Protocol of the Session on July 12, 2011

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8514 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/9209 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der CSU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der FREIEN WÄHLER und Frau Dr. Pauli. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage wieder vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Vielen Dank. Das sind die Abgeordneten der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und von Frau Dr. Pauli. - Enthaltungen bitte ich anzuzeigen. Enthaltungen!

(Harald Güller (SPD): Das war ein Test, ob wir aufpassen!)

- Ja, das war ein Test, genau! Das waren Enthaltungen von SPD und GRÜNEN.

(Harald Güller (SPD): Wir haben ihn bestanden!)

Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz trägt den Titel: "Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/8820) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8820 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses

für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/9205 zugrunde.

Der federführende und zugleich auch endberatende Ausschuss empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2011 eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen herzlichen Dank. Ich sehe die Hände aus allen Fraktionen und von Frau Dr. Pauli. Die Gegenstimmen! - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Vielen herzlichen Dank. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. - Das ist in beiden Fällen nicht der Fall.

Das Gesetz ist einstimmig so angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 16/8844) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8844 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/9216.

Der federführende Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endabstimmung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens "01. August 2011" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Enthaltungen bitte ich anzuzeigen. - In beiden Fällen habe ich keine Voten gesehen. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das sind Abgeordnete aller Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine. Gibt es Gegenstimmen? - Auch solche sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region DonauIller (Drs. 16/7717) - Zweite Lesung

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 16/7717 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/9210.

Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? Solche sehe ich auch nicht. Dann ist so beschlossen. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, über die Genehmigung einer Vernehmung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 39, die auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einzeln beraten werden soll.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus allen Fraktionen und Frau Dr. Pauli. Gibt es Enthaltungen? - Gibt es Gegenstimmen? - In beiden Fällen stelle ich keine Voten fest. Damit übernimmt der Landtag die Voten.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 11 und 12 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Drs. 16/5176) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (Drs. 16/8124) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde dafür eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. - Erster Redner ist Herr Kollege Wörner, dem ich jetzt gern das Wort erteile.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Gesetzentwurf vor, dem wir zugestimmt haben, weil wir das Mindestmaß mittragen. Aber eigentlich wollen wir mehr. In unserem Gesetzentwurf steht "Kinder- und Jugendlärm". Wir sind nämlich der Meinung, dass die Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen ungeheuer schwierig ist, gerade in Ballungsräumen, aber auch darüber hinaus. Dazu lag eine Petition vor. Bei der Behandlung der Petition im Ausschuss hat die CSU mitgeholfen. Wir haben über die Petition im Ausschuss so entschieden, wie es die Petenten wollten, nämlich dass Plätze, auf denen Lärm verursacht wird, weiterhin gehalten werden können.

Leider ist dieses Anliegen im Gesetzgebungsverfahren nicht durchgedrungen. Das heißt, wir lassen die Jugendlichen in Ballungsräumen im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen. Denn die Hälfte der Abstandsflächen reicht in den Städten nicht aus. Sie sind inzwischen viel zu dicht bebaut, als dass man sagen

könnte, dass man mit der Hälfte noch zurande komme.

Ich will es an einem einfachen Beispiel deutlich machen. In einem Stadtteil war man sich über alle Fraktionen hinweg einig. Man wollte den Platz haben, weil sich die Jugendlichen, was nicht immer der Fall ist, an ihnen auferlegte Spielregeln gehalten haben. Die Jugendlichen haben die zeitlichen Befristungen eingehalten und sichergestellt, dass der Platz nach der Benutzung so sauber wie vorher war; meistens war er nachher sogar sauberer als vorher, weil sie den Dreck anderer Verursacher mit weggeräumt haben.

Wenn solche Jugendlichen bestraft werden, finde ich das schade. Das Gesetz lässt jetzt wieder nicht zu, dass Jugendliche auf den Plätzen weiterhin skaten können. Skaten ist durch das Aufschlagen der Bretter nun einmal ein bisschen lauter. Die Anwohnerschaft bis auf einen Neuzuzügler hat das toleriert und akzeptiert. Nur der Neuzuzügler hat gemeint, er sei in eine Ruheoase gezogen; aber er hat den Lärm geduldet.

Aufgrund der Gesetzeslage war die Stadt München nicht imstande, zu sagen: Nein, der Platz bleibt offen. Ich sage "leider". Man sollte im Gesetz den Jugendlichen dieselben Chancen einräumen wie den Kindern; denn wir glauben, dass auch Jugendliche Flächen brauchen, auf denen sie sich austoben können. Dies ist wichtig und besser, als wenn sie irgendwo herumsaufen oder herumhängen. Aber diese Chance hat man leider vertan. Das ist ärgerlich.

Wir werden dem Gesetzentwurf in der heutigen Fassung zustimmen, weil er die Duldung zumindest des Kinderlärms sicherstellt. Eigentlich muss man sich wundern, weshalb man ein solches Gesetz überhaupt braucht. Ich halte Kinder- und Jugendlärm für etwas Natürliches. Eine Gesellschaft, die sich das nicht mehr leisten kann, ist in einem erbärmlichen Zustand.

Ich bin umso verwunderter, dass CSU und FDP nicht in der Lage waren, die Jugend in die Gesetzesfassung mit hineinzunehmen. Ich weiß, Sie werden jetzt sagen: Die Halbierung der bisher zulässigen Abstände haben wir ja. Leider reicht sie für Ballungsräume und Städte hinten und vorne nicht aus, weil wir in einem verdichteten Raum leben, der so etwas nicht zulässt. Aber vielleicht könnte man sich heute darauf verständigen, zumindest die Münchener Kollegen, dass darüber nachgedacht werden müsste, die Jugend, die wir in unserer Fassung nennen, einzubeziehen.

Es gibt Bundesländer, in denen dies so geregelt ist. Wir haben gesagt: Was woanders möglich ist, müsste eigentlich auch bei uns gehen. Ich finde es bedauerlich, dass das bei uns noch nicht der Fall ist. Aber

vielleicht sagen uns die Redner der CSU und der FDP noch, dass sie zu der Überzeugung gekommen seien, dass der Jugendlärm ebenso zu dulden ist wie der Kinderlärm.

Wir stimmen dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zwar zu, aber glücklich sind wir damit nicht. Bedenken Sie, dass Sie bei der Jugend eine Chance vertan haben.

(Beifall bei der SPD)

Für die CSUFraktion darf ich Christa Stewens das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz lag dem Umweltund Gesundheitsausschuss zur Beratung vor. Für mich war, ehrlich gesagt, bedrückend, was ich als Rücklauf an Mails und Briefen bekommen habe. Viele Menschen haben sich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, weil sie schlicht und einfach Angst vor Kinder- und Jugendlärm haben, weil sie Kinder- und Jugendlärm in ihrer unmittelbaren Umgebung nicht akzeptieren. Wir haben in Bayern und mit Sicherheit in ganz Deutschland, also auch in den Kommunen, das Problem, dass Kinder nicht mehr über die nötigen Spielräume in unseren Dörfern und Städten verfügen.

Nachdem die Länder durch die Föderalismusreform I beim verhaltensbezogenen Lärm - nicht beim anlagenbezogenen Lärm - notwendige Regelungsspielräume bekommen haben, hat die Bayerische Staatsregierung reagiert und diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes vorgelegt. Kollege Wörner hat schon gesagt, dass Kinderlärm aus der gesetzlichen Regelung grundsätzlich ausgenommen wird. Wir wollen, dass Kinder und übrigens auch Jugendliche wieder in die Mitte unserer Gesellschaft genommen werden. Da besteht gar kein Dissens, Herr Kollege Wörner.