Protocol of the Session on February 2, 2012

Kurzum: Die Fragen, die jetzt gestellt worden sind, werden in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums behandelt. Es ist also alles in die Wege geleitet, um eine umfassende Klärung des Sachverhalts herbeizuführen.

Was sollen diese beiden Anträge an den Landtag zur Aufforderung an das Parlamentarische Kontrollgremium? Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Organ dieses Landtags, in dem alle Fraktionen vertreten sind. Eine solche Aufforderung kommt mir so vor,

wie wenn das Plenum den Ältestenrat auffordern würde zu beschließen, dass die nächste Plenarsitzung um 16.00 Uhr endet. Das ist natürlich ein Blödsinn; denn die Leute sitzen doch im Ältestenrat und können es dort selbst beschließen. Es ist also ein Unsinn, wenn hier ein Gremium des Landtags vom Plenum des Landtags aufgefordert wird.

Was Sie hier machen, ist aber nicht nur Unsinn, sondern sogar äußerst problematisch; denn für die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums und für dessen Zuständigkeiten hat sich dieses Parlament ein Gesetz gegeben. Am 8. November 2010 ist die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums ganz klar geregelt worden. In Artikel 1 ist der Rahmen dessen geregelt worden, was zu kontrollieren ist. In Artikel 5 sind die Befugnisse aufgeführt worden. Sie sind damals sogar wesentlich erweitert worden. Sie beinhalten das Recht auf Akteneinsicht und auf die Befragung von Mitarbeitern, wenn es das Parlamentarische Kontrollgremium für erforderlich hält. Das heißt also, wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts.

Warum wollen Sie jetzt einen Sachverständigen? Haben Sie die Arroganz zu behaupten, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums fachlich nicht in der Lage wären, das zu klären? Ich darf Ihnen Folgendes sagen: Der Vorsitzende des Gremiums war Richter und Staatsanwalt und hat drei große Untersuchungsausschüsse geleitet. Im Untersuchungsausschuss "Wienerwald" ist es um schwierige Steuerfragen gegangen. Damals war Kollegin Carmen König von der SPD die Stellvertreterin. Im Untersuchungsausschuss "Schalck-Golodkowski" ist es um sehr komplizierte Fragen in Bezug auf die bayerische Wirtschaft, Behörden der DDR, Ministerium für Staatssicherheit usw. gegangen. Der Stellvertreter war Karl-Heinz Hiersemann von der SPD. Das war übrigens der einzige Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag, in dem es kein Minderheitenvotum gegeben hat. Im Untersuchungsausschuss "Plutonium" ging es darum, dass versucht wurde, waffenfähiges Uran aus Moskau hierher zu schmuggeln. Es ging um Scheinaufkäufe und Tätigkeiten des Landeskriminalamtes und der Polizeibehörden. Stellvertreter war damals Kollege Franz Schindler von der SPD. Bei all diesen Untersuchungsausschüssen hat nie jemand den Vorwurf gemacht, dass sie nicht richtig geleitet worden wären und dass es keine Sachkunde gegeben hätte.

Ich darf Sie auch auf Folgendes hinweisen: Im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzen von den sieben Leuten sechs Juristen aus allen Fraktionen: Von der CSU sind das der Kollege Heike und der Kollege Weidenbusch, von der FDP der Kollege Dr. Fischer, von

den FREIEN WÄHLERN der Kollege Pointner, von den GRÜNEN die Kollegin Tausendfreund. Von der SPD sitzt der Kollege Schneider im Gremium, der den Antrag gestellt und begründet hat. Er ist zwar kein Jurist, aber ein erfahrener Polizeibeamter. Ich glaube nicht, dass er sagt: Ich sehe mich nicht in der Lage, die Fragen, die gestellt worden sind - so schwierig sind die Fragen ja gar nicht -, zu klären.

Kurzum: Ich glaube, das Gremium ist entsprechend qualifiziert, um die Aufgaben zu lösen, wahrscheinlich qualifizierter als jeder von Ihnen zu benennende Sachverständige.

Wir sollten nach meiner Meinung so vorgehen, wie es das Gesetz geregelt hat. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird die anfallenden Fragen alle klären. Dazu wird es zunächst einen Bericht des Innenministeriums geben; das ist normal. Dann, wenn irgendwelche Zweifel bestünden oder irgendwelche Fragen nicht beantwortet werden könnten, haben wir selbstverständlich die Möglichkeit, Mitarbeiter zu befragen und Akteneinsicht zu nehmen. Aber ich muss deutlich sagen: Bisher waren die Antworten des Staatsministeriums des Innern so ausreichend, dass an sich keiner der Kollegen etwas dagegen sagen konnte. Auch die Kollegin Tausendfreund macht ihre Bedenken immer erst außerhalb der Sitzung geltend und nicht in der Sitzung.

