Protocol of the Session on April 10, 2018

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Runge. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, der verkehrliche Nutzen bleibt unverändert oder ist gegeben. Haben Sie sich mal die Nutzen-Kosten-Untersuchung angesehen und können Sie benennen, was hier die Nutzenstifter sind? Ich habe sie alle aufgeschrieben, ich brauche sie jetzt nicht alle aufzuzählen. Das sind jede Menge. Es gibt hier aber die Kategorie NB 2, das heißt, Veränderung der Betriebsführungskosten, differenziert nach Lohnkosten und Betriebskosten. Da werden die volkswirtschaftlich relevanten Postenbestandteile für gewerblich genutzte Pkw und Lkw erfasst. Dieser Nutzenstifter wird in der NKU mit 50 % aller Nutzenstifter gerechnet.

Jetzt ist es Fakt, dass das Verkehrsgutachten Kurzak definitiv falsch ist, weil es gesagt hat: Bis 2015 werden wir erhebliche Verkehrssteigerungen haben. – Diese Verkehrssteigerungen hat es laut DTV-Zählstellen nicht gegeben, im Gegenteil: An den relevanten Punkten ist der Verkehr sogar zurückgegangen. Jetzt müssen Sie sagen, entweder das Kurzak-Gutachten stimmt oder die DTV-Zählstellen stimmen. Es kann aber nur eines stimmen. Mit Ihrer Aussage sagen Sie jetzt, dass die Zählstellen, die quasi öffentlich sind, falsche Ergebnisse bringen.

Fakt ist, dass das Kurzak-Gutachten längst Makulatur ist und dass wir also nicht nur den Nenner vergrößern, sondern dass wir auch den Zähler verkleinern müssen. Das heißt, der Faktor wird noch einmal deut

lich absinken, was bei diesem Unsinnsprojekt aber auch völlig klar ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Runge, Sie wissen selbst: Im Ausbauplan erhält man nur die erste Priorität, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis eindeutig positiv ist.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Nutzen-Kosten! Das ist völlig falsch, was Sie sagen!)

Das wissen Sie. Wenn Sie jetzt einzelne Daten rausziehen, werden Sie immer ein einzelnes Argument finden, aber in der Summe ist das eindeutig positiv. Das Büro Kurzak ist ein anerkanntes Büro. Die Gutachten sind immer gut und treffen auch zu. Deshalb kann ich Ihre Aussage nicht bestätigen und bitte noch einmal darum, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER, der Kollege Dr. Kränzlein (SPD) und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt hat der Kollege Dr. Kränzlein ums Wort gebeten. Er möchte nach § 133 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben. Herr Kollege, Sie wissen ja, keine Debatte mehr eröffnen, sondern ausschließlich eine persönliche Erklärung. Bitte schön.

Ich kenne die Thematik seit vielen Jahren. Ich war schon als Bürgermeister der Nachbargemeinde damit befasst. Ich muss sagen, dass alle Argumente, die von den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN hier vorgetragen wurden, stichhaltig sind.

Bei dieser Planung sind so viele Fehler passiert, dass man der Planung eigentlich nicht hätte folgen dürfen. Herr Zellmeier, schon das erste Kurzak-Gutachten war so grottenschlecht, dass Sie sich auf den Gutach

ter gar nicht hätten berufen sollen. Auch die Entlastung, die er genannt hat, ist falsch. Ich will die Debatte in der Tat nicht wiederholen.

Das ist kein parteipolitisches Thema. Wenn Sie sich vorstellen, dass CSU, SPD, GRÜNE – wer immer dort war in den Nachbargemeinden Gröbenzell und Eichenau – einstimmig oder mit einer Gegenstimme gegen dieses Projekt gestimmt haben und jetzt noch Petitionen eingereicht wurden, dann können Sie sehen, dass hier ein wichtiges verkehrspolitisches Konzept, das wir im Landkreis hatten, das Tangentenviereck, kaputtgemacht wird. Sie können sehen, dass die Landschaft kaputtgemacht wird, dass die Kosten deutlich steigen werden und dass wir damit allen anderen Kommunen bei einem Kosten-Nutzen-Verhältnis, bei dem kaum ein anderes Projekt jemals in die erste Dringlichkeitsstufe kommen würde, einen Tort antun. Ich habe eine Anfrage gestellt, und da sagt die Staatsregierung selber, eigentlich braucht man einen Bewertungsfaktor von 4,3. Dort hat man einen Bewertungsfaktor von 2,3. Trotzdem wurde es reingeschoben. Mir ist unverständlich, wie das passieren konnte, und darum habe ich, was mir leid tut, gegen meine Fraktion stimmen müssen, weil die richtige Entscheidung gewesen wäre, die von den FREIEN WÄHLERN geforderte Überprüfung einzuleiten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, darf ich Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Prekäre Beschäftigung in bayerischen Kitas beenden", Drucksache 17/21543, bekannt geben: Mit Ja haben 46 gestimmt, mit Nein haben 72 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es 11. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Selbstbestimmtes Leben im Alter III - Mehrgenerationenhäuser vorantreiben (Drs. 17/17586)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Gesamtredezeit von 24 Minuten festgelegt. Als erstem Redner darf ich für die Fraktion der FREIEN

WÄHLER Herrn Kollegen Dr. Fahn das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, heute wurde im Plenum TV genau die Frage behandelt: Könnten Mehrgenerationenhäuser eine Lösung der gesellschaftlichen Probleme bei der Kinder- und Seniorenbetreuung sein? – Antwort: Ja, es ist ein richtiger Ansatz.

