Diesen Weg setzen wir nun fort. Wir gehören zu den Ersten, die den harmonisierten Rahmen der Innenministerkonferenz vom Dezember 2017 umsetzen. Wir wollen auch die bundeseinheitliche Zusammenarbeit weiter stärken. Der Wirkbereich des Verfassungs
schutzes endet nämlich nicht an den Ländergrenzen. Wir brauchen den Austausch mit anderen Bundesländern und mit unseren Partnern, die wir jenseits der bayerischen Grenze haben. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen, und wir werden ihn gehen.
Daneben steht selbstverständlich das BKA-Urteil. Es hat uns damals mitten im Gesetzgebungsprozess erwischt. Wir standen mitten im Gesetzgebungsprozess, und wir haben über Jahre hinweg analysiert: Was müssen wir machen? Wie soll das Urteil ausgelegt werden? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen? – Auch hier werden wir selbstverständlich anpacken und werden in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit schaffen. Wir werden gewährleisten, dass wir in Bayern nicht nur ein sehr, sehr gutes Gesetz haben, sondern auch ein Gesetz, das in vollem Umfang auf dem Boden des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln. Wir bekommen eine bessere Vernetzung, eine effektivere Zusammenarbeit und ein Stück mehr Rechtssicherheit, und wir bleiben weiterhin Vorreiter in Sachen Sicherheit. Ich glaube, das muss auch der Anspruch Bayerns und Deutschlands sein: Sicherheit ist in Bayern zu Hause, und das wird auch weiterhin so bleiben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treten wir wiederum in den Prozess ein. Wir werden uns über das neue Polizeiaufgabengesetz wie auch über die Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes unterhalten, Herr Kollege Schindler. Ich bin ganz froh darüber, dass wir die Anhörung, die auch Sie bereits genannt haben, durchführen werden. Dazu sind die verschiedensten Experten geladen. Wir können ihre Meinungen einholen und erfahren, wo wir nachbessern müssen bzw. was wir anders, vielleicht auch besser machen können. Insoweit freue ich mich darüber, dass wir gemeinsam dieser Anhörung entgegenblicken. Vielleicht ergibt sich dabei auch die Gelegenheit – die Fraktion der GRÜNEN hat 2016 einen eigenen Gesetzentwurf zum Verfassungsschutzgesetz angekündigt –, zu sehen, wo sich die einzelnen Fraktionen hier im Bayerischen Landtag unterscheiden. Die SPD hat bereits ein sehr, sehr umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Insoweit wollen wir gemeinsam diesen Weg beschreiten. Lassen Sie uns nicht nur von Sicherheit reden, sondern auch dementsprechend handeln. Die Sicherheit wird für uns in Bayern auch weiterhin oberste Priorität haben. Deswegen gehen wir gemeinsam in diesen Prozess; lassen Sie uns das Gesetz jetzt in die Ausschüsse überweisen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Prof. Dr. Bauer von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits vor knapp zwei Jahren wurde das Bayerische Verfassungsschutzgesetz novelliert. Damals war das Gesetzgebungsverfahren allerdings bereits in vollem Gange, als das Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016 sein Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz, zum BKAG, verkündet hat und über die Verfassungsmäßigkeit der im Jahr 2009 neu in das BKAG eingefügten polizeilichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschied.
Inwieweit die in diesem Urteil seitens des Bundesverfassungsgerichts getroffenen Aussagen auf die Nachrichtendienste übertragen werden können, konnte damals angesichts der sehr kurzen Zeit zwischen der Urteilsverkündung und der bereits angesetzten Sachverständigenanhörung verständlicherweise nicht geklärt werden. Die geladenen Sachverständigen waren sich deshalb damals nur darin einig, dass das BKAGUrteil sich in erster Linie auf die Tätigkeit des BKA als Polizeibehörde beziehe und die im Rahmen des Urteils getroffenen Feststellungen nicht ohne Weiteres und unmodifiziert auf die Nachrichtendienste übertragen werden können. Diese Frage war auch innerhalb der länderoffenen Arbeitsgruppe, die die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder mit dem Ziel der Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens – das ist schon besprochen worden – mit wirksamen Befugnissen untersuchen sollte, umstritten. Einigkeit besteht insofern nur im Hinblick darauf, dass das Urteil wichtige allgemeine Überlegungen zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen enthält, die auch im Recht der Nachrichtendienste in einigen Punkten Änderungsbedarf auslösen werden und bei entsprechender Novellierung zu berücksichtigen sind. Anhand dieser allgemeinen Leitsätze soll das Bayerische Verfassungsschutzgesetz mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf fortentwickelt werden.
