Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) #BILDUNG_DIGITAL X: Teilhabechancen durch Bildung 4.0 stärken (Drs. 17/16362)
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Die federführenden Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst sowie für Bildung und Kultus empfehlen sämtliche Anträge zur Ablehnung. Es besteht Einverständnis innerhalb der Fraktionen, dass über die Anträge auf den Drucksachen 17/16353 bis 17/16362 insgesamt abgestimmt wird und der Abstimmung das Votum der federführenden Ausschüsse zugrunde gelegt wird. Damit lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion in den federführenden Ausschüssen für Wissenschaft und Kunst sowie für Bildung und Kultus einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Kollegin Claudia Stamm hebt die Hand. Gegenstimmen, bitte! – Keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge sind abgelehnt.
Der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass der Bayerische Jugendring für
eine seiner beiden Vertretungen im Landessportbeirat Herrn Jürgen Krenss als neues Mitglied vorgeschlagen hat. Herr Krenss würde damit die Nachfolge von Herrn Florian Beyer übernehmen. Herr Staatsminister Herrmann hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag, Herrn Krenss zum Mitglied des Landessportbeirats zu benennen, seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPDFraktion, die FREIEN WÄHLER, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Claudia Stamm. Gegenstimmen, bitte! – Keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist dem Vorschlag zugestimmt worden. Der Landtag bestätigt damit gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat Herrn Jürgen Krenss als neues Mitglied des Landessportbeirats.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/15590) Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Radschnellwege des Freistaates (Drs. 17/15863)
Änderungsantrag der Abgeordneten Erwin Huber, Karl Freller, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) (Drs. 17/16727)
Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Umweltverträglichkeitsprüfung bei Schnellstraßen (Drs. 17/15864)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Bernhard. Herr Dr. Bernhard, bitte schön.
einen Gesetzentwurf zugeleitet, der die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zum Inhalt hat. Deren Inhalt müssen wir einfach in unser Recht übernehmen. Das hat inzwischen auch der Bund getan, und zwar im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Aufgrund dieser neuen Gesetzgebung der EU müssen wir auch die Bayerische Bauordnung sowie das Bayerische Straßen- und Wegegesetz ändern.
Das ist eigentlich nur ein Umsetzungsverfahren; deshalb will ich nur kurz drei Punkte aufgreifen, die eine gewisse Rolle gespielt haben. Das ist zum einen die Frage, welche Planfeststellungsverfahren in Zukunft nach dieser neuen Richtlinie erforderlich sind. Bisher haben wir eine Regelung über Planfeststellungsverfahren im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für Staatsstraßen, Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungsstraßen etc. In dieser Richtlinie steht nun: alle Verkehrswege. Das heißt, das wäre eine wesentliche Erweiterung, die vielfach als sehr problematisch und auch als nicht notwendig angesehen wurde. Wir haben deshalb in unserem Änderungsantrag vorgesehen, dass man die Wege ausnimmt, also sonstige öffentliche Straßen, bei denen wir keine Probleme in Bezug auf das Ziel dieser Richtlinie sehen.
Der zweite Punkt ist, und da waren wir uns einig, dass wir ein EuGH-Urteil umsetzen müssen, welches zum Frankenschnellweg ergangen ist. Auch hier haben wir im Grunde schnell Einigkeit erzielt, dass nämlich Artikel 37 geändert werden soll und eine UVP-Pflicht für Staatsstraßen im Sinne der Begriffsbestimmung des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs – eine etwas komplizierte Formulierung – übernommen wird. Damit ist auch dem Anliegen der GRÜNEN Rechnung getragen. Die GRÜNEN haben hierzu einen eigenen Antrag eingereicht, der aus unserer Sicht aber nicht ausreichend zielgenau ist. Ich glaube aber, damit ist auch das Anliegen der GRÜNEN berücksichtigt.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Die GRÜNEN haben beantragt, dass die Radschnellwege einen eigenen Status erhalten sollen und im Wesentlichen den Staatsstraßen gleichgestellt werden. Das Anliegen ist grundsätzlich richtig, das unterstützen wir auch. Wir glauben aber, die jetzige Regelung ist vernünftig und ausreichend. Es gibt die selbstständigen und die unselbstständigen Radwege. Bei den unselbstständigen ist sowieso klar, wer die Baulast hat, ob das bei Staatsstraßen geschieht oder in anderer Baulast, und entsprechend müssen die Radwege mitfinanziert werden. Die selbstständigen Radwege aber sind grundsätzlich den Kommunen zugeordnet. Wir glauben, es ist sinnvoll, dass die Aufgabenverantwortung – also wer für die Radwege und für die Rad
schnellwege zuständig ist und wer sie finanziert – so bleibt, wie sie derzeit ist. Ich will aber betonen, der Freistaat Bayern unterstützt schon jetzt den Ausbau solcher Radwege, indem wir dort, wo die Straßenbaulast beim Freistaat Bayern liegt, also bei den Staatsstraßen, solche Radwege mitfinanzieren. Wir haben aber auch eine Fördermöglichkeit über das FAG. Dort, wo die Kommunen die Baulast haben, kann also vonseiten des Freistaats Bayern gefördert werden. Wir haben auch ein spezielles Pilotprojekt installiert, was die Metropolregionen wie beispielsweise Nürnberg anbelangt.
