Wir stellen uns eine Art Städtebau-Sportstättenförderung vor. Der Fördersatz sollte auf 90 % aufgestockt werden. Machen wir uns nichts vor: Wir wissen, dass bei kleineren Sportvereinen selbst die Aufbringung eines Eigenanteils von 10 % eine Herausforderung ist. Wir wollen aber die Sportvereine damit in die Lage versetzen, ihr gutes Sportprogramm für die Bürgerinnen und Bürger und vor allem für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten. Das ist unsere klare Zielsetzung.
Wir wollen von der CSU-Staatsregierung ein ganz klares Konzept. Die CSU-Fraktion hat die Problematik zumindest erkannt. Sie hat etwa fünf Wochen nach uns einen Antrag mit der Überschrift "Vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen unterstützen" eingebracht. Das ist gut so. Wir gehen davon aus, dass die CSU-Fraktion die Notwendigkeit erkannt hat. Hier handelt es sich jedoch allein um einen Prüfantrag. Wir haben uns gefragt, was sie denn prüfen wollen. Herr Kollege Adelt hat in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass es Sportvereine gibt, in deren Vereinsturnhallen mehr Eimer, mit denen eindringendes Wasser aufgefangen wird, als Sportgeräte stehen. Zielt der Prüfantrag darauf ab, dass Sie das Wasser in den Eimern, also die Wasserstandsmeldungen, zusammentragen wollen? Ich weiß es nicht.
Es gibt das Sprichwort von dem Spatz in der Hand. Deshalb werden wir Ihrem Prüfantrag zustimmen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, weil wir bei diesem Thema konkreten Handlungsbedarf sehen. Wir wollen zeitnah tätig werden und den Sportvereinen sowie den klammen Kommunen unter die Arme greifen.
Meine abschließende Bitte an die CSU: Heute Abend wird Ihr Prüfantrag beschlossen. Achten Sie bitte darauf, dass die Staatsregierung zeitnah prüft. Fordern Sie bitte von der Staatsregierung eine schnelle Prüfung ein, und drängen Sie darauf. Die Sportvereine und die betroffenen Kommunen werden es Ihnen danken. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sport ist nicht nur eine schöne Angelegenheit; Sport ist auch noch gesund. Deshalb ist es gut, dass in Bayern über 4,5 Millionen aktive Sportlerinnen und Sportler in den 12.000 Vereinen des BLSV organisiert sind. Genau deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sport mit rund 115 Millionen Euro allein im Doppelhaushalt 2017/2018. Darüber hinaus wurden zum 1. Januar 2017 neue Sportförderrichtlinien eingeführt, mit denen die Bürokratie Gott sei Dank verringert werden konnte, sodass wir von den Sportvereinen draußen eine sehr positive Rückmeldung über die Unterstützung der Vereine durch den Freistaat Bayern bekommen.
Nicht nur die Sportvereine, auch die Kommunen werden vom Staat gefördert. Denken Sie nur an den kommunalen Finanzausgleich mit einem Spitzenwert von 9,5 Milliarden Euro. Das bedeutet, fast jeder achte Euro des bayerischen Haushalts geht an die Kommunen. Neben den Schlüsselzuweisungen gibt es auch Stabilitätshilfen. Dennoch gibt es Vereine und Kommunen, für die die Sanierung einer Sportstätte ein Problem darstellt. Deshalb haben wir von der CSU den Antrag gestellt, zu prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Räumen zu unterstützen. Wir wollen hierzu einen Bericht sowohl im Innen- als auch im Finanzausschuss. Dieser Antrag wurde im Innenausschuss einstimmig angenommen. Ich hoffe, dass dies auch heute der Fall sein wird; denn ich gehe davon aus, dass wir mit dem Bericht Vorschläge bekommen werden, die dann in den parlamentarischen Prozess einfließen können. Dafür können dann die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Dem Antrag der SPD-Fraktion können wir in der jetzigen Form leider nicht zustimmen. Er ist einerseits sehr unbestimmt gehalten, andererseits wiederum viel zu speziell. Ich möchte das kurz ausführen: An welcher Stelle ist der Antrag unbestimmt? – Das beginnt schon bei dem Begriff "Konsolidierungsgemeinden".
Frau Kollegin Biedefeld, wenn das diese Gemeinden sein sollten, dann muss ich Ihnen widersprechen. Auch Kommunen, die Stabilisierungshilfen erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Leistungen gewähren. Dass dies nicht die Regel ist, ist klar. Dass dies aber grundsätzlich ausgeschlossen sei, wie Sie das gesagt haben, entspricht nicht den Tatsachen. Die Frage ist auch, ob bei dem Begriff "Konsolidierungsgemeinden" nicht andere Aspekte wie Steuerkraft, Verschuldung oder Bevölkerungsentwicklung gesehen werden könnten. Dies wird jedoch im Antrag nicht näher ausgeführt.