Als Grundtenor meines Beitrags sage ich: Wir können die Probleme der Zukunft nur dann lösen, wenn Jung und Alt zusammenarbeiten, wenn Jung und Alt gemeinsame Wege gehen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt.

Warum? – Wir leben in Zeiten zunehmender Urbanisierung. Wir haben zunehmende Verstädterung. Das Leben wird immer anonymer, und wir brauchen soziale Kontakte, die aber oft nur spärlich sind. Soziale Bindung und Verankerung im Wohnumfeld, in dem Viertel, in dem wir wohnen, werden immer schwieriger. Wir brauchen zunehmend auch den Kontakt zwischen den Generationen. Dieser Kontakt kommt manchmal nur zustande, wenn eine Rentnerin beispielsweise ein zurückgelegtes Paket abholt.

Wir sagen: Mehrgenerationenhäuser schaffen Abhilfe. Mehrgenerationenhäuser sind Umgebungsorte, an denen generationenübergreifend ein Miteinander entstehen kann. Hier gibt es Einrichtungen, die nachbarschaftliche, großfamiliäre Strukturen bieten. Hier geht es um Kinderbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Gedächtnistraining für Senioren – das ist übrigens ganz interessant. Da habe ich auch mal mitgemacht. Das war gar nicht so einfach –,

(Volkmar Halbleib (SPD): Mit Erfolg? – Zuruf von der SPD: Ohne jeden!)

Kochen für Jung und Alt.

Laut Sozialministerium gibt es in Bayern 90 Mehrgenerationenhäuser. Wir sagen: 90 Mehrgenerationenhäuser, das heißt pro Landkreis oder Stadt ein Mehrgenerationenhaus. Das ist einfach zu wenig. Wir denken, es müssten viel mehr sein. Es gibt etwa in Unterfranken – wahrscheinlich wird der Kollege Vogel nachher darüber reden – 10 Mehrgenerationenhäuser, zum Beispiel eines in Arnstein, eines in Haßfurt. Das sind zwei hoch professionelle Mehrgenerationenhäuser. Da sagen wir: Es müssten eigentlich viel mehr sein.

Dann geht es um die Finanzierung: Mehrgenerationenhäuser werden schwerpunktmäßig vom Bund gefördert. Das wissen wir. Hier gibt es eine Förderung von 30.000 Euro. Die Kommune muss mit

10.000 Euro pro Haus kofinanzieren. Dann gibt es noch den Freistaat. Für den Freistaat sind die Mehrgenerationenhäuser eine tolle Sache. Das wird auch Herr Vogel sagen. Die Förderung ist allerdings mit nur 5.000 Euro minimal, und es gibt sie außerdem nur für sogenannte finanzschwache Gemeinden. Das heißt, hier müsste der Demografiebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung einmal tätig werden. Die Kommunen müssen nämlich Anträge stellen, die 10 bis 15 Seiten lang sind. Die Kommunen müssen diese Anträge ausfüllen, um zu dokumentieren, dass sie eine finanzschwache Gemeinde sind.

Wir meinen hier: Das muss nicht sein. Jede Kommune, die ein Mehrgenerationenhaus hat, sollte diese 5.000 Euro bekommen. Wir sagen: 5.000 Euro sind relativ mickrig. Deswegen fordern wir in unserem Antrag 10.000 Euro. Das ist das Mindeste!

Bei diesem Thema wird immer auch die Frage der Finanzierung diskutiert. Das gilt auch für andere Projekte. Wir wollen Regel- und nicht Projektfinanzierung. In den vergangenen Jahren mussten Antragsteller oft befürchten, dass der Zuschuss für das nächste Jahr vom Bundesministerium gar nicht genehmigt werden würde. Jetzt ist diese Aussicht ein bisschen besser; die Planung geht über drei Jahre. Wenn aber doch jeder die Mehrgenerationenhäuser so toll findet, dann könnte man die Projektfinanzierung auch in eine Regelfinanzierung überführen.

Das ist für uns ein ganz wichtiger Aspekt, der auch noch für andere Bereiche gilt. Mehrgenerationenhäuser sind wichtig für Jung und Alt, für gemeinsame Wege – auch wenn es nicht immer die echten Mehrgenerationenhäuser sind, in denen Alt und Jung tatsächlich zusammenleben. Diese gibt es in Bayern auch noch, und sie sind insgesamt ziemlich erfolgreich.

