Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schalk, eine Bemerkung vorweg: Das Niveau, auf das Sie die Diskussion herabgezogen haben, finde ich absolut unangemessen. Ich verurteile es zutiefst.
Zum Antrag. Der Antrag der SPD-Fraktion ist aus unserer Sicht absolut berechtigt. Es geht um die korrekte Verwendung der Mittel bei der Sanierung des Schlosses in Pappenheim. Was geht das eigentlich den Landtag an? – Nun, für die Sanierung des Schlosses sind beträchtliche öffentliche Mittel vorgesehen; von 1,3 Millionen Euro ist die Rede. Bei Gesamtkosten von 1,8 Millionen Euro ist das ein ganz beträchtlicher Anteil. Über die Kostensteigerung wollen wir hier gar nicht reden. Die Mittel kommen aus verschiedenen Töpfen, aus dem Entschädigungsfonds, der Städtebauförderung und der Bayerischen Landesstiftung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind öffentliche Mittel, und da darf der Landtag doch auch einmal neugierig sein. Oder meinen Sie nicht?
Warum gibt es überhaupt einen Informationsbedarf? – Über das Schloss ist einiges bekannt. Es steht ortsbildprägend in der Stadt Pappenheim. Aus diesem Grund war es überhaupt erst möglich, dass Gelder aus der Landesstiftung an Private ausgereicht worden sind – allerdings mit einer Maßgabe, nämlich mit der Maßgabe, dass das Geld für die Außeninstandsetzung verwendet wird. Auch aus der Städtebauförderung wurde Geld versprochen – auch das mit der Maßgabe, dass damit die Außenfassade hergerichtet werden soll. Da gehen wir doch davon aus, dass die Außenfassade auch hergerichtet wird. Oder meinen Sie nicht?
Nun scheint es so zu sein, dass mit einem Teil des Geldes zwar irgendwelche Maßnahmen durchgeführt worden sind, allerdings nicht an der Außenfassade. Da ist doch wohl die Frage erlaubt: Was ist denn mit dem Geld passiert? Das hat übrigens auch das Landesamt für Denkmalpflege so gesehen und die weitere Auszahlung der Fördermittel genauso wie die Stadt gestoppt. Ein Verwendungsnachweis wurde gefordert.
Er ist inzwischen wohl auch eingetroffen, aber anscheinend noch nicht abschließend geprüft. Da ist doch die Frage erlaubt: Wie lange dauert denn eine solche Prüfung normalerweise? Denn der Verwendungsnachweis lag schon im Januar vor.
In Pappenheim gibt es inzwischen eine nicht ganz sanfte Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem Grafen. Auch das hat der Angelegenheit natürlich eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit beschert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund werden natürlich auch wir Abgeordnete gefragt, was denn da los ist, und wir müssen sagen: Wir wissen es nicht. Wir sollen ganz auf die zuständigen Behörden vertrauen, dass die schon alles richtig regeln. Das genügt uns nicht.
Schließlich ist der Schlossherr auch nicht irgendwer. Als stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrats hat er doch auch eine gewisse Vorbildfunktion. Zumindest nach meinem Verständnis ist das so. Ich bin übrigens auch Mitglied im Landesdenkmalrat und kann Ihnen sagen, dass ich auch nicht mehr weiß. Allerdings war dieses Gremium auch der Meinung, dass es sich hier eher um eine Angelegenheit des Landtags handle.
Schließlich gehe es ja um die korrekte Verteilung der Mittel. Aber wenn sich der Landtag mit dieser Sache beschäftigen will, verweigern Sie, von der CSU, die Zustimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass manche Bauherren besser behandelt werden als andere. Ich glaube, da stimmen Sie mir zu. Sie wissen auch genauso gut wie ich, dass manche kleinen Bauherren im Umgang mit dem Landesamt für Denkmalpflege ziemlich in Bedrängnis kommen und welche Schikanen da teilweise empfun
Sollte sich herausstellen, dass hier öffentliche Mittel nicht sachgemäß verwendet wurden, muss man ernsthaft darüber nachdenken, ob der Verbleib des Grafen von und zu Egloffstein im Landesdenkmalrat noch angemessen ist.
Kurz und gut, wir sehen den Antrag der SPD als berechtigt an und unterstützen ihn gerne. Ich würde Ihnen dringend raten, das auch zu tun.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte normalerweise in diese Diskussion überhaupt nicht eingegriffen, weil ich der Meinung bin, dass wir alles, was im Augenblick möglich ist, getan haben. Seit Ostern wissen wir von dem Fall.
Im Landesdenkmalrat seit dem Frühjahr. Vielleicht wussten Sie es schon vorher. Wir haben ihn jedenfalls schon lange behandelt.