Sie haben gefragt: Was soll denn hier geprüft und untersucht werden? Es sollen keine Eimer gezählt werden. Die Frage lautet: Mit welchem Bedarf ist zu rechnen? – Denn nur wenn wir den Bedarf kennen, können wir auch die Kosten abschätzen, mit denen wir bei einem solchen Förderprogramm rechnen müssen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, wie das Ganze gegenfinanziert werden soll. Zu all diesen Punkten werden in dem SPD-Antrag leider keine Vorschläge gemacht. Aus diesem Antrag geht auch nicht klar hervor, ob nur die Kommunen gefördert oder auch die Vereine unterstützt werden sollen.
Auf der anderen Seite: Wo ist der Antrag der SPD zu speziell? – Sie legen sich in Ihrem Antrag allein auf Vereinsturnhallen fest. Was aber ist mit Sportstätten, die keine Halle brauchen? Werden die ausgeklammert? Was ist mit Hallen, in denen nicht geturnt, sondern in denen andere Sportarten betrieben werden? Werden die nicht gefördert? – Wir haben in unserem Prüfantrag deshalb auf Sportstätten abgestellt. Ich denke, das ist der passendere Begriff.
Das Zweite ist die Förderhöhe von rund 90 %, die Sie in der Begründung Ihres Antrags angeben. Ich finde, das ist sehr hoch gegriffen. Es gibt nämlich viele Kommunen, die in Ihrem Sinne keine Konsolidierungsgemeinden sind, die aber dennoch die Vereine nicht so hoch fördern, dass zum Schluss nur noch 10 % Eigenleistung bei den Vereinen bleibt.
Ein Drittes ist zu bedenken: Es ist schwierig, eine Abgrenzung zu finden, wenn auf der einen Seite Konsoli
dierungsgemeinden bis zu 90 % gefördert werden und auf der anderen Seite Kommunen, die gerade nicht mehr unter diesen Begriff fallen, nur noch die herkömmlichen Fördermöglichkeiten bis zu 30 % bekommen. Hier besteht ein unglaublich großes Gefälle. Das wäre sehr, sehr hart, fast unverhältnismäßig. Man muss sich deshalb überlegen, ob ein differenzierteres Vorgehen in diesem Falle nicht sinnvoller wäre. Aus diesen Gründen sind wir für unseren Prüfantrag. Wir würden uns freuen, wenn wir heute wieder einstimmige Unterstützung erhalten würden. Den SPD-Antrag müssen wir leider ablehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Anträge sind meiner Meinung nach ein Musterbeispiel dafür, wie Demokratie funktionieren kann. Sie sind ein Musterbeispiel dafür, dass noch immer der Spruch gilt: Eine Regierung ist immer nur so gut wie die Opposition. Das sieht man hier ganz deutlich.
Die Opposition ist sehr gut; denn sie hat einen sehr sinnvollen Antrag gestellt. Die Regierung zieht nach, auch wenn sie natürlich nicht die ganze Hand reicht. Das würde auch dem Selbstverständnis der CSU widersprechen. Aber immerhin streckt sie den kleinen Finger aus und sagt: Wir prüfen einmal. – Wir werden deshalb beiden Anträgen zustimmen. Gegen den Prüfantrag ist nichts zu sagen. Wir sehen ihn als einen deutlichen Schritt in die richtige Richtung. Wahrscheinlich tun Sie sich viel, viel schwerer, diesen Antrag abzulehnen; denn bei diesem Prüfauftrag wird wahrscheinlich das herauskommen, was die Kollegin von der SPD herausgestellt hat.
Viele Vereine können ihre Hallen nicht mehr halten, sie können sie nicht mehr sanieren. Auch viele Kommunen können das nicht, weil es eine freiwillige Leistung ist. Jeder von uns, der in einem Stadt- oder Gemeinderat sitzt – und das sind noch immer sehr viele von uns –, der weiß, wie wir uns über die freiwilligen Leistungen streiten müssen. Wir können sie oft nicht erbringen, weil wir schon mit den Pflichtaufgaben nicht nachkommen. Deshalb ist das Anliegen absolut sinnvoll. Herr Lederer hat den SPD-Antrag zerpflückt. Ab und zu kommt der Lehrer wieder zum Vorschein, das ist grundsätzlich ja auch nichts Falsches.
