Protocol of the Session on December 7, 2017

Auch der Auslandsaufenthalt wird als ein pädagogisches Element der gymnasialen Schullaufbahn angesehen und könnte ebenfalls in der elften Jahrgangsstufe angesetzt werden. Dies alles muss ineinander greifen können. Die Ausgestaltung dieses Elements werden wir im laufenden Schuljahr bis ins Jahr 2018 vornehmen.

Die Herausforderung, auf der einen Seite die allgemeine Hochschulreife mit der umfassenden Persönlichkeitsentwicklung, dem kompetenzorientierten Unterricht und dem Vermitteln der Fächer und auf der anderen Seite die duale Ausbildung zusammenzuführen, ist sehr groß. Ich bin sehr dankbar, dass meine Fraktion diesen Weg in eine große Initiative zur Stär

kung des differenzierten Schulwesens und in das Bildungspaket "Stark machen!" einbettet. Nach Gesprächen in den Regionen kann ich feststellen, dass wir sehr engagierte Partner an der Seite haben. Die Vorbereitung der neuen und doch gediegenen Form des bayerischen Gymnasiums mit einer grundständigen Ausrichtung auf neun Jahre ist auf einem guten Weg. Ich habe angeboten, alle Fachkolleginnen und -kollegen, egal welcher Fraktion, beispielsweise in Form einer Arbeitsgruppe oder den Ausschuss insgesamt am Prozess genauso intensiv zu beteiligen wie die engagierte Schulfamilie. Das Engagement der Schulfamilie empfinde ich bereits als sehr positiv. Ich freue mich auf diesen Weg zur Gestaltung des leistungsstarken bayerischen Gymnasiums im neuen Jahr.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor; damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Tagesordnungspunkt 8; das ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein neues neunjähriges Gymnasium. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/17725 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf Drucksache 17/19315 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass aufgrund der letzten Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 29. November 2017 der Einleitungssatz sowie der Hinweis auf die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes angepasst wurden.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) und Muthmann (frakti- onslos) haben nicht mitgestimmt. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Die Abgeordneten Stamm (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos).

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. –

Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Vielleicht können sich die Kollegen bitte hinsetzen. Danke schön. – Also, keine. Stimmenthaltungen? – Die Kollegen Claudia Stamm (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos).

Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern."

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 9 bis 18. Dies sind die vorgenannten beiden Anträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und das Antragspaket von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 17/18592, 17/18721, 17/18708 sowie 17/18643 mit 17/18649. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt alle vorgenannten Anträge zur Ablehnung.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, über die Voten des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus abzustimmen. Ich lasse jetzt über die vorgenannten Ausschussvoten abstimmen. Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) und Muthmann (fraktionslos).

Damit übernimmt der Landtag diese Voten; die Anträge sind abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 8 bis 18 sind damit erledigt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 6, Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, Drucksache 17/18161 bekannt. Mit Ja haben 80 Abgeordnete und mit Nein 53 Abgeordnete gestimmt, Stimmenthaltungen gab es keine. Das Gesetz ist damit so angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksa

che 17/18838 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 sind damit erledigt.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 19 und 20 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) (Drs. 17/18388) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD) hier: Valides Instrument zur Bedarfserhebung entwickeln (Drs. 17/18909)

Änderungsantrag der Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD) hier: Menschen mit Behinderungen besser an Schiedsverfahren beteiligen (Drs. 17/18910)

Änderungsantrag der Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD) hier: Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen (Drs. 17/18911)

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/18991)

Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Unterländer, Ingrid Heckner, Judith Gerlach u. a. (CSU) hier: Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/19212)

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Lebenshilfe Bayern in Arbeitsgruppe mit einbeziehen (Drs. 17/19225)

Antrag der Abgeordneten Joachim Unterländer, Ingrid Heckner, Judith Gerlach u. a. (CSU) Umsetzung Bayerisches Teilhabegesetz (Drs. 17/18938)