Gleichzeitig soll der im Dezember letzten Jahres gefasste Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren umgesetzt werden, wonach Bund und Ländern empfohlen wird, den von einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesinnenministeriums entwickelten harmonisierten Rechtsrahmen in Überlegungen zur Novellierung des
Verfassungsschutzgesetzes einzubeziehen. Dem Beschluss liegt ein entsprechender Bericht der Arbeitsgruppe zugrunde, der gesetzgeberische Optionen für die Aufklärung extremistischer und terroristischer Bestrebungen aufzeigt.
So ehrenwert das Ziel der Staatsregierung beim vorliegenden Gesetzentwurf auch ist, so müssen wir die vorgesehenen Änderungen doch einer genaueren Betrachtung und Prüfung unterziehen. Insofern begrüßen die FREIEN WÄHLER, dass der vorliegende Gesetzentwurf in die Anhörung – das hat der Herr Kollege schon angekündigt – einbezogen wird.
Besonders herausgreifen möchte ich zum Schluss einige Punkte, so etwa den Artikel 8a, der eine allgemeine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel enthält. Besonders im Hinblick auf Berufsgeheimnisträger wird er nunmehr endlich die in § 3b G 10 vorgenommene Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten beseitigen, und Kammerrechtsbeistände und Rechtsanwälte werden den Strafverteidigern gleichgestellt. Bereits bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes im Jahre 2016 haben wir FREIEN WÄHLER uns im Rahmen eines Änderungsantrags dafür stark gemacht, dass dieses Zwei-Klassen-System bei den Berufsgeheimnisträgern, wie es § 3b G 10 mit der Unterscheidung zwischen absolutem und relativem Schutz vorsieht, beseitigt werden müsse. Wir haben damals bereits darauf hingewiesen, dass eine solche Differenzierung geeignet ist, das Vertrauen des einzelnen Bürgers in die Vertraulichkeit der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern zu beeinflussen. Umso erfreulicher ist es für uns daher, dass dies im vorliegenden Gesetzentwurf endlich umgesetzt wird.
Wir freuen uns auf die intensiven Beratungen und Diskussionen bei der Anhörung und werden sie aufmerksam verfolgen. In der Zweiten Lesung werden wir endgültig Stellung nehmen und mitteilen, wie wir uns verhalten und wie wir abstimmen werden.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Schulze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Herrmann! Letztes Jahr haben wir GRÜNE Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verfassungsschutzgesetz der CSU eingereicht; denn dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Leider ist es noch nicht
zu einer Verhandlung gekommen, weil Sie ständig am Verlängern sind. Ich hätte gerne wieder vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen Sie gewonnen; aber wir machen das halt dann, wenn die Verhandlung ansteht.
Wir haben damals schon kritisiert, dass die Rechte des Verfassungsschutzes mit der ersten Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes massiv auf Kosten der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet wurden. Schon damals haben wir gesagt, dass es nicht sein kann, dass der Verfassungsschutz auf die Vorratsdaten zugreift. Es gibt nämlich gute Gründe für das Trennungsgebot, das wir alle kennen. Ganz abgesehen davon ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ohnehin abzulehnen.
Außerdem wurde mit dem Gesetz die parlamentarische Kontrolle eingeschränkt, und selbst Kinder – das war ja die große Debatte: Dürfen Kinder mit 14 Jahren überwacht werden oder nicht? – können vom Verfassungsschutz überwacht werden und sind dort lange gespeichert. Spätestens nach der Mordserie des NSU sollte auch wirklich dem Letzten klar geworden sein, dass sich beim Verfassungsschutz einiges ändern muss. Leider überzeugen die neuen Regelungen zu den V-Personen uns GRÜNE nicht.
Unser Hauptproblem ist – das habe ich damals immer gesagt –, dass Sie als CSU mit diesem Gesetz die Verpolizeilichung des Verfassungsschutzes weiter vorantreiben; das lehnen wir GRÜNE ab.
