Damit komme ich zu Ihrem Antrag. Ich bin enttäuscht darüber, dass die politische Debatte, die wir im Dezember hier und anschließend im Ausschuss geführt haben, viele Fragestellungen unbeantwortet gelassen hat. Ich möchte die einzelnen Punkte durchgehen:
Sie fordern eine Integrierte Studierendenschaft, was auch immer das sein soll. Im Prinzip wäre das nichts anderes als eine Verfasste Studierendenschaft; denn Sie wollen eine Teilkörperschaft innerhalb unserer Hochschulen. Ich und offenbar auch Ihr Fraktionsvorsitzender haben ein großes Problem mit der "Schnuppermitgliedschaft", also der Pflichtmitgliedschaft für ein Semester. Als ich diese Maßnahme das letzte Mal an dieser Stelle, Auge in Auge mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden, verfassungsrechtlich infrage gestellt habe, hat er erklärt: Darüber können wir reden. Wir haben aber darüber nicht mehr geredet. Auch heute kam dazu nichts. Lieber Herr Professor Dr. Piazolo, Sie werden zu diesem Gesetzentwurf noch Stellung nehmen. Ich bitte Sie, etwas dazu zu sagen.
Nicht nur die CSU und die FDP, sondern parteiübergreifend wurden massive Bedenken dagegen geäußert, dass Sie die Ausstattung der Gremien eines Studentenparlaments, bei dem noch nicht einmal klar ist, welche Kompetenzen es haben soll, an die Wahlbeteiligung knüpfen wollen. Gott sei Dank hat Herr Professor Dr. Piazolo in der Debatte das Signal ausgesandt, dass Sie an diesem Punkt nicht festhalten würden. Bitte sagen Sie auch zu diesem Punkt etwas. Es wäre höchst fraglich, wenn die Finanzausstattung an der Wahlbeteiligung in Bayern gemessen würde. Das können wir nicht machen.
Ich komme zu einem anderen Punkt, nämlich zur Erhöhung der Zahl der studentischen Vertreter in den Gremien. Dieser Vorschlag ist gut. Ich habe schon mehrmals ausgeführt, dass ich es durchaus spannend fände, ohne die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorweg zu nehmen, darüber nachzudenken, ob die Zahl der studentischen Vertreter insbesondere im Senat erhöht werden könnte. Dies ließe sich auch sehr gut begründen; denn ein studentischer Vertreter kann nie den Wissensvorsprung haben, den eine Hochschulleitung hat, die Prozesse in einer Hochschule seit Jahren begleitet. Ein studentischer Vertreter muss sich um sein Studium kümmern und arbeitet ehrenamtlich in solchen Gremien. Er sitzt dann allein in einem solchen Gremium und kann sich nicht mit einem Kollegen abstimmen. Das ist natürlich ein Hemmnis. Deswegen ist das ein guter Vorschlag. Die Passauer haben das schon umgesetzt. Das heißt, was Artikel 106 Absatz 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes vorsieht, ist machbar. Trotzdem sage ich Ihnen: Diesen Vorschlag sollten wir weiterverfolgen. Wir werden in Zukunft dann darüber diskutieren, ob wir das mit den bestehenden Regelungen bewältigen oder ob wir ein klares Signal an den Gesetzgeber geben wollen, dass wir das an jeder bayerischen Hochschule immer so haben wollen. Darüber werden wir noch gemeinsam diskutieren, wenn die Ergebnisse da sind.
Zur Frage von mehr Öffentlichkeit in Gremien: Auch hier wissen Sie ganz genau, dass das durch die Grundordnung unserer bayerischen Hochschulen umsetzbar ist. Warum müssen wir das noch einmal gesetzlich normieren?
Herr Dr. Fahn, Sie haben hier sogar vorgetragen, dass die Bereitschaft, das zu tun, an unseren bayerischen Hochschulen langsam wächst. Der Präsident der Hochschule in Würzburg hat gesagt, das ist nicht schlecht; vielleicht sollte man doch einmal die Protokolle veröffentlichen, wobei natürlich Personalien geschwärzt werden müssen. Herr Dr. Fahn, es geht doch in die richtige Richtung.
