Protocol of the Session on July 12, 2011

Nachdem die Länder durch die Föderalismusreform I beim verhaltensbezogenen Lärm - nicht beim anlagenbezogenen Lärm - notwendige Regelungsspielräume bekommen haben, hat die Bayerische Staatsregierung reagiert und diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes vorgelegt. Kollege Wörner hat schon gesagt, dass Kinderlärm aus der gesetzlichen Regelung grundsätzlich ausgenommen wird. Wir wollen, dass Kinder und übrigens auch Jugendliche wieder in die Mitte unserer Gesellschaft genommen werden. Da besteht gar kein Dissens, Herr Kollege Wörner.

Wenn Sie sich die Situation unserer Kinder und Jugendlichen anschauen, stellen Sie vor allen Dingen zwei Probleme fest: Kinder und Jugendliche haben einen Bewegungsmangel. Damit einhergehend werden sie immer dicker, was bis hin zu Krankheiten führen kann. Ich nenne nur Adipositas. Daneben sind Spielplätze auch für soziale Kompetenzen der Kinder, für die Persönlichkeitsentfaltung, für die Persönlichkeitsbildung und für die soziale Interaktion notwendig.

Auch wenn Sie es moniert haben, Herr Kollege Wörner, glaube ich, dass wir in Bayern schon den richtigen Weg gehen. Ich habe es schon gesagt: Kinderlärm wird grundsätzlich ausgenommen. Es gibt keine Einschränkungen mehr bei Kindern. Bei Jugendlichen werden jetzt in Abstimmung mit den kommunalen

Spitzenverbänden Einschränkungen in der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgenommen.

Herr Kollege Wörner, das Problem ist schlicht und einfach ein verfassungsrechtliches. Wir haben Grundrechte, die in der Verfassung geschützt sind. Unsere Kommunen stehen in einem schwierigen Spannungsfeld. Sie müssen zwischen der gesunden Entwicklung von Kindern und verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten, zum Beispiel der Handlungsfreiheit, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Eigentumsgarantie, abwägen. Wenn wir den Lärm von Jugendlichen grundsätzlich ausnehmen würden, würden wir den Kommunen vor Ort nicht helfen. Die Kommunen vor Ort müssten dann im Einzelfall bei Jugendspieleinrichtungen, zum Beispiel Bolzplätzen oder Skateranlagen, die öfter einmal laut sein können, zwischen den genannten Grundrechten abwägen und entscheiden. Auch die Landeshauptstadt München muss entscheiden. Den Stadträten und dem Oberbürgermeister kann man nur sagen: Habt mehr Mut und trefft im Einzelfall eine Entscheidung für die Jugendlichen.

Übrigens, die Klage, die gegen die Stadt München erhoben wurde, kam nicht einmal von einem direkten Anwohner, sondern von einem Anwohner, der gar nicht unmittelbar an der Jugendspieleinrichtung gewohnt hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns gesagt, dass sie einen Maßnahmenkatalog in der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung wollen. Bei bestehenden Einrichtungen soll die zulässige Lärmbelastung zum Beispiel um 5 dB(A) erhöht werden. Das entspricht einer Verdoppelung des akustischen Lärmeindrucks. Das heißt, man kann mit den Einrichtungen näher an die Wohnbebauung heranrücken. Wir haben damit Erleichterungen geschaffen. Im Maßnahmenkatalog werden noch andere Punkte genannt, die ich angesichts der zeitlichen Vorgabe nicht im Einzelnen erwähnen möchte.

Ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zuzustimmen; denn mit diesem Gesetzentwurf wird für unsere Kommunen Rechtssicherheit geschaffen. Andererseits werden die einschränkenden Regelungen für Kinderlärm aus dem Weg geräumt, sodass unsere Kinder und Jugendlichen wieder mehr Bewegungsspielräume in Bayern erhalten werden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die CSU-Fraktion hat beantragt, die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung in namentlicher Form durchzuführen. Das wollte ich Ihnen schon ein