Ich denke, wir haben hier eine insgesamt gute Regelung, einen guten Rechtsrahmen, für das Anliegen, das wir im Prinzip teilen, dass nämlich die Radschnellwege und das Radwegenetz insgesamt weiter ausgebaut werden sollen. Das ist auch ein Element in der Diesel-Debatte, das haben Sie wahrscheinlich mitverfolgt. Man sagt: Okay, ein kleines Element zur Lösung des Problems ist, vermehrt Radwege zu bauen, um Möglichkeiten zu schaffen, dass mehr Verkehr über Fahrräder abgewickelt wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die sich im Rahmen der Gesetzesberatung ergeben haben. Die GRÜNEN haben, soviel ich weiß, ihren Antrag zurückgezogen. Auch der Antrag der FREIEN WÄHLER ist zurückgezogen worden. Insofern besteht hier eine große Einigkeit.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist diese Debatte nicht so streit- und auseinandersetzungsbeladen, wie das beim vorherigen Tagesordnungspunkt zum sozialen Bayern der Fall war. Insofern braucht man gar nicht so viele Worte zu machen und vermutlich auch die Redezeit nicht ganz auszuschöpfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, die Änderung der Bayerischen Bauordnung und seltsamerweise auch die Änderung des Geldwäschegesetzes stehen hier an, wobei sich Letzteres nicht auf den ersten Blick erschließt. Es sind in erster Linie redaktionelle Änderungen. Im Prinzip geht es darum, dass die sogenannte Seveso-III-Richtlinie umgesetzt wird. Die hätte eigentlich schon vor über zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Nach der Seveso-III-Richtlinie müssen Störfallbetriebe, also Betriebe bzw. Betriebsstätten, von denen eine Gefahr ausgehen kann und die sich in der Nähe
von Straßen im Bau bzw. Ausbau befinden, zwingend in ein Planfeststellungsverfahren eingekleidet werden. Die ganze Sache stellt sich in etwa so wie in der Redensart "rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln" dar. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die Einteilung in Staatsstraßen, Ortsverbindungsstraßen usw. nicht mehr vorgesehen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf sollte von allen Straßen ausgegangen werden. Nach intensiven Überlegungen der Mehrheitsfraktion ist man zu dem Entschluss gekommen, dass das vielleicht doch zu weit gehe. Der Kollege Otmar Bernhard hat bereits geschildert, dass davon auch Waldwege und Feldwege betroffen sein könnten. Das ist so, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Nun hat die CSU den Rückwärtsgang eingelegt und sich explizit auf Staats-, Kreis-, Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen statt auf alle öffentlichen Straßen festgelegt.
Die Debatte um das EuGH-Urteil zum Frankenschnellweg sei ebenfalls erwähnt. Es wäre wünschenswert, wenn der Frankenschnellweg seinem Namen endlich alle Ehre machen würde und endlich schnell gebaut würde. Aber das ist heute nicht Teil der Debatte. Wir müssen davon ausgehen, dass die Hauptstraßen des öffentlichen Verkehrs auch innerorts verlaufen können. In diesem Bereich war ebenfalls eine redaktionelle Änderung notwendig. Mit dem Änderungsantrag der CSU werden wir dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form zustimmen. Wir sind auch der Meinung, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN, wonach Radschnellwegverbindungen aufgenommen werden sollen, berechtigt ist, da nun im geänderten Gesetzentwurf explizit einzelne Straßenkategorien aufgezählt werden. Sie haben unsere Zustimmung auch hierzu. Ich wünsche viel Erfolg.
Danke schön, Herr Kollege Roos. – Als Nächster hat sich der Kollege Glauber zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Glauber.
Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir, die FREIEN WÄHLER, werden der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen – Seveso-III-Richtlinie – und den damit verbundenen Änderungen im Straßen- und Baurecht zustimmen. Wir bitten um die Zustimmung im gesamten Haus. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für die Gesetzesinitiative ist die Umsetzung der sogenannten Seveso-IIIRichtlinie der Europäischen Union. In diesem Punkt gibt es inhaltlich keinen Dissens. Jedoch muss das schludrige Vorgehen der CSU-Regierung bei dieser Gesetzesinitiative deutlich beanstandet werden. Die EU-Richtlinie ist nicht neu. Sie hätte bereits vor zwei Jahren umgesetzt werden müssen. Die CSU-Regierung hat es wieder einmal versäumt, ihre Hausaufgaben bei der Umsetzung des europäischen Rechts zu machen. Wie kürzlich bei der Änderung des Baukammerngesetzes war ein blauer Brief aus Brüssel notwendig. Nur die Drohung von Strafzahlungen hat die CSU aus ihrer Lethargie geweckt und zum Arbeiten getragen.