Ich habe Ihnen die richtigen Signale gegeben, damit Sie erkennen, wo wir im Parlament gemeinsam ansetzen wollen. Ich habe Ihnen aber auch ganz klar gesagt, wo die Grenzen sind und wo wir auf keinen Fall mitmachen könnten. Insgesamt ist der Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Wie sich nun angedeutet hat, darf ich jetzt das Wort Herrn Professor Dr. Piazolo für eine Zwischenbemerkung erteilen, bitte schön.
Erstens sage ich zur Frage, warum wir das eingereicht haben, ganz deutlich: Wir haben das getan, weil der Minister schon, bevor die Arbeitsgruppe begonnen hat, gesagt hat, eine Verfasste Studierendenschaft gibt es mit ihm nicht.
Zweitens sollten Sie wissen, dass die Studierenden in dieser Arbeitsgruppe verzweifelt sind und sagen: Wir kommen nicht weiter, tut etwas! Die Arbeitsgruppe tagt seit über einem Jahr, und es passiert nichts. Deswegen schiebt die gesamte Opposition an, damit endlich etwas passiert.
Drittens. Sie scheinen bei der Debatte nicht aufgepasst zu haben. Den Absatz zur Finanzierung haben wir inzwischen zurückgezogen; darüber wurde entsprechend abgestimmt. Wenn Sie das jetzt wieder in die Debatte bringen, obwohl wir inzwischen über einen ganz anderen Gesetzentwurf reden, halte ich das für unredlich. Das wollte ich nachtragen.
Viertens. Mir reicht es nicht, wenn Signale gegeben werden; ich möchte Zustimmung haben. Deswegen werden wir getrennt abstimmen. Dann erwarte ich auch von der CSU Zustimmung zu den einzelnen Punkten. Es genügt mir nicht, wenn Sie Signale geben und sagen, wir hätten recht, und das sei toll, aber die einzelnen Punkte dennoch ablehnen. Sie können meinetwegen das gesamte Gesetz ablehnen, aber bei den einzelnen Punkten erwarte ich Zustimmung.
Ich freue mich, dass politische Debatten bei den FREIEN WÄHLERN fruchten und sie das nicht weiter an Wahlbeteiligungen knüpfen. Das ist ein wunderschönes Signal, auch für parlamentarische Debatten. Wir werden den Teufel tun und einzelnen Anträgen zustimmen. Ich habe dreimal erklärt, warum wir das nicht tun. Wir werden das künftig mit Ihnen diskutieren, wir wollen aber die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Wissenschaftsministeriums nicht vorwegnehmen. Das wäre eine Diskreditierung derer, die dort zusammensitzen und arbeiten. Sie wissen genau, dass Studentenvertreter mit in diesem Gremium sind. Ich habe mich mit dem Sprecherrat von
Würzburg zusammengesetzt und weiß deshalb, dass noch eine Sitzung stattfinden wird. Aus dem Hause höre ich nichts anderes. Es wäre also Quatsch, das vorwegzunehmen. Deswegen werden wir auch bei getrennter Abstimmung nicht zustimmen. Im Übrigen sind Kerninhalte Ihres Gesetzentwurfs, nämlich eine Verfasste Studierendenschaft, mit der CSU zu Recht seit 37 Jahren nicht zu machen, und das wird auch weiterhin so sein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die SPD-Fraktion darf ich nun Dr. Christoph Rabenstein nach vorne bitten. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion sehen das anders als der Abgeordnete Oliver Jörg. Wir betrachten den Vorstoß der FREIEN WÄHLER als durchaus sinnvoll. Wir haben auf die aufgeworfenen Fragen ähnliche Antworten. Allerdings stimmen wir in zentralen Punkten nicht überein. Weil die Antworten nicht so sind, wie wir sie uns vorstellen, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Über die Einzelpunkte werden wir so abstimmen wie im Ausschuss.
Zunächst zur Problemstellung: Hier ist es so ähnlich wie bei den früheren Debatten, in denen es um die Studienbeiträge ging. Bayern ist unter den Bundesländern fast das einzige Land, das so eingeschränkte Mitbestimmungsrechte der Studierenden vorsieht. Das ist wirklich traurig; das muss ich ganz deutlich sagen. Die Studierenden in Bayern müssen die gleichen Rechte haben wie die Studierenden in allen anderen Bundesländern. Deswegen ist die Problemstellung völlig zu Recht angesprochen.
