zu sagen: Wir schauen einmal, ob wir einen konkreten Fall haben, wer das ist, und dann entscheiden wir. Das entspricht nicht meinen Vorstellungen von Unparteilichkeit.
Wenn ich trotzdem für die FDP-Fraktion dazu komme, dass wir diesem Antrag nicht folgen können, so hat das für mich vor allem einen Grund, und der liegt darin, dass die Zahl der Abgeordneten, die hier für eine Gruppe vorgesehen ist, bei zwei liegt. Ich meine, diese Zahl ist so niedrig, dass man hier nicht von einer Gruppe sprechen kann. Deshalb können wir dem Antrag in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Ich meine aber, wir sollten im Ältestenrat den Gruppenstatus überlegen und ihm positiv gegenüberstehen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Bitte noch einen Moment. Kollege Schindler hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. - Bitte schön.
Herr Dr. Fischer, ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie hier mehrfach einfordern können, dass in der Geschäftsordnung der Gruppenstatus definiert werden möge. Ist Ihnen entgangen, dass in § 14 Absatz 3 der Geschäftsordnung die Rede von Gruppen von Mitgliedern des Landtags ist? Das heißt, die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag kennt sehr wohl den Status der Gruppe. Zu Beginn dieser Wahlperiode, als die Geschäftsordnung
beschlossen worden ist, gab es aber niemanden, der die Voraussetzungen für eine Gruppe erfüllt hat. Deshalb gab es damals auch keine Notwendigkeit, nach der Aufnahme des Gruppenstatus in die Geschäftsordnung noch weiter zu definieren, ob nun ein, drei, fünfzehn oder zwanzig Abgeordnete eine Gruppe bilden können. Das heißt, Ihre Forderung, den Gruppenstatus in die Geschäftsordnung aufzunehmen, ist längst erfüllt.
Es ist auch genau so, wie ich argumentiert habe: Man hat keine Notwendigkeit gesehen, zu definieren, wie viele Abgeordnete eine Gruppe sein sollen, weil überhaupt niemand da war. So ist die Situation auch jetzt noch; auch jetzt haben wir nicht die Voraussetzungen dafür, dass eine Gruppe, die ohnehin schon in der Geschäftsordnung genannt ist, definiert werden könnte, weil es nur eine fraktionslose Abgeordnete gibt.
Auch ich kenne § 14 Absatz 3 der Geschäftsordnung. Sie haben aber selbst gerade eingeräumt, dass keine Definition enthalten ist, wann eine solche Gruppe als Gruppe anerkannt wird. Damit ist genau der entscheidende Punkt nicht geregelt. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass wir diesen entscheidenden Punkt regeln müssen, und zwar nicht erst dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, sondern schon vorher. Deswegen nehme ich nichts von dem, was ich gesagt habe, zurück.
auf Drucksache 16/11513 die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Danke schön. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Weisungsrecht an Staatsanwälte transparent ausgestalten! (Drs. 16/10402)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, auf eine Aussprache zu verzichten. Das gilt noch immer. Damit komme ich sofort zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/11514, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen. Wer entgegen diesem Votum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Ich sehe die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Danke schön. Ich sehe die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD sowie Frau Dr. Pauli. Enthaltungen? - Die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich bekannt, dass Herr Kollege Harald Schneider am 14. Februar 2012 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt wurde.
Außerdem gebe ich gemäß § 27 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 15. Februar Herrn Kollegen Dr. Florian Herrmann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Für heute wünsche ich Ihnen einen guten Nachhauseweg. Ich freue mich auf die nächsten Beratungen mit Ihnen. Ich schließe die Sitzung. Vielen Dank.