Was ist das Ergebnis? – Das Ergebnis ist wieder einmal ein mit heißer Nadel gestrickter Gesetzentwurf, der es versäumt, notwendige weitere Anpassungen vorzunehmen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der CSU-Regierung fehlt eine weitere notwendige Anpassung an das Europarecht. Dies ist in Sachen UVPPflicht bei Schnellstraßen der Fall. Der EuGH hat im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankenschnellwegs entschieden, dass das derzeit gültige Bayerische Straßen- und Wegegesetz nicht europararechtskonform ist. Ein Antrag der GRÜNEN hat die CSU-Regierung auf ihre Schludrigkeit hingewiesen. Diese Schieflage wurde dann wenigstens durch einen Änderungsantrag der CSU ausgeglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, in Sachen Straßenbaulast für Radschnellwege muss ich mit euch einmal zum Radfahren gehen. Bayern möchte das Radlland Nummer eins werden. Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr soll bis 2025 auf 20 % verdoppelt werden. Mit der mangelnden Begeisterung für den Radverkehr, wie bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern deutlich geworden, werden wir diesem Ziel aber nicht näher kommen. Die CSU-Regierung muss schon noch kräftiger in die Pedale treten, um dieses Ziel zu erreichen. Der Ausbau und die Förderung des Radverkehrs wären in unseren Großstädten dringend notwendig, damit die Menschen endlich eine saubere Luft zum Atmen bekommen.
Ich erinnere an die Delegationsreise des Wirtschaftsausschusses in die Niederlande. Dort wurde in beeindruckender Weise gezeigt, wie dieses Land umweltfreundliche Mobilität konsequent fördert. Dort werden
die Radschnellwege deutlich ausgebaut. In diesem kleinen Land gibt es bereits 300 km Radschnellverbindungen. Weitere 600 km sind in der Planung. Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist uns bei diesem Thema um mindestens eine Radlänge voraus. Nordrhein-Westfalen hat das Straßen- und Wegegesetz entsprechend geändert und eine Wegekategorie "Radschnellverbindungen des Landes" eingeführt.
Radschnellverbindungen sind besonders gut ausgebaute Verbindungen, die über Gemeindegrenzen und sogar über Landkreisgrenzen hinweg führen. Aufgrund des überörtlichen Charakters kommt einem Radschnellweg eine vergleichbare überregionale Verkehrsbedeutung wie einer Staatstraße zu. Dementsprechend müssen sie wie Staatsstraßen behandelt werden.
Planung, Finanzierung, Bau und Unterhalt, beispielsweise das Schneeräumen im Winter, gehören zwingend dazu und müssen folglich über die Gemeindegrenzen hinweg abgestimmt werden. Da macht es Sinn, wenn die Bau- und die Unterhaltslast in einer Hand liegen.
Momentan werden in Nürnberg und München Korridoruntersuchungen durchgeführt. In diesen beiden Metropolen ist schnelles Handeln dringend erforderlich, damit endlich die geltenden EU-Grenzwerte für die Luftschadstoffe eingehalten und weitere Strafzahlungen vermieden werden. Diese werden nämlich drohen, wenn wir nicht tätig werden. Wir könnten dann auch die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermeiden. Ohne Maßnahmen, die die umweltfreundliche Mobilität fördern, werden wir die Luftschadstoffe nicht reduzieren können, und dann sind Fahrverbote unvermeidlich. Die CSU fängt dann zu bremsen an, wenn es bergauf geht. Das kann ja nicht sein. Ihr Ministerpräsident hat versprochen, dass er in den Ballungsräumen schnell tätig werden will. Was soll denn passieren? – Jetzt hätten Sie die Möglichkeit: Nehmen Sie endlich die Radschnellwege in die Baulast des Freistaates Bayern auf.
Ich möchte Ihnen noch Folgendes mitgeben: Die Übernahme der Baulast durch den Freistaat Bayern wird für dringend erforderlich gehalten. Das ging aus mehreren Gesprächen mit den für die Planung Verantwortlichen sowohl in der Verwaltung als auch in
– Ja. – Das Fahrrad feiert jetzt den 200. Geburtstag. Es wäre ein schönes Geschenk, die Radschnellwege in die Baulast des Freistaates Bayern zu übernehmen und im Nachtragshaushalt dafür entsprechende Finanzmittel bereitzustellen. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!