mal bekannt geben. Nun darf ich in der Debatte Herrn Dr. Fahn das Wort geben.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Wir haben uns damit schon mehrmals im Ausschuss beschäftigt. Nach dem Motto "Spielende Kinder ja, aber bitte nicht vor meiner Haustür" berufen sich viele klagende Nachbarn quer durch die Bundesrepublik auf das Immissionsschutzgesetz und erreichen damit Kindergartenschließungen, eingeschränkte Öffnungszeiten von Schulhöfen, Spiel- und Bolzplätzen oder das Verbot für Kinder, auf Hinterhöfen zu spielen. Wir befinden uns in Deutschland nach wie vor in einer paradoxen Situation. Der Bau- und Verkehrslärm wird mehr akzeptiert als lautes Spielen. Dabei klagt immer nur eine Minderheit. Drei Viertel der Bundesbürger haben gar kein Verständnis für solche Klagen der Anwohner. Nur 3 % der Bundesbürger sind dafür, Kindergärten mit hohen Lärmschutzwänden aus Beton einzuzäunen.

Diese klagende Minderheit bestimmt die Medienwelt. Dies führt dazu, dass Deutschland als kinderfeindliches Land bezeichnet wird. Da nützt es auch nichts, wenn der frühere Bundespräsident Köhler 2004 bei seiner Antrittsrede sagte, ohne Kinder habe unser Land keine Zukunft. Daher wird es auch bei uns höchste Zeit, dass das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Spiel- und altersgemäße aktive Erholung - das ist der Artikel 31 - in der Gesetzgebung berücksichtigt wird. Leider gab es in Deutschland bisher eine Gesetzeslücke, die dazu führte, dass gegen den Bau von Kindertagesstätten in Wohngebieten geklagt werden konnte.

Wir begrüßen es, dass sowohl der Bundestag als auch der Bayerische Landtag Änderungen vornehmen bzw. heute herbeiführen werden. Der Bundesgesetzgeber hat schon reagiert und das Bundesimmissionsschutzgesetz dahin gehend geändert, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Des Weiteren wird die Baunutzungsverordnung geändert, damit künftig auch in reinen Wohngebieten Kindertagesstätten zugelassen werden können. Mit einem Satz ausgedrückt heißt es: Kinderlärm ist gegenüber Industrielärm privilegiert. Auch im Bayerischen Landtag waren wir uns bisher in den Ausschüssen darin einig, dass der Lärm von spielenden Kindern grundsätzlich hingenommen werden müsse.

Insgesamt liegen zwei Gesetzentwürfe vor, der der SPD und der der Staatsregierung. Dabei privilegiert der Gesetzentwurf der SPD störende Geräusche von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen ohne Einschränkungen. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wird differenzierter vorgegangen. Insbesondere für

Jugendeinrichtungen wird eine Nachtruhe ab 22 Uhr vorgesehen. Dies ist auch gut nachzuvollziehen. Zwar ist die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu fördern. Dieser Meinung sind wir auch. Jedoch kann die Geräuschentwicklung bei Jugendlichen insbesondere in zeitlicher Hinsicht ganz andere Ausmaße haben. Bekannt ist doch, dass Jugendliche gerade am Wochenende in der Regel erst ab 23 Uhr richtig aktiv werden und dann auch Störungen verursachen können. Kindertagesstätten sind zu diesen Abend- und Nachtzeiten bereits geschlossen. Die Kinder sind im Bett.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist differenzierter und auch detaillierter. Trotz der gewünschten Privilegierung von Lärm von Kindern und Jugendlichen versucht er, den Gerichten weniger Auslegungsspielräume zu geben. Das ist gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl von Gerichtsverfahren in der Vergangenheit im Interesse der Rechtssicherheit zu begrüßen. Die FREIEN WÄHLER unterstützen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Man bedenke, nach der alten Vorschrift war das Spielen auf Bolzplätzen nach 20 Uhr untersagt. Jetzt ist es immerhin bis 22 Uhr möglich.

(Ludwig Wörner (SPD): Schmarrn! )

Alle Sonderfälle für Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen entfallen künftig komplett.

(Ludwig Wörner (SPD): Das stimmt überhaupt nicht!)