Ich darf Sie davon in Kenntnis setzen, dass von der SPD-Fraktion zum Antrag Drucksache 17/18911 namentliche Abstimmung beantragt worden ist. – Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Unterländer von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gesellschaft ist nur so human und so menschenwürdig, wie sie mit ihren Menschen mit Behinderung umgeht. Das ist ein Gedanke und ein Leitsatz, den dieses Hohe Haus und die Bestrebungen der Staatsregierung hier insgesamt zum Ausdruck bringt. Wir müssen diesen Grundsatz bei der Realisierung eines Bayerischen Teilhabegesetzes, das das Bundesteilhabegesetz mit Leben erfüllt, hier entsprechend umsetzen.

Das Bundesteilhabegesetz ist eine gute Grundlage. Ich stehe noch unter dem Eindruck einer Podiumsdiskussion, die ich vorgestern zum Bayerischen Teilhabegesetz mit Menschen mit Behinderung, also mit unmittelbar Betroffenen, hatte. Ich musste feststellen, dass es zwar eine gute Grundlage ist. Dennoch müssen wir weiter an einer behindertenfreundlichen Gesellschaft bauen. Wir benötigen noch stärker einen ganzheitlichen Ansatz und nicht nur die Orientierung an den Sozialsystemen, die weiterzuentwickeln nur ein Zwischenschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein kann.

Wir können erfreulicherweise auch feststellen, dass es durch die Umsetzung des Bayerischen Teilhabegesetzes sehr viele positive Erwartungen bei den Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gibt. Dies ist auch ausdrücklich und unabhängig von den Änderungsanträgen, die die Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen im federführenden Ausschuss gestellt haben, hier als eine gewisse Grundübereinstimmung zu konzedieren gewesen. Ich denke, das ist eine gute Grundlage für eine gemeinsame Behindertenpolitik in Bayern.

(Beifall von der CSU)

Die Ablehnung dieser zwei Änderungsanträge – ich komme darauf noch kurz zu sprechen – bezieht sich auf den sogenannten Erhöhungsbeitrag beim neu zu schaffenden Budget für Arbeit, wobei es da völlig ver

schiedene Ansätze gibt, Kolleginnen und Kollegen, nämlich auf der einen Seite die in Zukunft zuständigen Bezirke, die gesagt haben, eine Realisierung eines Erhöhungsbeitrages ist mit uns als zuständige Kostenträger eigentlich grundsätzlich nicht zu machen. Wir haben auf der anderen Seite die Position der Behindertenbeauftragten und die Position der Opposition und verschiedener Behindertenverbände, die letztlich eine Verdoppelung auf 80 % vorsehen. Wir sind der Meinung, dass hier ein guter Kompromiss getroffen ist, eine ausgewogene Lösung gefunden wurde, die Einrichtungsträger und Betroffene umfasst und diese schwierige Umsetzung berücksichtigt.

Aufgrund eines – ich möchte es an dieser Stelle noch einmal sagen, ich habe es schon in der Ersten Lesung und bei der Berichterstattung in den Ausschussberatungen angesprochen – wirklich vorbildlichen Prozesses, wofür ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung, beim Sozialministerium, sehr herzlich bedanken darf, weil sie das, was wir unter Dialog, als tatsächliche Beteiligung im Sinne der Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention ansehen, bereits im Vorfeld dieses Gesetzes gelebt hat, nämlich die Kostenträger, die Behindertenorganisationen, Betroffene und auch die Politik einzubinden –, ist dieser Gesetzentwurf herausgekommen, wo es außer ein paar Diskussionspunkten einen großen Konsens gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung. Das dürfen wir dabei nicht vergessen. Es geht um mehr Selbstbestimmung, es geht um mehr Teilhabe. Es geht aber auch um eine gewisse finanzielle Souveränität, die bei allen Inanspruchnahmen der sozialen Sicherungssysteme zusätzlich geschaffen wird. Darin finden sich auch die Erkenntnisse langjähriger Diskussionsprozesse zu einer zweifellos notwendigen Reform der Eingliederungshilfe wieder. Ich denke, dass einer der wesentlichen Punkte, der auch bei den kommunalen Spitzenverbänden übereinstimmend zu dieser Lösung geführt hat, nämlich die Bündelung der Zuständigkeiten, ein wichtiger Beitrag für die Leistung der Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowohl ambulant als auch im teilstationären Bereich, grundsätzlich auf der Basis der existenzsichernden Leistungen bei den Bezirken erfolgt. Es wird – darauf wird der Kollege Thomas Huber im Weiteren noch eingehen – als Folge dieser Zuständigkeitsverlagerung eine Kooperationspflicht der verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften geben. Das ist dringend notwendig, um die Kompetenzen der Kommunen zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, wir begrüßen außerordentlich, dass die bundesweit vorbildliche Förderung der Frühförderstellen im Freistaat Bayern – das ist über