Ich sage ja: lange. Es sind mehr als sieben Wochen. Hören Sie halt zu! Wir wissen das seit geraumer Zeit und haben im Landesdenkmalrat wiederholt nachgefragt und den Fall mit dem Ministerium und dem Landesamt besprochen. Beide haben uns ausdrücklich erklärt, sie sind mitten in der Prüfung und sind noch nicht fertig. Das haben Ihnen auch Herr Pfeil und ich selbstverständlich genau so, wie es sich gehört, erklärt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse kommen aber, und zwar in absehbarer Zeit. Wenn Sie es eiliger haben, ist es Ihr gutes Recht nachzufragen. Aber wenn nichts da ist, brauchen wir auch nichts zu berichten. Das kann man nicht; denn in dieser Frage sind ein paar Dinge mehr zu untersuchen als nur die Frage, ob das Geld richtig abgerechnet ist. Es ist auch zu untersuchen, wer an dieser Stelle wen behindert, ohne dass dazu bisher ein Grund bestand. Da hakeln zwei Stellen miteinander. Zum Beispiel ist noch nicht geklärt, wer der Schlossherr ist. Frau Steinberger sagte gerade, der Schlossherr sei nicht derjenige, der für dieses Schloss geradestehe, sondern das mache die Gräfin in diesem Fall.
Ich denke an meinen Kollegen aus Landsberg, der vorhin ausdrücklich ausgeführt hat, es sei wesentlich, dass jeder alles machen dürfe und dass in allen Fällen der Angesprochene machen könne, was er wolle. Dann aber ist der hier Angegriffene nicht der stellvertretende Vorsitzende des Landesdenkmalamtes.
Dann ist die Tatsache, dass die Stadt genau prüfen muss und will, natürlich in Ordnung. Wenn ein parteipolitischer Streit entsteht und Sie die Daten direkt heute wollen und warten möchten, bis die Prüfung abgeschlossen ist, ist das zwar Ihr gutes Recht. Aber das ist doch Unsinn. Wir, die CSU, warten, bis die Prüfung zu Ende ist. Dann lassen wir uns hier berichten, und dann werden wir vielleicht auch im Landesdenkmalrat darüber reden, obwohl das nicht in dessen Zuständigkeit liegt; denn Zuschussfragen werden hier im Landtag geklärt, aber nicht im Landesdenkmalrat. Wir haben aber auch dort das Thema aufgegriffen und entsprechende Fragen gestellt. Es bleibt trotzdem dabei, dass zunächst beantragte Hilfen noch nicht gänzlich eruiert sind, stattdessen andere Themen in den Vordergrund gerückt sind. Auch das ist Gegenstand der Prüfung, ob das notwendig war oder nicht.
Ich befasse mich erst dann mit der Frage, wenn sie insgesamt abgeklärt ist, wenn uns die Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung stehen und schwarz auf weiß darauf steht – oder von mir aus rot auf weiß –, was wir an dieser Stelle tun wollen. Wer vorher Berichte will, ist unseriös.
Doch, denn Sie stellen uns nach und sagen, wir seien dazu nicht in der Lage. Aber Ergebnisse zu fordern, obwohl man nicht weiß, ob sie korrekt ermittelt sind, ist unseriös und hat damit im Parlament nichts verloren.
Herr Dr. Goppel, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Strobl hat noch eine Zwischenbemerkung.
Meine weitere Frage lautet: Sind Sie mit mir der Meinung, dass sich der stellvertretende Vorsitzende des Landesdenkmalrates genau
Das bestreite ich nicht. Bis jetzt habe ich in Bezug auf sein Verhalten nichts Gegenteiliges mitbekommen. Wenn Sie überhaupt darüber diskutieren wollen, können Sie nur feststellen, dass er hat nichts gesagt hat, weil wir mitten in der Prüfung stecken. Bei jedem Gerichtsverfahren hält der Beklagte – und Sie beklagen ihn ja – den Mund, bis feststeht, was insgesamt herausgefunden worden sein soll. Ich halte das für sein gutes Recht, zumal er parteipolitisch angegriffen wird, indem der Bürgermeister von einer anderen Partei fordert, das zu prüfen. Ich halte das für einen seriösen Ablauf. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in diesem Sommer vorgelegt. Damit gehe ich fest davon aus, dass dieses Thema in der Zeit bis zum Sommer noch Gegenstand der Berichterstattung im Wissenschaftsausschuss sein wird.
Nein; denn das liegt daran, dass der Bericht überfällig ist, also auch nicht verfügbar, Herr Kollege.
Nein, nein. Wir stimmen jedem sinnvollen Berichtsantrag zu, aber nicht in diesem Fall; denn hier geht es um persönliche Angriffe. Hier ist dreimal gesagt worden, das sei Graf Egloffstein. Das muss entsprechend überprüft werden, denn da hat keiner mehr Rechte als andere.
Nein, nicht die geringsten. Warum? Was habe ich denn gesagt? Ich habe nur ausdrücklich gesagt: Wir warten den Bericht ab, und dann diskutieren wir alles ausführlich. Aber wir lassen bei Teilwissen keine Vorverurteilungen zu. Das verlangen Sie.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die sachlichen Linien sind besprochen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass es im Dezember eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Bussinger gab. Wir haben damals beantwortet, was wir beantworten konnten. Mehr Fragen können wir erst beantworten, wenn die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt ist; diese ist aber noch nicht abgeschlossen. Sie wird im Juli abgeschlossen sein. Dann haben wir die Ergebnisse vorliegen. Es ist vollkommen klar, dass auch dieser Fall, wenn es Anlass zu Beanstandungen gibt, genauso wie andere Fälle gehandhabt wird: Dann gibt es Rückforderungen. Wenn nachbezahlt werden muss, weil die Sache teurer geworden ist, wird nachgesteuert. Wenn es in Ordnung ist, ist es in Ordnung. Dann wird nichts verändert. Es läuft also nach dem üblichen Verfahren ab.