- Herr Wörner, Sie argumentieren, man müsse es einfach darauf ankommen lassen. Wir können es darauf ankommen lassen, aber damit schaffen wir wieder Rechtsunsicherheit. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung werden zum Beispiel in Artikel 4 einzelne Maßnahmen aufgeführt. Diese Maßnahmen sind wichtig, um spätere Gerichtsentscheidungen vorwegzunehmen. Bei der Verabschiedung des Gesetzes müssen wir die Interessen und Belange der Anwohner berücksichtigen, auch wenn wir sagen, dass Kinderlärm Zukunftsmusik ist. Nach wie vor gibt es auch Leute, die sich gestört fühlen, die wir insgesamt auch in unsere Überlegungen einbeziehen müssen.

Deswegen brauchen wir technische Maßnahmen zur Geräuschminderung beispielsweise bei Skateranlagen. Spielfelder müssen so platziert werden, dass ein möglichst großer Abstand zu Wohngebäuden eingehalten wird. Wir brauchen intelligente Grün- und Schutzstreifen sowie Maßnahmen zur Geräuschminderung wie geeignete Bodenbeläge. Dies müssen die Gemeinden jedoch in eigener Regie umsetzen und auch bezahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die auf die Kommunen zukommen. Wir FREIE WÄHLER den

ken auch immer an das Konnexitätsprinzip. Das bedeutet eine Belastung für die Kommunen. Wer bestellt, soll auch zahlen. Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf, Mittel und Wege zu finden, um den Kommunen entgegenzukommen.

Die Staatsregierung spricht in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf die nächtlichen Trinkgelage an. Darunter fallen Lärm, Müll, Glassplitter und Vandalismus. Das ist ein Missbrauch der Anlagen. Hinzu kommen Motorengeräusche von Mopeds, Mofas, Rollern und Autos. Sicherlich fühlt sich ein Teil der Anwohner davon belästigt. Das ist ein Schwachpunkt des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung. Bisher ist es ihr noch nicht gelungen, geeignete Maßnahmen gegen den Missbrauch von Alkohol umzusetzen. Wir brauchen ein Gesetz, das den Verkauf von Alkohol an Tankstellen zwischen 22.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens verbietet.

Vor einigen Tagen haben wir dazu einen Berichtsantrag gestellt. Dieses Gesetz ist in Baden-Württemberg schon seit über einem Jahr in Kraft. Meine Damen und Herren, wir benötigen eine Bilanz aus BadenWürttemberg. Wir wissen, dass die CSU dies unterstützt, jedoch ist sie von der FDP in der vergangenen Zeit immer ausgebremst worden. Meine Damen und Herren von der FDP, nach der Sommerpause müssen Sie sich entscheiden. Es handelt sich um ein sehr wichtiges Thema.

Jetzt komme ich zum Schluss. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft. Es gibt noch viel zu tun. Trotz unseres Appells "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" sind noch viele gegen Kinderlärm. Das wissen Sie. Beispielsweise kämpft die Senioren Union unter dem Motto: Auch Senioren haben ihre Rechte. Mit diesen Gruppen müssen wir reden, da sie nach wie vor von Kinderlärm gestresst sind. Wir brauchen eine Offensive von gemeinsamen Aktivitäten und eine Begegnung von Jung und Alt. Mit einer Begegnung der Generationen durch bayernweite Projekte sind wir auf dem Weg in eine generationenfreundliche Gesellschaft.

Wir werden den Gesetzentwurf der SPD ablehnen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Schopper von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des Titels des Gesetzentwurfs der SPD "Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes" hat man nicht das Gefühl, dass

es in diesem Gesetzentwurf um Kinder und Jugendliche geht. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung mit der Überschrift "Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen" weist auf das Problem hin. Sobald bekannt wird, dass sich ein Kindergarten oder eine ähnliche Einrichtung in Planung befindet, sind schon die Einwohner auf den Plan gerufen. Herr Dr. Fahn hat sehr große Stücke auf die Bürger gehalten, als er sagte, dass drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes dies nicht wollten. Hier zeigt sich jedoch das Sankt-FloriansPrinzip: Wir wollen Kindertagesstätten, Bolzplätze und alles haben, aber nicht vor der eigenen Haustür.