Jetzt haben Sie zu Recht und zum Glück eine Novelle vorgelegt, weil Sie auf das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagieren müssen. Auch darüber haben wir damals schon debattiert und immer wieder angemahnt, dass aktuelle Vorgaben der Rechtsprechung leider nicht umgesetzt und die Individualinteressen und Grundrechte der Betroffenen nicht ausreichend geschützt werden. Ja, durch die vorgelegte Novelle gibt es ein paar Verbesserungen, aber leider werden nicht alle verfassungsrechtlich bedenklichen Themen angepackt. Zum Beispiel ändert sich nichts am Zugriff des Verfassungsschutzes auf die Vorratsdaten – das habe ich schon ausgeführt. Das kritisieren wir. Sogar der Auskunftsanspruch wird noch weiter eingeschränkt.
Beim Thema Wohnraumüberwachung wird jetzt zwischen akustischer und optischer Wohnraumüberwachung differenziert. Aber – das fand ich sehr interessant – Sie sehen bei dieser Novelle wieder ein Betretungsrecht für Wohnraum zur Vorbereitung und
Durchführung einer verdeckten Online-Datenerhebung durch die Hintertür vor. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Verfassungsschutz darf mit dieser Novelle in die Wohnung und darf die Überwachung vorbereiten und beispielsweise eine Spy-Software auf den PC übertragen. Ich möchte hier daran erinnern, dass das in der 15. Legislaturperiode von Ihnen bereits eingeführt wurde; in der 16. Legislaturperiode, als Sie mit einem Koalitionspartner regieren mussten, wurde das wieder abgeschafft. Jetzt wollen Sie es wieder einführen. Auch da kann ich nur sagen: Das ist natürlich nicht zielführend. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut; schlecht ist, dass Sie als CSUStaatsregierung Ihren rechtsstaatlichen Fehltritt von vor zehn Jahren wiederholen.
Wir hatten vor zwei Jahren bei der Debatte über das Verfassungsschutzgesetz eine große Diskussion – zu Recht hatten wir diese große Diskussion –, wie wir mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern umgehen. Ich bin froh, dass diese nachrichtendienstlichen Mittel in der Neufassung bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder ähnlichen Berufsgruppen erst einmal unzulässig sind. Trotzdem hat der Bayerische Journalisten-Verband zu Recht erklärt, dass er ein Problem darin sieht, dass bei Journalistinnen und Journalisten, so wie ich das in Artikel 8a sehe, immer noch eine Interessensabwägung stattfinden muss. Das sehe ich als problematisch an, und auch bei diesem Thema werden wir in den Debatten im Ausschuss und auch bei der Expertenanhörung sehr genau nachfragen und genau nachbohren. Ich kann Ihnen versichern: Wir werden uns auch weiterhin für die Einhaltung der Grundrechte genauso wie für starke Sicherheitsbehörden stark machen. Das ist nämlich kein Widerspruch. Man kann rechtsstaatlich handeln und trotzdem die Freiheit und die Sicherheit für alle Menschen in Bayern gewährleisten. Ich freue mich auf die Debatte und bin gespannt, was da noch alles herauskommt.
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht offensichtlich Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes Ballungsraumzulage für alle Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärterinnen und Anwärter) sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger (Drs. 17/20811) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes Verdoppelung der Ballungsraumzulage und Streichung des Anwärtergrenzbetrags (Drs. 17/20847) - Erste Lesung
Bei beiden Entwürfen werden Begründung und Aussprache miteinander verbunden. Damit ergeben sich zehn Minuten Redezeit für die Fraktion der FREIEN WÄHLER und elf Minuten Redezeit für die SPD-Fraktion.
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile das Wort zunächst dem Kollegen Dr. Piazolo für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Bildungsausschuss erreichen uns häufig Petitionen von Junglehrern – beim Ministerium ist das noch häufiger der Fall –, die in einen anderen Bereich Bayerns versetzt werden wollen, weil der eine oder andere Junglehrer – es sind sehr, sehr viele – auf Dauer nicht dort eingesetzt werden will, wohin er berufen wurde. Das liegt insbesondere daran, dass viele aus ländlichen Regionen in Städte kommen, aus denen sie nicht stammen und wo auch die Finanzstruktur eine ganz andere ist.