(Zuruf von der CSU: Wie üblich!)

Das Parlamentarische Kontrollgremium wird entsprechend dem Gesetz die jeweils anstehenden Fragen behandeln. Wenn es einmal zu der Erkenntnis kommen sollte, dass es eine Aufgabe nicht selber lösen könnte, dann gibt es die Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen. Aber ich muss deutlich sagen: Dafür gibt es im Moment keinen Anhaltspunkt. Falls dieser Sachverständige einmal eingesetzt werden sollte, dann ist das nicht eine Entscheidung des Bayerischen Landtags, sondern nach dem Gesetz eine Entscheidung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich glaube, das wird mit großem Verantwortungsbewusstsein gemacht. Ich würde bitten zu versuchen, sich als Außenstehender, der nur einen ganz geringen Einblick in die Materie hat, nicht einzumischen und nicht irgendwelche Aufforderungen auszusprechen, wenn man von der Sache möglicherweise gar nichts versteht.

Ich betrachte es wieder einmal als ein Manöver, um ein Feuerchen am Kochen zu halten. Es wärmt sowieso nur ganz wenig. Sie können schreiben, was Sie wollen: Wir haben noch keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten bayerischer Behörden, und wenn Sie zehnmal irgendetwas zitieren. Mit einem Satz, mit

einer Erklärung des Innenministeriums sind die angeblichen Vorwürfe in der Regel beseitigt. Ich meine, wir sollten die zuständigen Behörden und Gremien sauber klären lassen, und zwar - da gebe ich dem Kollegen Schneider recht - ohne Parteipolitik. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn man versucht, mit solch fadenscheinigen Eindrücken Einfluss zu nehmen oder zumindest üble Stimmung zu verbreiten.

Ich bitte, beide Anträge abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Dr. Weiß. - Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Pohl. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mordserie rechtsextremer Terroristen hat uns alle betroffen gemacht. Ich fand es sehr angemessen, dass wir vor Weihnachten in einer Gedenkstunde dieser schrecklichen Ereignisse gedacht haben. Aber, meine Damen und Herren, damit darf es nicht sein Bewenden haben. Wir als Abgeordnete des Bayerischen Landtags haben einen Auftrag. Der Auftrag an uns, die Legislative, heißt Kontrolle der Exekutive. Da können wir nicht darauf verweisen, dass es einen Bundesinnenminister, einen Generalbundesanwalt, einen Landesinnenminister und Sicherheitsbehörden des Landes gibt. Deswegen, Herr Kollege Dr. Weiß, ist der Vorhalt, die Opposition wolle ein Feuer am Kochen halten oder ein Süppchen kochen, meiner Ansicht nach nicht angemessen.

Ich habe es bereits gestern im Innenausschuss gesagt: Ich begrüße den Antrag der GRÜNEN, einen Zwischenbericht zu erstatten, außerordentlich. Wir haben Ende Oktober den Beschluss gefasst, dass Bericht erstattet werden muss. Nach einigen Monaten wird man einen Zwischenbericht verlangen können, wiewohl es mir natürlich klar ist, dass man jetzt, zu diesem Zeitpunkt noch keinen Abschlussbericht geben kann.

Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegen des Deutschen Bundestages haben einstimmig einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Kollegen des Thüringer Landtags haben einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ich halte dies für angemessen. Wir in Bayern begnügen uns derzeit noch damit, dass uns berichtet wird. Aber es kann doch nicht sein, dass man Berichte zurückhalten will, um die Opposition dazu zu zwingen, auch in Bayern einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Wollen Sie das?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN - Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE))

Ich muss schon sagen, der bayerische Innenminister hat Ihnen den Weg gewiesen. Sie haben gestern im Innenausschuss den Berichtsantrag der GRÜNEN aus unerfindlichen Gründen abgelehnt. Der Innenminister wird aber am 7. März dem Innenausschuss berichten. Da ist Staatsminister Herrmann weiter, als Sie es offensichtlich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Christine Stahl (GRÜNE): Nur scheinbar!)

Wenn dieser Bericht am 7. März gegeben wird, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, können Sie all diese Fragen stellen, die Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag haben. Sie können sie dem Innenminister auch vorab zuleiten.

Nachdem die Ausschussmehrheit gestern den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN abgelehnt hat, ist wiederum Raum für Ihren Antrag. Ansonsten würde ich sagen, der Antrag hat sich erledigt. Diesen Teil des Antrags unterstützen wir, ihm können wir zustimmen.