Deswegen müssen wir im Interesse der Kinder und Jugendlichen mutiger werden und die Probleme stärker angehen. In allen gesundheitspolitischen und auch jugendpolitischen Debatten wird rauf und runter beklagt, dass die Kinder zu viel vor dem Fernseher und dem Computer sitzen. Wenn sie sich jedoch bewegen und rausgehen, ist das auch wieder nicht recht. Wenn sie in den Einrichtungen spielen, sind sie zu laut. Von unserer Seite sind mehr Toleranz und Akzeptanz gefragt. Das müssen wir mit unserem politischen Wirken vermitteln. Ich kann Kollegin Stewens nur zustimmen: Bei positiver Auseinandersetzung mit diesem Thema erhält man Mails und Briefe von den besagten Floriansrittern, die schreiben, dass es ihnen nicht passe. Aus persönlicher Erfahrung mit Kindern weiß ich, dass der Satz von Herrn Kollegen Dr. Fahn "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" manchmal nicht ganz einfach ist. Mitunter ist Kinderlärm auch etwas anstrengend. Trotzdem glaube ich, dass die Politik bei diesem Thema an einem Strang ziehen muss, um Spiel- und Lebensräume für Kinder weiter zu öffnen.

In der Stadt ist das am schwierigsten. Herr Kollege Wörner hat darauf hingewiesen, dass die natürlichen Lebens- und Spielräume von Kindern durch die Nachverdichtung nicht mehr wie selbstverständlich vorhanden sind. Wir merken, dass wir eine kindentwöhnte Gesellschaft geworden sind, da wir es nicht mehr gewohnt sind, mit Kindern und Jugendlichen in dem Maße wie bisher umzugehen.

Im Gesetzentwurf der Staatsregierung sehen wir durchaus Fortschritte. Endlich soll es diese Regelung auch in Bayern geben. Wir hätten uns jedoch ein klareres Bekenntnis zu den Jugendlichen gewünscht. Dort sind die Proteste und die Barrikaden, auf die die Betroffenen steigen, am größten. Wir machen uns immer vor, Kinderlärm wäre Zukunftsmusik. Unsere Kinder werden irgendwann erwachsen und zu Jugendlichen. Manchmal habe ich das Gefühl, Herr Dr. Fahn würde diese Phase am liebsten mit einer Zeitmaschine überspringen. Das Kind soll direkt zu einem selbstbestimmten Erwachsenen heranreifen,

obwohl dieser mitunter auch nicht immer so funktioniert, wie es sein sollte.

Mit dieser Akzeptanz und diesem Signal sollten wir den Kindern und Jugendlichen den Rücken stärken. Die Politik sollte im Falle von Reibungen auf der Seite der Kinder und Jugendlichen stehen. Von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der SPD zu. Beim Gesetzentwurf der Staatsregierung enthalten wir uns.

Beide Gesetzentwürfe, auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung, sind Schritte in die richtige Richtung. Es ist wichtig, dass wir uns zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft bekennen. Unsere kindentwöhnte Gesellschaft sollte sich mit den Kindern und Jugendlichen positiv auseinandersetzen. Dies gilt umso stärker, je weniger Kinder wir haben. Herr Dr. Fahn, die Jugend bewegt sich nicht komasaufend durch die Gegend. Zwar gibt es immer Jugendliche, die über die Stränge schlagen, davon möchte ich jedoch einige von uns auch nicht ausnehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Für die FDP hat sich Kollege Dr. Bertermann zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass es ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen in diesem Hause ist, Klagen gegen Kinderlärm zu vermeiden und eine kinderfreundliche Gesellschaft zu fördern. Dass wir mehr Kinder brauchen, zeigt die demografische Entwicklung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist nicht nur ein wichtiges Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, sondern auch für ein Mehr an Kinderrechten in diesem Land. Ein erster Beschluss zu diesen Gesetzen ist schon in Berlin im Jahre 2009 gefasst worden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung trägt meiner Meinung nach zu mehr Generationengerechtigkeit und Verständnis für alle Mitglieder in unserer Gesellschaft bei. Das bedeutet, Jung und Alt gehen zusammen. Das Gesetz ist Voraussetzung dafür, dass Generationenkonflikte vermieden werden können. Gerade auch im Hinblick auf den Ausbau der Kindertagesstätten, der in meiner Heimatstadt München sehr schleppend vorangeht, ist die Verbesserung der Situation der Kindertagesstätte und Kindergartenplätze ein richtiger und wichtiger Schritt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche sollten ihren Bewegungsdrang, der äußerst begrüßenswert ist, wohnortnah erleben können. Den besonderen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen muss Rechnung getragen werden, indem für den von