einstimmende Position aller Experten – durch die Möglichkeit der Einzelleistungsvergütungssysteme in Zukunft weiter sichergestellt ist.

(Beifall bei der CSU)

Es wird mit dem Budget für Arbeit ein Ansatz geschaffen, der eine Parallelität in der Kostensituation zwischen den Werkstätten und der Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt betrifft. Dies wird durch diesen Erhöhungssatz auf 48 % hinsichtlich der Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber gewährleistet. Ich darf da ausdrücklich nochmal feststellen: In dieser Fragestellung des Budgets für Arbeit steckt eine ganz große Chance, für mehr Selbstständigkeit zu sorgen. Wir müssen nämlich feststellen, dass trotz des hervorragenden Arbeitsmarktes im Freistaat Bayern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt, Herr Staatssekretär Hintersberger, eine der großen Zukunftsaufgaben bleibt. Da hoffe ich, dass uns das Bayerische Teilhabegesetz mit dieser Grundlage helfen wird.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Bedarfsermittlung und die Frage der Feststellung der Behinderung, die auf dem ICF-Status unter dem Schlagwort "Fünf aus neun Kriterien" im Bundesteilhabegesetz geregelt wird. Es ist gut – das ist auch ein Ergebnis dieses Dialogprozesses –, dass der Freistaat Bayern hier nicht sofort in diese Lösung einsteigt, weil sie höchst umstritten ist, sondern gemeinsam ein Konzept erarbeitet und die entsprechende Evaluierung berücksichtigt. Der Kollege Huber wird das noch vertiefen. Wir brauchen in diesem ganzen Prozess mit den weiteren Beteiligungen, mit den Schiedsstellen und mit dieser Veränderung der Paradigmen für die Förderung der Menschen mit Behinderung eine starke Stimme für die Betroffenen. Deswegen ist es sehr sinnvoll, dass die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe als Dachverband der Interessenvertretung an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern sowie bei den Beratungen der Schiedsstelle und den anderen Kompetenzen hier im Bereich des SGB IX mitwirken kann. Wir glauben, dass das eine praktikable Lösung sein wird.

Worauf es in Zukunft ankommt – auch da darf ich nochmal auf den Kollegen Huber verweisen –, ist die Umsetzung des Teilhabegesetzes. Wie setzen wir das bayerische Gesetz dann in der Praxis um? – Dies bedarf einer breiten Zusammenarbeit, aber nicht des Vorschreibens entsprechender Plätze und Sitze in allen Gremien, wie das in den Änderungsanträgen vorgeschlagen worden ist. Deswegen werden wir den entsprechenden Änderungsanträgen der Opposition nicht zustimmen können.

Meine Damen und Herren, heute ist – so fasse ich zusammen – ein guter Tag für Menschen mit Behinderung. Wir sollten dazu in der Praxis – ich darf das nochmal sagen und auf unseren Entschließungsantrag verweisen – die notwendige Begleitung im Sinne der Betroffenen vornehmen. Der Freistaat Bayern ist ein Land für und mit Menschen mit Behinderung par excellence.