Natürlich, wir Lehrer sind ab und zu durchaus für etwas zu gebrauchen. – Herr Kollege Lederer stellt den Fördersatz infrage. Warum wird das bei Straßen nicht infrage gestellt? – Bei einer Straße, die man zusätzlich baut, eine Ortsumgehung zum Beispiel, bekommt man bis zu 85 %. Da sagt auch keiner etwas; denn das ist schließlich auch vernünftig. Ich denke, die 90 % sind sehr sinnvoll.
Hier sieht man allerdings auch die Grenzen der Politik, weil wir nämlich nicht volkswirtschaftlich denken. Wir denken von den Töpfen her. Wenn wir aber volkswirtschaftlich denken würden, dann gibt es gar keine andere Lösung, als die Vereine zu unterstützen. Das ist nämlich immer noch billiger, als wenn die Kommune oder auch der Staat die Kosten ganz übernimmt. Auf jeden Fall ist doch klar, dass eine sportliche Bevölkerung eine gesündere Bevölkerung ist. Was ich mir in dem einen Ministerium spare, das kann ich, das muss ich sogar, hier ausgeben.
Außerdem habe ich Synergieeffekte. Vereinsturnhallen werden von Volkshochschulen gebucht. Vereinsturnhallen werden auch von Schulen gebucht, die ihren dritten oder vierten Sportunterricht oder auch den differenzierten Sportunterricht nicht machen können, weil die Hallen der Schulen belegt sind. Also habe ich auch hier Synergieeffekte. Deshalb wäre es sinnvoll, Vereinsturnhallen benutzen zu können. Letzten Endes ist jede Halle, in der Sport getrieben wird – und Sport wird in erster Linie von jungen Menschen gemacht – etwas ganz Sinnvolles. Die Jugend ist nämlich sinnvoll beschäftigt und kommt nicht auf andere Gedanken. Die Sporthallen werden auch von Senioren genutzt. Ein Teil ist in meinem Alter. Die können dann manche Treppe wieder schneller rauf- oder runterkommen. Also ist auch das sinnvoll.
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum Sie dem Antrag nicht zustimmen. Man muss schon sagen, wir geben auch für andere Dinge sehr wohl Geld aus. Dieser Antrag ist sehr sinnvoll. Ich würde es nicht verstehen, wenn er abgelehnt wird. Ich denke halt, Sie dürfen nicht gleich Ja sagen. Sie sagen eben "jut" – oder Sie sagen nur den ersten Buchstaben des Ja. Nein, das sagen Sie auch nicht; denn das wären schon 50 %. So weit geben Sie den Finger nämlich nicht her. Es geht aber immerhin in diese Richtung.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! "Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit." – Das schreibt der Dichter Joachim Ringelnatz. Kolleginnen und Kollegen, die positiven Wirkungen des Sports für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind seit jeher anerkannt. Gerade weil die körperliche Arbeit in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert und zunehmend Bewegungsmangel, Überernährung und Zivilisationskrankheiten zu verzeichnen sind, kommt dem Sport heutzutage eine wachsende Bedeutung zu. Gleichzeitig ist er nicht nur für das Wohlbefinden jedes Einzelnen, sondern auch für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft enorm wichtig. Es sind die circa 17.000 Sportvereine mit fast fünf Millionen Mitgliedern im Freistaat – Herr Kollege Lederer, ich habe aufgerundet –, die unser gesellschaftliches Miteinander in der Stadt und auf dem Land nachhaltig prägen. Die Ausübung von Sport und die mit ihm verbundene Vereinskultur leisten einen Beitrag zur Gesundheit, zu Demokratie, Identifikation, Integration und zur Einübung sozialen Verhaltens, um nur einige wichtige Effekte für unsere Gesellschaft zu nennen.
Doch der demografische Wandel schlägt sich in Bayern auch negativ auf die Sportstätteninfrastruktur nieder. Viele Turnhallen und Sportanlagen stammen noch aus den 1970er-Jahren und sind heute teilweise in sehr marodem Zustand. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch daran erinnern, dass wir kürzlich im Rahmen der Anhörung zur Schwimmfähigkeit über die prekäre Situation kommunaler Schwimmbäder diskutiert haben. Die Situation ist nahezu identisch. Gerade in den von Demografie negativ betroffenen bzw. konsolidierenden Kommunen fehlt den Sportvereinen die finanzielle Unterstützung durch die Kommunen für den notwendigen Erhalt von Sportstätten.
Kolleginnen und Kollegen, zwar gibt es für schulische Sportanlagen hinreichende Fördermöglichkeiten nach Artikel 10 FAG und für den vereinseigenen Sportstättenbau ein staatliches Förderprogramm. Doch die Förderkonditionen werden dem Bedarf in strukturschwachen Gemeinden nicht gerecht, zumal die dafür bereitgestellten Mittel nicht ausreichend sein dürften, nachdem die Fördertatbestände ausgeweitet wurden.