In unserem Antrag steht zudem, dass der Freistaat das Engagement für die Förderung der Mehrgenerationenhäuser steigern soll. Er könnte beispielsweise das Engagement fördern, indem er ein Konzept erarbeitet, das für Bayern nicht nur 90 Mehrgenerationenhäuser vorsieht, sondern die doppelte Anzahl. Warum sollte in jedem Landkreis nur ein Mehrgenerationenhaus existieren? Ich höre immer wieder, dass die Einrichtungen so toll seien und dass es durchaus mehr Mehrgenerationenhäuser in einem Landkreis geben könnte. Dann wären alle zufrieden, und es wäre insgesamt eine gute Sache. Deswegen wäre es wichtig zu hören, ob die Staatsregierung jetzt wieder sagt: Mehrgenerationenhäuser sind eine tolle Sache, aber der Status quo reicht aus.

Wir hingegen sagen: Der Status quo reicht nicht aus; denn es geht um eine wichtige Zukunftsaufgabe, von der wir alle betroffen sind. Nur Jung und Alt zusammen können die Probleme der Zukunft lösen. Packen wir die Mehrgenerationenhäusern an! – Danke schön.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion darf ich jetzt Herrn Kollegen Vogel das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Herrn Fahn nur zustimmen: Selbstverständlich leisten die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Mitarbeitern – mit den Hauptamtlichen, vor allem aber auch mit den vielen Ehrenamtlichen – eine wunderbare, segensreiche Arbeit. Wir sind uns vollkommen darüber im Klaren, dass die Mehrgenerationenhäuser ein unverzichtbarer Bestandteil Bayerns sind und einen wichtigen Beitrag zum Zusammenwachsen und zum Miteinander der Generationen leisten.

Bei mir in Haßfurt gibt es ein Mehrgenerationenhaus, das sich im Rahmen des Projekts "Zusammenhalt fördern, Integration stärken" ganz vorbildlich auch bei der Integration von Flüchtlingen engagiert. Es gibt dort ein Generationen-Café; dort wird ein Betreuungsnetzwerk aufgebaut, und es gibt auch Ferienprogramme sowie Angebote für die Betreuung von pflegenden Angehörigen. Es ist wirklich toll, was in den Mehrgenerationenhäusern geleistet wird.

Kurzum: Auch für uns als CSU-Fraktion sind die Mehrgenerationenhäuser ein Segen und eine ganz wichtige Einrichtung. Gerade weil wir die Mehrgenerationenhäuser als so wichtig ansehen, haben wir uns auch im Bund im Rahmen der Großen Koalition bereits 2005 dafür eingesetzt, dass der Bund Mittel zur Verfügung stellt, damit die Mehrgenerationenhäuser in Deutschland und damit auch in Bayern aufgebaut werden können.

Seitens des Bundes gibt es die Förderung der Betriebskosten in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr. Die Förderrichtlinie des Bundes sieht vor, dass jede Kommune, die ein Mehrgenerationenhaus betreibt, einen Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro mitbringt, sprich: dass sie ihr eigenes Interesse nachweist. Wenn es einfach nur Geld vom Bund gibt und man selbst keinen Anteil leisten muss, dann kommt vielleicht der Mitnahmeeffekt zum Tragen. Wenn man jedoch selbst noch eigene Mittel einsetzen muss, überlegt man sich das Ganze etwas genauer.

Der Freistaat Bayern hat sich entschlossen, die Kommunen bei diesem Eigenanteil in Höhe von

10.000 Euro zu unterstützen, und zwar mit 5.000 Euro. Die Förderverpflichtung in Höhe von 10.000 Euro muss die Gemeinde erbringen; wenn sie jedoch finanzschwach ist und von den demografischen Problemen betroffen, dann bekommt sie 5.000 Euro obendrauf, sodass sie dann nur Eigenmittel in Höhe von 5.000 Euro zu erbringen hat, um die Förderung des Bundes zu erhalten.

Wie Sie richtig sagen, gibt es derzeit 90 Mehrgenerationenhäuser in Bayern. Davon erhalten 49 Häuser diese Förderung. Das ist ziemlich großzügig. Über die Hälfte der Kommunen mit Mehrgenerationenhäusern gelten also als finanzschwach und als von der Demografie besonders betroffen.

Ihr Antrag ist nicht ganz schlüssig; darüber haben wir bereits im Ausschuss gesprochen. Warum? Im Antrag ist die Rede von 10.000 Euro, in der Antragsbegründung hingegen schreiben Sie von einer Erhöhung in Höhe von 2.500 Euro. Antragsbegründung und Antrag selbst widersprechen sich also. Man müsste deshalb zunächst klarstellen, ob man auf 10.000 Euro erhöhen will oder auf 7.500 Euro. Das ist nicht so ganz klar.

(Zuruf von den FREIEN WÄHLERN)