Die Sache mit dem Sonderermittler sehen wir allerdings kritisch. Der Sonderermittler hat keinerlei verfassungsrechtliche Grundlage. Was soll der Sonderermittler leisten, was der Bayerische Landtag, was die Exekutive und was die Strafverfolgung nicht leisten könnten? Wenn schon, dann müsste man konsequenterweise einen Untersuchungsausschuss fordern. Wir sehen keinen Sinn darin, einen Sonderermittler einzusetzen. Deswegen wird sich unsere Fraktion zu Ihrem Antrag mehrheitlich enthalten, allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass es natürlich richtig und wichtig ist, Zwischenberichte zu bekommen und dieses Thema aktiv zu begleiten. Da muss ich Sie schon zitieren. Auch wir sind der Meinung, dass dieses Süppchen am Kochen gehalten werden muss; denn wir alle haben die verdammte Verantwortung, gegen Extremismus, gleich welcher Couleur - in dem Fall von rechts -, ganz entschlossen vorzugehen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Kurz zu dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag 16/11150 des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Da muss ich allerdings sagen, Frau Kollegin Tausendfreund, dem können wir schon aus formalen Gründen nicht zustimmen. In Ziffer 2 heißt es, dass wir etwas begrüßen sollen, was in geheimer Sitzung abgehandelt worden ist. Ich weiß doch um Gottes willen nicht, was Sie in Ihrem Parlamentarischen Kontrollgremium besprochen und beschlossen haben. Sie sagen, es sei "insbesondere" beantragt worden, einen Sachverständigen zu beauftragen usw. Ich weiß nicht, was Sie sonst noch beantragt haben. Ich weiß nicht, was andere dazu geäußert haben. Einen Blankoscheck verteilen wir grundsätzlich nicht. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Für die FDP-Fraktion meldet sich Herr Dr. Fischer. Bitte sehr.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle Fraktionen dieses Hauses sind in dem Bestreben einig, die schreckliche Mordserie aufzuklären, und zwar so schnell wie möglich. Es ist völlig unbestritten, dass heute noch viele Fragen offen sind und es wohl noch eine ganze Weile bleiben werden.

Die Frage, an denen sich die Anträge der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN messen lassen müssen, ist, ob sie dazu beitragen, schneller oder besser aufzuklären. Der Vergleich mit der Bundestagssituation ist durchaus erlaubt. In seltener Einmütigkeit hat der Bundestag einen Untersuchungsausschuss beschlossen, und alle Fraktionen haben dem zugestimmt. Dieser Ausschuss hat die Möglichkeit, einen Sonderermittler einzusetzen. Die Frage ist aber, ob sich das auf Bayern übertragen lässt.

Bayern war trauriger Schwerpunkt der Tatorte. Wir haben mit fünf Opfern mehr zu beklagen als andere Bundesländer. Fakt ist aber auch: Die Mordserie hat ihre blutige Spur in ganz Deutschland hinterlassen, und die Täter kamen nicht aus Bayern. Warum betone ich das? - Es geht um die Frage, wie wir am besten und effektivsten aufklären. Da ist die Situation in Bayern schon eine andere als im Bund oder in Thüringen, wo es konkrete Vorwürfe gibt.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Drei Dinge stören mich an den Dringlichkeitsanträgen. Der erste Punkt ist, dass der Eindruck erweckt wird, es habe Versäumnisse gegeben. Niemand kann ausschließen, dass das der Fall war. Aber das liegt in der Natur der Sache, solange der Bericht nicht auf dem Tisch liegt. Kollege Schneider, Vertrauen in die bayerischen Ermittler stellen Sie jedenfalls mit solchen Anträgen nicht her.

Das Zweite, das mich stört, ist die Tatsache, dass es bewährte Praxis ist, erst einen Bericht anzuhören und dann zu reagieren. Dann entscheidet man auf Basis der Ergebnisse. Am 30.11. haben wir einstimmig einen Berichtsantrag beschlossen. Der Staatsminister des Innern wird im zuständigen Innenausschuss am 7. März einen Zwischenbericht geben. Deswegen halte ich es für sachgerecht, dass wir diesen Zwischenbericht und möglicherweise auch den Abschlussbericht abwarten, bevor wir uns über Schluss

folgerungen unterhalten, die wir heute gar nicht treffen können.