Zu den Arbeitsgruppen, die Abgeordneter Jörg angesprochen hat, muss ich sagen: Da bin ich auch enttäuscht. Bei den Studierenden hat es eine Aufbruchstimmung gegeben, und ihre Proteste haben uns darauf hingewiesen, was an den Universitäten nicht richtig läuft, wo es Probleme bei den Bachelor- und Masterstudiengängen und natürlich auch bei den Mitbestimmungsrechten gibt. Warten wir die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ab! In meinen Augen ist da bisher viel zu wenig debattiert worden. Man hätte zumindest einmal die Abgeordneten hier informieren können.
Die Problemstellung ist also richtig. Auch wir fordern mehr Transparenz an den Hochschulen; ich werde darauf noch kurz eingehen.
Von den Antworten haben wir ganz andere Vorstellungen. Bei den Diskussionen über die Novellierung des
Hochschulgesetzes haben wir genau gesagt, was wir unter einer Verfassten Studierendenschaft verstehen. Wir haben gesagt, dass sie eigene Rechte braucht und eigene Finanzmittel, über deren Verwendung sie selbst entscheiden kann. Das sind unsere Vorstellungen.
Die "Schnuppermitgliedschaft", wie das genannt worden ist, lehnen wir natürlich auch ab. Ein Student hat zu Beginn seines Studiums ohnehin erst einmal Probleme, mit der Universität und den ganzen Formalien zurechtzukommen; da wird er sich kaum um Mitbestimmungsrechte kümmern. Das tut man erst, wenn man einmal im Betrieb drin ist und weiß, wie alles läuft; dann wird man sich eher um Mitbestimmungsrechte und Studierendenvertretung kümmern. Im ersten Semester ist man damit beschäftigt, überhaupt erst einmal mit dem Studium zurechtzukommen, was man belegt und wie man mit den ganzen Anforderungen zurechtkommt. Nach dem ersten Semester soll die Mitgliedschaft auf einmal freigestellt sein. Das ist der falsche Ansatz.
Im ersten Semester ist eine Zwangsmitgliedschaft vorgesehen, und im zweiten Semester soll die Mitgliedschaft freiwillig sein. Viele werden sich dann befreien lassen, damit sie keine Beiträge zahlen müssen. Viele werden auch kein Interesse an einer Mitgliedschaft haben. Ich denke dabei an wohlsituierte Studierende, die es gerade in Bayern gibt. Die werden an einer Studierendenvertretung wenig Interesse haben und werden auch die dadurch mögliche ÖPNVNutzung nicht brauchen, weil sie ohnehin einen Porsche fahren, den ihr Vater stellt. Jeder, der immatrikuliert ist, ist ein Student und soll deswegen automatisch an den Studierendenvertretungen teilnehmen. Wenn dann jemand mit dem Argument der Zwangsmitgliedschaft kommt, dann sage ich ihm, das soll er einmal der IHK erzählen. Das ist keine Zwangsmitgliedschaft, sondern es gehört einfach dazu, dass man sich zur Studierendenvertretung bekennt, wenn man Student ist.
Dann wurde noch etwas zur Höhe der Wahlbeteiligung und zur finanziellen Ausstattung gesagt. Das haben wir auch kritisiert, und das wurde Gott sei Dank zurückgezogen.
Jetzt noch etwas Positives: Ich habe eingangs schon gesagt, dass eine höhere Transparenz hergestellt und der Studentenanteil in den Gremien aufgestockt werden soll. Das ist ein gutes Signal, das ich vonseiten der CSU gehört habe. Das werden wir auch einfordern. Das sage ich ganz deutlich. Man sollte es nicht
nur den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften selbst überlassen, den Anteil der Studierenden aufzustocken. Es kann sein, dass es gemacht wird, aber viele werden es auch nicht machen. Das sollte im Hochschulgesetz selbst stehen, wie wir es bei der Novellierung des Hochschulgesetzes auch gefordert haben. Ebenso sollte im Hochschulgesetz verankert sein, dass mehr Öffentlichkeit hergestellt wird, um eine höhere Transparenz zu schaffen. Das unterstützen wir ebenfalls. Weil die Probleme erkannt werden und weil wir bestimmte Ansätze vertreten können, lehnen wir das Gesetz nicht ab, sondern wir, die SPD-Fraktion, werden uns beim Gesetzentwurf insgesamt der Stimme enthalten.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der heutigen Plenardebatte über die Hochschulpolitik beim zweiten Thema, das in diesem Haus eine ähnliche Bedeutung hat wie die Studiengebühren. Dieses Thema ist immer wichtig. Hier gibt es eine neue Entwicklung in der Bundesrepublik und auch in Bayern. In der Bundesrepublik gibt es deshalb eine neue Entwicklung, weil wir jetzt eine neue grün-rote Regierung in Baden-Württemberg haben. Herr Kretschmann ist übrigens mit 73 Stimmen gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch von meiner Seite dazu! Ich danke auch den Kollegen aus dem anderen Lager, die mitgestimmt haben.