Wir hatten diesbezüglich eine Petition von Junglehrern, aber auch Referendaren in Unterfranken mit, glaube ich, über 3.000 Unterschriften, in der sich Junglehrer, auch ältere Lehrer und Referendare insbesondere darüber beklagen, nach Oberbayern zu müssen. Das erstaunt einen im ersten Moment, weil ja Oberbayern immer als Vorstufe zum Paradies ge
sehen wird und das Bild Bayerns prägt und auch sehr viele dorthin wollen. Gerade in München und Oberbayern haben wir ja auch einen enormen Zuzug.
Was steckt dahinter? Das hat auch mit unserem Gesetzentwurf zu tun. Es geht um die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern. Da hat ja jetzt gerade eine Enquete-Kommission dem Bayerischen Landtag Ergebnisse geliefert. Häufig betrachten wir das sehr strukturell. Wir betrachten die Stadt oder die Städte, und wir betrachten den ländlichen Raum. Wir schauen uns die Strukturen an, und dann kommen wir zu der Einschätzung: Hier und dort in Bayern gibt es strukturschwache Räume. Aber wenn man sich nur die Räume und die Strukturen anschaut, kommen wir weniger zu den Einzelschicksalen, den Menschen und vielleicht den gruppenspezifischen Besonderheiten. Wir müssen sehen – das ist ganz normal –, dass es auch in einer wirtschaftlich starken Region wie Oberbayern oder einer prosperierenden Stadt wie München viele Menschen gibt, die mit dem, was sie verdienen, kaum klarkommen, weil sie zu wenig haben. Hier gibt es Ungerechtigkeiten. Daraus resultieren Wohlstandsdefizite und bei vielen Menschen auch Abstiegsängste.
Die Räume in Bayern sind unterschiedlich kostenintensiv. Wenn man gerade München und im Vergleich dazu vielleicht eine Region in Niederbayern, in Oberfranken oder auch – ich sehe Herrn Kränzle – in Schwaben oder im Allgäu betrachtet, muss man konstatieren, dass die Wohnungspreise hier in München wesentlich höher sind, aber auch die Kosten für Kindergärten und Kitas und manches mehr.
Die Wirtschaft reagiert da recht flexibel mit unterschiedlichen Gehältern. Da gibt es entsprechende Listen und Vergleiche, sodass man für den gleichen Beruf sehr unterschiedliche Gehälter zahlt, weil man sonst für München, für andere oberbayerische Regionen, aber vielleicht auch für den Nürnberger oder den Augsburger Raum nicht die entsprechenden Fachleute bekommt. In anderen Räumen in Bayern kann man vielleicht weniger zahlen.
Das geht beim Staat grundsätzlich nicht. Der Staat ist mit seinen Honoraren für die Beamten, für die Staatsbediensteten systemisch unbeweglich. Hier ist das Grundprinzip: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Gehaltsstufen sind fest, egal wo der Beamte seine Arbeit verrichtet. Wer als Lehrer am Gymnasium tätig ist, bekommt ein Einstiegsgehalt nach A 13, ob er in Nürnberg oder im ländlichen Raum am Gymnasium ist. Das ist grundsätzlich egal. Das führt natürlich bei Beamten zu Konsequenzen. Der Lehrer – vielleicht sogar das Lehrerehepaar – steht im ländlichen Raum, zum Beispiel in Niederbayern oder in der Oberpfalz,
wirklich ganz gut da. Aber ein Lehrer zählt, insbesondere in einer Situation, wo er alleinerziehend ist, in der Großstadt vielleicht noch nicht zum Prekariat, tut sich aber doch schwer, über die Runden zu kommen.
Da sind wir natürlich bei dem Thema der Ballungsraumzulage: Wie kann man auch bei den Beamten zu einem Ausgleich kommen? Es gibt die Ballungsraumzulage seit vielen Jahren. Aber sie ist über die Jahrzehnte hinweg – bis vor Kurzem – ziemlich ausgehöhlt worden und auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau geblieben, und an dem Grundproblem hat sich wenig geändert. Vor Kurzem ist sie dankenswerterweise – das sollte man betonen – um 50 % erhöht worden. Das hat ein bisschen gebracht. Aber die Beträge liegen immer noch in einem Bereich von unter 100 Euro. Da sind wir bei Beträgen, die deutlich zu niedrig ausgestaltet sind. Die Ballungsraumzulage wird auch nur im Großraum München gezahlt, also im S-Bahn-Bereich, in der Stadt und darum herum, aber in anderen Bereichen nicht. Sie ist also auch in ganz Bayern zu unflexibel.