Damit bin ich beim dritten Punkt, der mich stört. Das betrifft vor allem Sie, Frau Kollegin Tausendfreund. Um es ganz deutlich zu sagen: Sie stellen dem Parlamentarischen Kontrollgremium, dem Sie selbst angehören, mit Ihrem Antrag ein Armutszeugnis aus. Es gibt keinerlei Hinweis, dass in diesem Parlamentarischen Kontrollgremium nicht die nötige Sachkompetenz zur vollständigen Aufklärung vorhanden wäre. Wenn Sie sagen, Regierungsfraktionen können die Kontrolle verhindern, dann möchte ich doch darauf hinweisen, dass in Wahrheit im Parlamentarischen Kontrollgremium meistens Sie alleine gegen alle anderen Angehörigen dieses Gremiums stehen. Das ist die Wahrheit.

Deswegen bitte ich Sie, hören wir auf mit dem Aktionismus, mit ständigen Forderungen nach neuen Berichten, Zwischenberichten und Sachverständigen. Lassen wir die Dinge bei den zuständigen Stellen, die ihre Arbeit machen, und zwar so schnell wie möglich, so gründlich wie möglich. Das sind wir den Opfern schuldig. Das sind wir der Gesellschaft schuldig, und das wird auch der richtige Weg sein.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Fischer, wir haben zwei Zwischenbemerkungen - die erste von Kollegen Pohl. Herr Pohl, bitte.

Herr Kollege Dr. Fischer, auch wenn ich mit manchem übereinstimme, was Sie sagen, eines sollte nicht so stehen bleiben: Sie sagen, dass beide Anträge Unterstellungen beinhalten, dass es Versäumnisse gegeben habe. Wir hatten gestern im Innenausschuss das Ganze dahin gehend ergänzt, dass wir formuliert haben: "mögliche Versäumnisse". Der Dringlichkeitsantrag der SPD ist in dieser Passage aus meiner Sicht perfekt formuliert: "In dem Bericht sind insbesondere mögliche Versäumnisse, ein eventuelles Versagen oder unterlassene Amtshilfe des Landesamts für Verfassungsschutz aufzuarbeiten..." Auch in dem Antrag der GRÜNEN sehe ich keine Unterstellung dahin gehend, dass die Sicherheitsbehörden oder der Verfassungsschutz tatsächlich irgendwelche Versäumnisse begangen haben.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Pohl, das, was ich gesagt habe, betrifft natürlich nicht nur die Anträge, sondern auch die Wortbeiträge. In den Wortbeiträgen wird implizit immer wieder der Eindruck erweckt - und das ist nicht nur hier im Plenum so -, dass etwas verschleiert oder unter den Tisch gekehrt werde oder dass es Ver

säumnisse gegeben habe. Ich meine, es ist eine bewährte rechtsstaatliche Praxis, sich zunächst den Bericht anzuhören, den Zwischenbericht, möglicherweise auch den Abschlussbericht, und dann auf dieser Grundlage zu entscheiden. Ich glaube, darüber sind wir uns auch einig.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Noch eine Zwischenbemerkung: Herr Dr. Dürr.

Kollege Fischer, Sie haben gerade wieder darauf hingewiesen, dass die Täter nicht aus Bayern gekommen seien. Ihnen ist aber schon bewusst, dass die Hälfte der Morde, nämlich fünf Morde, in Bayern begangen worden sind, dass die ersten Morde in Bayern begangen worden sind und dass die Ermittlungen auch in Bayern aufgenommen worden sind. Ihnen ist auch bewusst, dass die Linie, nach der ermittelt werden sollte, in Bayern festgelegt worden ist. Kollege Weiß hat vorhin gesagt, es gebe keine Hinweise darauf, dass sich die bayerischen Behörden falsch verhalten hätten. Ich möchte schon wissen, wie das möglich war. Ich hoffe, dass ich bald Hinweise auf ein Fehlverhalten bekomme, sonst hätte ich Angst. Nicht nur ich habe Angst, viele haben Angst, es könnte in Bayern so etwas wieder geschehen, ohne dass die Behörden mitbekommen, dass Mörderbanden zehn Jahre lang mordend durch Bayern ziehen und Banken überfallen. Ich hoffe nicht, dass das noch einmal passiert. Ich hoffe, dass Sie schleunigst Fehler finden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Fischer.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Dürr, zum einen muss ich feststellen, dass Sie offensichtlich meinem Beitrag nicht zugehört haben; denn ich habe explizit erwähnt, dass in Bayern fünf Opfer und damit die meisten Opfer zu beklagen waren.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

Das habe ich ausdrücklich gesagt. Tatsache ist aber auch, dass in der Frage, ob beim Verfassungsschutz Versäumnisse vorliegen, auf die Täter abgestellt werden muss. Der Verfassungsschutz ist der erste Ansprechpartner.