Das ist ein gutes Omen für die Politik der Zukunft in unserem Nachbarland, mit dem wir auch weiterhin gerne zusammenarbeiten möchten.
Im Koalitionsvertrag der beiden Regierungspartner in Baden-Württemberg ist die Studierendenschaft ein wichtiges Thema. Demnächst wird Bayern das einzige Land sein, in dem die Studierenden nicht die ihnen zustehenden Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte an den Hochschulen haben. Herr Kollege Jörg, Sie sagten, dies sei seit über 30 Jahren zu Recht so. Das zeigt, dass Sie den Zug der Zeit verpasst haben. Sie sind einfach auf dem falschen Weg.
Heutzutage ist es überhaupt nicht mehr angemessen, Studierende, also erwachsene Menschen, an ihrem Lebensmittelpunkt Hochschule nicht in angemessener Form teilhaben zu lassen. Das entspricht nicht mehr den guten demokratischen Gepflogenheiten. Es entspricht auch nicht dem, was man unter modernem Management versteht. Vielleicht wird dieses Vokabular von den Kollegen auf der rechten Seite besser aufgenommen. Eine Institution wie eine Hochschule führt man heute nicht mehr so wie vor 30 Jahren. Das müssen Sie sich einmal zu Gemüte führen, und dann müssen Sie einsehen, dass es andere Führungsstrukturen und andere Teilhabe- und Partizipierungsstrukturen gibt, die alle Mitglieder der Hochschule mit einbeziehen.
Auch in Bayern gibt es Hochschulpräsidenten, die nicht mit dem zufrieden sind, was wir haben. Es gibt Präsidenten, die von außerhalb Bayerns kommen und erst einmal schockiert darüber sind, was hier läuft. Sie sagen, sie könnten es nicht verstehen, dass es in Bayern immer noch so zugeht, dass hier die Studierenden überhaupt nichts zu sagen haben. Sie können es nicht verstehen, dass sie die Studierenden nicht einbinden und in die Verantwortung nehmen können. Auch der Hochschulleitung wäre gedient, wenn sie die Studierenden einbinden und in die Verantwortung nehmen könnte. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, dass Sie sich diesen Vorschlägen, die von allen Fraktionen auf der Oppositionsseite immer wieder gemacht werden, ganz und gar verschließen.
Wir haben am Vorschlag der FREIEN WÄHLER auch massive Kritik geübt. Wir haben gesagt, die Richtung sei richtig. Wir waren auch dankbar, dass dieser Vorstoß kam. Sie wissen aber aus den Beratungen, dass wir den Namen nicht so glücklich fanden. Man kann sagen, das ist Kosmetik, und deswegen müssten wir nicht den gesamten Gesetzentwurf ablehnen. Der Begriff "Integrierte Studierendenschaft" erklärt sich für mich nicht von selbst. Sei es darum, Sie wollen den Begriff "Verfasste Studierendenschaft" vermeiden. Vielleicht finden wir gemeinsam noch einen besseren Begriff.
- Ich weiß es schon. Das verstehe ich auch. Sei es darum, das ärgert mich nicht, damit kann ich leben.
Der zweite Punkt wäre für uns nicht akzeptabel gewesen. Ich meine die Abhängigkeit der Finanzierung von der Wahlbeteiligung. Ich habe es so verstanden, dass Sie das noch ändern wollen.
- Das streichen Sie. Damit ist für uns der Grund, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, nicht mehr vorhanden. Deshalb werden wir, wenn wir zur Einzelberatung kommen, Ihren Vorstößen zustimmen. Wir würden es in Details vielleicht anders machen. Wenn wir dieses Gesetz für Bayern verabschieden könnten, wären wir aber einen guten Schritt weiter. Dann wäre auch den Hochschulen gedient, und zwar allen Mitgliedern der Hochschulen. Deshalb werden wir nach der Änderung dieses Gesetzentwurfs dem Gesetzentwurf auch zustimmen.