An wen sie überraschenderweise nicht gezahlt wird, sind die Referendare, weil man bei der Bemessung im Gesetz nicht das Referendarsgehalt zur Grundlage nimmt, sondern das spätere Eingangsgehalt. Das heißt, man sagt: Der Referendar wird später, wenn er am Gymnasium oder an der Mittelschule angestellt wird, nach A 13 oder A 12 bezahlt, und das nehmen wir zur Grundlage. Weil die Leute dann aber zu viel verdienen, weil sie bei über 3.000 oder 3.500 liegen, erhalten sie keine Ballungsraumzulage. Das ist aber aus Sicht der FREIEN WÄHLER der falsche Ansatz. Er ist ungerecht. Man sollte sich nach unserer Auffassung nicht an dem orientieren, was man vielleicht einmal in der Zukunft verdient, wenn man denn vom Staat übernommen wird, sondern man sollte sich an dem orientieren, was man aktuell verdient. Aktuell aber verdienen die Referendare häufig nur 1.200, 1.300 oder 1.400 Euro, manchmal vielleicht ein bisschen mehr. Insbesondere muss man auch bedenken, dass in der heutigen Situation viele Referendare später gar nicht übernommen werden. Bei den Realschulen sind in den letzten Jahren teilweise 90 % der Referendare nicht übernommen worden. Das heißt, sie können auch nicht sagen: Ich nehme jetzt einmal einen kleinen Kredit auf und ziehe das über die Referendarzeit; später werde ich ja beamteter Lehrer, dann verdiene ich mehr und kann das in irgendeiner Form zurückzahlen. Man hat häufig eine ungewisse berufliche Zukunft. Wenn man dann in einer Stadt wie München die Zulage nicht bekommt, dann ist das schon sehr eng. Man muss sagen: Die Zulagen sind nicht sehr hoch, aber 40 oder 60 Euro oder, wenn man die verschiedenen Zulagen addiert, knapp über
Das ist der Kern unseres Ansatzes und unseres Gesetzentwurfes. Wir halten ihn auch deshalb für sinnvoll, weil gerade der Referendar, also der Anwärter in den Schulen, eine Arbeit macht, die sehr anspruchsvoll ist und die keinesfalls nur Ausbildungscharakter hat, sondern er muss in den Schulen bis zu 17 Stunden pro Woche unterrichten. Das kritisieren wir sehr, und wir sagen immer wieder: Das sollte man reduzieren. Aber das zeigt: Er übt eine vollwertige Tätigkeit aus; er kann auch nebenher nichts arbeiten. Deshalb ist das sinnvoll und angebracht.
Ein paar Worte zum SPD-Gesetzentwurf: Wir freuen uns, dass wir auch darüber diskutieren können. Nachdem wir unseren Gesetzentwurf eingereicht haben, hat, soweit ich es mitbekommen habe, im Ältestenrat der Vertreter der SPD gesagt: Wartet noch ein bisschen, wir haben auch noch etwas auf Halde, wir reichen das gleich ein. – Die SPD hat ihren Gesetzentwurf kurze Zeit später eingereicht. Er entspricht in einem Punkt unserem Gesetzentwurf, geht aber in anderer Hinsicht darüber hinaus und möchte die Ballungsraumzulage verdoppeln. Der Kollege Schuster wird es sicher genauer erklären. Wenn das Geld dafür in der Staatsschatulle ist, werden wir dazu nicht Nein sagen. Wir haben bei der Nachtragshaushaltsberatung schon einen ähnlichen Antrag der SPD gehabt und haben zugestimmt. Insofern ist das sicherlich etwas, was man gerade aus Münchner Sicht, aus der Sicht des Ballungsraums, nur begrüßen kann. Daher sehen wir die Debatte sehr positiv und freuen uns darauf.
Wir sagen noch einmal: Dieses Geld ist sinnvoll angelegt. Betroffen sind junge engagierte Leute – beim SPD-Entwurf sind auch ältere engagierte Leute betroffen –, die hier in München und im Umland es oftmals schwer haben, finanziell über die Runden zu kommen. Insofern bitte ich auch die Kollegen der CSU-Fraktion, sich den Entwurf intensiv anzusehen und ihn positiv zu bewerten, gegebenenfalls einen eigenen Gesetzentwurf zu machen, in dem zwar nichts anderes drinsteht, aber CSU draufsteht.