ihnen erzeugten Lärm eine höhere Toleranz gilt. Für Jugendliche gibt es wohnortnah gerade in der Innenstadt viel zu wenige Aufenthaltsorte - lieber Herr Wörner, da stimme ich ihnen zu - und zu wenig Flächen für die Freizeitgestaltung wie Bolzplätze oder auch für den Freizeitsport. Daran müssen wir dringend arbeiten; denn es ist wichtig, dass Jugendliche nicht an die Stadtränder verdrängt werden, Randgruppen bilden und als Folge dieser Randgruppen Kriminalität und Gewalt auftreten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche gehören in die Mitte der Städte und Gemeinden.

(Beifall bei der FDP)

Herr Wörner, zum Gesetzentwurf der SPD können wir nur sagen: Er geht schon in die richtige Richtung; die Ziele sind klipp und klar, diese wollen wir auch. Die Frage lautet aber: Warum nehmen wir die Jugendlichen aus der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung heraus? Warum soll für die Jugendlichen das Gleiche wie für die Kinder gelten? Ich meine, es ist fair, die Verantwortung der Jugendlichen anzusprechen. Das darf auch noch ausgesprochen werden. In einem Miteinander von Jung und Alt ist die Toleranz, meine Damen und Herren, keine Einbahnstraße. Sie muss auf beiden Seiten gelebt werden.

In diesem Sinne meine ich, dass dieser Gesetzentwurf mehr Spielräume für Kinder und Jugendliche bietet, gerade in den Innenstädten. Mit der Verabschiedung des heutigen Gesetzes sind wir einen guten Schritt auf dem Weg zu dem Ziel weitergekommen, Kinderlärm als Zukunftsmusik zu deuten. Wir haben durch dieses Gesetz Rechtssicherheit. Allerdings brauchen wir jetzt auch in der Praxis, das heißt im praktischen Leben, im Umgang miteinander, in unserer Gesellschaft ein Umdenken. Ich appelliere an uns alle, mit gutem Beispiel voranzugehen.

Den Entwurf der SPD lehnen wir ab, obwohl er in die richtige Richtung zielt, weil ich der Meinung bin, dass Verantwortung für uns kein Fremdwort sein sollte.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Herr Kollege Wörner hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Meine Damen und Herren, ich melde mich deshalb noch einmal zu Wort, weil ich vorhin angedeutet habe, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen könnten, wenn Sie die Änderungen übernehmen. Das ist nun erkennbar nicht geschehen - ich sage "leider" dazu. Da helfen auch viele schöne Worte nicht. Sie verweigern sich der Jugend. Wie schwierig es manchmal ist, die Begrifflichkeiten ausei

nanderzuhalten, konnte man gerade wieder hören. Bolzplätze fallen genau unter die Regelung, in der steht, was Jugendliche nicht dürfen. Das darf bitte nicht verwechselt werden, wenn man über ein meiner Meinung nach für die Stadtgesellschaft so wichtiges Gesetz spricht.

Die zeitliche Befristung haben wir nie angezweifelt. Wir haben im Gesetzentwurf nie von einer Befristung gesprochen. Man hätte sehr wohl dem Vorschlag der CSU mit der Grenze 22.00 Uhr zustimmen können. Das war aber nicht unser Problem. Wir haben nur über Jugendliche gesprochen. Deshalb war meine Bitte: Stimmen Sie doch dem Vorschlag zu den Jugendlichen zu; alles andere des CSU-Gesetzentwurfes kann belassen werden. Dann hätte es gepasst.