar vor zwei Jahren war die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Starzelbach. Darin liegt fast komplett diese Trasse. Was heißt das jetzt? – Wir brauchen tatsächlich ein neues wasserrechtliches Verfahren. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes steht eindeutig: Das Errichten baulicher Anlagen – nach den §§ 30, 33, 34, 35 des Baugesetzbuches –, das Erhöhen und Vertiefen von Erdoberflächen sowie die Errichtung von Mauern, Wällen und ähnlichen Anlagen ist untersagt. "Untersagt" heißt nicht, dass es gar nicht sein darf. Es gibt entweder die Ausnahmeregelung oder die wasserrechtliche Zustimmung. In diesem Status des Verfahrens befinden wir uns derzeit.
Es ist interessant, was Sie wissen, Herr Roos. Auch ich bin in Kontakt, und zwar nicht nur mit dem Straßenbauamt in Freising und dem Unternehmen, das für die hydraulischen Berechnungen zuständig ist, sondern auch mit dem Wasserwirtschaftsamt und der anderen zuständigen Behörde, dem Landratsamt Fürstenfeldbruck.
Zugelassen werden solche Maßnahmen nur, wenn weder die Ober- noch die Unterlieger belastet werden, was sehr fraglich ist. Deswegen gibt es auch wieder Petitionen. In einem Fall wurde diese im Gemeinderat sogar einstimmig beschlossen und in einem anderen Fall mit 20 : 1 Stimmen. Was aber noch viel mehr reinhaut: Man braucht den Ausgleich. Selbst der naturschutzfachliche Ausgleich war sehr schwer herzustellen. Jetzt muss jeder Kubikmeter, der verdrängt wird, noch ausgeglichen werden. Ich bin gespannt, wie das zustande kommt.
Wir haben bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung einen Zähler und einen Nenner. Über den Nenner habe ich gerade gesprochen. Jetzt schauen wir uns einmal den Zähler an. Der verkehrliche Nutzen – das Kurzak-Gutachten, das ist die Verkehrsuntersuchung, auf der die Bewertung des Projektes basiert – hat sich bereits jetzt als Makulatur erwiesen. Das Analysejahr war 2007, das Prognosejahr ist 2025. Bei den relevanten Punkten – das besagt das Kurzak-Gutachten – hätten wir einen Anstieg von ungefähr 10 % im Prognosejahr. Aber der Anstieg erfolgte bis zum Jahr 2015.
Es gibt die DTV-Zählstellen für die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke. Schauen Sie sich diese einmal an. Dann stellen Sie fest, dass der Verkehr nicht angestiegen, sondern sogar gesunken ist. Das heißt, der verkehrliche Nutzen geht noch einmal stark nach unten. Gleichzeitig haben wir höhere Aufwendungen.
Interessant ist auch, dass der Nutzen-Kosten-Faktor zwischen dem 6. und 7. Staatsstraßenausbauplan jetzt beim Kurzak-Gutachten von 9,4 auf 2,4 runtergerechnet werden müsste. Das ist schon gewaltig.
Ich sage, es gibt mehr verkehrliche Belastungen. Auf dieses Teilstück sollen mehr Autos gebracht werden. Die Gemeinde Eichenau – dort geht die Staatsstraße mittendurch – hat überhaupt keine Möglichkeit, sich dieses Mehrverkehrs zu erwehren. Aber auch in Olching haben wir deutlich mehr Verkehr. Entlastet werden wird ein Straßenzug, die Roggensteiner Straße und die Fürstenfeldbrucker Straße, zwischen 770 und 5.000 Autos werktäglich.
5.000 Autos sind schon eine ganze Menge, aber gleichzeitig haben wir auf der neuen Trasse knapp 10.000 Autos mehr, die alle in Dammlage und gleichzeitig auch viel schneller fahren. Tausende Bürger werden also mit einem neuen Lärmteppich beglückt werden. Hinzu kommen noch die ganzen Umweltbelastungen, die Gefährdung streng geschützter Arten, der Lärmeintrag, die Zerschneidung eines regionalen Grünzuges und vieles andere mehr.
Die CSU-Fraktion hat neulich gesagt – – Wir haben anlässlich unseres Volksbegehrens auch einen Antrag eingebracht. Wir alle sind gegen den Flächenfraß, gegen den Verbrauch von Flächen. Ich darf zitieren – die Zeit ist leider sehr knapp –: In Artikel 6 Absatz 2 Nummer 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes heißt es: "Die weitere Zerschneidung der offenen Landschaft... soll so weit wie möglich vermieden werden;...".
Hier könnten Sie jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass das, was Sie sagen, auch wirklich etwas wert ist, und zwar mehr als einen Pfifferling
wert ist. Stimmen Sie bitte dem Antrag der FREIEN WÄHLER auf Neubewertung des Projektes zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Leistungsfähige Straßen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg Bayerns in wirtschaftlicher und in sozialer Hinsicht. Deshalb tut die Bayerische Staatsregierung alles, um die Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, sowohl den Bestand zu sichern wie auch Ergänzungen im Straßennetz vorzunehmen. Wir tun das mit Weitsicht, so schnell wie möglich und wir setzen klare Prioritäten. Diesem geordneten und geregelten Verfahren sollten auch die FREIEN WÄHLER vertrauen. Dennoch werden wir natürlich auf die Punkte eingehen, die Sie ansprechen. Sie sind alle bereits erfüllt. Deshalb ist der Antrag abzulehnen, weil er überflüssig ist.
Die Südwest-Umfahrung von Olching im Zuge der St 2069 wurde kritisch überprüft, und deshalb wurde der Antrag auch im Wirtschafts- und im Umweltausschuss zu Recht abgelehnt. Es gibt keinen Änderungsbedarf.
Die Ortsumgehung von Olching ist im 7. Ausbauplan in der ersten Dringlichkeit eingestuft. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde neutral bewertet und überprüft. Die Ortsumgehung hat hohe Priorität. Es darf keine weitere Verzögerung geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gemeinde Olching war immer mit deutlicher und klarer Mehrheit für diese Umgehung. Diesem örtlichen Anliegen, das seit vielen Jahren besteht, sollten wir auch Rechnung tragen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gab es eine intensive Auseinandersetzung mit Vertretern aller öffentlichen und privaten Belange. Im September 2011 erging bereits der Planfeststellungsbeschluss. Per Klage wurde er gerichtlich überprüft, die Klage wurde abgewiesen. Seit Juni 2015 haben wir Baurecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, in Ihrem Antrag sprechen Sie vom Überschwemmungsgebiet. Kollege Runge hatte es auch angesprochen; der Starzelbach ist hier erwähnt. Natürlich haben auch wir uns diesem Thema gewidmet. Wir werden im Rahmen eines ergänzenden Planfest
stellungsbeschlusses auch dieses Thema würdigen. Das Überschwemmungsgebiet wurde neu ermittelt und vorläufig gesichert.
Meine Damen und Herren, das alles erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München. Die entsprechenden Maßnahmen wurden eingeleitet. Wie gesagt, die Auflagen werden erfüllt. Es wird keine relevanten Kostensteigerungen geben, und der verkehrliche Nutzen bleibt nach wie vor eindeutig. Das Verkehrsgutachten bestätigt das auch.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir keine Änderungen. Eine Überprüfung ist, wie gesagt, bereits erfolgt. Damit ist Ihrem Anliegen bereits lange Rechnung getragen worden. Es wäre deshalb sinnvoll, den Antrag zurückzuziehen. Sie werden es nicht tun. Deshalb bitte ich, den Antrag der FREIEN WÄHLER abzulehnen.