Kürzlich wurde der Abschlussbericht der EnqueteKommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" vorgelegt. Auch dieser hat einen Handlungsbedarf aufgezeigt. Derzeit existiert kein allgemein anerkanntes Instrument, welches eine Unterversorgung mit Sportstätten definiert. Weil es uns GRÜNEN ein großes Anliegen ist, dass in allen Regionen Bayerns gleiche Chancen bestehen, halten wir
es für unausweichlich, den Förderbedarf zu ermitteln und daraus in Abstimmung mit den zuständigen Verbänden geeignete Förderinstrumente für die Unterstützung von Sportstätten in strukturschwachen Räumen zu entwickeln. Gegebenenfalls lassen sich hierbei Synergieeffekte aus der eingesetzten Arbeitsgruppe zu den kommunalen Schwimmbädern erzielen. Kolleginnen und Kollegen, deshalb stimmen wir GRÜNE heute beiden Anträgen zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat der vereinseigene Sportstättenbau eine sehr hohe Bedeutung für den Breitensport in unserem Land. Für den ländlichen Raum hat er eine große Bedeutung für die weitere strukturelle Entwicklung. Wir geben jährlich rund 13 Millionen Euro für die Förderung des Sportstättenbaus aus. Das kann sich durchaus sehen lassen. Das ist in der Regel mit einem Fördersatz zwischen 20 und 30 % verbunden. Einige finanzschwache Kommunen in Teilen unseres Landes können die freiwillige Ko-Förderung von kommunaler Seite jedoch kaum mehr leisten. Sie sehen sich nicht in der Lage, dies zu tun. Dann kann der Verein das auch nicht mehr darstellen. Oft ist das der Beginn einer Spirale nach unten. Die Sportstätten verfallen immer mehr. Damit wird die Anlage immer unattraktiver. Schließlich fehlen neue Mitglieder, und die alten gehen, weil sie sagen: In einer solchen Einrichtung macht es keinen Spaß mehr, Sport zu treiben.
Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Thema anpacken. Der Landesentwicklungsplan verfolgt das Ziel, dass Vereinen mit Sitz in sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf deutlich höhere staatliche Fördersätze für Baumaßnahmen an Sportanlagen gewährt werden sollen. Es wird bereits gefordert, solche höheren Fördersätze für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren zu gewähren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment prüfen wir, wie ein solches Programm im Einzelnen ausgestaltet sein müsste, um den Vereinen in den strukturschwachen Regionen zu helfen. Damit wollen wir gleichzeitig aufzeigen, wie der Finanzbedarf hierfür aussehen würde. Klar ist schon: Wir können eine höhere Förderung für diesen Bereich, der sinnvoll und notwendig ist, nicht mit den bisherigen Mitteln darstellen. Das würde bedeuten, dass wir den anderen Sportvereinen entsprechend weniger Geld geben können. Dies würde nicht zum Erfolg führen. Das Ganze ist nur sinnvoll, wenn der Sportetat besser ausgestattet wird und wir dadurch mehr Handlungsmöglichkeiten zur Förderung haben.
Wir wollen ein Konzept entwickeln, für das wir gleichzeitig zusätzliche Haushaltsmittel für den nächsten Doppelhaushalt 2019/2020 anmelden werden. Klar ist aber auch – das ist gerade schon angesprochen worden –, dass wir alle Sportanlagen einbeziehen sollten, nicht nur Sporthallen. Die Förderung kann auch für Freigelände von Bedeutung sein. Wir sollten ganz gezielt definieren, um welche Gemeinden es insgesamt geht. Wir können nicht das ganze Land berücksichtigen. Wir müssen feststellen, wo die Zielgruppen, finanzschwächere Gemeinden und strukturschwächere Regionen sind.
Ich verspreche Ihnen, dass wir sehr rasch ein entsprechendes Konzept ausarbeiten und es in die Beratungen des Landtags einbringen werden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der CSULandtagsfraktion.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Antrag der SPDFraktion zur Ablehnung. Beim Antrag der CSU-Fraktion empfiehlt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe, dass außer dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auch dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu berichten ist.
Ich lasse zuerst abstimmen über den zur Ablehnung empfohlenen Antrag der Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/19730. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen! – Das ist die CSUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Es folgt nun die Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/20306. Wer dem Antrag in der Fassung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Ich bitte Sie, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag in dieser Fassung zugestimmt worden.
Wir hätten jetzt noch einen Tagesordnungspunkt, den wir aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beraten können. Der Antrag "Kritische Prüfung der Südwest-Umgehung Olching" wird auf die nächste Plenarsitzung verschoben.
Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Stümpfig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenver